Sehr geehrte Damen und Herren,
der Onlineshop
http://www.drivecity.de/ bot in der Nacht vom 19.09. auf den 20.09. die Grafikkarte mit der Bezeichnung „VGA 1280MB Gainward GeForce GTX 570 Dual Fan Aktiv PCIe 2.0 x16 2xDVI/1xHDMI/1xDisplayPort“ zum Preis von 151,99€ an. Da es sich in meinen Augen um ein sehr gutes Angebot handelte, entschied ich mich zum Kauf des Produktes. In der Regel werden entsprechende Modelle dieser Grafikkartenreihe ab 240€ aufwärts im Internetportal
www.geizhals.at/de angeboten. Somit entsprachen die 151,99€ 63,33% oder einfacher ausgedrückt: Die Grafikkarte war im Verhältnis zu ähnlichen Modellen um rund 40% reduziert.
Da ich in etwa die Preise abschätzen kann, erschien das Angebot überaus attraktiv. Dass es sich um einen Fehler handelt, war bei knapp 40% Preisvorteil nicht ersichtlich! Im Gegenteil: bereits zu Beginn des Jahres bot der Versandhändler
www.alternate.de eine andere Grafikkartenreihe (AMD 5850) im Vergleich zu den Wettbewerbern sehr günstig an.
Daher stelle ich mir die Frage wie jetzt ein Laie hätte feststellen sollen, dass dem Händler
www.drivecity.de ein „Fehler“ unterlaufen ist? Nicht einmal mit Grundkenntnissen war dies ersichtlich. Gerade auch in Anbetracht dessen, dass das oben genannte Modell im Vergleich zu weiteren Modellen der 570-er Reihe aus dem Hause Gainward (laut Kundenbewertungen auf mehreren Seiten) nicht gerade das erfolgreichste Modell zu sein schien. Somit wäre ein Lagerverkauf durchaus im Rahmen des realistischen gewesen.
Dass dann in der Eingangsbestätigung steht „Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch Zusendung der von Ihnen bestellten Artikel.“ sowie „Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Freude mit Ihren neuen Produkten.“ – auch wenn es rechtlich korrekt ist – erscheint im Nachhinein wie ein Hohn.
Mir wurde heute dann mitgeteilt:
„Sehr geehrter Herr ***,
Sie haben bei uns 1mal die VGA 1280MB Gainward GeForce GTX 570 Dual Fan Aktiv PCIe 2.0 x16 2xDVI/1xHDMI/1xDisplayPort bestellt.
Bei unserem Angebot in unserem Onlineshop handelt es sich nach dem Gesetz um eine sog. „invitatio ad offerendum“, also um eine Einladung an Sie, ein Angebot zum Kauf abzugeben. Erst wenn wir dieses Angebot annehmen, ist ein Vertrag zustande gekommen.
Durch Ihre Bestellung haben Sie uns gegenüber ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über 151,99 Euro abgegeben.
Schon am Preis ist ersichtlich, dass es sich hierbei um einen Irrtum der Datenübertragung handeln musste. Deshalb werden wir Ihr Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages für die 151,99 Euro nicht annehmen.
Der Irrtum war offensichtlich. Wir bitten dieses zu entschuldigen.
Rein vorsorglich erklären wir hiermit die
Irrtumsanfechtung
der von uns abgegebenen Erklärungen und höchstvorsorglich die Loslösung von dem Vertrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.“
Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage, ob der Preis nicht bewusst so niedrig gewählt wurde, um somit auf Kundenfang zu gehen beziehungsweise um Aufmerksamkeit zu erlangen. Gerade über die Preissuchmaschinen wird mit solchen Angeboten innerhalb kürzester Zeit eine sehr große Zielgruppe erreicht, da der jeweilige Shop somit an erster Stelle erscheint.
Außerdem sind 40% Rabatt gegenüber einem gleichwertigen Modell doch nicht utopisch?!
Ich wünsche mir daher, dass Sie gegen solche Shops mit aller Härte vorgehen, um die Kunden vor ähnlichen Fällen zu schützen und würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen