Gewährleistung. Wo liegt die Beweislast bei gebrauchter Ware

Streetsweeper66

Lt. Commander
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Habe den Thread mit Haut und Haar verschlungen. Bin darauf gestoßen, weil ich mich über die Risiken des Gebrauchtkaufs von Hardware weiter informieren wollte.
Und wie man hier eindrucksvoll sieht kann es dabei zu erheblichen Unannehmlichkeiten kommen. Sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer.

Deshalb werde ich lieber etwas mehr zahlen und alle Teile neu oder gebraucht aber auf jeden Fall bei einem gewerblichen Händler kaufen.

Die ersten 6 Monate der Gewährleistung liegt die Beweislast beim Verkäufer, auch bei gebrauchten Artikeln?

Und dem TE wünsche ich, dass der Fall spätestens diesen Sommer abgeschlossen ist.
 
AW: Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

Die ersten 6 Monate der Gewährleistung liegt die Beweislast beim Verkäufer, auch bei gebrauchten Artikeln?

Ja auch da. Der Unternehmer (Verkäufer) darf lediglich die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Artikeln auf ein Jahr verkürzen gem. § 475 II BGB.
 
AW: Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

Edzard schrieb:
Ja auch da. Der Unternehmer (Verkäufer) darf lediglich die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Artikeln auf ein Jahr verkürzen gem. § 475 II BGB.


Das gilt aber nicht, wenn man die Ware von Privat kauft, weil der private Verkäufer die Gewährleistung ganz ausschließen kann und dies in der Regel auch getan wird !
 
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