Glühbirnen wechseln. Meine Aufgabe ja oder nein?

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Haudrauff

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Hallo,

ich habe folgendes Problem und würde dazu mal ein paar Meinungen hören.

Ich bin als Servicekraft in einen Restaurant tätig (zwischen 20 und 30 Mitarbeiter, 1,4 Millionen Umsatz in 2012). Dies ist bereits mein 3. Jahr und ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag welcher die Zeile enthält: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach näherer Anweisung seiner Vorgesetzten, auch andere gleichwertige und zumutbare Arbeiten auszuführen, die nicht mit einer Minderung der Arbeitsvergütung verbunden sind.

Gehört das Instanthalten der Elektroinstallation, es geht hier um Halogenglühbirnen in 2.8m Höhe, welche in die Decke eingelassen sind, generell zu meinen Aufgaben?


Ich habe da nämlich ein kleines Problem mit dem Lebensgefährten meiner Chefin. Dieser hält sich für den Chef sobald Chefin oder Restaurantleitung außer Haus sind. Aber in all den Jahren hat sich meine Chefin noch nie dazu geäußert, dass jener in irgendeiner Weise mein Vorgesetzter wäre (gerade zu diesem Thema schweigt sie immer sehr auffällig). Auch die Restaurantleitung hat immer gesagt, dass er nichts zu uns Kellnern zu sagen hat. Viele folgen aber seinen Anweisungen, vor allen die Mädels, einfach um Streß mit ihm zu vermeiden.
Ich bin da ja nicht so und gestern ist die Lage ein bischen eskaliert.

Aktuell bin ich krankgeschrieben, auf anraten des Restaurantleiters. Dieser steht natürlich voll hinter mir.
Mit der Chefin konnte und kann ich die Sache noch nicht klären, da sie leider die letzten 2 Wochen krank war und noch ist.

Mir geht es hier aber nur ums besagte Glühbirnen wechseln und ob ich das machen muß oder nicht.
Mit dem inkompetenten Typen werd ich schon fertig.

Vielen Dank für vielfältige Meinungen!
 
Wo ist jetzt das Problem daran, ab und zu mal auf ne Leiter zu steigen und ne Glühbirne zu wechseln?

Ich wechsel für Kollegen auch gern die 20L (oder sind die nur 10l ?) Wasserflaschen im Spender, wenn sie leer sind, auch wenn ich das Wasser selber gar nicht trinke.
 
Es ist nicht schlimm. Ich mach das sogar freiwillig.
Es geht einzig allein darum ob ich muß oder nicht.
 
@#2 & #3
Darum geht es nicht.

@Haudrauff
> Auch die Restaurantleitung hat immer gesagt, dass er nichts zu uns Kellnern zu sagen hat.
Damit ist der Fall doch klar. Wenn er nix zu sagen hat, würde ich ihn einfach ignorieren, egal wie laut er bellt.

Das mit der Glühbirne... habt ihr einen Hausmeister? Wenn ja, dann müsste er zuständig sein. Ansonsten würde ich einfach den längsten der Mitarbeiter rufen (oder es selbst machen, wenn ich der längste bin).
 
e-Laurin schrieb:
... habt ihr einen Hausmeister?

Laut Restaurantleiter, welcher mal im Büro alle Arbeitsverträge in die Hände bekommen hat, ist er der Hausmeister bzw ist laut Vertrag als Hausmeister angestellt.
Der Typ ist eine klassische Made, läßt sich von der Chefin aushalten.

Ich sehe nicht ein, mit Resturlaub und 160 überstunden auch noch seine Aufgaben zu übernehmen.
Er hat nur Geltungsbedürfniss und hat keinerlei fachliche Qualifikation und keinerlei Berufserfahrung (das ist keine Beleidigung sondern Tatsache). Er möchte aber ausgebildeten und seit Jahrzehnten in der Gastronomie erfahrenen Leuten befehle erteilen.
Darum geht es.

Also. Muß ich Arbeitsrechtlich auf 2,80m Höhe Glühbirnen wechseln oder nicht?

würde ich ihn einfach ignorieren, egal wie laut er bellt.

Hat die letzten Jahre auch gut funktioniert.
Aber wie gesagt ist gestern die Lage etwas eskaliert. Mir hats einfach gereicht.
Der Restaurantleiter möchte jetzt auch die Situation mal nutzen um ihn loszuwerden und der Chefin zeigen, dass der Typ nur Leute schikaniert bzw wegen ihn jetzt sogar krank sind.

