Gewerbeanmeldung KFZ an-verkauf

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Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen,

neben meinem Hauptberuf bastel ich gerne an Autos.


Da Autos schon mein ganzes Leben lang eine große Rolle in meinem Leben
spielen, würde ich nebenberuflich gerne mehrere Autos an und verkaufen.

Gibts da Jemanden, der in diesem Bereich Erfahrungen hat?


Ein Gewerbe anzumelden, sollte sicherlich kein Problem sein.
Platz, Werkzeug, Hebebühne etc ist alles vorhanden.

Allerdings müsste ich wissen, wie es aussieht mit Gewährleistungen, Garantie, Steuern
usw. Kann mir dazu Jemand etwas sagen? Wo kann man sich evtl "beraten" lassen?
 
Hast du eine Qualifikation im Bereich KfZ? (Mechaniker, Mechatroniker?)

Einfach so an Autos basteln und hierfür dann die Gewährleistung übernehmen finde ich schon spannend. Oder willst du rein "Handeln" - ohne dass du ein Finger an die Autos legst? (ggf eine Aufbereitung wäre ja auch meist schon eine kleine Wertsteigerung)
 
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Wenn "geschraubt" werden soll, dann ist da eher die KFZ Innung der richtige Aansprechpartner.

Ansonsten gehört die Reparatur von KFZ zu den zulassungspflichtigen Handwerken, man muss also mit der Qualfikation in der Handwerksrolle eingetragen sein, und das ist in der Regel der Meister.

Also braucht man einen Meister.

Es gibt Ausnahmen wenn man ein Hilfs oder Nebenbetrieb ist oder bestimmt Arbeiten erfüllt, aber das wissen Innung und IHK
 
Soweit ich weiß darf man ja "Schrauben" nur an bestimmten Sachen wie bremsen oder Fahrwerk darf man ohne Meister nichts machen.

Ja ich habe eine Ausbildung zum Kfz Mechaniker gemacht.

Es geht mir nur ums reine kaufen und verkaufen. Allerdings kann es ja immer mal sein, dass etwas repariert werden muss.
 
Und ganz wichtig: Unterschied Gewährleistung und Garantie verstehen. Hilft dir in allen Bereichen des Lebens :)
 
Um Reperaturen geht es ja auch erst mal gar nicht. Tatsächlich nur ums reine "an und verkaufen" aber vielen dank für den Link. Werde es mir mal durchlesen. Vielleicht kann mir die IHK ja etwas empfehlen bzg, Gewerbeanmeldung und weiteres vorgehen. Danke
 
Ggf. noch beachten, dass es soweit ich weis einen Unterschied im Handel zwischen B2B und B2C gibt. Geht v.a. um das Gewährleistungsthema.
Auf jeden Fall rechtssicher beraten lassen.

Viel Erfolg.
 
Vielleicht kann mir die IHK ja etwas empfehlen bzg, Gewerbeanmeldung und weiteres vorgehen. Danke

Die IHK oder die Innung haben da m.W. Berater. Du wirst eh in 99% der Fälle Zwangsmitglied dort..

Bei der IHK nur beachten das es zur Zeit nur telefonisch oder persönlich geht, weil das Internet Angebot und Emails noch immer nicht laufen. (zumindest bis vor kurzem)
 
puh, ob ich mir das wirklich geben wollen würde heutzutage mit Autos handeln?

Auf jeden Fall solltest du ein guten Draht zum Anwalt deines Vertrauens haben wenn du Autos an Privatpersonen verkaufen möchtest ;)

Wenn dich so ein paar Einsichten in den Autohandel interessieren schau mal bei Youtube nach "Die Autogesellschaft Dresden" - den Kanal verfolge ich bereits seit einiger Zeit, da gehts zwar nicht ausschließlich nur um das tägliche Brot als Autohändler aber auch dazu gibts wilde Geschichten ;)

Ich denke beim Handel mit Autos braucht man auf jeden Fall ein dickes Fell aber auch rechtliche Unterstützung. Auch wenns nur ne Hand voll Autos im Jahr sind.... kommst du an einen "Idioten" als Käufer kann das schon jede Menge Stress bedeuten.
 
Ist kein Hexenwerk, einfach Autohandel als Gewerbe anmelden.
Natürlich muss man bei Verkauf an Privat Gewährleistung geben und auch Steuern bei Gewinnerzielung an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer könnte/wird ein wichtiges und lästiges Thema werden.

Handwerkerrolle/Innung und Meisterbrief sind beim Autohandel entbehrlich.
Habe selbst Jemanden im Bekanntenkreis, der dies so seit vielen Jahren handhabt.

Eine Firma nebenbei zu haben bietet auch abseits des Autohandels in Deutschland oftmals günstig finanzielle/steuerliche/handelsrechtliche Möglichkeiten, die normalen einfachen Arbeitnehmern verwehrt bleiben.
 
Gibt auch andere Modelle. Hier um die Ecke ist so einer. Verkauft nicht selbst. Verkauft im Namen der Besitzer. Hat wohl viele Vorteile. Keine Umsatzsteuer, keine Gewährleistung. Wie er dran verdient, vermutlich ne Provision. Hat auch für den potentiellen Käufer Vorteile. Preise deutlich unter denen eines Händlers, der im eigenen Namen verkauft.
 
Vielleicht macht es so gar nicht viel Sinn wenn es "nur" 5-15 Autos im Jahr sein sollen. Es soll ja auch nur neben dem Beruf bleiben

Wie viele Autos darf man im Jahr denn mit Gewinn verkaufen als Privatperson? Wäre mal interessant zu wissen.
 
Registrierung schrieb:
Allerdings müsste ich wissen, wie es aussieht mit Gewährleistungen, Garantie, Steuern
usw. Kann mir dazu Jemand etwas sagen? Wo kann man sich evtl "beraten" lassen?

Garantie, Gewährleistung und das ganze Vertragszeug: Rechtsanwalt
Steuern: Steuerberater

alternative: viel selbst lesen
 
Registrierung schrieb:
Wie viele Autos darf man im Jahr denn mit Gewinn verkaufen als Privatperson? Wäre mal interessant zu wissen.
Generell keins. Ab dem ersten Cent den du Gewinn verdienst, musst du versteuern (Ausgaben usw. werden natürlich deinen Einnahmen gegengerechnet). Aber beim Gewerbe spielt immer die Gewinnabsicht die entscheidende Rolle. Da du die ja auf jeden Fall hast, musst du auch für das erste Auto schon das Gewerbe anmelden und einen möglichen Gewinn entsprechend versteuern.
Natürlich wird da aber keiner meckern, wenn du vorab schon mal ausprobierst ob du privat ein Auto kaufen und verkaufen kannst und somit erstmal reinfühlst, ob das klappen könnte. Aber sobald es konkreter wird, sollte das Gewerbe angemeldet sein.
 
ich kann dir aus Erfahrung im Freundeskreis sagen dass das Finanzamt hier ganz schnell an deine Tür klopft ;) Wenn du jetzt mal 1-2 Autos verkaufst ist das sicher wurst aber glaub mir, wenn du mal 4-5+ im Jahr verkaufst landest du ganz schnell auf der Meldeliste ;)
 
Wenn du gewerblich Autos verkaufst, musst du die Gewährleistung beachten. Ohne eigene Werkstatt müsstest du eine externe beauftragen, sollte es zu Sachmängeln kommen. In diesen Fällen kommen dann allerhand Kosten auf dich zu.
 
damals ging doch noch der Trick, dass man als Vertreter des Kunden verkauft. C2C geht der Auschluss. Ka, wie die Rechtslage da aktuell ist.
 
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