GTX570 Comart Computer bekannt?

Stimmt.. bei Ebay kann ich auch nicht im nachhinein sagen "sry ich will 100€ mehr als abgemacht, hab mich verschrieben"
 
Die sichern sich halt in den AGB ab. Ein privater ebay Anbieter hat keine AGB.
 
mkay87 schrieb:
Das ja, aber ich kenne kaum einen Fall wo man damit bei Preisfehlern Erfolg hatte.

Was für ein Preisfehler? Das Angebot war seit gestern im Shop drin und umfasste mehr als diesen Artikel und war in verschiedenen Preisvergleichsportalen gelistet. Das Ganze kann man als Lockangebot betrachten.

Ich hab die AGBs gelesen.

Der Kaufvertrag steht ja, man kann den nicht im nach hinein einfach stornieren oder die Konditionen verändern indem man erklärt das ein Auszeichnungsfehler vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
verkauft ist verkauft..alles andere ist verarschung... und wenn die euch so kommen würde ich dort mal ein paar nachnahmebestellungen an person x aufnehmen die natürlich nicht existiert :D
 
HOT6BOY schrieb:
verkauft ist verkauft..alles andere ist verarschung... und wenn die euch so kommen würde ich dort mal ein paar nachnahmebestellungen an person x aufnehmen die natürlich nicht existiert :D

Oder an eine Person, die man selbst nicht leiden kann? :D
 
zu mir hat mal einer ca 10 pizzen bestellt...zum glück war ich an dem tag nicht zuhause.... oder möbel von neckerman auf rechnung
 
Also ich habe ein Preisdifferenz von 80€, wenn man noch Versand und NN mit einbezieht komme ich über 90€. Das nur wenn ich den nächst billigeren Anbieter nehme, unabhängig davon ob ich dort bestellen möchte oder nicht. Wenn ich ein paar Euros noch drauflege kann ich bei meinen Stammläden bestellen was ich in dieser Preiskategorie dann natürlich machen würde, zack wäre ich bei 100€ Differenz. Warum würde? Nun, ich habe ein ganz klare Preisgrenze die ich bereit bin für meine Karten zu bezahlen und die wäre damit überschritten. Ergo: Mir würde ein signifikanter finanzieller Schaden entstehen.

Nun kommt der Verkäufer und erzählt was von "Serverwechsel" und das deswegen alle Preise verrutscht sind. Sry. das ist erstmal total unglaubwürdig und zum anderen kann man deswegen nicht mit eine kurzen Mail einen bestehenden Kaufvertrag stornieren. Vor allem wenn die Angebote zu den Preisen in Preisportalen u.a. bei Schottenland gelistet wurden. Übrigens, hab ich die Angebote nicht morgens am 15. entdeckt sondern in der Nacht zuvor, was ich selbstverständlich auch dokumentieren kann.

Ganz ehrlich, ein Artikel und ein paar Stunden kann im Zweifel noch als Fehler gelten. Viele Artikel über mehr als 12 Stunden die in Vergleichsportalen zu den Preis angeboten werden ist es aber nicht mehr. Ich bin kein Arsch, aber ein Idiot bin ich auch nicht...
 
Erst wenn das Kaufangebot vom Händler angenommen bzw. bestätigt wird, ist es rechtskräftig.
Bis dahin ist es nur ein Angebot bzw. eine Eingangsbestätigung -> ungleich Vertrag

Vielleicht ist in der Shopsoftware einfach der MwSt-Satz nicht angehakt worden oder ein Bug. ;)
Vorsatz ist halt immer schwierig zu beweisen. Das wäre dann eher ein Fall für den Verbraucherschutz, der dann paar auf den Deckel hauen kann.
An einem nicht abgeschlossenem und somit nicht zustande gekommenen Kaufvertrag ändert das alles jedoch nichts. ^^
 
Ist nur die Frage ob es sich bei der Auftragsbestätigung per Mail um eine Auftragsbestätigung in Textform handelt.

Lies dir das mal durch:
http://www.mydealz.de/11870/rechtliche-situation-bei-preisfehlern/

Bei Bestellungen im Internet gibt also der Kunde das Angebot ab, der Händler nimmt es an – oder eben auch nicht. Die Annahme durch den Händler erfolgt in der Regel erst durch den Versand der Ware. Zwar bekommt man oft sofort nach der Bestellung eine (meistens automatische) Bestätigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist. Allerdings stellt das noch keine Annahme des Angebots dar. Bei einer falschen Preisangabe wird der Onlinehändler das Produkt also eher nicht verschicken, hat damit Euer Angebot zum Kauf nicht angenommen und ein Kaufvertrag kommt nicht zustande. Ihr als Kunde habt in dem Fall auch keinen Anspruch, dass Euch die Ware geliefert werden muss.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn die „Annahme des Angebotes“ ausdrücklich bestätigt wird, also nicht nur eine „Bestätigung des Eingangs der Bestellung“ verschickt wird. Man sollte also genau auf die Formulierung der Bestätigungsmail achten.

Der Onlinehändler hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann noch die Möglichkeit, den geschlossenen Kaufvertrag anzufechten. Das ermöglicht § 119 BGB.

Hat sich der Händler zum Beispiel verschrieben, vertippt oder der falsche Preis ist durch eine fehlerhafte Software entstanden, kann er den mit Euch geschlossenen Vertrag wegen eines „Erklärungsirrtums“ anfechten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte ich letztens aber auch bei VV Computers. Da hieß es sie behalten sich vor die Ware weiterzuverkaufen, die Annahme des Kaufvertrages käme erst mit Verschicken der Ware.
 
Tja, aber in den AGBs von Comart steht was anderes. Laut denen besteht ein Kaufvertrag.... ;)

Allgemeines / Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von maximal 14 Tagen annehmen.
 
@Wurstwasser
Ja ok, wenn Du die Rechnung vor der Ware bereits hast (Händler ist selten dämlich), müsste dass normalerweise auch eine Kaufannahme und somit ein Kaufvertrag sein. Umso mehr, wenn du sie vollständig bezahlt hast.
Allerdings bestehen meines Wissens nach weiterhin Anfechtungsgründe händlerseits. Welche und wie genau, da bin ich überfragt. Wende Dich doch mal an die Verbraucherzentrale in Deiner Nähe. Die bieten oft Beratung an.
 
Halt einfach ein Erklärungsirrtum. Rechnungen und Auftragsbestätigungen werden teilweise auch automatisch rausgeschickt, ohne Kontrolle.
 
Ich brauch keine Verbraucherzentrale. Ich hab ihm eine Mail geschrieben, wenn er auf die nicht reagiert und seine Lieferkonditionen nicht einhält (2-3 Werktage) werde ich per Einschreiben eine Frist setzen bis wann er die Ware zu liefern hat. Lässt er diese Frist verstreichen geht es zu meinem Anwalt, so einfach ist das.
 
Viel Spaß, wegen den paar Euro so einen Aufstand machen. Du wirst aufgrund des Irrtums sowieso keinen Erfolg haben. Studiere übrigens auch seit 4 Jahren Jura und kenne die Chancen das so etwas durchgeht. Und die gehen gegen 0.
 
Idiotische Einstellung, zumindest wenn man im Nachhinein teurer davonkommt.
 
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