GTX570 für 151€

Habe dem Verein mal eine nette mail zukommen lassen.
In der Sinngemäß stand, das es unter aller Sau ist wie man uns die Stornierung hin knallt.
Ob das gang und gebe ist und ob sich sich so ein Recht herrausnehmen wollen, ob sie es sich leißten können.

Antwort:
Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Email.

Wir entschuldigen uns für die dafür entstandenen Unannehmlichkeiten. Leider können wir daran nichts ändern, da der Preis leider falsch datiert gewesen ist.


Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Drivecity Kundenbetreuung

Jeniffer Benjamins


Das die keinen tollen Ruf haben ist ja bekannt.
Jetzt weiß ich auch warum.
 
t-kay187 schrieb:
@ronrebell:

Es ist doch egal wie der Wortlaut der E-Mail seitens des Verkäufers ist.
Da hast du keine "besseren Karten" durch.
Rechtlich gesehen ist drivecity im Recht (doofer Satz...).

das ist zwar absolut richtig, ABER mir z.b. geht es um den umgang mit dem kunden in diesem fall. es war von vorne herein klar das es storniert wird und es ist rechtmäßig, aber so eine mail zu schreiben mit solchen asozialen formulierungen ohne jegliches gespür für kundenfreundlichkeit disqualifiziert für mich den laden für immer.. mindfactory ist bei mir auch schon unten durch für immer und naja ^^ hätt ich von vorn herein gesehen das drivecity zu mf gehört, hätt ich mich dort nicht angemeldet um auf gut glück den versuch zu unternehmen vllt doch die graka billig zu kriegen. denn diese möglichkeit besteht theoretisch immer :) wie man so schön sagt, wer nicht probiert, der nicht gewinnt xD
 
Die Antwort von drivecity war sehr unfreundlich. Ich werde eine Beschwerde formulieren und gegebenfalls auch dem Verbraucherschutz zukommen lassen, da die 150€ meiner Meinung nach nicht wirklich ersichtlich waren.
 
@autoexe. jo also wie schon paar mal hier gesagt wurde, wird das zwar rein garnichts bringen. aber aus prinzip kann man das definitiv machen denn die mail von drivecity ist echt ne zumutung für den kunden :(

/e: ich bin natürlich deiner meinung, das die 150€ nicht ersichtlich auf nen fehler hingeweisen haben. wenn man mal rechnet und den mindestpreis für genau diese graka nimmt, der bei rund 260€ derzeit liegt, sind 150€ grade mal 40% reduziert !! 40% sind im normalen rahmen. wir sprechen hier ja nicht um eine reduzierung von 90+%, bei dem der kunde definitiv zu zweifeln hat und der durchschnittsverbraucher erkennen müsste das dies ein fehler sein muss :)

40% weniger ist ein recht gängiger prozentsatz für reduzierungen. folglich hat drivecity hier schon grenzwertig gehandelt
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrter Herr Backer,

danke für Ihre Antwort - auch wenn diese mit Sicherheit nicht in meinem Sinne ist.
Ich weiß, dass Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, mein Angebot anzunehmen. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Artikel tatsächlich um ein Angebot Ihrerseits handelt. Warum? Vor einigen Monaten erwarb ich bei einem Online-Shop eine AMD5850 zu 110€. Zu dem Zeitpunkt war das nächstbeste Angebot auch rund 50% teurer. Warum sollte es sich dann bei Ihrer GTX570 um einen Fehler handeln? Insbesondere da ich heute Nacht beim Recherchieren herausfand, dass gerade das von Ihnen angebotene Modell nicht gerade zu Gainwards Verkaufsschlagern gehört - verglichen zu den GoldenSample-Editionen.
Bei einem Verkaufspreis von 100€ wäre sofort ersichtlich gewesen, dass es ein Fehler sein muss, aber mit rund 150€ war das Angebot durchaus noch realistisch.
Ich habe vielmehr den Verdacht, dass Sie einfach nur Kundenadressen sammeln wollten und bin über diesen Sachverhalt sehr verärgert. Ich werde daher gegebenenfalls prüfen eine Beschwerde beim Verbraucherschutz einzureichen.
Einen gewissen Ruf haben Sie ja mit der Aktion bereits erreicht; denn eine freundlichere Antwort hätte es auch getan.

