Gewährleitung & Ersatz

canada

Lt. Commander
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Hallo @ all

ich hätte da mal eine Frage, da ich mich gerade etwas übern Tisch gezogen fühle. Musste mein Surface Book 2 schon ein zweites in Reparatur geben. Das erste wurde im Laden prompt 1 zu 1 getauscht, da es schon defekt war beim Auspacken Daheim.

Das zweite lies sich nur noch einschalten wenn es nicht im Tastatur Doch steckte, sobald es im Dock saß ging kein einschalten mehr. Also wieder ins Geschäft und Reparatur beauftragt. Nun konnte ich es abholen. Da wurde mir gesagt es wurde Repariert. Nun Zuhause habe ich dann festgestellt dass das Gerät nicht meines ist. Völlig andere Seriennummer die nun auch so nicht auf meinen Kaufbeleg stehen, wenn da nochmal was sein sollte, wird es wohl Ärger geben und die Annahme verweigert.

Was mich aber am meisten aufregt, es ist ein Gebrauchtgerät, hat schon 286 Betriebsstunden auf dem Buckel.

Darf der nette Händler das einfach so handhaben?
 
Kommt jetzt sowieso erstmal drauf an, ob Gewährleistung oder Garantie. Wenn es unter die Garantie fällt, dann kann das durchaus schon zumutbar sein, dass dir ein Austauschgerät gegeben wird auch eines was schon mal lief. 286 Std. sehe ich jetzt auch nicht unbedingt als viel an für einen PC. Das sind wenn man mal von ca. 6 Std. / Tag ausgeht gerade einmal 1,5 Monate. Dein Surface Book lief ja mit Sicherheit vor der Reklamation auch schon einige Zeit. Und der Hersteller ersetzt idR auch nur den Zeitwert. Sehe das also durchaus schon als legitim an.
 
Ich hab es über die Gewährleistung laufen lassen, sonst hätte ich gleich bei MS anrufen können zwecks Rep/Tausch. Mich regt eher die Art und Weise auf.
 
Wann hast du das Gerät gekauft
Wann hast du es reklamiert ?
Du hast sicherlich einen Reparaturbeleg erhalten, dort steht die neue SN
 
Januar 2018 gekauft, am Folgetag 1 zu 1 getauscht, da von Anfang an das erste Exemplar defekt war. Nun erneut im September reklamiert beim Händler auf Gewährleistung, hat er auch so angenommen.

Rechnung, Abgabe Quittung wie auf der Reparatur Rechnung stehen die selben SN Nummern, diese sind aber nicht übereinstimmend mit dem vom Gerät.
 
Wie kommst du darauf dass der Händler die Gewährleistung angenommen hat ?
Schließlich bist du in der Beweislast!
Ganz einfach der Händler hat das Gerät zwecks Herstsellergarantie angenommen und über den Hersteller abgewickelt
MS repariert in der Regel keine Surface, sondern tauscht diese je nach Verfügbarkeit gegen ein gleichwertiges Gerät aus oder gegen ein Neues.
Selbst wenn der Händler die Gewährleistung angenommen hat, steht im Gesetz nur dass eine Reparatur oder Ersatzlieferung zuststeht
Die Ersatzlieferung ist ein dehnbarer Begriff
Sollte das Gerät keine äußerlichen Schäden haben, hast du kaum Chancen...
Zwecks der SN würde ich dies dem Händler sofort mitteilen und dir das bestätigen lassen
 
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Ersatzlieferung ist kein dehnbarer Begriff. Es ist ein Gerät zu liefern, dass als neu (= z. B. auch aus Widerruf, aber sicher nicht mit 286 Betriebsstunden) anzusehen ist, da der Händler bisher ja keine mangelfreie Ware geliefert hatte.

Wenn der TE das Gerät abgegeben hat mit dem expliziten Anliegen das als Gewährleistung zu betrachten, dann kann der Händler da nicht einfach eine Garantiesache draus machen. Schon gar nicht, wenn dabei das Eigentum des TE untergeht.

Als erstes könnte man ja unter Umständen mal die Herausgabe des Eigentums verlangen. Seriennummer scheint der TE ja zu haben. :D


In jedem Fall aber würde ich nachfragen. Unterschiedliche SN kann auch bedeuten, dass das Gerät unabsichtlich verwechselt wurde.
 
Idon schrieb:
Ersatzlieferung ist kein dehnbarer Begriff. Es ist ein Gerät zu liefern, dass als neu (= z. B. auch aus Widerruf, aber sicher nicht mit 286 Betriebsstunden) anzusehen ist, da der Händler bisher ja keine mangelfreie Ware geliefert hatte.
.

