Gewährleistung trotz Kühlertausch?

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Klar stehe ich dazu!

Ich baue Grafikkarten um und hinterher schicke ich sie mit Originalkühler ein, wenn sie kaputt gehen, weil icih der festn überzeugung bin, das der defekt nicht durch mich eingetroffen bin.

Nur gut, das mir persönlich bei meinem Privaten Karten noch nie passiert ist :evillol: :evillol:

gruß
chris
 
Tja der festen Überzeugung das der Defekt nicht durch dich eingetreten ist....du bist ja auch der Überzeugung das das alles ganz OK ist und absolut legal.....jeder baut sich seine Welt wie er sie braucht-ich bin halt gegen solche Machenschaften und wenn du dazu stehen würdest könntest du die Karten ja auch noch mit dem neuen Kühler einschicken, aber da täuscht man dann doch lieber etwas vor um sicher zu gehen. Ich hoffe für dich das du nicht mal an einen Händler kommst der genau solche Praktiken betreibt (Autohändler der keine Orginal Teile verwendet sondern billige Kopien, Elektriker der um Geld zu sparen die billige Ausführung der Sicherung nimmt.... Sie alle haben was gemeinsam sie interessiert nicht der entstehende Schaden sondern nur der eigene Gewinn. Auch diese Handlungen sind Betrug aber das würdest du ja nicht so schlimm finden.) Aber für jeden Arbeitgeber bist du ein prima Mitarbeiter, du stellst keine Fragen und machst was man dir sagt und scheinbar glaubst du auch die ganze Sache mit dem "Ist ja ganz Normal weil es alle machen".

Ich würde auch sagen das wir hier "close" machen können-manche Einstellung ist einfach vorgegeben und Mancher stellt sich halt auch über das Recht/Gesetz und in so einem Fall wirst du weiterhin im Auftrag deines Arbeitgebers machen was man dir sagt.
 
Um mal eins festzuhalten, ich sagte, das ich wärend meiner Praktikumszeit in diesem Betrieb von diesen Praktiken mitbekommen habe usw., aber nicht, das ich zum jetzigen Zeitpunkt dort bin, und irgendetwas in der Richtung mache!
Noch mache ich alles was mein Arbeitgeber sagt. Wenn er sagt übertakte Karten von haus aus und verkauf sie teurer, wäre das z.B. nicht in Ordnung. Eine Karte den Kühler abzuschrauben und mit Original einzuschicken (in meinen Augen) jedoch schon. Aber darüber kann man streiten ;)

Wenn du diese Praktiken mit billigschund-verkäufern vergleichst, ist das der totale schwachsinn. Dem Kunde wird kein "Müll" verkauft wie im Autohaus "Billigbremsen" oder "Billigstromstecker" oder sowas, wodurch sein Leben gefährdet wird, also mach mal halblang. In dieser Richtung habe ich nie gesagt, das das normal ist. Also dreh mir nicht das Wort im munde rum :evillol:

Wozu ich stehe (nämlich das Grafikkarten nach einem Lüftertausch von mir trotzdem eingeschickt werden, natürlich mit Originallüfter) habe ich bereits gesagt! Und ich halte es weiterhin (wenn man es Privat macht) für Legal und Normal!
(von Geschäftsmäßigem Betreiben sage ich jetzt mal nichts... in dem Thread ging es nämlich nicht darum, sondern um eine Privatperson)

gruß
chris
 
KraetziChriZ schrieb:
Klar stehe ich dazu!

Ich baue Grafikkarten um und hinterher schicke ich sie mit Originalkühler ein, wenn sie kaputt gehen, weil icih der festn überzeugung bin, das der defekt nicht durch mich eingetroffen bin.

Nur gut, das mir persönlich bei meinem Privaten Karten noch nie passiert ist :evillol: :evillol:

gruß
chris
VOLLE ZUSTIMMUNG !!
Wo ist das Problem (an die Garantieverweigerer)?
Das ein Zalman oder Arctic besser kühlt ist schon unendlich mal bewiesen worden. Eine Grafikkarte kann, bei Kühlermontage, praktisch nur durch nen Die-Shrink zerstört werden, das sieht man aber sofort, wenn der Kühler ab ist. Stellen das die Grafikkartenhersteller nicht fest, gibt es überhaupt keinen Grund mehr, die Garantie zu verweigern.

