habe ausversehen Downloadvertrag abgeschlossen

EvilDream

Commander
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Mai 2008
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2.276
Hi,

tut mir leid, falls dies das falsche Unterforum ist, aber mein Problem ist wirklich wichtig und ich weis nicht wohin sonst mit meiner Frage.

ich habe ein derbes Problem. Und zwar habe ich ausversehen einen Vertrag für 12Monate bei download99.de abgeschlossen. Jetzt habe ich eine Email bekommen, dass ich die 60€ überweisen soll. Was soll ich jetzt machen? Gibt es eine andere Möglichkeit, außer zu zahlen.
Hoffe ihr könnt mir helfen, wenn es euch hilft, stelle ich auch noch deren Emails online.

EDIT:
1. Mail:

Sehr geehrte/r XXXXXXX,

vielen Dank für ihre Anmeldung (IP: 217.236.149.19, Registrierungsdatum: 09.05.2009)
bei www.99downloads.de.

Da Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, erlauben wir uns die
Rechnungsstellung für die bereit gestellte und erbrachte Dienstleistung für die
vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten.


Teilnahme bei www.99downloads.de für 12 Monate - 60,00 Euro
-------------------------------------------------------------------
Bitte geben Sie bei der Zahlung folgende Informationen an:

2. Mail

Sehr geehrte/r XXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von 99Downloads.de - Ihrem Service für schnelle und sichere Downloads im Internet.

Leider muss ich Ihre Einwendung zurückweisen. Sie sind in unserer Kundendatenbank unter Angabe Ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen IP- und Email-Adresse verzeichnet.
Unter Zuhilfenahme der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Adressen wurde Ihnen außerdem ein Aktivierungslink zur Aktivierung des bestellten Zuganges zu unserem Downloadservice 99Downloads.de per Email zugesandt.

Ihre Anmeldung auf 99downloads.de, bei der Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die den Erhalt der Informationen zum Widerruf bestätigt haben, führte nachweislich zu einem Vertragsabschluss über einen zwölfmonatigen Datenbankzugang. Bei dieser Anmeldung wurden Sie insbesondere vor und nach der Anmeldung über Ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen informiert. Zudem haben Sie unsere Geschäftsbedingungen im Rahmen der Zusendung des Aktivierungslinks in druckbarer Version per Email erhalten.

Wie Ihnen bekannt ist, wurden Sie im Rahmen der Anmeldung, sowie in den Geschäftsbedingungen, ausdrücklich über die Kosten unserer Dienstleistung informiert und es wurden ihnen diese direkt auf der Seite der Anmeldung angezeigt. Schon das Landgericht Hamburg urteilte am 6.11.2003 in der Entscheidung 5 U 48/03 das es ausreichend ist, wenn der Preis auf der Seite steht, auf der das Produkt auch angeboten wird. Bereits durch das Absenden eines Anmelde- oder Vertragsformulars wird ein wirksames Angebot gemäß § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgegeben. Mit der Zusendung eines Bestätigungslinks per Email kommt der Vertrag darauf wirksam zustande.

Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Belleros Premium Media Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr einwendbar. Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zu unserem Service-Angebot mittels Aktivierungslink gleichzusetzen. Anderweitige Informationen Dritter entbehren in diesem Fall jeglicher Rechtsgrundlage.

Außerdem ist ein Widerruf, auch ohne Aktivierung, nach den derzeitig gültigen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes nur innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung möglich.
Dieses haben Sie mit Bestätigung unserer Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung sowie der Annahme unseres Angebotes als Vertragsbestandteil akzeptiert. Um uns vor Missbrauch zu schützen, müssen wir einen Widerruf in den benannten Fällen leider grundsätzlich zurückweisen.

Ein gültiger Widerruf ist bei der Belleros Premium Media Limited vor dem Rechnungsversand nicht eingegangen. Daher haben Sie auch die Ihnen bekannte Zahlungsaufforderung mit dem bei der Anmeldung vereinbarten Bruttobetrag für unser Serviceangebot erhalten.

Bitte verstehen Sie deshalb, warum ich Ihre Beanstandung insoweit zurückweisen muss. Ich möchte Sie bitten, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Nach Ablauf der benannten Frist können Sie zur Erstattung weiterer Verzugsschäden (Rechtsanwalts-/Inkassokosten) in Anspruch genommen werden.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne Informationen über die bei der Anmeldung gemachten Angaben.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 0 1805 060 522 02 oder per Fax unter 0 1805 060 522 03 (0,14€ aus dem deutschen Festnetz, andere Tarife aus Mobilfunknetzen) zur Verfügung.

