Grafikkarten Garantie

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GIHomer

Gast
HI:)

Ich hab mir bei ebay eine *heul* defekte GeForce 6600GT gekauft.
Bei manchen Spielen war manches bzw. alles rot.
Am Anfang störte mich es nicht aber die Abstürze Häuften sich u.s.w. .
Auf jedenfall hab ich dann mit einem Programm , ich weiß nicht mehr wie das hieß vielleicht könnt ihr mir helfen wie das heißt , sie zu über- runtertakten.
Ich hab keine Änderung bemerkt.:(
Also:o :
Wenn ich die Probleme schon hatte bevor ich die Karte getaktet habe entfällt dann auch die Garantie???
 
hast du denn eine rechnung mit der karte bekommen? wenn die karte noch keine 2 jahre alt ist kannst du die beim händler reklamieren. egal was du damit gemacht hast. der originalkühler sollte drauf sein und keine ecken abgebrochen oder sonstwas in der art ;)
 
Von wegen egal: Wenn er übertaktet hat verliert er jeglichen Garantieanspruch!

MfG
 
aha und wie wird das geprüft? soweit ich weiß gibts keine "blackbox" in der grafikkarte die alles aufzeichnet was mit ihr passiert ist.
ich hab meiner MSI6800GT(AGP) damals nach einem halben jahr luftkühlung eine wasserkühlung verpaßt. bei der montage ist mir ein spannungswandler zerbrochen weil ich die schrauben zu fest angezogen hatte. ich hab daraufhin den originalkühler wieder draufmontiert und die karte eingeschickt. der händler hat mich informiert dass aufgrund der eingestellten produktion der AGP-karten der hersteller (MSI) den rechnungsbetrag erstattet. ich hab mir dann halt um das geld meinen aktuellen A64 4000+ genommen, damit der händler auch was davon hat.
soviel zum thema garantieanspruch ;)
 
Das ist dann wohl eher der Kulanz deines Händlers zu verdanken, denn der Hersteller steht für sein Produkt, solange es nicht verändert oder außerhalb seiner Spezifikationen betrieben wird. Somit gehen durch das wechseln der Lüfters (wie bei dir) oder Übertaktung sämtliche Garantieansprüche verloren.
Und ich glaube sehr wohl, dass der Hersteller das prüfen kann. Wurde auch glaube ich hier im Forum schon behandelt.

MfG
 
naja im fall von hirschi kann ja nix schlimmeres passieren als dass er eben nichts ersetzt bekommt. denn die karte ist ja am ende. wenn er also die rechung hat, kann er versuchen, so wie ich, durchzukommen :)
 
Ja , die Rechnung hab ich noch ich werds einfach mal versuchen.


Danke für eure Hilfe !:daumen:
 
Das kannst du auch bleiben lassen, denn du hast keinerlei Ansprueche gegenueber dem Haendler. Der Haendler ist nur gegenueber seinem Vertragspartner (= Erstbesitzer) zur Gewaehrleistung verpflichtet und da du die Karte von ebay hast bist das nicht du.
 
Tach.

Soweit ich weiß, sind spezielle wiederstände auf der Platine die beim übertakten durchbrennen weil sie zu heiß werden. Somit ist sehrwohl nachzuweisen ob es "mutwillige zerstörung" war.

Ich würde aber die Karte trotzdem einschicken und mein Glück versuchen. Mehr als nein sagen kann der Händler nicht.
 
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