Mit freundlichen Grüßen
 
wenn du sowas schon schicken willst, dann nehm nich 100€ als vergleichsbetrag sondern 50€ oder so ! man muss ja in seinem eigenen sinne schreiben und handeln ;) 100€ zu 150€ sind ja nun jetzt nicht so nen unterschied wie 50€ zu 150€ :P also wenn dann würd ichs klar und deutlich manchen xD

und was meinst du mit "prüfen eine beschwerde beim verbraucherschutz einzureichen". du hast nichts zu prüfen, das ist nicht deine aufgabe ;) ich würde eher einfach direkter schreiben.. so im sinne von " Ich werde ggf. eine Beschwerde beim Verbraucherschutz einreichen sodass sich dieser der Angelegenheit annehmen kann". das ist nett und bestimmt. so würd ichs machen ;)

ansonsten ists ok :)

/e: doch noch paar kleinigkeiten. ich würd den ersten satz weglassen, denn das ist eigentlich keine antwort von ihm an dich lool. es ist eine einfache (und mies formulierte) stornomail mitsamt einer irrtumsanfechtung und nicht mehr. fang doch eher so an:

Sehr geehrter Herr Backer,

mir ist bewusst, das Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, mein Angebot auf Ihre invitatio anzuehmen....

alles hier ohne gewähr ;) sind nur tipps von mir wie ich es eher machen würde
 
Zuletzt bearbeitet:
autoexe schrieb:
Die Antwort von drivecity war sehr unfreundlich. Ich werde eine Beschwerde formulieren und gegebenfalls auch dem Verbraucherschutz zukommen lassen, da die 150€ meiner Meinung nach nicht wirklich ersichtlich waren.

Du bringst es auf den Punkt.

Wie vorher von mir erwähnt heißt die Institution bei euch also Verbraucherschutz.

... und was soll hier heißen ersichtlich?

Wenn hier mein Newbie Pc Kumpel über so ein Angebot stolpern würde ... wäre der denn Schuld dann dort zu bestellen oder müsste er sich vorher umfassend informieren dass der Preis äußerst günstig scheint?
 
ronrebell schrieb:
... und was soll hier heißen ersichtlich?

Wenn hier mein Newbie Pc Kumpel über so ein Angebot stolpern würde ... wäre der denn Schuld dann dort zu bestellen oder müsste er sich vorher umfassend informieren dass der Preis äußerst günstig scheint?

das meinte ich ja von vorne herein ! es ist eben nicht annähernd ersichtlich.. für einen durchschnittsverbraucher dieser verbrauchergruppe (retail grafikkarten käufer nennen wir sie mal schön einfach) ist es nichtmal im ansatz ersichtlich.. und nur solch einer kann und wird von jedem gericht anerkannt ! es geht immer um einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen verbraucher der jeweiligen "verbrauchergruppe"

selbst für einen kenner im grafikkartenbereich wie mich z.b. ist es nicht von vorne herein ersichtlich. vllt für dumme idioten die nichts im kopf haben, aber ein halbwegs intelligenter kann das angebot ja aus der perspektive sehen, das es ja schließlich lediglich 40% reduziert ist ! folglich definitiv im rahmen des üblichen :)
 
ronrebell schrieb:
Die letzten echten GPU Schnäppchen (welche auch geliefert wurden) waren:

ATI 5850 für 109,-
ATI 5870 für 149,-
GTX 480 AMP! für 219,-

... alles andere war Kundendatensammlung und Aufmerksamkeitsstrategie.

Ich hoffe ihr habt Glück, dann kann ich meine spärliche Auflistung erweitern.