--
Mit freundlichen Grüßen
 
AW: Hilfe, habe ausversehen Downloadvertrag abgeschlossen

Such mal hier im Forum nach opendowload, da gibts mittlerweile genug ähnliche Threads zu diesem Thema.

Zahlen musst du jedenfalls nicht, nur nicht einschüchtern lassen. Selbst wenn es vor Gericht ginge - was extrem unwahrscheinlich ist - haben diese Vereine quasi keine Chance. Die spekulieren nur drauf, dass du Angst bekommst und schnell zahlst, damit dir nichts passsiert.
 
AW: Hilfe, habe ausversehen Downloadvertrag abgeschlossen

Mmmh, okay, also soll ich jetzt einfach nichts machen? Oder soll ich denen noch irgendwas schreiben?
Weil mir nicht so ganz wohl bei der Sache ist, da die halt meinen Namen haben.
 
AW: Hilfe, habe ausversehen Downloadvertrag abgeschlossen

Hallo.
Du hast für ALLE abgeschlossenen Verträge, in Deutschland, 2 Wochen Kündigungsfrist. Auch im Net.
Was die schreiben: "Da Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben..." bla,bla, ist nichtig.
Schreibe denen die Kündigung per Einschreiben mit Rückbestätigung, damit sie was zu tun haben, schreibe die Kündigung auch per Mail, und gut is.
Grüße
peterf.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hilfe, habe ausversehen Downloadvertrag abgeschlossen

Wie kann man "aus Versehen" einen Vertrag abschließen??
 
AW: Hilfe, habe ausversehen Downloadvertrag abgeschlossen

War wie immer mich so im internet am durchklicken und war auf der Suche nach dem Divx Player, habe den aber zuerst nicht gefunden, aber dann halt auf der besagten Seite. Da habe ich mich einfach angemeldet und habe dabei nicht gesehen, dass ich damit ein Abo abschließe.
 
AW: Hilfe, habe ausversehen Downloadvertrag abgeschlossen

Man müsste solche Seiten mit einem Gesetz endlich verbieten.

Das so ein Mist überhaupt noch erlaubt ist, ist mir unbegreiflich. Sicherlich ist die Art und Weise wie sie dort Geld machen legal, auch unheimlich intelligent, aber mit Anstand hat das nichts zu tuen.

Wozu dir hier geraten wurde ist äußerst weise, also lass dich nicht einschüchtern. Ein Bekannter von mir ist auch drauf reingefallen, und der hat auch nicht gezahlt, nach 3 Mails war Schluss mit dem Terror.


LG
Tim
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hilfe, habe ausversehen Downloadvertrag abgeschlossen

Also so einfach ist das nicht!
Bin zwar auch nur Hobby-Jurist, aber per se ist nicht alles ungesetzlich!
Die 14 Tage Rücktritt bei online-geschichten hat auch Ausnahmen.
Sonst könnt ich ja 13 Tage lang im apple-store Musik downloaden und dann wiederrufen!

Hast Du Deinen echten Namen Adresse usw. angegeben?
Hast Du Kinder im Haushalt unter 14 Jahre?
Hast Du mehrere PCs im Haus und wohnt ausser Dir noch jemand in der Wohnung/Haus?

Kinder unter 14 wäre am besten, weil dann kommst du sauber raus. Die haben das gemacht, sind nicht geschäftsfähig und damit ist kein Vertrag zu stande gekommen.
Bei mehreren PCs und Nutzern kann man nicht eindeutig sagen, wer den Vertrag abgeschlossen hat. Gegen Familienmitglieder muß Du nicht aussagen udn es kann nicht geklärt werden, wer die Daten eingegeben hat (muß man ggf die PCs formatiren)

auf eine per se "Unwirksamkeit" des Vertrages würd ich mich nicht verlassen

Ich kann nur raten NIE ECHTE DATEN IM NETZ HINTERLEGEN WENNS VERMEIDBAR IST
 
Hallo Leute,

ich bin dummerweise auch auf dieses Angebot reingefallen, obwohl ich im Netz immer sehr vorsichtig zu werke gehe. Nach den - uns Allen bekannten Drohungen - bin ich an die Verbraucherschutz Zentrale herangetreten und habe mich dort erkundigt. Der Ratschlag war, diesem schwindeligen Anwalt ein Schreiben zukommen zu lassen das auf der Webseite des Verbraucherschutzes down zu loaden ist und anschießend die Füße still zu halten.

