Glühbirnen wechseln. Meine Aufgabe ja oder nein?

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Ich meine mich zu erinnern das du nur auf Leute hören musst die dir als weisungsbefugt vorgestellt wurden (z.B. hier ist mein Stellvertreter, er vertritt mich in meiner Abwesenheit o. ä.)...

Sich mit dem Partner der Chefin anzulegen ist aber auch irgendwie ungünstig, findest du nicht? Vor allem wenn es um das Wechseln einer Glühbirne geht. So oder so hast DU die Arschkarte gezogen und nicht er.
 
Deshalb gilt es auch die gesunde Balance zu finden zwischen Chefin nicht verärgern und Toyboy in die Schranken weisen.
Das finde ich (mit meinen Kollegen zusammen) schon raus.

Eigentlich gings mir ja nur darum, falls die Chefin in tatsächlich mal in nächster Zeit als Vorgesetzten einsetzen würde, ich auch dann noch keine Glühbirnen wechslen werde.
Aus dem einfachen Grund weil ich das nicht darf, weil ich auch gar nicht qualifiziert dafür bin.
 
Na, in jedem Fall solltest du es nicht tun, wenn es das Herumklettern auf der Inneneinrichtung beinhaltet. Wenn, dann mit ordentlicher (!) Leiter und Sicherheitsbelehrung. Bei einem eventuellen Unfall würde die Berufsgenossenschaft sicher auch die grobe Fahrlässigkeit erkennen und den Betrieb in Regress nehmen, mit Pech für irgendwas im Bereich einiger zig- bis hunderttausen Euro. Wenn der Betrieb menschlich auch nicht verstehen mag dass sowas eine blöde Idee ist, das mit dem Geld verstehen die Meisten. ^^
 
nach näherer Anweisung seiner Vorgesetzten, auch andere gleichwertige und zumutbare Arbeiten auszuführen,

steht doch alles da.
eine Glühbirne zu wechseln ist natürlich eine Zumutbare Tätigkeit.
wo kämen wir denn da hin, wenn man für jede Kleinigkeit einen Eigenen Mitarbeiter bräuchte.

aber da steht ja auch etwas von Vorgesetztem.
also Klär doch erst mal dein Vorgesetztenverhältnis.
 
@Haudrauff

Im Grunde ist es ganz einfach, was steht bei dir im Arbeitsvertrag? - Und das was nicht da drin steht ist nicht deine Aufgabe. Jedenfalls vom Beruf abgeleitet ist es nicht dein Aufgabengebiet. Zwar ist es kein Problem sowas zu machen aber erstens ist das abhängig davon was für einen Charakter der Typ hat und wie man zu dem steht und zweitens ob er überhaupt in der Lage ist oder damit betraut wurde sich da einzumischen. Wenn er dich nicht normal behandelt oder gar penetrant geschweige den schaut wie weit er gehen kann, würde ich den ignorieren. Vielleicht schaut deine Chefin selbst wie ihr Lebensgefährte sich macht, wer weiss das schon. Nur du kennst den Kerl und wenn es da kriselt, dann musst du selbst gemäß der Situation und angelehnt an deine Einstellung berurteilen, was du machst.
 
florian. schrieb:
steht doch alles da.
eine Glühbirne zu wechseln ist natürlich eine Zumutbare Tätigkeit.
wo kämen wir denn da hin, wenn man für jede Kleinigkeit einen Eigenen Mitarbeiter bräuchte.

aber da steht ja auch etwas von Vorgesetztem.
also Klär doch erst mal dein Vorgesetztenverhältnis.

Sehe ich auch so.

Hört sich wirklich nach Kindergarten an.
Weigere Dich beim "Hausmeister" weil Du es auch nicht musst. Geht er eben zu seiner Frau und die sagt es Dir.
 
Ich schrieb bereits, dass ich kein Problem damit hätte, wenn es mir meine Chefin sagen würde.
Lies einfach nochmal den Tread.

um es kurz zu halten: Unterweisung + schriftlich Festgehalten = Glühbirne wechseln

So eine Einweisung darf erstmal nur qualifiziertes Fachpersonal durchführen und muß jährlich aufgefrischt werden.
Das wiederum kostet Geld. Bevor die Chefin für sowas Geld ausgibt sagt sie lieber ihren Hausmeister, dass er das tun soll.

Darum geht es und daruf wird es hinauslaufen. Kenn den Laden doch schon 3 Jahre!

Der Typ kommt einmal im Jahr aus seinem Büro. möchte Chef spielen und schikaniert Mitarbeiter bis es kracht und dann pfeifft die Chefin ihn zurück um den Betriebsfrieden zu waren.


Ich möchte zusammen mit meinen Kollegen nun mal die Sache entgültig klären und der Chefin mal zeigen, dass außer unqqulifizierte Aussagen nichts von ihm kommen. Wenn er ein qualifizierte Führungkraft wäre, dann sollte er wissen welche arbeiten von welchen Mitarbeiter ausgeführt werden können und dürfen.
Aber der Typ ist so unqualifiziert, der hat sogar eines Tages in Wut darüber, dass an der zapfanlage mal wieder was kaputt ist, was er dann reparieren wollte, uns verboten die Stellschrauben an der Zapfanlage anzufassen. Das darf nur qualifiziertes Fachpersonal.
Nur 1. sind wir alle qualifiziertes Fachpersonal und
2. wenn nicht, wie sollen wir dann im laufenden Betrieb Bier zapfen?

