Gläubiger - welche Möglichkeiten?

flipbubble

Cadet 3rd Year
Registriert
Aug. 2004
Beiträge
47
Hallo,
ich hoffe, ich kann das hier schreiben bzw. bin im richtigen Forum?!
Ich habe mal ein paar Fragen bezüglich Schuldenbereinigungsverfahren:
Angenommen ein Gläubiger erhält ein Vergleichsvorschlag zur Vermeidung einer Insolvenz des Schuldners:
Welche weiteren Schritte erfolgen, falls der Gläubiger z.B. nicht auf einen Vergleichsvorschlag eingeht?
Kann ein Gläubiger, über den Inhalt, eines von einer Insolvenz und –Schuldnerberatung gemachten Vergleichsvorschlags „verhandeln“? Falls der Gläubiger mit dem Inhalt und den Bedingungen nicht zufrieden ist? Weil z.B. der vorgeschlagene Betrag in den Augen des Gläubigers zu gering ist und/oder der Zeitraum der Rückzahlung sehr lang ist!
Welche Möglichkeiten hat also ein Gläubiger?

Ich bedanke mich schonmal.
Gruß Flip
 
Hallo
Der Gläubiger muß sich nicht bereit erklären mit deinem Vergleichsangebot. Er kann auch ganz davon abstand nehmen was aber in den selteren Fällen der fall ist.
Der nächste Schritt des Gäubigers wären dann wohl der Gerichtsvollzieher der schaut ob er das geld eintreiben oder etwas pfänden kann oder aber auch eine Lohnpfändung vornehemen kann, sollt dieses nicht möglich sein wird der Gerichtsvollzieher wohl die Eidesstattlichversicherung von dir verlangen.Man kann unter Umständen mit dem Gerichtsvollzieher auch über eine Ratenabzahlung sprechen, das geht aber nur bis zu maximal 6 Monaten dann muß die Summe bezahlt sein.
Diese sagt dann aus das du wirklich nichts hast und man bei dir nichts eintreiben kann, problem bei der Sache ist dann aber das du auch einiges an Einschränkungen hast wenn um um Kredite oder Kauf auf Abzahlung geht. Dieses wirst du dann zu 99% nicht mehr bekommen.

Aber eigentlich müste dein Schuldnerberater dir da doch nochviel genauere Aussagen geben können und dieser sollte es auch eigentlich hinbekommen eine Lösung zu finden die von beiden seiten akzeptiert wird.Oder aber dein Schuldenberater versucht eine Stundung zu erwirken, dann hast du zb. 6 Monate Zeit deine Situation zu verbessern und dann die Schulden zu begleichen oder in Raten abzuzahlen.Ein Bekannter hat schonmal eine Stundung von einem Jahr bekommen, in diesem Jahr hat er dann Arbet gefunden sich monatlich etwas an die Seite gelegt dann 2/3 der Summe gehabt und diese als Vergleich bezahlt und war dann raus aus der Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich kannst du als gläubiger verhandel. schließlich ist es ja ein vorschlag. als gläubiger kann man ihn annehmen, ablehnen oder einen gegenvorschlag anbringen.

wenn es allerdings zur insolvenz kommt, dann kann es sein, dass man als gläubiger ganz leer ausgeht. kommt es zur insolvenz übernimmt das insolvenzverfahren alles. falls noch veräusserbares da können bestimme gläubiger hier priorisiert werden. welchen einfluss man darauf nehmen kann weiß ich nicht.

aber vor der insolvenz ist das natürlich freiverhandelbar.

nimmt ein gläubiger einen vergleich nicht an und besteht auf die forderung und diese kann aber nicht erfüllt werden, dann kann es zur insolvenz kommen, was dann zur folge hat (haben kann), dass man ganz leer ausgeht.
 
Alles klar und danke für die schnellen Antworten. Dass ist schon mal gut zu wissen.

@merli: nee nee, ich bin der Gläubiger und nicht der Schuldner.