... wie vorher schonmal aufgelistet handelte es sich bei diesen Schnäppchen zur damaligen Zeit um Auslaufmodelle.

... die angebotene aktuelle GTX 570 zu minus 40% ist eben wie bereits erwähnt Strategie, welche wie ich meine bekämpft werden sollte.... und diese Masche kam/kommt ja, wie es aufmerksamen Usern hier sicher schon aufgefallen ist, immer öfter vor.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Onlineshop http://www.drivecity.de/ bot in der Nacht vom 19.09. auf den 20.09. die Grafikkarte mit der Bezeichnung „VGA 1280MB Gainward GeForce GTX 570 Dual Fan Aktiv PCIe 2.0 x16 2xDVI/1xHDMI/1xDisplayPort“ zum Preis von 151,99€ an. Da es sich in meinen Augen um ein sehr gutes Angebot handelte, entschied ich mich zum Kauf des Produktes. In der Regel werden entsprechende Modelle dieser Grafikkartenreihe ab 240€ aufwärts im Internetportal www.geizhals.at/de angeboten. Somit entsprachen die 151,99€ 63,33% oder einfacher ausgedrückt: Die Grafikkarte war im Verhältnis zu ähnlichen Modellen um rund 40% reduziert.

Da ich in etwa die Preise abschätzen kann, erschien das Angebot überaus attraktiv. Dass es sich um einen Fehler handelt, war bei knapp 40% Preisvorteil nicht ersichtlich! Im Gegenteil: bereits zu Beginn des Jahres bot der Versandhändler www.alternate.de eine andere Grafikkartenreihe (AMD 5850) im Vergleich zu den Wettbewerbern sehr günstig an.
Daher stelle ich mir die Frage wie jetzt ein Laie hätte feststellen sollen, dass dem Händler www.drivecity.de ein „Fehler“ unterlaufen ist? Nicht einmal mit Grundkenntnissen war dies ersichtlich. Gerade auch in Anbetracht dessen, dass das oben genannte Modell im Vergleich zu weiteren Modellen der 570-er Reihe aus dem Hause Gainward (laut Kundenbewertungen auf mehreren Seiten) nicht gerade das erfolgreichste Modell zu sein schien. Somit wäre ein Lagerverkauf durchaus im Rahmen des realistischen gewesen.
Dass dann in der Eingangsbestätigung steht „Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch Zusendung der von Ihnen bestellten Artikel.“ sowie „Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Freude mit Ihren neuen Produkten.“ – auch wenn es rechtlich korrekt ist – erscheint im Nachhinein wie ein Hohn.

Mir wurde heute dann mitgeteilt:

„Sehr geehrter Herr ***,
Sie haben bei uns 1mal die VGA 1280MB Gainward GeForce GTX 570 Dual Fan Aktiv PCIe 2.0 x16 2xDVI/1xHDMI/1xDisplayPort bestellt.
Bei unserem Angebot in unserem Onlineshop handelt es sich nach dem Gesetz um eine sog. „invitatio ad offerendum“, also um eine Einladung an Sie, ein Angebot zum Kauf abzugeben. Erst wenn wir dieses Angebot annehmen, ist ein Vertrag zustande gekommen.
Durch Ihre Bestellung haben Sie uns gegenüber ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über 151,99 Euro abgegeben.
Schon am Preis ist ersichtlich, dass es sich hierbei um einen Irrtum der Datenübertragung handeln musste. Deshalb werden wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages für die 151,99 Euro nicht annehmen.
Der Irrtum war offensichtlich. Wir bitten dieses zu entschuldigen.
Rein vorsorglich erklären wir hiermit die
Irrtumsanfechtung
der von uns abgegebenen Erklärungen und höchstvorsorglich die Loslösung von dem Vertrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.“

Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage, ob der Preis nicht bewusst so niedrig gewählt wurde, um somit auf Kundenfang zu gehen beziehungsweise um Aufmerksamkeit zu erlangen. Gerade über die Preissuchmaschinen wird mit solchen Angeboten innerhalb kürzester Zeit eine sehr große Zielgruppe erreicht, da der jeweilige Shop somit an erster Stelle erscheint.
Außerdem sind 40% Rabatt gegenüber einem gleichwertigen Modell doch nicht utopisch?!