Es ist übrigens auch eine Frechheit, auf Grafikkarten, die zwischen 200 und 700 Euro kosten, Kühler zu verbauen, die lärmen.
Es gibt staatlich geprüfte R u. F Techniker (Ich), sowie Informationelektroniker, die gesetzlich geeignet sind, Reparaturen und Umbauten gewerblich an PCs und anderer Elektronik und deren Mechanik durchzuführen. Natürlich sollten Kühlermontagen nicht von DAUS (siehe dazu auch Dau-Alarm.de) durchgeführt werden. Allerdings lässt es sich bei solchen DAUS oft sehr schnell auch feststellen, da DAUS wie fast immer, deutliche Spuren ihres allgemein technischen Ungeschicks, hinterlassen.
Ganz nebenbei, werden sowieso die meisten Grafikkarten nur schnell geprüft, ohne wissenschaftliche Abhandlung (bedeutet, aufwendige Tests wegen Übertaktung oder Überhitzung), da so ein exakter Test, das vielfache einer neuen Karte kosten würde. Es werden sogar manchmal, aus Zeitmangel, intakte Grafikkaten entsorgt, statt geprüft zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Informationselektroniker wird man schon wissen wie man die Karten umbaut, nich :)
Ansonsten voll deiner Meinung. Endlich jemand, der ebenso dazu steht, und nicht wer, der einem das Wort im Munde rumdrehen möchte. Aber mit seinen Aussagen muss man bei den CB-Mods vorsichtig sein, das ist ja allgemein bekannt :freak:

gruß
chris
 
KraetziChriZ schrieb:
Wozu ich stehe (nämlich das Grafikkarten nach einem Lüftertausch von mir trotzdem eingeschickt werden, natürlich mit Originallüfter) habe ich bereits gesagt! Und ich halte es weiterhin (wenn man es Privat macht) für Legal und Normal!
(von Geschäftsmäßigem Betreiben sage ich jetzt mal nichts... in dem Thread ging es nämlich nicht darum, sondern um eine Privatperson)

gruß
chris

UND das ist halt das Problem, es ist nicht legal, auch wenn es einfacher sein würde das es lagal sein würde, nur weil es dir in den Kram paßt wird es nicht legal. Jedes PC Magazin macht bei solchen Berichten über Kühlerwechsel darauf aufmerksam das man den Garantieanspruch verliert. OB diese Sache Sinnvoll ist, ob der neue Kühler besser ist, ob du 100 Diplome auf der Technikerschule für Kühlerwechseln erhalten hast oder ob du der Meinung bist das es normal und legal ist, das alles ändert nichts an der TATSACHE das man mit dem Wechsel des Kühlers die Garantie verliert und das ist FAKT.

Jegliche Veränderung führt zu Garantieverlust und das ist FAKT. Auch wenn es euch beiden nicht einleuchtet oder es euch nicht paßt- mit Veränderung der Karte verliert man die Garantie. Hier gibt es nichts zu deuten oder zu erklären das ist ein FAKTUM. Und was man jetzt macht mit dem Umstand ist wiederum jeden seine persönliche Sache-IHR habt da die Methode die Karte einzuschicken, OK dann macht das-nur redet nicht von LEGAL oder NORMAL sondern freut euch das IHR nicht erwicht wurdet und IHR eine neue Karte kriegt/gekriegt habt, jetzt könnt IHR weiterhin rumbasteln und wenn was schief geht dann schickt sie einfach wieder ein.
 
richtig. Bestelle gleich nen Zalman für meine neue Karte... :evillol:

btw. das es Fakt ist, habe ich nie bestritten...

In dem Thread ging es anfangs um die Chancen eine neue Karte zu bekommen, und ob man die Garantie verliert. Diese Fragen wurden beantwortet. Für mich ist der Thread und die Diskussion daher beendet.

gruß
chris
 
ich verstehe einfach nicht wieso die leute ihren kühler auswechseln obwohl der einwandtfrei läuft! also habe ja die Inno3D 6800GT und naja bin voll zufrieden mit dem normalen kühler.... wenn ich seitenfenster zu mache dann höre ich den fast nicht.... seid ihr vielleicht zu sensibel?


gruß
Cihan
 
Ich weis nicht wie du das siehst, aber bei allen Karten die ich seid meiner Geforce 3 hatte, war der Lüfter zum schreien Laut, und mit KEINEM Tool Regelbar.

Man muss aber dazu sagen, das ich ein absoluter Silent-Fetischist bin. Grafikkarte im Arbeitsrechner ist Passiv, BeQuiet Netzteil, Arctic CPU-Kühler runtergeregelt bis sonstwo. Samsung 5400RPM Platten auch extra leise und Gehäuselüfter die auf 12V 12db haben auf 7v geregelt. Das ding ist Flüsterleise. Als nächstes bau ich dämmatten rein. :evillol:

Wenn man sich allerdings an die Lautstärke gewöhnt hat, kommt es einem nicht so schlimm vor. An meine 6800GS habe ich mich auch "gewöhnt", obwohl es mir anfangs wie die Hölle vorkam :evillol:
Früher oder später, kommt aber wieder nen Zalman drauf - das hällt ja so kein Mensch aus!

gruß
chris
 
Dope4you schrieb:
Wo steht auf meinem Auto das wenn ich andere Motorteile einbaue das ich dann den Versicherungsschutz verliere?

