yama03061989
Lt. Commander
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Der der anfechtet muss den Beweis liefern, sprich der Käufer. Das wurde bereits gesagt.Vorraussetzung dafür ist aber ein Nachweis seitens des Verkäufers, dass die Ware ok war.
(Postbote als Zeuge
schlecht für den käufer der es anzettelt, deshalb sparen sich intelligente menschen sowas. rechtsschutzversicherungen würden sowas übrigends nicht zahlen, wenn man sich doch für ein verfahren entscheiden sollte, wenn es keinen sinn macht aus sicht der Versicherung. maximal aus kulanz!Aussage gegen Aussage ist immer schlecht, Gerichtsverfahren wegen "ein paar hundert Euro" ist auch für Eimer
das stimmt so nicht.und eBay steht eher auf der Käuferseite.
-eBay muss sich genau so am Gesetz ausrichten wie alle anderen, sonst machen sie sich strafbar
-bevorzugt wird dabei niemand bis der Sachverhalt klar ist. auch dem Verkäufer wird Recht zugesprochen
-es gibt nicht umsonst einen käuferschutz und die zahlung per paypal wird empfohlen
wer etwas anderes macht steht sowieso allein da und braucht von Seiten Ebay's nichts erwarten.
wie soll das als beweis dienen? das gerät in der verpackung und das gerät in deinem video können ja unterschiedlich sein (du hast die z.b. 2x gekauft)ich hatte auch schon Fälle wo ich einfach nen kurzen Film gemacht hab wie alles läuft, ich es ausbaue und sauber verpacke. Da kann nachher niemand sagen "da fehlt was bei der Lieferung, die geht nicht mehr..."
-wie willst du nachweisen, dass nach "Drehschluss" nicht die Verpackung geöffnet wurde und in ein defektes Gerät ausgetauscht wurde?
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