Ich wünsche mir daher, dass Sie gegen solche Shops mit aller Härte vorgehen, um die Kunden vor ähnlichen Fällen zu schützen und würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen
 
also, habe mir auch eine gtx570 bestellt gestern.
alderdings habe ich KEINE Stornierung erhalten. habe mich dann bei drivecity eingeloggt, und dort ist nichts mehr unter Bestellungen zu sehen.

Meine Frage nun, ist das juristisch korrekt, die Bestellung zu löschen, ohne den Kunden darüber zu informieren?
 
hm auf die schnelle kann ich das so nicht sagen. zumindest ist es fragwürdig. müsste man nachschlagen xD rein ausm gefühl heraus würd ich sagen, das es nicht die feine art ist, jedoch zulässig sein könnte. grade weil mans auch begründen kann mit z.b. einem fehler in der datenverarbeitung LOL xD das die stornomail einfach net angekommen ist. also ich denke das die sich da so rausreden könnten, das es juristisch keinen gewinn für dich bringen würde. jedoch ist das eine sache die man gründlich prüfen müsste, was natürlich zuallererst einschließt das man genau nachschlägt :) ist viel zu viel arbeit, weswegen ich mir diese nich machen werde (bin derzeit eh viel zu sehr damit beschäftigt für die aufsichtsarbeit zu lernen ^^)
 
Danke ACMELTd für deine Antwort. Ich finde es aber eine totale Frechheit, ohne mich zuvor zu informieren, meine Bestellung zu löschen! Das zeigt mal wieder, wie gut an als Kunde behandelt wird und sagt einiges über die Qualität und den Service des Shops aus.
 
jo da hast du recht.. bestätigt auch den eindruck des shops weiter.. dr*cksshop xD
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte auch vor kurzem eine HD6770 bei Mindfactory bestellt für 68€ und es stand auch Juniper XT und HD6770 in der Produktbeschreibung. Einen Tag später kam dann eine HD6670 an und auf der Mindfactory Seite stand dann auch auf einmal HD6670 statt HD6770 und auch in meiner Bestellung hatte MF die Bezeichnung geändert. In meiner Bestellmail war noch von einer HD6770 die Rede.

Ich habe mich dann natürlich beschwert, dass ich die falsche Karte geliefert bekommen habe, aber MF hat das auf einen Fehler in der Artikelbeschreibung geschoben. Allerdings halte ich das für fragwürdig, da ja nicht nur die Bezeichnung "HD6770" da stand sondern auch "Juniper XT" statt "Turks Pro".

Naja im Endeffekt durfte ich zur Post gehen und die Karte zurückschicken, um mein Geld wieder zu bekommen.
Kulanz darf man anscheinend bei MF und Co. nicht erwarten...
 
Es dürfte vielleicht noch für den ein oder anderen von euch interessant sein, dass sich die Verbraucherzentrale BW für den Fall interessiert. Dort wird eine kurze Schilderung benötigt (könnt ihr ja meine nehmen) sowie den Ausdruck des E-Mail-Verkehrs und eine unterschriebene Ausfertigung "Befreiung von der anwaltlichen Schweigepflicht". Wenn also noch ein paar Leute Initiative zeigen würden, wärs auf jeden Fall ne tolle Sache ;)
 
Echt lustig wie hier einige Leute rummeckern nur weil sie eine GK nicht bekommen haben,wo schon klar war,dass das nur ein Fehler sein konnte.

Doch bez. der Kundenfreundlichkeit gebe ich euch Recht,doch ich denke,der Grund warum sich soviele hier aufregen ist der,dass sie ihre Karte nicht bekommen haben und nicht unbedingt wegen der Kundenfreundlichkeit bzw. Kulanz.
 
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