Habe bei eBay Mist gebaut - Ideen?

Acrylium

Rear Admiral
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Ich habe zwei iTunes-Gutscheinkarten über eBay gekauft.

Erst nachdem ich per PayPal bezahlt habe, habe ich in der detailierten Artikelbeschreibung gelesen, dass es sich um wertlose nicht-aktivierte Karten handet, angeblich zu "Demonstrations und Sammlerzwecken". In der Artikelüberschrift stand jedoch unter anderem auch "Guthaben Code" und "25 €". Auch der Preis von 21,- € war nicht weiter auffällig.

Habe direkt nach dem Kauf dem Verkäufer mitgeteilt dass ich den Artikel so nicht will und per PayPal einen Konflikt eröffnet, den PayPal heute zu Gunsten des Verkäufers geschlossen hat. Begründet hat PayPal das, weil in der detailierten Beschreibung klar stand dass die Karten wertlos sind.

Ich finde aber dass die wichtigste Eigenschaft einer solchen Guthaben-Karte das Guthaben ist, daher muss das in den Artikeltitel wenn so eine Karte nicht verwendbar weil wertlos ist. Man muss ja auch in den Artikeltitel schreiben wenn man z.B. nur eine Verpackung von einem Artikel verkauft und nicht den Artikel selbst.
Natürlich habe ich auch "Schuld" weil ich die Details der Aution nicht komplett durchgelesen habe, aber hätte ich nach Treu und Glauben nicht annehmen können dass es sich tatsächlich um eine gültige Guthabenkarte handelt? Meinen Widerruf akzeptiert er nicht, angeblich weil er ja Privatverkäufer sei (obwohl er haufenweise solcher Karten verkauft).

Link zur Auktion

Der Verkäufer hat ausserdem noch andere iTunes-Karten mit dieser "Masche" verkauft als auch Guthabenkarten für das PlayStation-Network, alle wertlos, allen fehlt der Hinweis darauf in dem Artikeltitel.

Ist das zuläßig? Kann ich etwas dagegen machen und mein Geld zurück bekommen obwohl PayPal schon gegen mich entschieden hat?
 
Schwierig. Das ist schon eine fiese Masche finde ich. Allerdings, wenn man da was machen will, müsste man IMHO dazu einen Rechtsanwalt beauftragen und somit erst mal weiter Geld in die Hand nehmen. Wenn man damit zur Polizei rennt, werden die sicher auch nicht wirklich aktiv da es in der Beschreibung ja steht.
Ich persönlich würde das zähneknirschend unter Lehrgeld abhaken.
 
Wenn du es drauf anlegen willst, könntest du wohl versuchen, dagegen vorzugehen:
eine iTunes Guthabenkarte im Wert von 25€ [..] Die Karte dient zu zu Demonstartions- oder Sammlerzwecken.
Die Formulierung macht's, und das beißt sich hier meiner Meinung nach, da die Karte keine 25 € wert ist.

Aber bei 25 € lohnt es sich auch nicht wirklich, zum Anwalt zu rennen.
 
Na ja, ich habe zwei davon gekauft, macht also 42,- Euro die ich ihm gezahlt habe.

Außerdem ist die ganze Auktion in der Kategorie "Gutscheine" eingestellt, aber demnach sind das ja keine Gutscheine (weil wertlos) sondern "Sammlerstücke".

Er hat auf meine negative Bewertung auch einen beleidigenden öffentlichen Kommentar abgegeben. Mal davon abgesehen dass er mit solchen Kommentaren sicher zukünftige potentielle Käufer wohl eher abschreckt, zeigt dass schon ziemlich was das für ein unangenehmer Zeitgenosse sein muss. :(
 
Servus.

Ich sehe ihr keine reale Chance, daß du dagegen vorgehen kannst.
Im Grunde steht es in der Beschreibung; weiter ist der Fall ein Klassiker schlechthin für "standardmäßigen" eBay-Mauscheleien.
Darüber hinaus ist auch der Streitwert viiiiel zu gering, als das dich da wohl ein Anwalt vor Gericht vertreten würde.

Hättest du vor dem Bezahlen das noch bemerkt, hättest einfach nicht gezahlt und fertig. Aber so ist m.E. nach der Zug abgefahren.


Grüße ~Shar~


edit: Das Kommentar von ihm kannst melden, das ist i.d.T. beleidigend und spricht für den Gesellen.
 
Bei 42€ lohnt sich klagen kaum. Selbst ein Mahnbescheid kostet schon 30€.
Höchstens wenn du einen Anwalt privat kennst der dir ein Schreiben gratis aussetzt könnte was bei raus kommen, falls er sich dadurch einschüchtern lässt.
 
Die Formulierungen beißen sich.
"Guthabenkarte im Wert von 25€"
D.h. für mich, dass die Karte einen Wert von 25€ hat. Wenn sie allerdings nicht aktiviert ist, hat sie auch nicht diesen Wert. Wenn ich in einen Media Markt gehe, wird die Karte ja auch erst an der Kasse aktiviert und hat erst dann einen Wert von 25€ bzw. wird dieser dann erst meiner Meinung nach darauf gebucht. Sie hat momentan einen Wert von den Herstellungskosten des Plastiks, würde ich sagen. So zumindest meine Theorie.
 
Naja, wie würde man denn sonst formulieren, für welchen Wert die Karte eigentlich stünde, wäre sie kein Demo-Objekt?
 