Du kannst gerne mir belegen, wo im Gesetzestext von Neuware die Rede

Rechtlich ist der TE in der Beweispflicht somit handelt es nicht um einen Gewährleistungsfall

Ich bin mir ziemlich sicher dass in der Reparaturrechnung, dies als reiner Garantiefall vermerkt wurde

Der TE kann ja die Reparaturrechnung hochladen
 
Dass Ersatzlieferung "Neuware" meint, ist (unter Juristen) einhellige Meinung. Geschuldet ist lt. Gesetz eine mangelfreie Sache; eine mangelfreie Sache ist lt. Gesetz eine solche, die die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat; vertraglich vereinbart wurde Neuware.

Dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, weil jemand (irgendjemand immer) in der Beweispflicht ist, ist maximal ein Standpunkt, auf den sich ein Händler stellen kann. Allerdings auf tönernen Füßen; dass das vermeintliche Sichaussuchen des Händlers, wie er mit einer Sache, die ihm von seinem Vertragspartner gebracht war, umgeht, zu seinen Gunsten aufgefasst wird, halte ich für eher unwahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Droitteur schrieb:
Dass Ersatzlieferung "Neuware" meint, ist (unter den Juristen) einhellige Meinung. Geschuldet ist lt. Gesetz eine mangelfreie Sache; eine mangelfreie Sache ist lt. Gesetz eine solche, die die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat; vertraglich vereinbart wurde Neuware.

Aus dieser Perspektive habe ich das noch gar nicht gesehen
Da nehme ich meine Aussage dehnbarer Begriff zurück ;-)

Die Frage ob tatsächlich der Händler die Gewährleistung angenommen hat, erkennt man am Besten an der Reparaturrechnung, denn anhand diesen Beleg erkennt man, wie der der Auftrag angenommen wurde und wie dieser ausgeführt würde
 
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Vllt ist dafür ja der Begriff "Reparatur" umso dehnbarer und umfasst möglicherweise uU die ersatzweise Lieferung eines Gebrauchtgerätes^^

Dass erinnert mich an meine Schulzeit :D Ist ein Schiff aus 1000 Teilen, von denen jedes Jahr ein anderes ausgetauscht wird, nach 1000 Jahren noch dasselbe Teil? :confused_alt:
 
Erst einmal Danke euch dreien und bitte nicht zerfleischen :-)

@ Ribery88
Habe es am Service Point abgegeben mit Vermerk das ich mich auf Gewährleistung berufe. Auf dem Auftrag steht dies bezüglich garnichts, weder Gewährleistungsfall noch Garantie.

Auf der Reparaturrechnung dagegen steht klein, muss man erst mal suchen und finden dagegen plötzlich Herstellergarantie. Also macht der Händler es nachträglich so wie es ihm am besten gefällt. Das sieht nach System aus. Denn es müsste auf dem Auftrag dann auch schon drauf stehen und nicht erst auf der Rechnung.

Denn hätte ich Garantie wollen, habt ihr es korrekt schon angemerkt, würde ich MS anrufen und die Tauschen mir das Gerät an der Haustür per Postbote. Da muss ich nicht erst 30km zum Händler fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ribery88

Deine ständige Frage nach dem Gesetzestext geht fehl, mithin richtet sich ein erhebliches Ausmaß heutigen Rechts in Deutschland nach Rechtsprechung und Literatur. Auch wenn das teilweise unbefriedigend ist.

In welchem Punkt ist der TE beweisbehaftet? Dass er keine Garantie wollte? Wie gesagt, er könnte ja erstmal die Herausgabe seines Eigentums verlangen.

@canada

Ich würde mich freuen, wenn du mir via PM schreiben könntest, wer der Händler ist. Klingt aber durchaus wie etwas, was man MediaMarkt/Saturn so nachsagt.
 
Bei Abgabe deines Gerätes steht bestimmt in etwa so ein Satz:
Ob ein Anspruch aus Herstellergarantie oder Sachmängelhaftung besteht, bedarf der Prüfung
Ich tippe auch auf Media Markt oder Saturn

Die haben das nicht im Nachhinein geändert, sondern nie zugesagt!

Ergänzung ()

canada schrieb:
Denn hätte ich Garantie wollen, habt ihr es korrekt schon angemerkt, würde ich MS anrufen und die Tauschen mir das Gerät an der Haustür per Postbote. Da muss ich nicht erst 30km zum Händler fahren.

Ist das so ?
Die wollen erstmal dein Gerät haben und dann schicken dir ein Austauschgerät
Ich glaube sogar die Abwicklung läuft gar nicht per Telefon sondern nur durch deinen Microsoft Account
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Ribery88
Da ich wegen der xBox im System eine Kreditkarte hinterlegt habe, geht der Austausch an der Haustür ... man kann es Telefonisch, im Chat und vom Account selbst aus anstoßen.

