Also wenn die Karte originalverpackt ist, ist eine Rücksendung durchaus in Ordnung.
Leider gibt es viel assoziales Gesindel, welches sich alles mögliche bestellen und von vornherein die Absicht haben, die Sach eine Weile zu benutzen um die Sache dann zurückzuschicken. Drum kann ich es Amazon etc. nicht verdenken, wenn Sie "Kunden", die sehr viele mangelfreie Bestellungen zurück schicken irgendwann sperren.
Den dreißtesten Fall, der mit bisher untergekommen ist, war eine Frau, die sich Ende Dezember ein Partykleid für Sylvester bestellt hat, in der Absicht, es Sylvester zu tragen und dann Neujahr zurückzuschicken. Hat sie dann auch gemacht. Das Kleid war voller Makeup und stank nach Zigarettenrauch und Sekt. Das gab dann auch einen Rechtsstreit mit dem Händler wegen der Erstattung des Kaufpreises. Im Ergebnis musste die Frau Wertersatz leisten.
Das Widerrrufsrecht wurde geschaffen, um die im Ladengeschäft bestehende Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf zu prüfen, zu ersetzen. Der Sinn ist nicht, eine kostenlose Nutzungsmöglichkeit zu verschaffen. Die Rechtslage wurde auch zu Lasten der Verbraucher geändert, weil das beschriebene Verhalten überhand nahm.
Im übrigen gibt es das FAG schon lange nicht mehr. Das ist jetzt ales im BGB geregelt.