So sieht es zB. bei Gainward aus:
Die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung und Herstellergarantie für GAINWARD-Produkte können gegenüber der GAINWARD Europe GmbH nur durch deren direkte Vertragspartner geltend gemacht werden. Die Abwicklung zwischen Kunden dieser Vertragspartner von GAINWARD bzw. so genannten Endkunden direkt mit der GAINWARD Europe GmbH ist generell nicht möglich. Diese wenden sich bitte an ihren Händler / Großhändler / Distributor / Importeur von dem sie das Produkt bezogen haben. Dieser ist für die Abwicklung verantwortlich und wird die Produkte wiederum an seine Bezugsquelle weiterleiten. Eine direkte Abwicklung der Garantie- oder Gewährleistung durch GAINWARD ist nur dann möglich, wenn das Produkt direkt über die GAINWARD Europe GmbH bezogen wurde. Zur weitern Bearbeitung ist es erforderlich, dass dem Produkt eine Kopie des Kaufbeleges beiliegt sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung.
Gewährleistungs- und Garantieansprüche können nicht geltend gemacht werden: - bei Schäden aufgrund von nicht zweckgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung des Produktes oder der Nichtbeachtung der Sicherheits- und Benutzungshinweise. - bei Schäden, die durch externe Einwirkungen entstanden sind. - bei vorsätzlich verursachten Schäden. - bei Beschädedigungen die durch Reparaturversuche Dritter entstanden sind, welche nicht ausdrücklich durch GAINWARD autorisiert sind an GAINWARD-Produkten Service zu leisten und ausdrücklich durch GAINWARD benannt wurden. - bei Veränderungen oder Eingriffen, die unerlaubt am Produkt vorgenommen wurden. - bei Transportschäden die auf unsachgemäße Verpackung bei der Rücksendung des Produktes zurück zu führen sind. - bei Entfernung der am Produkt aufgebrachten Serien- und / oder Artikelnummernaufkleber. Im Falle, dass ein berechtigter Gewährleistungs- oder Garantieanspruch nicht besteht, behält sich GAINWARD vor entweder deren Erfüllung zu verweigern oder deren Ausübung entsprechend den anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen
Hiier haben wir ASUS:
1.4 Ausschluss der Herstellergarantie
Die Herstellergarantie erstreckt sich nur auf solche Defekte, die aus der normalen Verwendung des Produkts entstehen; Keine Garantieansprüche seitens ASUS bestehen für Produkte, bei denen
1) Schäden durch zweckentfremdete Verwendung , Nichtbeachtung von Benutzerhinweisen in der zusammen mit dem Produkt gelieferten Benutzeranleitung und , oder durch sonstige missbräuchliche Nutzung des Produkts , etwa den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen aufgetreten sind , deren Kompatibilität ASUS nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat
2 ) keine Seriennummer erkennbar ist bzw. der Seriennummeraufkleber mit Barcode beschädigt oder unleserlich gemacht wurde,
3 ) unerlaubte Veränderungen vorgenommen wurden ,
4 ) Schäden durch Reparaturversuche Dritter , d.h. nicht von ASUS oder von ASUS benanntem Service partner , aufgetreten sind.
5 ) Schäden durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Verpackung , bei Rücksendung des Produkts an ASUS , entstanden sind.
6 ) durch unsachgemäße Installation von weiteren Produkten eine Beschädigung oder Funktionsunfähigkeit verursacht wurde.
7 ) Schäden entstanden sind , die aufgrund externer Einwirkungen oder auf den Ausfall eines weiteren installierten Produkts zurückzuführen sind.
Im Fall der Geltendmachung eines unberechtigten Garantie falls nach diesem Vertrag , der sich als solcher insbesondere aus dem Verstreichen der Garantie zeit oder dem Nichtvorliegen eines Garantie falles ergibt , ist ASUS berechtigt für ihre Tätigkeit bzw. die Reparatur Entgelt für Zeit und Materialien zu erheben. D as Entgelt wird in Höhe der ASUS Standardgebühren für Service erhoben (Gebührentabelle auf Anfrage erhältlich).
