GTX zeigt angeblich kein Bild

RaZeR86

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Hallo liebe User.

Ich habe viva kleinanzeigen ebay meine GTX 470 von Gainward verkauft.
Rechnung hab ich keine und es ist ein Accelero Xtreme Plus montiert.

Da ein wechsel ins Leben gerufen wurde auf GTX 480, habe ich meine 470 ausgebaut.
Diese habe ich dann in die Folie gelegt, die Karte in einen Karton und diesen Karton in einen karton.
Dazu habe ich dann beigelegt den original Kühler.
Der Käufer wollte den Accelero gleich mitnehmen und ich sagte für 35€ mehr kann er ihn haben (der ist brandneu).
Soweit so gut, er hat mir die Karte bezahlt, das Geld für den Kühler wollte er 1 Tag später los schicken.
Wir haben telefoniert und er wollte wissen ob die Karte mit dem Kühler passt und er hat das gleiche Case, also nahm er den Kühler dazu.

So.
Karte kam bei ihm an.
Kurz darauf rief er mich wieder an.
Karte funktioniert nicht! PC fährt hoch, er kann sein PW eingeben und er hört Windows aber sieht kein Bild.
Angeblich machen die Lüfter 16sek lang Geräusche.

Wenn er seine 8800GT reinsteckt soll wohl alles laufen und wenn er die 470 als 2t karte reinsteckt erkennt windows sie wohl nicht.


Habe ihm geraten die Karte in einem anderen System zu testen ob sie da auch zickt.
Er stellt sich aber etwas quer, mit der Aussage sie passe in kein Case.
habe ihm gesagt er solle in ein Fachgeschäft gehen und sie testen lassen, aber das will er auch nicht kostet 10€.
Nach langem hin und her, will er die morgen bei jemand anderem testen, der aber 1zu1 die gleiche Hardware hat wie er.


Sein System:
AMD 955
Asus Evo 870
Super Flower 550/560W 80+ (hab das so genau nicht mehr im Kopf).


Jetzt meine Frage.
Wie kann das sein das der Rechner startet ohne das die Karte funktioniert.
Sein Board sagt wohl nichts das wechseln vom DVI Port hilft auch nicht.

Die Karte hat zu 100% funktioniert, war auf DVI angeschlossen.
Auf die 35€ warte ich natürlich vergebens.

Jetzt meine Frage, er will mir morgen bescheid geben.
Wenn er rambazamba machen sollte.

In wie weit kann er mich dafür belangen?
Ich bin mir keinerlei Schuld bewusst, da ich sie sorgfälltig verpackt habe und sie bei mir lief.
Kann er mir an den Kragen?
Wenn er mir das Ding zurück schicken sollte bleib ich dann auf dem haufen Schrott sitzen wenn sie wirklich breit ist?

Im Gespräch habe ich ihn gefragt ob er sich entladen hat und er:
Ja er hat an die Steckdose gefasst und nur den Kühler berührt er ist elektriker.


Die Superflower Netzteile haben ja kein Überspannungsschutz, kann es sein das sein Netzteil die Karte gegrillt hat?
Sie riecht angeblich nicht.

Er meinte noch.
Die Verpackung wäre absolut unbeschädigt aber der karton hat geklappert.
Habe den original Kühler, Abdeckung und Lüfter in die Accelero plaste box gelegt, das war das klappern.
Der Rest war in Luftkissen verpackt.

Bitte helft mir :(
 
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Moin,
kann es vielleicht sein das sein Netzteil zu schwach auf der Brust ist? Dewegen läuft Sie unter Windwos vielleicht nicht an!

Weil, im Dos sieht er ja was, er kann ja sein Passwort eingeben.

Ob er dich belangen kann weis ich nicht?

Wenn er meint die Graka geht nicht soll er zu Dir hin kommen und Sie an deinen PC testen.

Gruß
Laumi
Ergänzung ()

Oder hat ervieleicht sein alten Grafik treiber auf dem PC vieleicht hatte er ja vorher eine ATI/AMD Karte drin?
 