In deiner Betriebsanleitung und den Garantiebestimmungen.
Außerdem in den amtlichen Dokumenten der StVO die Übergeordnet Gültigkeit haben (warum dürfte klar sein,mit einer Grafikkarte kann ich niemanden überfahren).
Eine Grafikkarte braucht keine Zulassung,lediglich einen simplen CE Test muss sie bestehen um in Europa vertrieben werden zu dürfen.

Dope4you schrieb:
Wo steht auf meinem Fön das wenn ich das Ding aufschraube und darin rumfummle, das ich die Garantie verliere?

In deiner Betriebsanleitung und den Garantiebestimmungen.

Dope4you schrieb:
Bei den Grafikkarten steht es bei der Beschreibung des Lüfters, welchen man ja wohl auch zwingend braucht um den Lüfter zu tauschen. Also Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht.

So so...ich habe hier mehrere Grafikkartenkartons (z.b. ASUS 6800 GT) bei denen es weder auf der Verpackung steht,noch ein Zettel oder irgendetwas über die Garantiebestimmungen beiliegt.
Eine Betriebsanleitung gibt es sowieso nicht,lediglich ein Quickstart Manual mit den benötigten Systemkonfigurationen,der Installation der Karte sowie der Treiber.
Was bei einem eventuellen Ersatzlüfter beisteht ist bedeutungslos,die Hersteller können nicht in den Garantieablauf des Kartenherstellers eingreifen (wenn sie schreiben würden das sich die Garantie verlängert hätte das ja auch keine Bedeutung).
Ihre Sprüche sind lediglich Selbstschutz.

Dope4you schrieb:
Aber gut das mit dem Klauen steht auch nicht in jedem Supermarkt (Am Eingang sollte da stehen das man nicht klauen darf :D)

Du verwechselst hier etwas grundlegendes.
Diebstahl ist per Gesetz verboten (und nur hier gilt der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"),für den Wechsel eines Grafikkartenlüfters gibt es kein Gesetz und keine Verordnung.
Ergo ist es zwingend nötig dem Kunden die Garantiebestimmungen mitzuteilen.
Geschiet das nicht,hat jede Kundenklage sehr gute Aussicht auf Erfolg,egal ob Zalmann in seine Anleitung schreibt das die Garantieleistungen verloren gehen beim Lüfterwechsel oder nicht.

:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Apropos Verlust der Garantie:

Durch das Übertakten der Grafikkarte verliert man ja (eigentlich) auch seine Garantie. Jetzt hätte ich gerne mal gewusst, wie das bei ATI´s Overdrive geregelt ist, insbesondere bei der neuen X1800er Serie. Beim "alten" Overdrive konnte man einfach die im Treiber integrierte Übertaktungsfunktion aktivieren, der Chiptakt wurde dann automatisch ein wenig angehoben (von 520 MHz auf 527 MHz bei meiner X800 XT PE), fertig die Kiste. Die Garantie wurde dadurch nicht beeinflusst, wenn man mal im Netz danach sucht, da das ein "sicheres" Übertakten im Sinne ATi´s war / ist. Bei läppischen 1,35% Taktsteigerung allerdings auch zu erwarten...

Bei der X1800er Serie bin ich ein wenig skeptischer, denn 1.) sind die möglichen Taktsprünge für Chip + nunmehr auch RAM nach oben hin deutlich höher und 2.) muss man Overdrive erst durch Klick auf ein symbolisiertes Schloss im Treiber freischalten (genaues Datum der Freischaltung wird dann im Treiber angezeigt). Um die Karte beim (manuell möglichen) Übertakten nicht zu sehr zu beanspruchen, gibt es von ATi dort nun ein automatisiertes Übertaktungstool, welches die optimalen Werte einstellt, indem es sich in kleinen Schritten ans Maximum herantastet. Dies habe ich natürlich gemacht, und siehe da, der Treiber schlug mir quasi die maximal möglichen Taktraten vor (689 MHz / 797 MHz anstatt 625 MHz 750 MHz).

Nirgendwo findet man einen Hinweis darauf, ob dadurch nun die Garantie flöten geht oder nicht, weder online bei ATi, weder im Treiber, weder in der BD-Anleitung usw., und der ATi Support schreibt einem auch nicht diesbezüglich zurück. Beim Aktivieren von Overdrive auf den X1800er Karten wird man nur darauf hingewiesen, dass durch die Übertaktung die Karte mehr beansprucht wird und man bei Abstürzen (=> während das automatisierte Übertaktungstool die optimalen Taktraten ermittelt) doch bitte den Rechner neu starten und es nochmals versuchen sollte usw...
 