Stellungnahme von MSI zur FSB übertaktung auf deren Boards:
http://www.de.tomshardware.com/cpu/20030522/msi-statement-01.html
Hier mal ein Auszug aus der Garantieerklärung der IHK:
7. Garantie
Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Die Übernahme einer Garantie durch den Händler bzw. Hersteller stellt eine in der Regel für den Kunden günstigere Regelung als die gesetzliche Gewährleistung dar, da sie auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen und sie oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird.
Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen, so dass der Kunde während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wählen kann, ob er Garantie (meist gegen den Hersteller) oder Gewährleistung (gegen den Verkäufer) in Anspruch nimmt.
(Die Teile beim ATU sind vom Hersteller zugelassen, hier besteht eine Zusammenarbeit zwischen den Händlern/Herstellern. Wenn du ein Teil einbaust welches zugelassen ist, dann bleibt die Garantie bestehen. Meist steht aber auch in den Unterlagen das die ersten Inspektionen bei einem Vertragshändler erfolgen müssen, werden diese Inspektionen in einer Freien Werkstatt ausgeführt kann es sein das der Hersteller aus der Haftung raus ist.)
FAQa Silent Hardware:
b) Umbau von aktiv auf passiv
Ein Umbau des Chipsatzkühlers von einer aktiven zu einer passiven Lösung ist normalerweise kein Problem. Aber man muss dabei beachten, dass wieder jeglicher Garantieanspruch verfällt. Die meisten Kühler sind über ein Stecksystem mit dem Mainboard verbunden und können somit einfach ausgewechselt werden. Der koreanische Hersteller Zalman bietet für diese Umbaumaßnahme geeignete Kühlkörper an, wie z.B. den ZM-NB32J oder den ZM-NB47J. Beide Kühlkörper bieten für die aktuellen Chipsätze ausreichend Kühlleistung. Es gibt noch einige weitere Hersteller, die gleichwertige Produkte in diesem Bereich anbieten.
BOSCH Carservice gibt extra bekannt:
BOSCH CarService
für alle Marken mit Qualitätsstandart. Ihr Garantieanspruch verfällt nicht!
Serviceplan laut Hersteller! GVO
Anfrage eines Users bei Pearl wegen Druckerpatronen (Ich meine jetzt es ist ein Unterschied ob ich den Kühler abmontiere oder nur eine Druckerpatrone nicht vom Hersteller verwende)
Ich besitze einen Canon-Tintenstrahldrucker i550. Da die Original-Canon-Druckerfarbe be-kanntlich sehr teuer ist, habe ich mich nach preiswerteren Alternativen umgesehen. Fündig geworden bin ich bei Pearl, -
http://www.pearl.de -„Europas größtem Versandhaus für PC-Software und Computer-Zubehör“ (Eigenwerbung).
Pearl bietet zur Originaltinte kompatible „hochqualitative Premium-Tinten von Markenher-stellern, zertifiziert nach ISO 9002“ (Eigenwerbung) zu einem erstaunlich günstigen Preis.
Nachdem ich nun die letzte Original-Canon-Patrone gegen eine kompatible Pearl-Patrone ausgetauscht hatte, begannen die Schwierigkeiten. Die Farbe Magenta ließ sich nicht mehr richtig drucken, was zu einer starken Farbverfälschung bei den Ausdrucken führte.
Da der Drucker noch kein Jahr alt ist, ich also noch Garantieansprüche geltend machen kann, wollte ich sicher gehen und mir von Pearl bestätigen lassen, dass die Pearl-Farben uneinge-schränkt für den Drucker Canon i550 geeignet sind und dass Garantieansprüche gegen den Druckerhersteller dadurch nicht eingeschränkt werden.
Wie erstaunt war ich, als Pearl mir mitteilte, dass sie mir eine solche Produktgarantie nicht geben könne. Daraus muss ich wohl ableiten, dass das Benutzen von Pearl-Farben gegen die Garantievorschriften von Canon verstößt.
Ich bat darauf hin Pearl, die noch bei mir vorrätigen Farbpatronen – noch original verpackt und eingeschweißt – zurück zu nehmen und im gleichen Warenwert gegen Original-Canon-Patronen auszutauschen.
Da ich leider diese Jahr noch etwas anderes zu tun habe werde ich die Liste jetzt mal abbrechen-ich hab jetzt auch keine Lust von jedem Hersteller die Garantiebedingungen raus zu suchen.