Gewerbeschein für jemand anderes

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Dengio

Ensign
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Feb. 2012
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226
Hallo, ich wollte fragen, was für Risiken es birgt wenn auf meinen Namen die Person arbeitet ?
Diese Person würde dann "Ressearch" machen .. da wollt ich fragen was passieren kann tc ?
 
Wenn die Person sich selbst nicht als gewerbetreibend bzw. freiberuflich beim Finanzamt meldet darf sie nicht selbständig für dich arbeiten. Dementsprechend ist sie bei dir in einem Angestelltenverhältnis -> du musst SV-Abgaben etc. abführen. Tust du das nicht, ist es Schwarzarbeit... und dafür wirst du eingelocht, wenn dich die Fahndung erwischt.
 
ich vertraue der Person ganz gut und ja das mein ich.

Ich dachte es gäbe irgendein Freibetrag ?
 
Selbst wenn dein Nachbar dir beim Möbel tragen hilft und du ihn dafür mit einer Flasche Bier bezahlst ist das Schwarzarbeit. Der Freibetrag ist genau NULL.
 
Was ist denn Research bitte für ein Gewerbe?

Vielleicht solltest du dir erst mal klar machen, was ein Gewerbe ist und warum man das in Deutschland den entsprechenden Behörden anzeigen muss.
 
Er ist student.. er hat mich halt nur gebeten wegen bafög damit dies nicht gekürzt wird.. ich denke eher vnicht für so lange
 
Na rück mal mit ein paar Infos raus.
Bist du Bäcker und der Student soll dir eine neue Backmischung "austüfteln"? Wäre das also eine projektbezogene Research-Arbeit?
Sucht der Studentenfreund generell irgendeine Arbeit?
Vorübergehende Aushilfe?
Handelt es sich tatsächlich um eine Tätigkeit, die ohne gewerbliche Anmeldung nicht durchgeführt werden darf? (bist du Elektriker und der Student soll dir "helfen"?)
....

Kein Mensch weiß, was du meinst.
 
Dengio schrieb:
Er ist student.. er hat mich halt nur gebeten wegen bafög damit dies nicht gekürzt wird.
schöne studenten heutzutage...
steuer- und sozialbetrug ist anscheinend "cool".

sachen wie "gefängnis" passieren ja nur den anderen ;)
 
Auch beim BAföG gibt es einen gewissen Betrag den man im Jahr verdienen darf, ohne dass dies auf den BAföG-Satz angerechnet wird. Soweit ich weiß sind dies 4.800€ im Jahr. Deine "Person" darf also rund 400€ im Monat dazu verdienen, ohne dass sich dies auf sein BAföG auswirkt. Wird mehr verdient, dann wird ca. 78% des Verdienstes auf das BAföG angerechnet. Wieso holt er sich also nicht selbst einen Gewerbeschein?
 
Sherman123 schrieb:
@Daaron
Unentgeltliche Entlohnung unter Nachbarn? Das wird eher keine Schwarzarbeit sein: http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Arbeit_und_Beruf/Schwarzarbeit/Artikel/13725.php (=Nachbarschaftshilfe)
OK, fürs Bierchen ists übertrieben. Aber spätestens wenn du dem Nachbarjungen 5€ in die Hand drückst, damit er den Rasen mäht oder das Auto wäscht, ist es definitiv Schwarzarbeit und keine Nachbarschaftshilfe mehr.

Cotom schrieb:
Wieso holt er sich also nicht selbst einen Gewerbeschein?
Man braucht ja noch nicht einmal für alles einen Gewerbeschein. Die Menge der freien Berufe ist gar nicht so klein. ABER: Nur weil es Freiberufler heißt, ist man deshalb noch lange nicht davon befreit, den Kram beim Finanzamt zu beantragen!

Andererseits werden dir Gemeinde und Finanzamt auch nicht jedes Gewerbe gestatten. Kein Amt wird nem Studenten mit 2 linken Händen gestatten, gewerblich Elektro- oder Wasserinstallationen vorzunehmen oder an Autos zu schrauben.
 
Es mag ein Volkssport unter Studenten sein, das BAföG-Amt zu betuckern.
Wir möchten das weder unterstützen noch eine Anleitung dazu im Forum sehen...
 
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