Zuletzt bearbeitet:
akuji13 schrieb:
In deiner Betriebsanleitung und den Garantiebestimmungen.
Außerdem in den amtlichen Dokumenten der StVO die Übergeordnet Gültigkeit haben (warum dürfte klar sein,mit einer Grafikkarte kann ich niemanden überfahren).
Eine Grafikkarte braucht keine Zulassung,lediglich einen simplen CE Test muss sie bestehen um in Europa vertrieben werden zu dürfen.



In deiner Betriebsanleitung und den Garantiebestimmungen.



So so...ich habe hier mehrere Grafikkartenkartons (z.b. ASUS 6800 GT) bei denen es weder auf der Verpackung steht,noch ein Zettel oder irgendetwas über die Garantiebestimmungen beiliegt.
Eine Betriebsanleitung gibt es sowieso nicht,lediglich ein Quickstart Manual mit den benötigten Systemkonfigurationen,der Installation der Karte sowie der Treiber.
Was bei einem eventuellen Ersatzlüfter beisteht ist bedeutungslos,die Hersteller können nicht in den Garantieablauf des Kartenherstellers eingreifen (wenn sie schreiben würden das sich die Garantie verlängert hätte das ja auch keine Bedeutung).
Ihre Sprüche sind lediglich Selbstschutz.



Du verwechselst hier etwas grundlegendes.
Diebstahl ist per Gesetz verboten (und nur hier gilt der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"),für den Wechsel eines Grafikkartenlüfters gibt es kein Gesetz und keine Verordnung.
Ergo ist es zwingend nötig dem Kunden die Garantiebestimmungen mitzuteilen.
Geschiet das nicht,hat jede Kundenklage sehr gute Aussicht auf Erfolg,egal ob Zalmann in seine Anleitung schreibt das die Garantieleistungen verloren gehen beim Lüfterwechsel oder nicht.

:rolleyes:

Schöne Aufzählung, NUR

Ich habe geschrieben WO steht AUF meinem Auto in Anlehnung darauf das gesagt wurde das es nicht AUF der Grafikkarte steht. Das Auto ist hier ein Beispiel, man kann auch jeden anderen gegenstand nehmen.

Beim Fön haben wir wieder das "AUF" Problem, ich habe gefragt wo steht auf meinem FÖN der Hinweis in Anlehnung das oben geschrieben wurde das es nicht AUF der Grafikkarte steht. Auch habe ich gerade bei meinem FÖN nachgeschaut ich hab hier auch keinen Hinweis das ich den Fön nicht öffnen darf.


Dann haben wir meine Aussage das es beim LÜFTER steht den man zwingend zum Lüfterumbau braucht-der Lüfter der extra gakauft werden muß und nicht in deiner 6600er Schachtel sein wird, nehme ich an. Warum sollte es "Selbstschutz" sein wenn es doch "Normal" und "Legal" ist den Lüfter zu wechseln und die Garantie in anspruch zu nehmen? Widerspricht sich etwas, warum soll ich mich vor was Schützen was legitim ist?!

Und was verwechsle ich?! Ich habe NIE geschrieben das es VERBOTEN ist den Lüfter zu wechseln, ich habe nur gesagt das ich wissentlich eine Leistung erschleichen will (Betrügen) wenn ich die Karte trotz manipulation einschicke. Und jetzt klär mich auf, ist Betrug nicht mehr verboten in Deutschland?! Und in diesem Fall kann die Strafe des Herstellers vom nicht ersezten bis zur Anzeige gehen wenn er jetzt zum Beispiel den Laden (Gewebetreibenden) nimmt der 100 manipulierter Karten einschickt. Und das ein einzelner User die Karte einschickt weil er einfach ein armer Schlucker ist und versucht seine eigene Dummheit (Umbau-Garantieverlust) etwas weniger schmerzhaft im Geldbeutel spüren lassen finde ich nicht OK, aber das kann man noch irgendwie verstehen. Kiddies die gerade ein paar Euro Taschengeld haben und noch jung und .... aber trotzdem mal OC/Lüfterumbauen wollen sind jetzt nicht lobenswert, aber was soll´s. Ich spreche hier von dem Laden wo 100 Karten inerhalb kurzer Zeit eingeschickt wurden-das ist Gewerbsmäßiger Betrug und als Händler hat er wohl die Kenntnis wann die Garantie erlischt, oder sehe ich das falsch?
 
Dope4you schrieb:
Schöne Aufzählung, NUR

Ich habe geschrieben WO steht AUF meinem Auto in Anlehnung darauf das gesagt wurde das es nicht AUF der Grafikkarte steht. Das Auto ist hier ein Beispiel, man kann auch jeden anderen gegenstand nehmen.