Nun verhält es sich so, dass ich Student bin und nebenbei als Fahrer für ein Gastronomieunternehmen auf Rechnung gearbeitet habe. Das Unternehmen schuldet mir noch ca. 450€. Nun wurde mir von einer Insolvenz- und Schuldnerberatung mitgeteilt, dass dieses Unternehmen Gesamtverbindlichkeiten von über 200000€ hat. In dem Schreiben wurde mir nun, um den Weg eines Insolvenzverfahrens zu vermeiden, ein Vergleichsvorschlag unterbreitet: 40% von dem oben genannten Betrag über 24 Quartale!

Da ja mein Betrag nicht gerade hoch ist, könnte es also gut sein, falls ich nicht darauf eingehe, dass ich nicht die größte Priorität genießen werde und am Ende leer ausgehe...

Ich habe halt von dieser ganzen Materie keine Ahnung. Sich in diversen Rechtsschriften schlau zu machen ist recht mühselig und dann auch nicht auf meinen Fall angepasst.
Ich hab auch schonmal hier in der Stadt angefragt, allerdings sind nur Schuldnerberatungen möglich, bzw. kostenfrei...
 
ich bin in dem thema auch nicht mit erfahrung geschlagen. aber 40% klingt angesichts der lage ok. ich würd versuchen bissle zu verhandeln, aber im falle des insolvenzverfahrens wirst du sciherlich nicht zu den priorisierten gehören.
 
Wenn es zum Insolvenzverfahren kommt, wirst du (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) leer ausgehen.
Zum Zweiten ist die Frage, ob es wirklich 24 Quartale sind. Das sind nämlich 6 Jahre.!




Ich weiß nicht, wie es finanziell bei dir ist, aber persönlich würde ich darauf nicht eingehen.
Es handelt sich um umgerechnet um 2,50 Euro pro Monat. Das wäre mir zu blöd.

Auch stellt sich hier die Frage, wer dir das Angebot denn unterbreitet hat. "Insolvenz- und Schuldnerberatung" kann so ziemlich alles und nichts sein. Das Angebot ist imo nämlich schon ziemlich unverschämt.




Abhängig von dem Zeitrahmen (?Schreibfehler?), würde ich hergehen und ihm anbieten, daß du auf einen (Groß-) Teil deiner Forderungen / der angebotenen 180 Euro verzichtest, wenn er dir dafür im Gegenzug den entsprechenden Betrag sofort, oder in sehr sehr wenigen Monatsraten bezahlt.

Du verzichtest damit zwar auf einen Großteil, aber es ist imo ohnehin fraglich, ob er den Verpflichtungen so lange Zeit nachkommen kann/wird.
Lieber ein "Ende mit Schrecken", als ein "Schrecken ohne Ende".



0.02$
Gruß
 
40% sind in der Regel weit mehr als die zu erwartende Insolvenzquote. Ich würde versuchen, in den Verhandlungen die Ratenzahlung zu verkürzen / die Raten zu erhöhen. Aber wenn das Insolvenzverfahren erst mal eröffnet ist, wirst du höchstwahrscheinlich deutlich weniger Geld erhalten.
 
Allerdings erscheint mir eine dubiose Schuldnerberatung, die irgendwelche Auskünfte über den Zustand eines Unternehmens verbreitet, auch nicht gerade vertrauenswürdig. In absoluten Zahlen betrachtet, ist das Angebot nämlich tatsächlich lächerlich und 450,- werden wohl kaum ein Unternehmen mit derartigen Außenständen in die Insolvenz treiben.
 
Nein dass ist kein Schreibfehler. Ich finde das auch mehr als dämlich mit den Raten über 24 Quartale.
Ich denke auch, dass das Unternehmen( Insolvenz- und Schuldnerberatung) seriös ist. Es gibt es in Hamburg, Leipzig und Dresden.
Tja, persönlich würde ich lieber höhere Raten gezahlt bekommen (weil am Ende auch mehr Geld) über den oben genannten Zeitraum, als die 40% und kürzerer Zeitraum. Stellt sich nur die Frage, ob der Schuldner sich darauf einläßt. Falls nicht, gibts es dann weitere Verhandlungsmöglichkeiten oder gilt das ganze dann als abgelehnt meinerseits?
 
