GTX 780Ti zurückschicken und GTX980 holen?

Die Leute tun plötzlich so, als ob ne Ti plötzlich der letzte Schrott ist... Ich glaube nicht, dass es aktuell ein Spiel gibt (ungemoddet), das mit ner Ti unspielbar ist aber mit ne 980 flüssig ohne Ende läuft. Jeder, der ne 780 besitzt, ob mit oder ohne Ti oder das aktuelle AMD Pendant, muss nicht b umsteigen.
Die meisten vergessen hier mal wieder, dass man immer mindestens 1 Generation überspringen kann.
 
Ich würde bei der GTX 780 TI bleiben hauptsächlich wegen der Speicherbit Anbindung 256 vs 384 .

Kann mir gut vorstellen das es in manche spielen mit hoher Auflösung zu Problemen kommen kann. Framerdops etc...
 
@ ††† NelsoN †††™

Ich greif mal deinen Post auf.

1. wird der TE wahrscheinlich die Karte bei der eBay Aktion für 444 EUR gekauft haben. Eine GTX 980 kostet 540 EUR. Ich weiß nicht wo da jetzt das Problem sein soll. Ich persönlich würde jetzt keine 100 EUR drauflegen für die Mehrleistung, aber das ist ja jedem selber überlassen.

2. Widerrufsrecht: Da irrst du. Die Asus Karte ist soweit ich weiß mit einem Klebepunkt über der Öffnungsfalz verschlossen. Selbst wenn er diesen durchgeschnitten hat gibt das dem Händler weder das Recht die Karte vom Widerruf auszuschließen noch einen Wertersatz zu verlangen. Das suggerieren die Händler vielleicht (aus verständlichem Grund), jedoch hat sich spätestens vor einem Gericht diese Auffassung erledigt
 
Och Leute, Na klar kann er die Ware 14 tagelang testen.
Schickt er die Karte dann am 14. Tag los und der Händler bekommt diese am 16 hat er immer noch volles Recht auf sein Geld.
Das einzige was der Händler machen kann wenn er Gebrauchsspuren sieht ist, das er ein kleinen Betrag vom Kaufpreis einbehält aber auch nur wenn es in den AGBs steht.

Natürlich ist es für den Verkäufer immer schlimm wenn er eine getestete Ware zurück bekommt.
 
Kurz gesagt, ja.

Gründe: Mehr Vram; effizienter, mehr Features

Kurz vor einer neuen Generation die alte zu kaufen ist immer eine schlechte Idee. Das Gilt auch für Maxwell wenn Pascal vor der Tür steht in Zig Jahren.

Vor allem GF7 kurz vor einer GF8 zu kaufen war wohl der größte Fehler den man machen konnte, wenn man zurück blickt.
 
tausch auf jeden fall um.

mach dir keinen kopf - rücksendeantrag und wegschicken. da bekommst du sicherlich keinerlei probleme!
 
Manch einer scheint zu überlesen, dass die Karte ORIGINALVERPACKT beim TE liegt. :-)

Nochmal zu der Diskussion ob der Händler die Ware so zurücknehmen muss:
Laut Paragraf 357 Abs. 2 Nr. 1 BGB muss der Kunde nur dann Wertersatz leisten, wenn er die Ware nicht nur auf ihre Eigenschaften und Funktionsweise geprüft hat.
Jetzt erkläre mir bitte mal jemand wie man die Funktionsweise einer GPU prüft ohne diese in eineN PC einzubauen. Ich könnte das nicht.

Abseits davon halte ich es wirklich für etwas blöde sich so kurz vor dem sich lange angekündigten Release der 980/970 ne 780 Ti zu holen.
Recht haben und Recht bekommen, ihr wisst schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztendlich verkauft der Händler die gebrauchte Ware an den Neukäufer und das ist doch wirklich nicht fair.
 
Die Karte ist in meinen Fall ja noch nicht mal im Pc eingebaut wurden. Von daher sehe ich das Problem nicht.
 
Also wenn die Karte originalverpackt ist, ist eine Rücksendung durchaus in Ordnung.

Leider gibt es viel assoziales Gesindel, welches sich alles mögliche bestellen und von vornherein die Absicht haben, die Sach eine Weile zu benutzen um die Sache dann zurückzuschicken. Drum kann ich es Amazon etc. nicht verdenken, wenn Sie "Kunden", die sehr viele mangelfreie Bestellungen zurück schicken irgendwann sperren.
Den dreißtesten Fall, der mit bisher untergekommen ist, war eine Frau, die sich Ende Dezember ein Partykleid für Sylvester bestellt hat, in der Absicht, es Sylvester zu tragen und dann Neujahr zurückzuschicken. Hat sie dann auch gemacht. Das Kleid war voller Makeup und stank nach Zigarettenrauch und Sekt. Das gab dann auch einen Rechtsstreit mit dem Händler wegen der Erstattung des Kaufpreises. Im Ergebnis musste die Frau Wertersatz leisten.

Das Widerrrufsrecht wurde geschaffen, um die im Ladengeschäft bestehende Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf zu prüfen, zu ersetzen. Der Sinn ist nicht, eine kostenlose Nutzungsmöglichkeit zu verschaffen. Die Rechtslage wurde auch zu Lasten der Verbraucher geändert, weil das beschriebene Verhalten überhand nahm.

Im übrigen gibt es das FAG schon lange nicht mehr. Das ist jetzt ales im BGB geregelt.
 
Zurück
Oben