Jak08
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 547
fljufko schrieb:Schließlich kann eine Sache ja in den ersten 6 Monaten einwandfrei funktionieren und erst danach einen Defekt erleiden.
Habe ich dann deiner Meinung nach keinen Anspruch auf Nacherfüllung, solange die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nicht überschritten wurde?
Genau, denn Gewährleistung bezieht sich (streng genommen) nur auf den Auslieferungszustand. Da aber innerhalb der ersten 6 Monate der Händler den fehlerfreien Zustand (zur Auslieferung) beweisen müsste, hat man hier immer gute Chancen auf Ersatz/Reparatur. Ab dem 7. Monat müsste ich um eine Gewährlesitung nutzen zu können belegen, dass der Fehler bei Gefahrübergang schon bestand. in der Regel kann man das nicht. glücklicherweise sind die meisten Händler kulanter und tauschen anstandlos innerhalb der 24 Monate. Sie müssen es aber nicht.
Konkret zum Fall: Solange die erste Anzeige des Fehlers nicht innerhalb der ersten 6 Monate passiert ist, hast du keinen Anspruch auf Reparatur/Tausch über die Gewährleistung. Wenn du Glück hast, sind sie kulant und beheben den fehler trotzdem. Falls nciht kannst du entweder über die garantie des Händlers gehen (falls für den Zusammenbau vorhanden) oder du wendest dich direkt an den Hersteller der Karte.
Zuletzt bearbeitet: