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Naja ich hab mir vorn paar Tagen gedacht verdienste halt nicht an Mining sondern an den Minern g und hab ne RX 570 8GB die ich 2019 für 119€ gekauft hatte für 330€ weiter verscherbelt - so hat dann auch mir der Mininghype ne Kleinigkeit gebracht die ich heute umgehend in ein neues Lay-Z-Spa Miami reinvestiert habe (in der Erholung liegt die Kraft).
@AGB-Leser du machst hier einfach auf dem Papier keinen Gewinn, zumindest nicht in der Steuererklärung. Da macht man kleine Anschaffungen und diese fressen deinen "Gewinn" zu 100 % auf.
Naja im Prinzip ist doch jede Wertanlage eine Spekulation. Du hoffst, dass es später mehr oder wenigstens genauso viel wert ist. Siehe Zinsen, die darfste ja auch nicht sofort an dich reißen. Das ist ja das witzige: Wer für sein Geld arbeitet, ist der Dumme mitm Abgabensatz von 35-49%. Wer sein Geld für sich arbeiten lässt, muss weniger abdrücken. Siehe die 25%. Und da gibs auch wieder Möglichkeiten, das kleinzurechnen
Im Netz findet man verschiedene Sachen: Bis ca. 250€ ist es für Privatpersonen steuerfrei, darüber hinaus muss ein Gewerbe angemeldet werden, das bis 600€ steuerfrei ist.
Wenn du rechtliche Sicherheit willst -> Steuerberater fragen
Dass sich Mining mit wenigen GPUs nicht lohnt, kann ich nicht nachvollziehen. Ich mine seit einem Monat mit meiner RTX 2080 und komme mit UV und VRAM-OC auf 45 MH/s bei ethash. In Euro liege ich bei ca. 120€, bei ca. 200-220W Leistungsaufnahme des PCs (GPU 105W, ~434 kH/W) bei 28,6ct pro kW/h, macht in einem Monat 45,30€ Strom.
Jo lohnen tut es sich alle mal vor allem mit einer rtx 3080/3090 wenn man sie eh schon hat zum zocken. Ich mache keine Steuererklärung und halte die coins sowieso mehr als ein Jahr. Und dazu kommt ich tausche sie eh nicht in Euro, wenn dann nur in andere coins.
Stimmt . Aber hier gilt es ja zu unterscheiden zwischen a) Wertanlage (Bitcoin kaufen) oder b) Erzeugung von Werten (Mining). Für ersteres musst Du auch kein Gewerbe anmelden.
Ah, okay. Ja, ohne Steuerberater würde ich da auch nichts auszahlen lassen. Aber das von Währung zu Währung umrubeln sollte kein Thema darstellen. Aber sobald man das in harte Währung verwandelt, halten alle die Hand auf. Und die Tauschbörse, was das umwandelt, wird definitiv einen verpetzen
Ah, okay. Ja, ohne Steuerberater würde ich da auch nichts auszahlen lassen. Aber das von Währung zu Währung umrubeln sollte kein Thema darstellen. Aber sobald man das in harte Währung verwandelt, halten alle die Hand auf. Und die Tauschbörse, was das umwandelt, wird definitiv einen verpetzen
Doch genau diesen Sinn hat die "Kleinunternehmer"-Regelung eigentlich.
Führst du ein kleines Unternehmen/Gewerbe mit überschaubaren Umsätzen, kannst du oben genannte Regelung beantragen und dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Das bedeutet du führst keine USt. auf deinen Verkäufen, kannst diese beim Einkauf aber auch nicht geltend machen.
Mehr ist es nicht, auch keine Rechtsform.
Zudem bist du offiziel damit auch nicht den "Steuerkrams" los und müsstest eigentlich jedes Jahr deine Erklärung abgeben, gibt FA's die lassens gut sein, andere bestehen drauf.
Doch genau diesen Sinn hat die "Kleinunternehmer"-Regelung eigentlich.
Führst du ein kleines Unternehmen/Gewerbe mit überschaubaren Umsätzen, kannst du oben genannte Regelung beantragen und dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Das bedeutet du führst keine USt. auf deinen Verkäufen, kannst diese beim Einkauf aber auch nicht geltend machen.