Beim Fön haben wir wieder das "AUF" Problem, ich habe gefragt wo steht auf meinem FÖN der Hinweis in Anlehnung das oben geschrieben wurde das es nicht AUF der Grafikkarte steht. Auch habe ich gerade bei meinem FÖN nachgeschaut ich hab hier auch keinen Hinweis das ich den Fön nicht öffnen darf.


Dann haben wir meine Aussage das es beim LÜFTER steht den man zwingend zum Lüfterumbau braucht-der Lüfter der extra gakauft werden muß und nicht in deiner 6600er Schachtel sein wird, nehme ich an. Warum sollte es "Selbstschutz" sein wenn es doch "Normal" und "Legal" ist den Lüfter zu wechseln und die Garantie in anspruch zu nehmen? Widerspricht sich etwas, warum soll ich mich vor was Schützen was legitim ist?!

Und was verwechsle ich?! Ich habe NIE geschrieben das es VERBOTEN ist den Lüfter zu wechseln, ich habe nur gesagt das ich wissentlich eine Leistung erschleichen will (Betrügen) wenn ich die Karte trotz manipulation einschicke. Und jetzt klär mich auf, ist Betrug nicht mehr verboten in Deutschland?! Und in diesem Fall kann die Strafe des Herstellers vom nicht ersezten bis zur Anzeige gehen wenn er jetzt zum Beispiel den Laden (Gewebetreibenden) nimmt der 100 manipulierter Karten einschickt. Und das ein einzelner User die Karte einschickt weil er einfach ein armer Schlucker ist und versucht seine eigene Dummheit (Umbau-Garantieverlust) etwas weniger schmerzhaft im Geldbeutel spüren lassen finde ich nicht OK, aber das kann man noch irgendwie verstehen. Kiddies die gerade ein paar Euro Taschengeld haben und noch jung und .... aber trotzdem mal OC/Lüfterumbauen wollen sind jetzt nicht lobenswert, aber was soll´s. Ich spreche hier von dem Laden wo 100 Karten inerhalb kurzer Zeit eingeschickt wurden-das ist Gewerbsmäßiger Betrug und als Händler hat er wohl die Kenntnis wann die Garantie erlischt, oder sehe ich das falsch?


Ich hoffe du hälst dich an deinen laienhaften technischen Sachverstand und überlässt das übertakten dem Fachpersonal. Falls Du ein vermeintlicher Rechtsverdreher bist, dann: Schuster, bleibe bei deinen Sohlen.
 
akuji13 schrieb:
So so...ich habe hier mehrere Grafikkartenkartons (z.b. ASUS 6800 GT) bei denen es weder auf der Verpackung steht,noch ein Zettel oder irgendetwas über die Garantiebestimmungen beiliegt.
Muß es auch nicht, da die gültige Rechtssprechung -generell- zustimmt, dass jedwede technische- / bauliche Veränderung vom original Zustand von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Ein Hersteller kann nur eine Gewährleistung auf sein original Produkt geben, und nicht auf Änderungen welche nicht von ihm zertifiziert bzw. abgenommen wurden. Wie auch? Da wäre ja dem Humbug Tor und Tür geöffnet.

Des weiteren ist es auch vollkommen gleich, ob ich einen "besseren" Lüfter verwendet habe als der Originale. Auch das zieht vor Gericht nicht. ;)
 
selbi-elbi schrieb:
Ich hoffe du hälst dich an deinen laienhaften technischen Sachverstand und überlässt das übertakten dem Fachpersonal. Falls Du ein vermeintlicher Rechtsverdreher bist, dann: Schuster, bleibe bei deinen Sohlen.

Boahh, endlich eine Aussage mit Stil, laienhafter technischer Verstand wurde bei mir an welcher Stelle genau bewiesen? Rechtsverdreher? Ich verdrehe NULL-es ist Fakt das eine Veränderung zum erlöschen der Garantie führt-jeder der etwas anderes behauptet verdreht das Recht-bzw. noch mal ganz langsam das es jeder versteht. JEDE VERÄNDERUNG FÜHRT ZUM ERLÖSCHEN DER GARANTIE und an dieser Tatsache gibt es nichts zu ändern. Wenn ich diese Sache jetzt verdrehen würde dann würde ich mit Aussagen kommen das der Krach unerträglich ist, das der Lüfter nur 20 Cent kostet oder das auf dem Lüfter ja nicht steht das ich ihn nicht abschrauben darf (Auf der Grafikkarte bzw. in der Bedienungsanleitung steht auch nicht das die Karte nicht unterwasser betrieben werden darf :) ) DANN würde ich das Recht verdrehen.

Ausserdem noch mal zum Übertakten, ich kann mir nur vorstellen das du mit deinem Post in den falschen Thread gerutscht bist, hier ist die Abteilung "Gewerbsmäßiger Betrug durch eiune Firma die über 100 Grafikkarten eingeschickt hat obwohl sie die Kenntnis hatte das die Karten manipuliert waren"-das Thema OC wurde hier nicht als Grundlage genommen, aber macht ja nichts hauptsache etwas geschrieben, das ist schon OK.
 