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Schwierig zu entscheiden.
Das Problem hierbei ist dass du nie weist mit was für Leuten du es zu tun hast.
Die Skala reicht von Tollpatsch,Noob bis zum notorisch-professionell Betrüger.
Kann sein dass die Karte beim Einbau geschrottet wurde, kann aber auch sein dass die Karte läuft aber der Typ nur etwas Kohle sparen will.
Der Aussage dass er Elektriker ist musst du nicht allzuviel Bedeutung beimessen.
Kann glatt gelogen sein.
Was das rechtliche Prozedere angeht bin ich leider überfragt.
-Über mir: keine Verunglimpfung von Ati/AMD! Ich bin zutiefst beleidigt :P
 
Seine alte Karte 8800GT
Laut PLZ wohnt er in Bayern und ich auf der anderen Seite von DE.
Angeblich sei schon GTX 470 und GTX 560ti auf seinem PC testweise unterwegs gewesen.
Denke son Superflower sollte es ja packen oder?
Bin echt Ratlos :(

Vor allem was mach ich wenn das Ding echt nicht mehr geht :(
 
Hey,

Angaben ohne Gewähr:
Wenn er bis in Windows kommt dürfte die Grafikkarte nicht gänzlich defekt sein, denn das Board würde sonst im Post Screen stehen und Beepen, dass ihm da was fehlt ;)

Wenn der Herr Elektriker ist soll er ein Multimeter an sein Netzteil klemmen und die Ampera und Spannung kontrollieren, wenn dann alles richtig Verkabelt und angeschlossen wurde darf zumindest dem Post Screen bis ins BIOS nichts im Wege stehen (mit Bild)!

Er soll bevor er weiter daran rumpfuscht zu einem Fachhandel und sie dort Testen lassen, dann weiter schauen.


Gruß
 
deine 470 zieht ca 213W maximum aus der dem netzteil und die 480 250W ....das kann bei einem chinaböller netzteil schon nen unterschied machen
 
RaZeR86 schrieb:
Wir haben telefoniert und er wollte wissen ob die Karte mit dem Kühler passt und er hat das gleiche Case, also nahm er den Kühler dazu.
[...]
Er stellt sich aber etwas quer, mit der Aussage sie passe in kein Case.
Ja er hat an die Steckdose gefasst und nur den Kühler berührt er ist elektriker.
Es passt einfach nicht ins Case würd ich mal sagen. Belangt werden kannste eh nicht da Privatverkauf = keine Gewährleistung/Garantie.
 
Zitat:
Wenn er seine 8800GT reinsteckt soll wohl alles laufen und wenn er die 470 als 2t karte reinsteckt erkennt windows sie wohl nicht.

evtl. sollte er es NUR mit der 470ger probieren.

Gruß der Bär
 
Hier rum zu raten, was es sein könnte bringt gar nichts.

Zu deiner Frage:
In wie weit kann er mich dafür belangen?
Ich bin mir keinerlei Schuld bewusst, da ich sie sorgfälltig verpackt habe und sie bei mir lief.
Kann er mir an den Kragen?
Wenn er mir das Ding zurück schicken sollte bleib ich dann auf dem haufen Schrott sitzen wenn sie wirklich breit ist?

Wenn du ihm beim Verkauf auf Ebay keine Garantie angeboten hast, kann er rein gar nichts machen. Du hast doch beim Ebay unter Beschreibung angegeben dass es sich um einen Privatverkauf handelt und du keine Garantie oder Rückname gewehrleistest.
Er kauft eine gebrauchte Grafikkarte auf sein Risiko. Wenn er so blöd ist und dir die Karte zurück schickt dann kannst du es nochmal verkaufen ;-)

Du hast nichts falsch gemacht und er kann dich in keinster Weise für ergenwas belangen.
 
Woher willst du den wissen ob er nicht die Karte Kaputt gemacht hat, weil er evtl. den Kühler getauscht hat?

Wenn du angegeben hast, das du keine Garantie gibst und keine Rücknahmen, so wie es eigentlich Pflicht in Ebay ist, kannste den Typen gegen die Wand laufen lassen. Dann kanns dir egal sein. Bei Privatverkauf ist unter den angaben (keine Garantie usw.) der Käufer leider der Leidtragende.
Sollte er diese Zurückschicken kannste Annahme Verweigerung machen. Sprich das Paket gar nicht erst annehmen. Dann kann er auch nichts machen, den dann ist er das Risiko eingegangen. Und letztendlich muss er dann Beweisen das die Karte von Anfang an nicht geht. Dort Steht dann Aussage gegen Aussage.


Solltest du nichts davon angegeben haben, wirst du wohl Pech haben. Den dann musst du diese Zurücknehmen. Dann musst du beweisen das die Karte vorher Funktionierte und keine Mängel hatte. Ja, dann bleibst du auf den Schrott sitzen. Ohne Ausschluss von Gewährleistung musst du eben Garantieren, bzw. Gewährleisten das die Karte Einwandfrei Funktioniert. Da reicht ein einfaches "Bei mir ging sie" nicht aus.

Wichtig ist das im Gebot stand, das du keine Garantie gibst. Genauso wenig zählt ein, "Ich hab nix wegen garantie geschrieben also hast du auch keine"

Also: Hast du was Angegeben bez. der Garantie??


By The Way... hat der mal den Treiber komplett gelöscht? Weil wenn er bis zur Anmeldung alles sieht, liegts definitiv am Treiber. Dafür das er so schlaue Sprüche bringt wie mit dem Elektriker, stellt er sich ziemlich Dumm an.
 
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netzteil zu low, alte treiber durchaus möglich für das problem, wenn die karte schrott wäre könnte er nichtmal bis in windows rein (auch ohne bild), er stellt sich bloß zu blöd an.

Da du die Kohle noch nicht voll hast, würde ich ihm hilfestellung geben.
Ansonsten auf die 35€ sch***** und die karte "nicht" zurücknehmen wenn du kein rückgaberecht und keine garantie gegeben hast


-er soll die karte alleine testen (nicht als 2t-karte sondern alleine als hauptkarte)
-nutzt er einen adapter für den bildschirm? wenn ja vllt nutzt er die adapter falsch
z.b. vga monitor (dvi graka wird mit adapter zu vga-kabel umgewandelt und vom kabel mit noch einem dvi adapter wieder zu dvi gewandelt (pc dvi -> vga-kabel ->dvi monitor) sowas geht z.b. nicht
-er soll im abgesicherten die alten treiber runterlöschen und neustarten
-er soll die karte prüfen lassen 10€ ist ja wohl mehr als angemessen, sein problem wenn er nicht zahlen will. ich würde die rücknahme sonst verweigern.
 
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Sag das dem Typen der behauptet das er schon mal eine drinnen gehabt hat.
 
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Auf die 35€ warte ich natürlich vergebens.
selber schuld, nix ohne vorkasse/paypal
Er stellt sich aber etwas quer, mit der Aussage sie passe in kein Case.
sein Problem nicht deins. Das hätte er vor dem Kauf prüfen müssen
In wie weit kann er mich dafür belangen?
garnicht, da privatanzeige, er hat auch kein rückgaberecht.
Wenn er mir das Ding zurück schicken sollte bleib ich dann auf dem haufen Schrott sitzen wenn sie wirklich breit ist?
wenn sie schrott ist und du sie zurücknimmst "ja"
Ich würde die Annahme verweigern, in sofern du deine kohle hast, bist du raus aus der nummer
Im Gespräch habe ich ihn gefragt ob er sich entladen hat und er:
Ja er hat an die Steckdose gefasst und nur den Kühler berührt er ist elektriker.
lässt sich nicht prüfen ob es wirklich so war ;) bloß weil er "Elektriker" ist heißt das nicht das er auch nur die spur einer ahnung von Computern hat, auch wenn da vllt mal was über das Netzteil im Lehrbuch stand bei seiner Ausbildung. Die Aussage hilft nicht weiter. Natürlich kann das Netzteil die Karte kaputt gemacht haben.

GUCK MAL
 

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Ich kann yama nur zustimmen. Mein Vater is auch Elektiker hat aber keinen blassen schimmer vom PC. Das einzige das ein Elektriker wärend der Meisterlehre lernt is laut ihm (meinen Papa) was welche Komponente im PC is und wie viel Strom da fließen kann (speziell jetz auf MB bezogen).

Wo ihn Bayern is der den? (Bin nämlich selber aus Bayern) Kannst mir ma per PN die PLZ schicken vllt is der ja bei mir um die Ecke das wäre natürlich gut ;)
 
Wenn man keine Ahnung hat!!

"b) Der Verkäufer handelt privat
Bei Neuware muß auch ein privater Verkäufer Gewährleistung geben. Sie kann nicht per Vertrag ausgeschlossen werden und beträgt zwei Jahre. Allerdings kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung bei neuen Gegenständen auf ein Jahr verkürzen, wenn er darauf hinreichend genau in der Beschreibung hinweist. Unterlässt er dies oder belehrt er diesbezüglich falsch, dann beträgt die Frist wieder zwei Jahre.

Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften."

Quelle:http://testberichte.ebay.de/Garantie-und-Gewaehrleistung_W0QQugidZ10000000001402740

Erzähl den Leuten kein Halbwissen yama! Bezieht sich auf den punkt ob er belangt werden kann!

Die Gewährleistung ist gesetzlich sofern er sich dieser nicht entzogen hat. Und das meinen alle mit den Angaben!
Insofern, wenn er diese nicht ausgeschlossen hat, muss er gewährleisten das die Karte Funktioniert. Er steckt da in nem anderen Problem drin.
Dadurch das aber ein Teil noch nicht bezahlt ist, kann er das selber nachprüfen, so wie es Media Markt und co. auch machen. Erst Selber Prüfen, dann Rücknahme! Diesbezüglich muss er sich aber selber Informieren ob er das verlangen darf. Das weiß ich nicht. Er muss es aber nicht. Die Sachlage ist ja eine andere.

Ich würde mich persönlich beim Verbraucherschutz oder Rechtsschutz melden. So wie ich das sehe ist ist der Mängel nach der Übergabe, das sie nicht mehr geht, sein Problem, da er ja den Postboten hätte warten lassen können, den dieser gilt in solchen fällen als Zeuge und muss das aufnehmen.

Der Käufer hätte sich im bei sein des Boten nach dem Zustand des Aritkels erkundigen müssen. Das Recht dazu hat er. Er hätte den Boten warten lassen können und die Karte testen können. Da er das aber nicht gemacht hat, und unter Anbetracht dessen, das du die Gewährleistung bzw. Garantie ausgeschlossen hast, bist du raus aus der Nummer und kannst das fehlende Geld einfordern!

Denke es is besser du Informierst dich da etwas genauer.

http://www.recht.de/

Die haben ein Forum und haben mir auch schon geholfen mit diversen Paragraphen.


Zumal, wenn er Bios und co sehen kann nur Windows nicht, Treiber oder NT. Das Problem ist ein wesentlich kleineres.

Wenn Ihr euch bei euren Verkäufe sicher sein wollt, gebt immer an "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!"
Dann kann euch keiner mehr was. Egal aus welcher hinsicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften."
Aha und wie will der Verkäufer nachweisen, dass das Gerät vor Gefahrenübergang bereits defekt gewesen sein muss wenn er nicht einmal nachweisen will (z.b. durch fachmann) dass das gerät nicht aufgrund falscher Handhabung "nicht" funktioniert hat und/oder wirklich defekt ist "ohne" physisches nachhelfen?

Recht haben und Recht zugesprochen kriegen sind zwei paar Schuhe.

Erzähl den Leuten kein Halbwissen yama!
In wie weit kann er mich dafür belangen?
garnicht, da privatanzeige, er hat auch kein rückgaberecht.

ich bin davon ausgegangen das erwähnt wurde beim inserat, das die "Gewährleistung" und das "Rückgaberecht" ausgeschlossen sind. Erzähl du mal aus persönlicher Erfahrung wo bei Aussage gegen Aussage einer der beiden Seiten Recht zugesprochen wurde bei unklaren Hergang?
(Bitte per PN, will das Thread nicht vollspammen ;))

PS.:
Ich find's gut das du die Rechtsgrundlage inkl. Quellangabe rausgesucht hast.
Das rechtlich geltent zu machen ist aber ein anderer Schuh
 
Zuletzt bearbeitet:
yama03061989 schrieb:
Aha und wie will der Verkäufer nachweisen, dass das Gerät vor Gefahrenübergang bereits defekt gewesen sein muss wenn er nicht einmal nachweisen will (z.b. durch fachmann) dass das gerät nicht aufgrund falscher Handhabung "nicht" funktioniert hat und/oder wirklich defekt ist "ohne" physisches nachhelfen?

Recht haben und Recht zugesprochen kriegen sind zwei paar Schuhe.

