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Gewerbeschein für jemand anderes
- Ersteller Dengio
- Erstellt am
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Wenn die Person sich selbst nicht als gewerbetreibend bzw. freiberuflich beim Finanzamt meldet darf sie nicht selbständig für dich arbeiten. Dementsprechend ist sie bei dir in einem Angestelltenverhältnis -> du musst SV-Abgaben etc. abführen. Tust du das nicht, ist es Schwarzarbeit... und dafür wirst du eingelocht, wenn dich die Fahndung erwischt.
Doc Foster
Fleet Admiral
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- Mai 2008
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Was ist denn Research bitte für ein Gewerbe?
Vielleicht solltest du dir erst mal klar machen, was ein Gewerbe ist und warum man das in Deutschland den entsprechenden Behörden anzeigen muss.
Vielleicht solltest du dir erst mal klar machen, was ein Gewerbe ist und warum man das in Deutschland den entsprechenden Behörden anzeigen muss.
Sherman123
Fleet Admiral
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@Daaron
Unentgeltliche Entlohnung unter Nachbarn? Das wird eher keine Schwarzarbeit sein: http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_und_Beruf/Schwarzarbeit/Artikel/13725.php (=Nachbarschaftshilfe)
In welchen Umfang sind diese "Research-Tätigkeiten"? Sind die Tätigkeiten von Dauer?
Unentgeltliche Entlohnung unter Nachbarn? Das wird eher keine Schwarzarbeit sein: http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_und_Beruf/Schwarzarbeit/Artikel/13725.php (=Nachbarschaftshilfe)
In welchen Umfang sind diese "Research-Tätigkeiten"? Sind die Tätigkeiten von Dauer?
Sherman123
Fleet Admiral
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- 12.344
Na rück mal mit ein paar Infos raus.
Bist du Bäcker und der Student soll dir eine neue Backmischung "austüfteln"? Wäre das also eine projektbezogene Research-Arbeit?
Sucht der Studentenfreund generell irgendeine Arbeit?
Vorübergehende Aushilfe?
Handelt es sich tatsächlich um eine Tätigkeit, die ohne gewerbliche Anmeldung nicht durchgeführt werden darf? (bist du Elektriker und der Student soll dir "helfen"?)
....
Kein Mensch weiß, was du meinst.
Bist du Bäcker und der Student soll dir eine neue Backmischung "austüfteln"? Wäre das also eine projektbezogene Research-Arbeit?
Sucht der Studentenfreund generell irgendeine Arbeit?
Vorübergehende Aushilfe?
Handelt es sich tatsächlich um eine Tätigkeit, die ohne gewerbliche Anmeldung nicht durchgeführt werden darf? (bist du Elektriker und der Student soll dir "helfen"?)
....
Kein Mensch weiß, was du meinst.
Doc Foster
Fleet Admiral
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Oh wow, Sozialleistungsbetrug, das freut die Behörden sicherlich.
Heretic Novalis
Banned
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schöne studenten heutzutage...Dengio schrieb:Er ist student.. er hat mich halt nur gebeten wegen bafög damit dies nicht gekürzt wird.
steuer- und sozialbetrug ist anscheinend "cool".
sachen wie "gefängnis" passieren ja nur den anderen
Auch beim BAföG gibt es einen gewissen Betrag den man im Jahr verdienen darf, ohne dass dies auf den BAföG-Satz angerechnet wird. Soweit ich weiß sind dies 4.800€ im Jahr. Deine "Person" darf also rund 400€ im Monat dazu verdienen, ohne dass sich dies auf sein BAföG auswirkt. Wird mehr verdient, dann wird ca. 78% des Verdienstes auf das BAföG angerechnet. Wieso holt er sich also nicht selbst einen Gewerbeschein?
OK, fürs Bierchen ists übertrieben. Aber spätestens wenn du dem Nachbarjungen 5€ in die Hand drückst, damit er den Rasen mäht oder das Auto wäscht, ist es definitiv Schwarzarbeit und keine Nachbarschaftshilfe mehr.Sherman123 schrieb:@Daaron
Unentgeltliche Entlohnung unter Nachbarn? Das wird eher keine Schwarzarbeit sein: http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_und_Beruf/Schwarzarbeit/Artikel/13725.php (=Nachbarschaftshilfe)
Man braucht ja noch nicht einmal für alles einen Gewerbeschein. Die Menge der freien Berufe ist gar nicht so klein. ABER: Nur weil es Freiberufler heißt, ist man deshalb noch lange nicht davon befreit, den Kram beim Finanzamt zu beantragen!Cotom schrieb:Wieso holt er sich also nicht selbst einen Gewerbeschein?
Andererseits werden dir Gemeinde und Finanzamt auch nicht jedes Gewerbe gestatten. Kein Amt wird nem Studenten mit 2 linken Händen gestatten, gewerblich Elektro- oder Wasserinstallationen vorzunehmen oder an Autos zu schrauben.
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