Naja, aber vorab auf etwas einigen muss man sich aber auch, ist ja sonst wie ein "Blanko Vertrag" ... und nach deiner Interpretation im Thread läuft es ja immer auf Garantie raus, da können wir das gesetzliche auch abschaffen ...
 
Da hast du mich falsch verstanden!
In deinem Fall kann der Händler sich auf die Beweislast berufen
Wäre die Reklamation innerhalb der ersten sechs Monate, kann der Händler selbstverständlich bei einem berechtigten Sachmangel eben nicht die ausgeführte Behebung als Herstellergarantie deklarieren sondern muss diese zwangsläufig als einen Gewährleistungsfall anerkennen

Ob du innerhalb der ersten sechs Monate jetzt größere Chancen hättest, wage ich zu bezweifeln
 
canada schrieb:
Also macht der Händler es nachträglich so wie es ihm am besten gefällt.

Nee, das nun nicht gerade. ;)

Dein Händler hat vorliegend (konkludent) Deinen Antrag auf Sachmängelhaftung (Gewährleistung) abgelehnt (Kauf liegt länger als 6 Monate zurück).

Man wollte Dich vermutlich jedoch nicht im Regen stehen lassen, sondern Dir ein funktionsfähiges Produkt zukommen lassen. Man hat Dein Begehren sicher als ein "ich möchte ein funktionstüchtiges Gerät haben" umgedeutet und daher, um diesem Wunsch nachkommen zu können, eine Garantieinanspruchnahme daraus gemacht.

Bei Garantien wiederum können sich durchaus Bedingungen finden, welche Zeitwertentschädigungen vorsehen. Dein Gerät hatte sicherlich vergleichbar viele Betriebsstunden hinter sich, weshalb sich das Gerät, das Du als Ersatz bekommen hast, durchaus als Garantieleistung eignet.
 
Manche Händler, darunter die von mir oben genannten, scheinen schon wirklich institutionell zu versuchen, Kosten einzusparen, indem anstatt Gewährleistung - wann immer auch nur im Ansatz möglich und plausibel - auf Garantie umgeschwenkt wird.

Mit Kundenzufriedenheit hat das nichts zu tun, da geht es um Kosteneinsparung.


Jedenfalls geht sowas meiner Ansicht nach gar nicht ohne mit dem Kunden Rücksprache zu halten.
 
@Idon
Klar geht es da um Kosteneinsparung, gar keine Frage.
Und innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf würde ich immer dazu raten, eine solche "Umdeutung" keinesfalls zu akzeptieren, ebensowenig wie ein bereits gebrauchtes Austauschgerät.

Vorliegend (also nach 6 Monaten ab Kauf) hätte man jedoch noch kosteneffizienter reagieren können, indem man das Begehren des TE (Sachmängelhaftung) unter Hinweis auf das Kaufdatum einfach abgelehnt hätte. ;)
Also ohne Garantieleistung, die ja auch wieder kostet (mindestens die Arbeitszeit des Personals).

Im Grunde wollte ich nur darauf hinweisen, dass der TE gar nicht so schlecht gestellt wurde, wie er vermutet.
Ich gehe davon aus, sein Gerät ist jetzt wieder voll funktionsfähig. Und da er ja auch ein Gebrauchtgerät reklamiert hat nach 9 Monaten, dürfte sein defektes Exemplar vermutlich sogar noch mehr Betriebsstunden auf dem Buckel haben.

Kurzum: In vielen Fällen kann es durchaus eine (unberechtigte) Masche sein, Gewährleistungsansprüche in Garantiebegehren umzudeuten.
Vorliegend finde ich aber nicht, dass der TE schlechter gestellt wurde, als es ihm zustehen würde.


EDIT:
Hinsichtlich der von Dir erwähnten Rücksprache bin ich voll und ganz Deiner Meinung.
 
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Ich bin da auch ganz deutlich bei Idon.

Indem der Händler stillschweigend irgendetwas tut, kann man die Sache auch praktisch kaum anders betrachten: der Käufer ist schließlich nicht darauf angewiesen, ausdrücklich "Gewährleistung" zu "beantragen". Er teilte dem Verkäufer einen Mangel mit und gab ihm Gegelegenheit, etwas dagegen zu tun. Mehr oder weniger ist darum alles noch auf Anfang: mit dem einzigen Unterschied, dass zwischenzeitlich der Verkäufer - wenn auch per Drittem - ohne weitere Rücksprache am Eigentum des Käufers herumfurwerkelte - wo auch immer das jetzt steckt - und damit nicht zuletzt einen Beweis, wenn er ihn denn noch verlangte, vereitelte.
 
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