Wie ich bereits sagte, ist meiner Meinung das ding gelaufen. Wobei ich nicht weiss ob er trotzdem nicht Haftbar gemacht werden kann. Deshalb der Link zum Rechtsforum. Unwissenheit Schützt nicht vor Strafe!

yama03061989 schrieb:
tue ich ja garnicht? ich bin davon ausgegangen das erwähnt wurde beim inserat, das die "Gewährleistung" und das "Rückgaberecht" ausgeschlossen sind.

Doch, den das hast du nicht angegeben. Annehmen kann man im Nachhinein alles. :) Dein Post hat sich auf seine frage bezogen und du hast direkt geantwortet (Zitat) garnicht, da Privatanzeige, er hat auch kein Rückgaberecht.

Und das ist Falsch, bzw. Halbwissen. Riechen kann ich nicht das du da was angenommen hast ^^
Die Bedingung ist eben das er sich da Ausgeschlossen hat. Warten wir also ab bis der TE mal drauf Antwortet. Denke soweit ist ja alles Gesagt worden. Normal wenn er sich ausgeschlossen hat, würde ich das Geld Fordern, der Rest ist sein Problem.
 
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gut das gebe ich zu, war mein fehler :P ist für mich eine standardfloskel und selbstverständlich gewesen :)

würde ich das Geld Fordern, der Rest ist sein Problem.
rechtlich schon :D aber bis er das durchgesetzt hat und der Käufer "freiwillig" zahlt, müsste schon "etwas" unternommen werden ;) bei sowas mache ich halt nur noch vorkasse
 
Zuletzt bearbeitet:
Warten wir erst mal ab. Wenn der TE sich mit entsprechenden Hinweis im Gebot ausgeschlossen hat, kanns ihm in der Regel egal sein. Die 35 Euro, joa, das is dann n anderes Thema.

Die Standardfloskel ist auch Selbstverständlich, zumindest sollte es sie sein. Wissen nur wenige.
Wie gesagt, ob er im Recht ist, bzw. das Zusteht, können wir ihm ja nicht sagen.
Ich kann ihm nur sagen wie die Rechtslage ist, und selbst da muss er sich vorher genauer beim Verbraucherschutz oder eben Rechtsschutz Informieren. Den selbst die von mir gepostete Rechtslage ist immer noch mit Schlupflöchern versehen.

Dafür hat man auch nen Rechtsschutz, oder besser, dafür sollte man ihn haben.
 
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Grundsätzlich ist am Ausschluß von Rückgabe usw. schon was dran.
Vorraussetzung dafür ist aber ein Nachweis seitens des Verkäufers, dass die Ware ok war.
Ist natürlich schwer im nachhinein zu sagen "die war ganz sicher ok" ist Aussage gegen Aussagen, denn der Käufer behauptet ja auch "die ging von Anfang an nicht" obwohl er sie vielleicht geschrottet hat.

Heißt wenn die Karte nachweislich in Ordnung war und funktioniert hat, kann er gar nichts machen. Wenn sie später kaputt geht (also mal gegangen ist) muss er sich an den urprünglichen Händler/Geschäft/Firma wenden die für Garantie/Gewährleistung zuständig ist. War sie von Anfang an defekt und wurde aber als in Ordnung verkauft siehts anders aus, dann ist sowas quasi Betrug und der Verkäufer muss entweder die Ware zurücknehmen, umtauschen oder reparieren bzw. eben für den Zustand sorgen der im Kaufvertrag beschrieben ist.

Also was viele immer meinen Privatverkauf = ich hab keine Sorgen mehr stimmt so pauschal nicht, man kann dadurch viel abfangen aber dennoch muss die Ware wie beschrieben sein.
In der Realität ist es aber oft schwer weil es viele Iditoten gibt die unfähig sind, evtl. selbst was kaputt machen und dann behauptet das war schon so... und Aussage gegen Aussage ist immer schlecht, Gerichtsverfahren wegen "ein paar hundert Euro" ist auch für Eimer und eBay steht eher auf der Käuferseite.

So paranoid es klingt, ich hatte auch schon Fälle wo ich einfach nen kurzen Film gemacht hab wie alles läuft, ich es ausbaue und sauber verpacke. Da kann nachher niemand sagen "da fehlt was bei der Lieferung, die geht nicht mehr..." oder was auch immer und wenn hat man nen Videobeweis der zumindest sehr viel weiterhilft, ne 100% Wasserdichte Lösung gibts nicht (theoretisch könnte mans ja auch beim Ausbau kaputtmachen).
 
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