"Wertaufdruck 25€" wäre imho korrekt.
Aber zu sagen, dass die Karte einen Wert von 25€ hat, ist schlicht falsch. Denn den hat sie nur, wenn sie für 25€ aktiviert wurde. Auch die Bezeichnung "Guthaben Code" ist falsch, da es kein Guthaben gibt.
Ebenso der Rest der Beschreibung ist für mich nichtssagen. Wenn du eine Windows-Lizenz kaufst, würdest du auch eine "nicht-aktivierte" bevorzugen.
Allerdings schließe ich mich sonst an. Anwalt lohnt auf Grund des geringen Streitwerts nicht. Aber genau darauf spekulieren solche Leute ja auch. Wenn du Kontakt zu den anderen Käufern hättest, wäre das vielleicht was anderes.
 
Darauf bin ich vor einigen Jahren mal reingefallen. War ebenfalls eine iTunes Karte, den Satz hatte der Verkäufer in einem 20 Zeilen Text versteckt.

Der Typ verkauft übrigens (also deiner) auch Playstation Guthabenkarten mit der selben Masche..
 
Ich habe heute mit eBay und PayPal telefoniert.

eBay-Käuferschutz sagt dass die Auktion nicht gegen deren Grundsätze verstößt, auch wenn sie missverständlich sei. Aber es steht ja drin dass die Karte nichts wert ist. Man versteht mich voll, kann aber leider nichts machen.

Bei PayPal wird's dann richtig richtig irre: obwohl gestern der Konflikt (wegen Abweichungen zur Artikelbeschreibung) zu meinem Nachteil geschloßen wurde, mit der Begründung in der Artikelbeschreibung stehe klar drin dass es sich nicht um eine Guthabenkarte sondern um ein "Demonstrations- und Sammlerobjekt" handeln würde, lehnt man ab einen neuen Konflikt zu eröffnen, weil Guthabenkarten (insbesondere iTunes, Amazon, PSN und XBox Live-Karten) nicht vom Käuferschutz abgedeckt seien.
Ich habe die nette Dame dann darauf hingewiesen dass ich ja nun schriftlich von PayPal vorliegen habe dass es sich nicht um eine Guthabenkarte sondern um ein Sammlerobjekt handelt, woraufhin sie mir erwiedert sie sieht ja in der Überschrift der Artikelbeschreibung was ich da gekauft habe, und da sei das klar eine Guthabenkarte, und wenn in den Details was anderes steht ist das unerheblich.

Leute, ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
:D

Ich persönlich würde rein aus Prinzip zumindest das Mahnverfahren durchziehen; Gründe für einen Rückzahlungsanspruch gibt es genügend. Aber wirklich nur aus Prinzip - wirtschaftlich sinnvoll ist es vielleicht nicht; könnte ja etwa sein, dass beim Verkäufer finanziell gar nichts zu holen ist.
 
Die Beschreibung ist so irreführend, dass man zweifeln kann, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Darüber mag man noch streiten. Als zweites steht dem Käufer in meinen Augen ein Widerrufsrecht zu - das sieht mir ganz und gar nicht privat aus. Auch darüber mag man meinetwegen noch streiten. Unbestreitbar ist im letzten Zweifel aber: der Käufer hat den Vertrag wirksam angefochten, dem Verkäufer steht somit höchstens der Ersatz des Schadens zu, den der Verkäufer erlitten hat, weil er auf das Bestehen des Vertrags vertraut hat - also wohl so ziemlich nichts.

Grüße
KK
 
Einer wäre zum Beispiel die ziemlich eindeutige Täuschung. Im Titel wird eindeutig von einer Guthabenkarte mit 25€ Wert gesprochen.
Noch dazu ist es in der Kategorie für Guthabenkarten und nicht unter Sammlerobjekte.

Nur in der Beschreibung wird in einem Satz erwähnt das die Karte doch wertlos ist.


Aber wie gesagt, da kann man wenig tun, da sich bei dem Betrag weitere Schritte nicht lohnen.
 
Acrylium schrieb:
Er hat auf meine negative Bewertung auch einen beleidigenden öffentlichen Kommentar abgegeben.
Kann man ihn dann nicht wegen Beleidigung drankriegen oder stellt sich die Polizei da auch quer? Wenn du einen Polizisten beleidigst, bist du mal eben bis zu 1500€ los. Wenn er mehrere Karten im großen Stil verkauft, kann man ja eigentlich von gewerbsmäßigen Vertrieb ausgehen.
 
1. falsche Kategorie. Der Artikel wurde unter Einkaufsgutscheine eingestellt. Dabei ist es kein Einkaufsgutschein.
2. komplett irreführender Titel. Es steht 25€ dran, es steht Guthaben Code an.
3. direkt im ersten Satz der Artikelbeschreibung steht "Guthabenkarte in Wert von 25€".

Ich würde den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und notfalls beim Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragen. Kostet paar €, dafür kriegt der Verkäufer Post vom Gericht, auf die er reagieren muss. Und dann wäre ich gespannt, wie er reagiert.

Allein sein Kommentar auf die negative Bewertung wegen der Geschichte:
und irgendwann tauchen die geistig einfachen Leute auf die nicht lesen können...
 
Das Problem bei der Verfolgung von Beleidigungen ist, dass man häufig auf den Privatklageweg verwiesen wird - man muss also selbst Staatsanwalt spielen und eine Menge Geld riskieren. Anders ist es, wenn ein öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht wird; das ist natürlich bei der Beleidigung von Beamten der Fall, so dass die sich "billiger" wehren können - so entsteht der "Unterschied".

Beleidigungen sind als Straftatbestand bei den Juristen eher verpönt; man muss halt nicht jeden Furz bestrafen. Das heißt noch nicht, dass es keine Wege gäbe, sich das nicht gefallen lassen zu müssen, aber Polizei und Gericht muss man damit nicht unnötig belasten.
 
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