Der Typ hat mir sogar mündlich fristlos gekündig, weil ich mich krank gemeldet habe.

Ich seh der Sache ganz gelassen entgegen.
 
dreh den spieß doch um: beauftrage damit zuständigkeitshalber den hausmeister und wenn der sich weigert, meldeste der restaurantleitung die arbeitsverweigerung des zuständigen hausmeisters. die können ihm das dann nochmal sagen und wenn er bockig ist, dann können sie ihm ne abmahnung aussprechen...
 
Laut Restaurantleiter, welcher mal im Büro alle Arbeitsverträge in die Hände bekommen hat, ist er der Hausmeister bzw ist laut Vertrag als Hausmeister angestellt.
Ganz toller Tip von Dir. :evillol:
 
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach näherer Anweisung seiner Vorgesetzten, auch andere gleichwertige und zumutbare Arbeiten auszuführen, die nicht mit einer Minderung der Arbeitsvergütung verbunden sind.

Bedeutet doch lediglich, dass du weisungsgebunden an deine Vorgesetzten bist.
Ist dieser Typ dort angestellt als einer deiner vorgesetzten?
Ja? -> Lampe wechseln ist zumutbar, 2,8m höhe, schon einiges.
Nein? -> Lampe wechseln nicht notwendig.

Erteilt dir allerdings deine Vorgesetzte diese Aufgabe sieht das natürlich eindeutiger aus. Wobei auch hier zu bedenken ist, dass ihr ja einen Hausmeister, der ja definitiv für genau solche Aufgaben angestellt ist, dafür habt.
Außerdem ist in meinen Augen ein wechseln einer Lampe in 2,8m höhe schon keine zumutbare Aufgabe. Du könntest von der z.B. Leiter rutschen und dir den Arm brechen. Dann möchte ich aber mal sehen, wie dein Arbeitgeber dies der Krankenkasse erklärst warum du in 2m höhe von einer Leiter gefallen bist.

Gruß
 
ChriZze schrieb:
Außerdem ist in meinen Augen ein wechseln einer Lampe in 2,8m höhe schon keine zumutbare Aufgabe.
Zumindest nicht unter solchen Bedingungen:
Haudrauff schrieb:
Bzw steige ich nicht auf eine Leiter, weil wir gar keine haben, welche hoch genug ist, sondern auf wacklige Tische, sofern diese nicht durch Bierdeckel gegen wackeln abgesichert sind, um da ranzukommen.
:D
 
Haudrauff schrieb:
Ich schrieb bereits, dass ich kein Problem damit hätte, wenn es mir meine Chefin sagen würde.
Lies einfach nochmal den Tread.


Genau das meine ich ja.
Angenommen Du sagst im halt jetzt Deine Meinung und machst es nicht. Er geht zu seiner Frau und heult ihr ein Ohr ab. Sie kommt zu Dir und sagt Du sollst es machen.

So wird es kommen, wenn Du es ihm deutlich an den Kopf wirfst. Was machst Du dann ? Wechselst Du die Birne und gut ist, oder fängst eine Grundsatzdiskussion über die Daseinsberechtigung von nem Hausmeister an ?


Kindergarten Leute, einfach nur Kindergarten.
 
Hallo

kwai schrieb:
Kindergarten Leute, einfach nur Kindergarten.

Du sprichst mir aus der Seele ich kann hier auch nur noch den Kopf schütteln. Was hier für ein Wind um eine duselige Glühbirne gemacht wird, in der Zeit die der TE hier in den Beitrag investiert hat hätte ich 20 Glühbirnen gewechselt. Ich möchte mich aber trotzdem für diesen lehrreichen Beitrag bedanken. Ich weiß jetzt wieso manche Leute nur 1500€ Brutto verdienen, es gibt Leute die haben einfach nicht mehr verdient. Getreu dem Motto Dienst nach Vorschrift = Bezahlung nach Vorschrift.

Grüße Tomi
 
Nummer 1: Als Nicht-Elektrofachkraft darf er das nicht, es sei denn der möchte sich daneben stellen und dir zusehen wie du sie austauschst.
Nummer 2: Ohne Leiter darf er das nicht.

Falls er das doch macht, gefährdet er die Arbeitssicherheit. Und das darf er nicht. Also hingehen und sagen: "Würde ich machen, dafür brauche ich jemanden der mir als Elektrofachkraft zusieht und eine Leiter." Wenn dir das zu blöde ist, einfach auf die nicht-vorhandene Leiter plädieren. Du bist nicht verpflichtet auf einen Tisch zu steigen, einen Stuhl oder sonstige improvisierte Stützmechanik (inkl. Räuberleiter auf 2 Personen).

Wenn er der Hausmeister ist, er dir nicht als vorgesetzte Person (die einem im übrigen keine Arbeiten, die gefährden würde geben darf) zugeteilt wurde, frage ihn mal, ob er die nicht austauscht. Ist wie Lübke schrieb. Wenn er der Hausmeister ist, muss er das machen.
 
Hallo

Onkelhitman schrieb:
Als Nicht-Elektrofachkraft darf er das nicht, es sei denn der möchte sich daneben stellen und dir zusehen wie du sie austauschst.

Falsch laut DIN VDE 0105-100 Absatz 7.4.2 dürfen auch elektrotechnische Laien eine Glühlbirne tauschen, wenn die Spannung nicht mehr als 250V und die Leistung nicht mehr als 200W beträgt.

Grüße Tomi
 
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