Gewerbeanmeldung

som3

Lieutenant
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Jan. 2010
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992
Hallo.
Ich möchte mir als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden.
Alles was ich dazu brauche ist eine Einverständnis Erklärung der Eltern und eine Bestätigung des Vormundschaftsgerichts.

Ist es richtig das ich für für die Bestätigung des Vormundschaftsgerichts zum Familien Gericht muss?

Wie sieht es mit der Ausbildung aus.
Noch dieses Jahr Bewerbe ich mich bei der BuPo für eine Ausbildung und diese Ausbildung auch machen sofern ich kein Abitur mache.

Kann ich die Ausbildung trotz meines Gewerbes machen oder ist dies dann nicht mehr möglich?

Verträge wie zb. Google Adsense oder dergleichen kann ich dann als Juristische Person unterschreiben, obwohl ich minderjährig bin oder?

Auch wenn meine Einnahmen nicht gerade hoch sind(Vielleicht 100Euro im Jahr)
muss ich eine Steuererklärung schreiben richtig?

Wenn ich Einkäufe für das Unternehmen tätige muss ich keine 19% Mehrwert steuern bezahlen oder?

Würde mich freuen wenn mir jemand die fragen beantworten könnte, und den tipp " Frag beim Finanzamt" könnt ihr weglassen, denn dort habe ich vor hin zu gehen (Nächsten Monat)

Wäre halt nur cool wenn mir jemand die fragen beantworten könnte, weil dann Kündige ich den Webspace+Domain Vertrag der über meine mum läuft wieder (14Tage sind noch nicht vorbei) und mach dies dann über das Gewerbe als Juristische Person.

Vielen dank
 
<||><Som3><||> schrieb:
Wenn ich Einkäufe für das Unternehmen tätige muss ich keine 19% Mehrwert steuern bezahlen oder?

Wie kommst du denn auf diese Idee? Wenn dein Verkäufer Mwst. auszeichnet, dann musst du diese auch bezahlen. Du kannst nur für dich aussuchen, dass du keine Mwst. in deinen Rechnungen haben möchtest (Kleinunternehmerregelung).
 
Ich habe mal was davon gehört das man Sachen von der Steuer absetzen kann.
 
Da du als Kleinunternehmer unter 17.500€ keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts absetzen.
 
@Som3
Du wirfst da ja sehr fleißig mit Begriffen um dich. Nach einer Gewerbeanmeldung musst du nicht zwingend ein Gewerbe als juristische Person haben. Dies sind nur die Kapitalgesellschaften und nicht die Personengesellschaften.

Die Frage die sich mir jedoch stellt, warum willst du überhaupt ein Gewerbe anmelden. Auch als Privatperson darfst du ein Einkommen haben. Dies ist dann bis ca. 8.000 € ebenfalls steuerfrei ...

Die Gewerbeanmeldung kostet wahrscheinlich mehr, als du in den nächsten Jahren überhaupt einnimmst. ;-)

PS eine Ausbildung kannst du dennoch anfangen, ist völlig egal ob du Gewerbetreibender bist - hier darf dein Gewerbe dich nicht soweit in Anspruch nehmen, dass du deine Ausbildung nicht nachkommen kannst ... in deinem Fall sollte dies kein Problem darstellen.

PPS die 19% müsstest du beim Einkauf zahlen, kannst diese aber vom Finanzamt wiederholen wenn du deine Dienstleistung ebenfalls mit Umsatzsteuer belegst - sprich von einen Dritten Ust einnimmst. Dies ist bei Google Adsense nicht der Fall. Somit kannst du keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen.
-> man kann auch nicht für jeden Scheiß Ust wiederbekommen, wenn du Waren kaufst die nicht dem Geschäftszweck dienen, dann zahlt das Finanzamt auch nichts zurück ... sonst würden wir alle schnell Gewerbetreibende werden und nie wieder Umsatzsteuer zahlen müssen
 
Ich würd bei deinen Betrag gar nix anmelden, sowas kann man als Hobby auslegen und dann brauchst du nix anmelden und es juckt eh keinen wie Schüler das Taschengeld aufbessern.

Ich hab damals nach meinen Steuerberater auch viel zu früh eins angemeldet.


Das bringt jede Menge Bürokram und Lauferei, erst recht wenn du noch keine 18 bist. Da melden sich nämlich dann jede Menge Institutionen die erstmal Geld von dir wollen oder nix mehr zahlen wollen, (Kindergeld,GEZ...) , alles nervig denen Unterlagen wegen deinen 100€ zu schicken.

Konzentriere dich da lieber auf die Schule.

Steuerlich bringt es dir in deiner Lage auch absolut nix weil du eh noch kein anderes Einkommen hast.
 
Wenn ein Gewerbe betrieben wird, dann muss es auch angezeigt werden.

Wenn mit Ausbildung bei der Bundespolizei eine Ausbildung zum Bundespolizisten gemeint sein soll, dann ist eine Nebentätigkeit genehmigungs-pflichtig und vermutlich nicht -fähig.

Was das Abitur jetzt mit der Ausbildung zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht, entweder du bewirbst dich für den gD, dann brauchst due ABitur oder für den mD, dann ist mittlere Reife ausreichend.

Juristische Person wirst du mit der Anzeige des Gewerbes nicht.

Die Vorsteuer bekommst du bei Einkäufen nur zurück, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Die Qualität der Antworten meiner Vorredner sollte dich überzeugen, dass du mit der Frage hier falsch bist.

Die IHK wäre m.E. eine gute Anlaufstelle für eine erste Beratung.
 
Die Qualität der Antworten meiner Vorredner sollte dich überzeugen, dass du mit der Frage hier falsch bist.

Ich hoffe, du meinst dabei nicht meinen Beitrag. Der enthält die gleichen Angaben wie deiner ... nur einwenig ausführlicher. ;-)
(ich erkläre wenigstens kurz, wann man vorsteuerabzugsberechtigt ist)
 
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