Ich bin einer der zuverlässigsten und streßfestesten Mitarbeiter in diesem Betrieb.
Wenn 100 Leute gleichzeitig essen bestellen wollen und 50 andere wollen zahlen, dann hab ich noch ein Lächseln auf den Lippen wo andere Mitarbeiter schweißausbrüche bekommen.
Dies verkennt der Typ leider völlig. Ihm gehts nur um Befehle erteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine rechtlich verbindliche Aussage wirst du hier im Forum nicht hören. ;)

Meiner Meinung nach ist aber definitiv der Hausmeister bzw. bei dir der Restaurantleiter zuständig. Er ist für die Objektbetreuung verantwortlich und dazu gehört es auch, die Birnen zu wechseln oder dafür einen Elektriker zu bestellen. Das ist einfach seine Aufgabe. Die hat bei den anderen Mitarbeitern nichts verloren, auch wenn es nur etwas Geringfügiges ist.

Ich mein', keiner würde den Hausmeister rufen, damit er mal schnell in Küche nen Spiegelei brät. Das kann er mit ziemlicher Sicherheit und es auch nur eine geringfügige Sache, aber dafür ist er nicht da. Genauso verhält sich das mMn mit dir und der Birne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja oke.
Genauso seh ich das nämlich auch.

Eine rechtlich verbindliche Aussage wirst du hier im Forum nicht hören.

Das ist mir klar. Ich möchte hier nur ein paar Meinungen hören.
Eine verbindliche Aussage hole ich mir noch. Weiß aber noch nicht wo.
Ich dachte ich ruf mal beim Hotel- und Gaststättenverband an und frage da nach?



€dit:
Hätte die Chefin selbiges zu mir gesagt ich wäre raufgesprungen und hätte zugleich noch die Decke frisch gestrichen.
Sowas tut sie aber nicht. Sie verlangt keinerlei tätigkeitsfremde aufgaben von uns und hält sich auch sonst sehr zurück.

Ich hab ihr mal gesagt, der Laden war sehr voll, dass Papierhandtücher auf der Damentoilette alle sind und wollte nur, dass sie es an einer meiner Mitarbeiterinnen weitergibt. Ich wechsle das ja freiwillig auf der Herrentoilette wenn es im laufenden Betrieb nötig wird obwohl ich das nicht muß.
Aber sie hat das nicht weitergesagt sondern selbst erledigt.

Da ist unser "Hausmeister" komplett anders drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verband wird dir da nicht helfen können. Es kommt darauf an, was der "Hausmeister" in seinem Arbeitsvertrag zu stehen hat. Steht da drin, dass er sich um den Zustand und Funktion der Technik und der Geschäftsräume zu kümmern hat, dann muss er sich auch mit den Birnen beschäftigen und das nicht einfach an Andere delegieren. Das darf er eigentlich nur, wenn er einen Untergebenen hat, der ähnliches in seinem Vertrag zu stehen hat.

Der Hausmeister ist keine geschützte Berufsbezeichnung in Deutschland, d. h. jeder versteht unter dem Beruf etwas anderes.
 
seh ich auch so..

Du bist Kellner und kein Elektriker und auch kein Hausmeister.

Wenn nix los ist, du Zeit und keine Höhenangst hast, kannst Du´s ja für Deine Chefin machen, aber für nen Schmarotzer, der auch noch Geld dafür kriegt würd ich das auch nicht tun.

Aber wenn Du jetzt krank geschrieben bist, würd ich mal nen Anwalt fragen.. kann wohl nicht schaden..
 
Sagen wir mal so. Ich würde mir von einem "Hausmeister" selbst wenn er mit der Chefin liiert ist keine Arbeiten aufdelegieren lassen. Alles was nicht direkter oder disziplinatischer Vorgestzer oder Geschäftsführung ist hat mir meines Wissens nichts zu sagen und kann mich dementsprechend im ersten Augenblick. Kommt ein Kollege freundlich an oder fragt ob man das nicht eben mal zusammen machen könnte oder helfen könnte - kein Thema. Nur so einen Arbeitsverteilungsfinger von irgendwelchen Hanseln sehe ich gar nicht gerne auf mir. Zumal ich müsste mal schauen, ich glaube nach irgendeiner Unternehmensrichtlinie dürften wir sowas gar nicht wie Leuchtmittel selber wechseln... Da kommt jemand und erledigt das.
 
Ich denke auch nicht, dass das unter deine Tätigkeiten fällt... Insbesondere, da der feine Herr ja scheinbar als Hausmeister dort angestellt ist.
Davon ab... wie erklärt der das den Berufsverband, oder ähnlichen Leuten, wenn du eine da gepflastert kriegst, oder dich mit der Leiter lang machst?
Das dürfte doch aus Versicherungstechnischen Gründen schon alleine lustig werden. Spätestens dann sollte die Frage aufkommen, was ein Kellner mit dem Wechsel einer Lampe zu tun hat.
 