Naja verhandeln kannst du immer, die Frage ist nur, welche Druckmittel du hättest. Du könntest schnellstmöglich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, vielleicht hast du dann einen vollstreckbaren Titel in der Hand, bevor das Unternehmen tatsächlich in die Insolvenz geht. Eventuell könntest du auch drohen, selbst Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen - das wäre für dich zwar vermutlich nicht so gut wie die 40%, unterstreicht aber vielleicht deine Entschlossenheit, an dein Geld zu kommen.

Letztendlich sieht es so aus, dass alles kann, aber nichts muss. Blöde Situation für dich: wenn bereits über Schuldenerlasse verhandelt wird, ist das Unternehmen vermutlich überschuldet und die Verantwortlichen sind eigentlich selbst verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen - wenn das also demnächst kommt, bleibst du vorerst auf allen noch (z.B. durch das Mahnverfahren) entstehenden Kosten sitzen. Die sicherste Variante ist vermutlich, mit harten Verhandlungen ein besseres Angebot zu erreichen und dieses dann auch anzunehmen.
 
Da hier einige Info's fehlen bzw. nicht deutlich genug herauskommen, kommen einige
Fehlinterpretationen vor.

Wichtig ist zunächst einmal festzustellen, welche Unternehmensform der Schuldner hatte.

Ich gehe mal nicht davon aus das das "Restaurant" eine GmbH, sondern vermute das
es entweder eine GbR (mehre Eigentümer) oder ein Einzelunternehmer (EU)ist.

Beide (GbR + EU) haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Bei einer GmbH Insolvenz wäre namlich die Schuldnerberatung garnicht zuständig, sondern ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter.

Der EU ist nun zur Schuldnerberatung gegangen und veruscht jetzt (wozu er verpflichtet ist)
eine einvernehmliche Lösung mit allen Gläubigern zu finden um sein gerichtliches privatinsolvenzverfahren abzuwenden.
Da er später im gerichtlichen Verfahren 6 Jahre seine pfändbaren Einkünfte an die Gläubiger abführen muss, erklärt die 24 Quartale = 72 Monate = 6 Jahre.

D. H. die Schuldnerberatung checkt ab ob alle Gläubiger mit dem Vergleich einverstanden sind (Anmerkung: 40 % sind ein sehr gutes Angebot - ich kenn hier Angebote die belaufen sich auf 50€ € im monat verteilt auf alle Gläubiger, kannst dir ausrechnen was dann bei 200k Schulden auf deine 450 € entfallen würde)

Sollten alle Gäubiger zustimmen, kann der Schuldner die Vergleiche abschließen und sein
gerichtliches Privatinsolvenzverfahren abwenden.

Sollten einzelne Gläubiger nicht zustimmen, wird die Schuldnerberatung das Insolvenzgericht einschalten.
Das IG entscheidet dann ob die Zustimmung einezelner kleinerer Gläubiger gerichtlich ersetzt wird (wenn die Mehrheit der Gläubiger mit der Merhheit der Forderungen zugestimmt hat) oder ob das gerichtliche Verfahren eröffnet wird. In der Regel bekommste dann noch weniger.

- ich würde zunächst einmal prüfen ob dein Schuldner (Restaurant) einem EU gehört oder eine GbR (mehrere), da bei der GbR alle "Inhaber" gesamtschuldnerrisch haften und du somit vielleicht dein Geld von einem anderen bekommen könntest.

