GTX570 Comart Computer bekannt?

Das mit der Vorab-Rechnung könnte ja auch nur als schlichte Bedingung für den Zahlungseingang gewertet werden, jedoch nicht zugleich auch zwangfsäufig vertragsbegründend.
Sprich, würde in den AGB sowas stehen wie "Kaufvertrag kommt erst mit Warenversendung zustande", dann könnte diese Klausel durchaus rechtswirksam sein.
Steht da aber explizit "mit Rechnungseingang kommt der Vertrag zustande", dann hast du sehr gute Karten.

Wie gesagt das mit der Verbraucherzentrale war nur ein gut gemeinter Vorschlag. Wenn Du selber fit genug in solche Sachen bist und auch alle möglichen Konsequenzen tragen kannst, dann versuch Dein Glück. :D
 
Relict schrieb:
Wie gesagt das mit der Verbraucherzentrale war nur ein gut gemeinter Vorschlag. Wenn Du selber fit genug in solche Sachen bist und auch alle möglichen Konsequenzen tragen kannst, dann versuch Dein Glück. :D

Hab es auch nicht krummgenommen. :)

Wie gesagt, das kommt aus den AGBs:

Allgemeines / Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von maximal 14 Tagen annehmen.

Ich habe sowohl die Auftragsbestätigung in Textform (pdf) als auch eine Rechnung (pdf) von denen. Firma, Empfänger, Datum, Mwst, Rechnungsnummer, Steuernummer, Kundennummer und Artikel incl. Preis sind ausgewiesen in beiden Dokumenten. Kaufvertrag ist also existent...

Er kann den zwar anfechten, aber dieser Umstand macht es ihn schwierig:

Nun kommt der Verkäufer und erzählt was von "Serverwechsel" und das deswegen alle Preise verrutscht sind. Sry. das ist erstmal total unglaubwürdig und zum anderen kann man deswegen nicht mit eine kurzen Mail einen bestehenden Kaufvertrag stornieren. Vor allem wenn die Angebote zu den Preisen in Preisportalen u.a. bei Schottenland gelistet wurden. Übrigens, hab ich die Angebote nicht morgens am 15. entdeckt sondern in der Nacht zuvor, was ich selbstverständlich auch dokumentieren kann.

Ganz ehrlich, ein Artikel und ein paar Stunden kann im Zweifel noch als Fehler gelten. Viele Artikel über mehr als 12 Stunden die in Vergleichsportalen zu den Preis angeboten werden ist es aber nicht mehr. Ich bin kein Arsch, aber ein Idiot bin ich auch nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Werden die Artikel nicht automatisch auf den Preisseiten gelistet?

Achja: Es heisst AGB, da braucht man kein s mehr ;)
 
Werden die Artikel nicht automatisch auf den Preisseiten gelistet?
Na sicher werden sie das. Dafür gibts in vielen Shop-Systemen Module, die das intervallartig aktualisieren.
Bestenfalls hängt da sogar ein ganzes Warenwirtschaftssystem dahinter.
Ihr habt doch nicht allenernstes geglaubt, dass jemand alle Artikel manuell aktualsiert. ;)

Egal, das alles ändert nichts an dem Umstand mit der AGB-Klausel.^^

PS:
durch Lieferung der Ware oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
Das kleine Wörtchen "oder" könnte hier schon alles entscheiden. ;)
 
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Was sagst ihr noch Mal zum Umstand, dass ich genau so wie Wurstwasser, die Auftragsbestätigung und Rechnung bekommen hab, aber die Ware jetzt gar nicht mehr im Shop gelistet ist, (Bei der Bestellung war der Liefertermin unbekannt - ich glaub aber, dass das nicht in den Unterlagen steht). Es handelt sich um eine EVGA GTX 570 SC, die ja sonst Verfügbar ist bzw. nachbestellt werden könnte.

??????
Ergänzung ()

Bin auch schon ganz gespannt auf die erste Antwort =)
 
Meine Fresse schon wieder diese Geiz ist Geil Mentalität

Da wird in Kauf genommen, dass dem Händler Schaden entsteht nur um sich selber ein paar € zu sparen. Diese Anwaltsdrohungen sind dabei natürlich besonders lächerlich.
Ach ja und das nennt man nicht "konsequent" sondern assozial.

Generell so als Richtlinie: bestellt euch nur dass, was ihr euch auch leisten könnt.

Ich bin kein Arsch, aber ein Idiot bin ich auch nicht...
Bist du dir bei beim ersten Punkt sicher?
 
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Gebe Chary da Recht. Wenn der Shop einen Fehler gemacht hat so muss man ihm das eingestehen. Das er die Sachen für diesen Preis verkaufen wollte kannst du ihm auch nicht nachweisen. Mir wäre das ganze keine sinnlose Vergeudung von Lebenszeit wert. Einfach woanders bestellen und gut ist. Geld hast du ja zurück bzw. ist dir persönlich kein finanzieller Schaden entstanden.
 