Umsatzsteuer hat aber nichts damit zu tun, ob Du auch was absetzen kannst! Du kannst auch als Kleinunternehmer etwas steuerlich absetzen - nämlich alle die Dinge, die Du (überwiegend) geschäftlich benötigst. Nur gilt hier dann eben brutto=netto. Der Sinn der Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung der Buchführung und hat nichts damit zu tun, ob etwas steuerlich absetzbar ist!
Sinn macht die Kleinunternehmerregelung eh nur dann, wenn Du in erster Linie Dienstleistungen durchführst und keinen oder nur wenig Wareneinsatz hast.
Was möchtest du denn sonst absetzen wenn nicht die Umsatzsteuer?
Oder ziehlst du hier auf geschäftliche Verwendungen in deiner privaten Steuererklärung ab? Hier sollte schon klar differenziert werden ob es eine geschäftliche Tätigkeit darstellen soll oder eben nicht.
In ersterem hat es nämlich sehr viel damit zu tun, gerade in dem Punkt wenn man den Einkauf von GPU's steuerlich geltend machen möchte wie hier u.a. auf S1 erwähnt.
Was möchtest du denn sonst absetzen wenn nicht die Umsatzsteuer?
Oder ziehlst du hier auf geschäftliche Verwendungen in deiner privaten Steuererklärung ab? Hier sollte schon klar differenziert werden ob es eine geschäftliche Tätigkeit darstellen soll oder eben nicht.
In ersterem hat es nämlich sehr viel damit zu tun, gerade in dem Punkt wenn man den Einkauf von GPU's steuerlich geltend machen möchte wie hier u.a. auf S1 erwähnt.
Du setzt die Umsatzsteuer nicht ab, da sie keine Kosten darstellt!
Du kannst nur Kosten von der Steuer absetzen - und das auch nur im Rahmen Deiner geschäftlichen Tätigkeiten. Und auch als Nicht-Kleinunternehmer kannst Du die gezahlte Umsatzsteuer nur ANTEILIG auf den geschäftlichen Anteil zurück bekommen. Kaufst Du also als Unternehmer eine Grafikkarte für 1000 EUR (+190 EUR USt.), die Du zu 40% privat nutzt stellt es sich wie folgt dar:
600 EUR werden über 3 Jahre abgeschrieben (->werden als Kosten "abgesetzt")
400 EUR sind privat genutzt
114 EUR Umsatzsteuer bekommt man zurück
76 EUR Umsatzsteuer bekommt man NICHT zurück
Der Kleinunternehmer schreibt einfach 714 EUR über drei Jahre ab.
Und genau darum geht es doch die ganze Zeit und das fehlen dessen mit §19 UStG.
Hatte lediglich Bezug auf die Aussage von dir/SpamBot genommen, die so nicht funktioniert.
Ob und inwiefern solche Konstrukte für "ab und an mal nachts schürfen" relevant sind steht auf einem anderen Blatt Papier.
Und genau darum geht es doch die ganze Zeit und das fehlen dessen mit §19 UStG.
Hatte lediglich Bezug auf die Aussage von dir/SpamBot genommen, die so nicht funktioniert.
Das hat aber nichts mit ABSETZEN zu tun. Ganz davon abgesehen, dass man als Kleinunternehmer die gezahlte Umsatzsteuer zumindest anteilig zurück bekommt, denn da wird die tatsächlich als Kosten "abgesetzt" (also sagen wir mal so pi mal Daumen 30% der 114 EUR). Steuerlicher Nachteil des Kleinunternehmers wäre also bei dem Beispiel knapp 80 EUR (oder knapp 8%). Wirklich dramatisch ist das nicht, denn absetzen können beide!
Mir ist immer noch nicht klar wann steuerpflichtig wird. Ich meine, wenn ich in Kryptogeld schürfe dann ist das ja noch nicht in Euro? Wenn ich ein Baum fälle oder Steine mitnehme dann werden ja auch keine Steuern erhoben?