- ob du dann dem Vorschlag zustimmst ode nicht, ist dann deine Entscheidung, wobei
ich die Quote für in Ordnung halte - den Ausgang des Verfahrens dürftest du mit deiner
geringen Forderung (in Bezug auf die Gesamtschulden) nicht beeinflussen können

- alternativ würde ich vielleicht auch mit dem Schuldner bzw. der Schuldnerberatung Kontakt aufnehme um zu versuchen eine gewisse Summe (vielleicht auch weniger als die 40 %) sofort zu bekommen, damit du nicht 6 Jahre diese geringen Beträge bekommst.
Evtl hat der Schuldner ja Interesse daran die Anzahl seiner Gläubiger zu reduzieren,

- ein Mahnbescheid zu beantragen bringt dir jetzt nichtsmehr, dazu scheint das Verfahr schon zu weit fortgeschritten (da bereits Schuldnerberatung eingeschlatet) und würde nur weitere Kosten verursachen
die du dann selbst tragen müsstest
 
Ja, also die Unternehmensform ist Einzelunternehmer (EU).

Hmmm, ich war jetzt schon drauf und dran dem Schuldner ein Angebot zu machen, mit dem ich mich zufrieden geben würde. Aber wenn ich den letzten Post lese werde ich das wohl nochmal überdenken. Ist halt recht schwierig, weil ich 40% schon zu wenig finde und dem Schuldner dann nochmals entgegen zu kommen.
 
ich kann dich verstehen.
Ist immer blöd wenn man auf einem zustehendes Geld verzichten soll.

Du kann st dem Schuldner ruhig anbieten, z. B. gegen Zahlung von € 250,- bis € 300,-,
zahlbar sofort oder innerhalb weniger Wochen auf deine Restforderung zu verzichten.

Die Schuldnerberatung bzw der Schuldner wird dir dann schon mitteilen, ob die da mitgehen. Nachteile werden dir dadurch nicht entstehen, da - du wie oben schon geschrieben -
mit deinen geringen Forderung nicht viel ausrichten kannst, wenn der/die Gläubiger mit den
richtig großen Summen sich nicht auf den Vergleich einlassen.

Man weiss halt nicht, welches Ziel der Schuldner verfolgt, einfach nur Geld sparen mit dem
Vergleich (und wo kann er am meisten sparen? beid en großen Summen natürlich) oder will er anschließend einen neuen Laden aufmachen, da kann er ein Privatinsolvenzverfahren
(gerichtlich) garnicht gebrauchen, da er damit seine Kreditwürdigkeit verliert (Schufa-Eintrag etc.)
Er will ja immerhin in den 6 Jahren 80.000 € abzahlen, d.h. neben seinem Lebensunterhalt
ca. 1111,- € jeden Monat. Wenn er meint soviel zu verdienen, will er die Insolvenz, wo er alles über seinem Pfändungsfreibetrag abdrücke müsste - bestimmt vermeiden.

Den Fehler hast du meiner Meinung schon gemacht als du als Auslieferungsfahrer
auf Rechnung - und nicht als Aushilfe / Arbeitnehmer angefangen hast.
Bei Arbeitslohn würde die ARGE mit Insolvenzgeld einspringen und sich das Geld vom Schuldner wiederholen, aber das könte dir ja dann egal sein.
 
Gut. Also doch mal probieren, ob sich der Schuldner auf eine erhöhte Zahlung einläßt, aber dafür dann auf die Restforderung zu verzichten? Weil die 250€ - 300€ sind ja ne Ecke mehr als die 40% vom Originalbetrag?!
Laut Schreiben der Schuldnerberatung kann der Schuldner monatlich 1500€ zur Abtragung der Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen.
 
Hab zwar auch keine Ahnung, aber eine Insolvenz wird ja meiner Meinung nach nur abgewendet, wenn der Schuldner sich mit ALLEN Gläubigern einigt. Mit deiner geringen Forderung sitzt du bei 200.000 Schulden an einem ziemlich langen Hebel, weil die alles nur Mögliche tun werden, um nicht wegen den paar Euro keine Einigung zu erzielen. Ich würd pokern, sagen wir 50% Cash auf die Hand oder in ganz kurzen Raten, so max 6 Stück. Sieht man ja auch an der Quote, 40% ist wohl weit über dem üblichen.
 
Zurück
Oben