Und nü kömmts - der Sack (und dazu stehe ich) - schickt anschließend ein Schreiben per Post (im Vorfeld lief alles per Mail).

Ich werde nun noch einmal den Verbraucherschutz befragen und anschließend werde ich mich nun doch mal deutlich an die Medien wenden. Es gibt hier in Essen die Lokalzeit Ruhr, die sich gerade um solche Machenschaften kümmert und wenn das nicht fruchtet gehe ich noch einen Schritt weiter.

Wenn Interesse besteht bitte ich um Zuschriften. Es kann nicht weiterhin sein, das wir uns von solchen Piraten aufs Glatteis führen lassen.

In diesem Sinne - willkommen im Club

Und mal ganz ehrlich - es reicht
 
Zuletzt bearbeitet:
HALLO

ich hab n eben n schreck wegen diesen leuten bekommen, ein vorgerichtlicher mahnbescheid wurde mir von downloads99 (belleros) zugesandt und ich kann mich nicht erinnern jemals irgendwas von denen gekauft zu haben (weiß nichtmal wie das bei denen funktioniert).

Was mach ich jetzt am besten, einfach ignorieren oder besser mit nem widerruf antworten??? liebe grüße ich hoffe ihr könnt mir helfen

Lauri
 
Hallo,

ob aus Versehen oder wegen versteckter Abofalle, mit einem gerichtlichen Mahnbescheid musst du aktiv werden. Wie, das steht z.B. hier:

http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/477628.phtml

Und keine Sorge, das ist einfach die Spitze der Angstmache. Denn kein Gericht wird dich aufgrund eines solchen Wisches, den man an jedem gut sortierten Kiosk erhalten oder aus dem Internet herunterladen kann, einfach blindlings zur Zahlung der Abo- und Mahngebühren verdonnern. Vielmehr würde die Prüfung den Abzocker mindestens 300,-- € Gebühren kosten, bei minimalen Erfolgsaussichten.

Stichwörter für weitere Googlerei: Abofalle, Mahnbescheid, unseriöse Downloadseiten ...
 
Ein vorgerichtlicher Mahnbescheid ist kein offizieller Bescheid vom Gericht sondern von der Firma der Du angeblich das Geld schuldest. Wie Du Dich verhälst bleibt Deiner Entscheidung überlassen, wenn der Bescheid per Einschreiben und Rückschein gekommen ist, suche Dir einen Anwalt, wenn per Mail ignoriere es.
 
Ah, jetzt nennen diese Abzock-Firmen es schon "vorgerichtlicher Mahnbescheid", um Wichtigkeit zu suggerieren, nachdem im Vorfeld von vielen Seiten her der Tipp gegeben wurde, erst im Falle eines "gerichtlichen Mahnbescheides" überhaupt reagieren zu müssen.

Schlau und einfallsreich sind die Abzocker ja.

Aber im ernst: keiner von denen würde sich die Mühe machen, wegen ihrer Abzockgeschäftsidee Namen und Adresse hinter einer IP-Adresse ausfindig zu machen.

Daher nie richtige Daten angeben - Einweg Mailadressen nutzen.

Und: nur aus seriösen Quellen herunterladen und Paketmanager benutzen ;-)
 
hey danke für die raschen antworten. also ich lebe in ausland und bin mir dennoch relativ sicher dass bei meiner alten adresse in d.land nichts auf papier angekommen ist, die haben auch nicht meine richtige adresse nichtmal meinen namen kennen die wirklich, nur meine emailadresse und da hab ich jetzt meinen richtigen namen auch geändert, damit die nix in verbindung bringen können tzzzz... also bin ich denk ich aus dem schneider wenn ich diese mail einfach ignoriere. find ich aber trotzdem hart dass die einem so einen schreck zusetzen das ist doch wirklich dreist, die schulden mir jetzt zwei stunden in denen ich besorgt war und recherchiert habe und nicht für die uni lernen konnte *grummel.

liebe grüße
lauri
 
Hi Lauri
hab gerade deinen Beitrag gelesen.

mir ist dasselbe passiert, und ich würde gerne mal wissen, was aus der Sache bei Dir geworden ist,

ich habe nämlich auch nur eine mailadresse angegeben sowie eine fingierte postalische Adresse...

wäre dir über eine Antwort dankbar
grüße
Jürgen
 
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