Ich kann mich noch an Sätze aus der RMA Abteilung der Lieferranten/Firmen/Hersteller erinnern, die so gingen ala "Hey, hab hier ne Karte da war warscheinlich nen anderer Kühler drauf. Soll ich sie euch trotzdem schicken? -> Egal! Schick uns das ding... wir werden das schon mit dem Hersteller regeln. Falls nicht schicken wirs halt zurück. Einschcken kostet nichts.." :freak:

Durch solche Aussagen, wird man als Shop wohl auch stark dazu verleitet, alles mögliche einzuschicken. Und imho ist man auch selber Schuld als Hersteller, wenn man jeden dreck austauscht.

gruß
chris
 
Hallo

Könnte jemand diesen Thread ein Ende setzten? Hier wird nur noch um die goldene Ananas gestritten und ein Ergebnis ist nicht zu erwarten. In diesem Sinne könnte sich ein Mod erbarmen und einen Schlußstrich ziehen :)

Keiner wird die Meinung des anderen Verstehen und es kriechen jetzt einige aus den Löchern die nur um etwas zu schreiben einfach unsinnige Beiträge posten (Wo wir wieder beim OC Beitrag sein würden :) ).

Ich kann deine Meinung nicht verstehen KraetziChriZ bzw. deine Auslegung des Rechtes, genau so wie du meine Meinung nicht verstehen wirst, so wie ich einfach hier stark nach meiner persönlichen Meinung/Ansicht in Bezug auf Eigenverantwortung/geltendes Recht die Sache auslege. Um aber den Thread jetzt nicht abfallen zu lassen würde mein Vorschlag sein hier ein Ende zu machen.

Besten Dank

Dope4you
 
GRAKA0815 schrieb:
Ein Hersteller kann nur eine Gewährleistung auf sein original Produkt geben, und nicht auf Änderungen welche nicht von ihm zertifiziert bzw. abgenommen wurden. Wie auch? Da wäre ja dem Humbug Tor und Tür geöffnet.


Wenn das stimmen würde was du sagst,würde es z.B. beim Auto keinerlei Teile aus dem Zubehör geben (Oder bei Waschmaschinen,Radios,Fernsehern ect.).

KEIN Pkw Hersteller gibt Produkte von Fremdherstellern frei,dennoch kannst und darfst du einen Zubehörluftfilter z.B. von ATU verbauen.
Dieser muss lediglich im Bereich der StVo zugelassen sein (und das er das sein muss hat den Hintergrund das du mit fehlerhaften oder falschen Bauteilen jemanden verletzen könntest,bei einer Grafikkarte ist das schwierig ergo entfällt so eine Zulassung).
Aber auch sie braucht eine Zulassung,nämlich eine CE (genau wie jedes elektrische Autoteil übrigens auch).

Dann würde es auch kein ATU & Co. geben,denn deren Mitarbeiter sind nicht geprüft und zertifiziert von den Markenherstellern.
Und trotzdem verfällt deine Sachmangelhaftung nicht nicht wenn du einen ATU Filter in dein Auto baust,oder dein Auto in einer Fremdwerkstatt reparieren lässt.
Selbst bei einer simplen Glühlampe von der Tankstelle würde deiner Meinung nach die Gewährleistung erlischen wenn der Hersteller die nicht freigegeben hätte,schliesslich ist eine Lampe mit erhöter Lichtausbeute eine bauliche Veränderung genauso wie ein Spoiler.
Diverse Hersteller verschiedenster Produkte haben so etwas oder so ähnliches versucht,die EU hat sie gestoppt.Alle Klagen sind abgewiesen worden.

Wann und wie deine Garantie verfällt (z.B. bei Kühlertausch) bestimmt sowieso der Hersteller des Produktes,schließlich ist seine Garantie eine freiwillige Leistung (nicht wie die 24 Monate Sachmangelhaftung) über den gestzlichen Rahmen hinaus,die er jederzeit nach Lust und Laune verändern oder streichen kann.

Die Sachmangelhaftung kann nur eingeschränkt oder aufgehoben werden wenn z.B. das Zubehör oder Nachbauteil eine nachweislich (!) schlechtere Eigenschaft besitzt als das verbaute Originalteil oder der Umbau selbst zum Schaden geführt hat.
Heisst im Klartext: Asus MUSS mir beweisen das der Zalman zum Defekt der Karte geführt hat oder ich durch meine beiden linken Hände.

Die gängige Praxis (Karten tauschen die deutlich erkennbar verändert wurden) zeigt mir das die Hersteller sich ihrer Sache selbst nicht sonderlich sicher sind.

@Dope4you

Die Gewährleistungs/Garantiebestimmungen müssen nicht auf einem Produkt stehen,sie müssen dir beim Abschluss des Kaufes zugänglich gemacht werden,z.b. in der Bedienungsanleitung eines Produktes.

Wenn du die nicht liest,ist es dein Problem.
Wenn aber keine dabei ist und nichts anderes was dich über die Bestimmungen aufklärt,kann es das Problem des Herstellers werden.

Das ist wie mit den EULAS,da können die Hersteller schreiben was sie wollen,der Kunde muss VOR dem Kauf darüber Bescheid wissen,ansonsten ist das ganze Gedöns bedeutungslos und nichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
So sieht es zB. bei Gainward aus:

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung und Herstellergarantie für GAINWARD-Produkte können gegenüber der GAINWARD Europe GmbH nur durch deren direkte Vertragspartner geltend gemacht werden. Die Abwicklung zwischen Kunden dieser Vertragspartner von GAINWARD bzw. so genannten Endkunden direkt mit der GAINWARD Europe GmbH ist generell nicht möglich. Diese wenden sich bitte an ihren Händler / Großhändler / Distributor / Importeur von dem sie das Produkt bezogen haben. Dieser ist für die Abwicklung verantwortlich und wird die Produkte wiederum an seine Bezugsquelle weiterleiten. Eine direkte Abwicklung der Garantie- oder Gewährleistung durch GAINWARD ist nur dann möglich, wenn das Produkt direkt über die GAINWARD Europe GmbH bezogen wurde. Zur weitern Bearbeitung ist es erforderlich, dass dem Produkt eine Kopie des Kaufbeleges beiliegt sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung. Gewährleistungs- und Garantieansprüche können nicht geltend gemacht werden: - bei Schäden aufgrund von nicht zweckgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung des Produktes oder der Nichtbeachtung der Sicherheits- und Benutzungshinweise. - bei Schäden, die durch externe Einwirkungen entstanden sind. - bei vorsätzlich verursachten Schäden. - bei Beschädedigungen die durch Reparaturversuche Dritter entstanden sind, welche nicht ausdrücklich durch GAINWARD autorisiert sind an GAINWARD-Produkten Service zu leisten und ausdrücklich durch GAINWARD benannt wurden. - bei Veränderungen oder Eingriffen, die unerlaubt am Produkt vorgenommen wurden. - bei Transportschäden die auf unsachgemäße Verpackung bei der Rücksendung des Produktes zurück zu führen sind. - bei Entfernung der am Produkt aufgebrachten Serien- und / oder Artikelnummernaufkleber. Im Falle, dass ein berechtigter Gewährleistungs- oder Garantieanspruch nicht besteht, behält sich GAINWARD vor entweder deren Erfüllung zu verweigern oder deren Ausübung entsprechend den anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen


Hiier haben wir ASUS:

1.4 Ausschluss der Herstellergarantie

Die Herstellergarantie erstreckt sich nur auf solche Defekte, die aus der normalen Verwendung des Produkts entstehen; Keine Garantieansprüche seitens ASUS bestehen für Produkte, bei denen

1) Schäden durch zweckentfremdete Verwendung , Nichtbeachtung von Benutzerhinweisen in der zusammen mit dem Produkt gelieferten Benutzeranleitung und , oder durch sonstige missbräuchliche Nutzung des Produkts , etwa den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen aufgetreten sind , deren Kompatibilität ASUS nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat

2 ) keine Seriennummer erkennbar ist bzw. der Seriennummeraufkleber mit Barcode beschädigt oder unleserlich gemacht wurde,

3 ) unerlaubte Veränderungen vorgenommen wurden ,

4 ) Schäden durch Reparaturversuche Dritter , d.h. nicht von ASUS oder von ASUS benanntem Service partner , aufgetreten sind.

5 ) Schäden durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Verpackung , bei Rücksendung des Produkts an ASUS , entstanden sind.

6 ) durch unsachgemäße Installation von weiteren Produkten eine Beschädigung oder Funktionsunfähigkeit verursacht wurde.
7 ) Schäden entstanden sind , die aufgrund externer Einwirkungen oder auf den Ausfall eines weiteren installierten Produkts zurückzuführen sind.

Im Fall der Geltendmachung eines unberechtigten Garantie falls nach diesem Vertrag , der sich als solcher insbesondere aus dem Verstreichen der Garantie zeit oder dem Nichtvorliegen eines Garantie falles ergibt , ist ASUS berechtigt für ihre Tätigkeit bzw. die Reparatur Entgelt für Zeit und Materialien zu erheben. D as Entgelt wird in Höhe der ASUS Standardgebühren für Service erhoben (Gebührentabelle auf Anfrage erhältlich).

