Habe ich ein Recht auf Ersatz der Ware

A

Andy8891

Gast
hi

folgende situation ist aufgetreten:

ich habe am 01.04 bei medimax zwei canton gle 490 gekauft (ausstellungsstücke je 120 euro) ... daheim hab ich festgestellt das ein lautsprecher gekratzt hat und hab ihn daraufhin zurückgebracht und er wurde zur reperatur eingeschickt.

heute hab ich erfahren das der lautsprecher nicht repariert werden kann und ich auch den zweiten zurückbringen soll und dann mein geld zurückerhalte.

da ich aber von medimax die 2 jahre garantie hab bzw 5 jahre canton will ich die zu dem preis haben :) kosten im internet immerhin 100€ mehr pro stück ....

meine frage ist nun ob ich überhaupt was machen kann oder das geld "aktzeptieren" muss :(

meine idee wäre wenn ich die defekte box wirklich gar nicht bekommen kann das ich die, die funktioniert behalte und mir im inet eine neue kaufe .... das problem wäre dann wenn die, die jetzt funktioniert auch irgendwann mal kaputt geht das ich von der dann auch einfach das geld zurückbekomm und ich dann komplett auf dem inet preis sitzen bleibe obwohl ich zeitlang x eine "gebrauchte" box benutzt habe ....

mfg andy
 
Also nur mal zum besseren Verständnis:

Du hast zwei gebraucht Boxen gekauft. Eine kratzt und sie kann nicht repariert werden. MediMax will dir also die 120€ erstatten. Du willst sie jetzt aber zum Ek-Preis der Neuware haben, die vermutlich wesentlich höher ist?

Warum kann sie nicht repariert werden? Bzw. was ist die Begründung? Zu teuer, keine Ersatzteile, da Ausstellungsstück - nicht möglich?

Sehe ich das richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
also warum genau sie nicht repariert werden kann wurde nicht gesagt ... nur irgendwie das sie vermutlich mal umgefallen ist und deshalb nichtmehr geht

vll unverhlätnismäßig teuer die reperatur oder sonst was ka, könnte ich mal nachfragen wenns wichtig wäre

medimax will mir insgesamt 240€ wiedergeben (wenn ich die zweite box auch zurückbringe)

ich will aber das geld nicht sondern die boxen weil sie im internet deutlich mehr kosten
 
Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen.
Die Pflicht beim Verkäufer liegt darin, eine mangelfreie Sache zu liefern.
Oder stand der Mangel schon beim Kauf fest ?

Im Prinzip hast du ein Recht auf Nacherfüllung.
Das wäre erstmal Reparatur.
Da die laut Hersteller unmöglich ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das hat MediMax mit der Erstattungs des Kaufpreises bereits angeboten.
Du hast aber auch das Recht auf Neulieferung.

Ein Haken könnte sein, dass es ein Aussteller war.
Wenn du es genau wissen willst und es dir die Sache wert ist, lass dich von nem Anwalt beraten.
 
Du hast meines Erachtens sehr schlechte Karten, weil dann für den Händler die Opfergrenze erreicht ist.

Wer z. Bsp. mit 50% Rabatt ausgezeichnete Ausstellungsstücke kauft und eine Reparatur wirtschaftlich oder technisch nicht mehr sinnvoll ist (Gewährleistungspflicht), dann wird der Händler vermutlich selbst vor Gericht sich wegen eben dieser Opfergrenze durch Gelderstattung aus dem Kaufvertrag lösen können, da er ja nur 1x dieses Ausstellungsstück hatte und deswegen meiner Meinung nach keine Gattungsschuld vorliegt.

§ 243 Gattungsschuld
(1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten.
(2) Hat der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diese Sache.
 
hmm also wenn die lautsprecher teurer als 120€ wären, würde es anders aussehn?

€: und wieso hab ich kein recht auf neue lautsprecher?

und wie sieht es mit dem zweiten fall aus, das wenn ich den noch funktionierenden behalte und dieser irgendwann kaputt geht (innerhalb der garantie) kann dann da die nachlieferung verweigert werden wenn reperatur nicht möglich?
 