Feuerferkel schrieb:
Alles was nicht direkter oder disziplinatischer Vorgestzer oder Geschäftsführung ist hat mir meines Wissens nichts zu sagen und kann mich dementsprechend im ersten Augenblick.

Genau.
Allerdings hat die Chefin ihn als Vorgesetzten weder bestätigt noch widersprochen, wenn er mal wieder vor der Kundschaft erzählt hat er wäre der Betriebsleiter.
Ist er aber deffinitiv nicht. Auf seinem Schreibtisch liegt nur Werbung, die geschäftsrelevante Post liegt bei der Chefin.

e-laurin schrieb:
Der Verband wird dir da nicht helfen können

Was wäre denn eine passende Anlaufstelle für so eine Information ohne gleich das Anwaltsfass
aufzumachen?

Das ich keine Glübirnen wechseln muß ist ja scheinbar klar. Ich möchte aber auch sagen können warum das so ist oder warum das sogar verboten ist.
Ich möchte nicht mit fachlich unqulifizierten Aussagen erscheinen. denn damit begeb ich mich auf sein Niveau.

Bin bis Donnerstag krankgeschrieben und arbeite Freitagabend wieder.
Da möchte ich natürlich ein bischen vorberteitet auf die nächste Konfrontation mit ihm sein. Auch wenn ich bezweifle, dass er am WE da ist.
Am WE gibts nämlich die meiste Arbeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeitsvertrag nehmen und zur Gewerkschaft gehen, die können Dir bestimmt sagen ob Du die Leuchtmittel wechseln musst.
 
Ich beleuchte das Thema jetzt mal aus einer anderen Perspektive. Denke die Argumentation sollte ausreichend sein um deinen Möchtegern-Chef zumindest darauf hinzuweisen.

Eine Leiter darfst du als Arbeitnehmer, der eigentlich andere Aufgaben hat, nicht einfach so benutzen. Du musst in die korrekte Benutzung der Leiter (und er unterschiedlichen Leitertypen) eingewiesen worden sein und das auch wiederholend in regelmäßigen Abständen. Dafür muss ein Nachweis vorliegen. Außerdem muss diese Leiter in bestimmten Abständen überprüft und als zugelassenes Hilfsmittel zertifiziert werden.
Nur für den Fall du schmierst beim wechseln der Glühbirnen von der Leiter ab und brichst dir den Arm, dann wird die Berufsgenossenschaft unter Garantie den Nachweis von deinem Arbeitgeber einfordern, dass du zum ausüben dieser Arbeit von einer autorisierten Person eingewiesen warst. Die BG kann beim Unfall richtig fies werden.
 
Du müsstest zu deiner Chefin oder dem Personalrat. Es darf ja nicht jeder einfach in die Arbeitsverträge reinschauen, um zu gucken, welche Aufgaben da drin stehen.

Du könntest allerdings noch zu einem Anwalt gehen und ihm dein Arbeitsvertrag zeigen. Er soll dann in seinen Gesetzbüchern wühlen, ob "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach näherer Anweisung seiner Vorgesetzten, auch andere gleichwertige und zumutbare Arbeiten auszuführen, die nicht mit einer Minderung der Arbeitsvergütung verbunden sind." bedeutet, dass du auch dann Glühbirnen wechseln musst, wenn es dafür einen "qualifizierteren" Kollegen in der Firma gibt.
 
@B1nford

Interessant. Von meiner Logik her hab ich auch schon ähnliches Vermutet, dass ich genau aus solchen Gründen eben nicht auf eine alte wacklige Leiter steige um Glühbirnen zu wechsel.
Bzw steige ich nicht auf eine Leiter, weil wir gar keine haben, welche hoch genug ist, sondern auf wacklige Tische, sofern diese nicht durch Bierdeckel gegen wackeln abgesichert sind, um da ranzukommen.
 
Genau das meinte ich mit "Versicherungstechnischen Gründen".
Dann steht die Geschäftsführung aber mal echt verdammt doof da, wenn sich da einer was bei bricht.

Und spätestens dann, sollte ein normaler Menschenverstand sich fragen, warum es einen Hausmeister gibt... :rolleyes:
 
@Haudruff
Ist es dir 119 Euro zzgl. MwSt. wert zu erfahren, ob du vertraglich verpflichtet bist die Lampe auszutauschen? Soviel darf eine anwaltliche Erstberatung nämlich höchstens kosten. Ansonsten wäre die Gewerkschaft beste Anlaufstelle, die halten schließlich eine ganze Heerschar von Advokaten.
 
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