Stellungnahme von MSI zur FSB übertaktung auf deren Boards:

http://www.de.tomshardware.com/cpu/20030522/msi-statement-01.html



Hier mal ein Auszug aus der Garantieerklärung der IHK:

7. Garantie

Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Die Übernahme einer Garantie durch den Händler bzw. Hersteller stellt eine in der Regel für den Kunden günstigere Regelung als die gesetzliche Gewährleistung dar, da sie auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen und sie oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird.

Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten.
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen, so dass der Kunde während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wählen kann, ob er Garantie (meist gegen den Hersteller) oder Gewährleistung (gegen den Verkäufer) in Anspruch nimmt.



(Die Teile beim ATU sind vom Hersteller zugelassen, hier besteht eine Zusammenarbeit zwischen den Händlern/Herstellern. Wenn du ein Teil einbaust welches zugelassen ist, dann bleibt die Garantie bestehen. Meist steht aber auch in den Unterlagen das die ersten Inspektionen bei einem Vertragshändler erfolgen müssen, werden diese Inspektionen in einer Freien Werkstatt ausgeführt kann es sein das der Hersteller aus der Haftung raus ist.)

FAQa Silent Hardware:

b) Umbau von aktiv auf passiv

Ein Umbau des Chipsatzkühlers von einer aktiven zu einer passiven Lösung ist normalerweise kein Problem. Aber man muss dabei beachten, dass wieder jeglicher Garantieanspruch verfällt. Die meisten Kühler sind über ein Stecksystem mit dem Mainboard verbunden und können somit einfach ausgewechselt werden. Der koreanische Hersteller Zalman bietet für diese Umbaumaßnahme geeignete Kühlkörper an, wie z.B. den ZM-NB32J oder den ZM-NB47J. Beide Kühlkörper bieten für die aktuellen Chipsätze ausreichend Kühlleistung. Es gibt noch einige weitere Hersteller, die gleichwertige Produkte in diesem Bereich anbieten.


BOSCH Carservice gibt extra bekannt:

BOSCH CarService
für alle Marken mit Qualitätsstandart. Ihr Garantieanspruch verfällt nicht! Serviceplan laut Hersteller! GVO

Anfrage eines Users bei Pearl wegen Druckerpatronen (Ich meine jetzt es ist ein Unterschied ob ich den Kühler abmontiere oder nur eine Druckerpatrone nicht vom Hersteller verwende)

Ich besitze einen Canon-Tintenstrahldrucker i550. Da die Original-Canon-Druckerfarbe be-kanntlich sehr teuer ist, habe ich mich nach preiswerteren Alternativen umgesehen. Fündig geworden bin ich bei Pearl, - http://www.pearl.de -„Europas größtem Versandhaus für PC-Software und Computer-Zubehör“ (Eigenwerbung).

Pearl bietet zur Originaltinte kompatible „hochqualitative Premium-Tinten von Markenher-stellern, zertifiziert nach ISO 9002“ (Eigenwerbung) zu einem erstaunlich günstigen Preis.

Nachdem ich nun die letzte Original-Canon-Patrone gegen eine kompatible Pearl-Patrone ausgetauscht hatte, begannen die Schwierigkeiten. Die Farbe Magenta ließ sich nicht mehr richtig drucken, was zu einer starken Farbverfälschung bei den Ausdrucken führte.

Da der Drucker noch kein Jahr alt ist, ich also noch Garantieansprüche geltend machen kann, wollte ich sicher gehen und mir von Pearl bestätigen lassen, dass die Pearl-Farben uneinge-schränkt für den Drucker Canon i550 geeignet sind und dass Garantieansprüche gegen den Druckerhersteller dadurch nicht eingeschränkt werden.

Wie erstaunt war ich, als Pearl mir mitteilte, dass sie mir eine solche Produktgarantie nicht geben könne. Daraus muss ich wohl ableiten, dass das Benutzen von Pearl-Farben gegen die Garantievorschriften von Canon verstößt.

Ich bat darauf hin Pearl, die noch bei mir vorrätigen Farbpatronen – noch original verpackt und eingeschweißt – zurück zu nehmen und im gleichen Warenwert gegen Original-Canon-Patronen auszutauschen.


Da ich leider diese Jahr noch etwas anderes zu tun habe werde ich die Liste jetzt mal abbrechen-ich hab jetzt auch keine Lust von jedem Hersteller die Garantiebedingungen raus zu suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass es dope, hat keinen Sinn.
Verstehen tun sie es, bloß wahrhaben wollen sie es nicht.
Da werden Beispiele an den Haaren herbeigezogen das es einem schon fast weh tut.
Verbrauchsteile/Verschleißteile von Auto´s (Luftfilter, Zündkerzen, Bremsbeläge etc.) werden mit dem Lüfter der Grafikkarte innerhalb der Gewährleistung gleichgesetzt. Klar doch.:rolleyes:
 
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