Ich finde es halt traurig, dass jeder meint er kann sein Recht (zur Not auch mit dem Anwalt) durchboxen selbst wenn die Grundlage noch so dünn ist.

Ich bin auch recht viel auf so Seiten wie Mydealz unterwegs und da ist das natürlich noch schlimmer.
Bei jedem Preisfehler der entdeckt wird finden sich sofort einige Kommentare, in denen mit Anwälten gedroht wird ect. Meistens natürlich mit ensprechend vielen Rechtschreibfehlern und multiplen Satzendzeichen garniert um den Posts auch entsprechend viel Aussagekraft zu verleihen

Dann muss man sich dann auch nicht wundern wenn immer mehr Unternehmen den Bach runtergehen (z.B Ramhersteller- siehe OCZ aktuell) oder man Dioxin in seinen Lebensmitteln hat, wenn man immer weniger dazu bereit ist entsprechendes Geld für Qualität zu bezahlen.

Ist wohl ein Problem unser heutigen Konsumgesellschaft, die Einzigen die da wirklich richtig profitieren sind eben die angesprochenen Juristen. Seien es jetzt Insolvenzrechtspezialisten,
Abmahnanwälte oder solche, die Kleingeister wie hier im Thread vertreten.

Ach ja Trollkommentare sind wirklich geistreich und zeugen von Reife...... werden übrigens gerne von Handelsfachwirten benutzt ;-)
 
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Im Leben passiert es leider oft so, dass man gnadenlos ausgenutzt wird, manchmal eben wegen so einem kleinem Wörtchen. Persönlich musste ich, und ich glaub ich bin nicht der einzige, wegen eben solchen Fehlern schon tief in die Tasche greifen. Und irgendwo muss sich ja ein Gleichgewicht einstellen, sonst bleibt einem am Ende nix, denn Fehler machen ist ja menschlich. Und außerdem ist der Lerneffekt mit finanziellem Anreiz auch ein bisschen besser, so dass die nächsten Kunden "geschützt" sind.
Ist zwar jetzt ein bisschen weit hergeholt, aber erklärt die Einstellung.
 
Trotzdem kann so ein Fehler bei solch kleinen Geschäften gerne mal der finanzielle Ruin bedeuten. Wenn jeder gegen den Shop klagen würde und Recht bekommen hat man vielleicht sein Ware für den Preis bekommen. Beim Umtauschen im Problemfall könnte es aber dann schwer werden wenn es den Laden überhaupt nicht mehr gibt.
 
Wird ein Fehler sein. Wenn es Lockangebote gewesen wären wäre es sinnvoller gewesen eine bestimmte Charge für die Preise auch auszuliefern. Was würde ihm denn schlechte Presse nützen? Es würde doch dann kein Mensch mehr auf die Seite gehen und Sachen kaufen. Das macht absolut keinen Sinn. Lockangebote sind zumindest in einer kleinen Stückzahl für den Preis verfügbar (Siehe Amazon Cyber Monday). Das waren Lockangebote. Da gab es vielleicht 5 Stück für einen sehr günstigen Preis. Tausende wollten die Sache dann haben. Resultat: Es waren alle Artikel binnen einer (!) Sekunde vergriffen.
Das hier hat nix damit zu tun. Da ist irgendein technischer Fehler unterlaufen, die Datenbank hat falsche Preise ausgeworfen etc. Es hat auch zu viele verschiedene Artikel betroffen.
 
Wie gesagt, er hat ja die Möglichkeit sich zu äußern, wäre ja nicht so das man nicht vernünftig mit mir reden kann. Nur muss man mir zugestehen das es schon ein Unterschied ist ob ich 600€ auf den Tisch lege oder über 700 €. Das ist ein schönes Essen mit meiner Familie und da muss schon ein plausible Erklärung erfolgen anhand dessen ich entscheiden kann ob ich mich mit einem Entgegenkommen zufrieden gebe, oder ob ich den harten Weg verfolge.
 
Also ich verstehe beide Seiten. Fehler sind menschlich ja. Business ist kein Ponyhof, sondern immer Risiko.
Beide Seiten versuchen nun, das beste für sich heraus zu holen. Ganz klar und legitim.
Ich denke und hoffe, man wird sich außergerichtlich mit einem Preis entgegenkommen, so dass beide Seiten zufriedengestellt sind. Warten wirs einfach ab. :)
 
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@Wurstwasser: Kauf dir einfach eine günstigere Graka und gehe so mit deiner Familie esse. Die braucht garantiert keine 570 im Rechner.

Und hat auch nix davon wenn du mit dem Shopbetreiber vor Gericht streitest. Absolut unnötig. Auch wenn es ums Prinzip geht. Als ob er dich betrogen hätte. Du hast doch selbst gesagt das dir das Geld egal ist, auch mehr ausgeben kannst falls der andere Recht bekommt. Aber dann mit dem Argument kommen das man sonst nicht mehr Geld in die Familie investieren kann.
 
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