Ein Kunde hat meines Wissens nur Anspruch auf ein neues Stück, wenn 1. die 2x zu billigenden Reparaturversuche fehl schlagen oder unmöglich sind und 2. die Ware über den Großhandel noch nachlieferbar ist und 3. nach § 275 (2) des BGB für den Verkäufer die Ersatzbeschaffung zumutbar ist.

In jedem Fall müsstest Du ja medimax auf Ersatzlieferung verklagen und die entsprechende Beweisführung zu 2. 3. anbieten, was sich in der Praxis für den Kunden wohl schwierig erweisen wird.

§ 275
Ausschluss der Leistungspflicht.(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

§ 313 Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
 
Zuletzt bearbeitet: (§ 313 BGB hinzugefügt)
ok also ist es für den hersteller unzumutbar einen neuen lautsprecher zum preis von 120 € als ersatzlieferung zu liefern ... ok

und wie sieht es dann mit der reperatur vom noch funktionierenden aus? können sie da das gleiche machen?
 
Dem Hersteller Canton ist das bis jetzt egal, Du hast nur Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend gemacht. Gegenüber dem Hersteller Canton hast du evtl. zusätzliche Garantierechte. Was die beinhalten, steht in der Garantiekarte zu den Boxen. Mit dem Verweis auf die Haltung des Händlers könntest Du in einem 2. Schritt jetzt an Canton herantreten.
Prinzipiell ist es mit der 2. Box genauso.

Wenn ich es mir noch einmal überdenke, dürften 50% Rabatt üblicherweise noch nicht die Schwelle zur Opfergrenze im Boxen-Einzelhandel darstellen. Ich kenne aber nicht die genaue Gewinnmargen für Canton-Boxen. Ich nehme an, diese sind üblicherweise hoch.
 
das problem ist ich hab die boxen ohne verpackung und so gekauft, also hab ich nur den kassenbeleg

kann ich mich auch nur mit dem mich an canton wenden?
 
Das sollte gar kein Problem darstellen.
 
also kann ich beim medimax sagen, dass ich die defekte box zurückhaben will und ich die dann mit dem kaufbeleg an canton schicke?
 
Ich würde Dir dazu raten, denn es ist jetzt die kostengünstigste Variante für Dich. Auf jeden Fall Canton die Antwort von medimax mitteilen!
 
und wie sollte ich das nun am klügsten formulieren ^^

weil beim medimax wurde gesagt das sie es an eine vertragswerkstatt senden und dort wurde gesagt das sie nicht repariert werden kann
 
Schreibe es genau so auf. Ehrlich währt am längsten!
 
ok danke für die hilfe :)

werde morgen zum medimax fahren und mal sehn was die von der aktion halten werden
 
ok die sachlage hat sich ein wenig verändert

scheinbar hat medimax den lautsprecher beim transport so beschädigt das canton gesagt hat wir reparieren keine transtportschäden:/

wie sieht das nun aus? müssen sie mir den lautsprecher ersetzen weil sie durch den transportschaden die reperatur verhindert haben?

mfg
 
Ja, du hast nach wie vor Anspruch auf einen Ersatzlautsprecher (falls der Grosshandel noch dieses Modell ausliefert).
 
Soweit ich weiß ist es Sache des Händlers, wie ihr in einem Gewährleistungsfall handelt.

Er darf 2x reparieren, ehe ein Kunde überhaupt Anpruch auf das Geld erheben kann. Natürlich könnte er dir auch direkt zwei neue Boxen hinstellen - aber verpflichtet ist er dazu meiner Meinung nacht nicht. Wozu er verpflichtet ist, ist eine Geldrückerstattung, sollte die zweite Reparatur ebenfalls erfolglos gewesen sein.

Wenn es dir wirklich wichtig ist, würde ich dir auch zu einem Anwalt raten, wobei auch ich befürchte, dass deine Chancen da eher gering sind...
 
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