Händler/Hersteller Frist setzen?

Machen die Grosshaendler/Hersteller ja selber auch.
Schickste was defektes ein und aufeinmal kriegste, warum auch immer, ne Gutschrift ueber den anteiligen Kaufpreis oder eben nur den geschaetzten Zeitwert zurueck. Ruftste an was der Zirkus soll und dann kriegste zu hoeren das die vom Hersteller kam und so weitergereicht wurde...
ugly_klatsch.gif


Da haste als Haendler die Arschkarte.

Jo, hauste rein

oh,sorry fuer OT olly, hab erst nach dem senden deinen post gesehen

edit: np
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn man sich wegen garantiefällen auch an den händler wendet ... oder vom hersteller geld haben will.

warum ist es eigentlich so schwer, gewährleistung und garantie auseinanderzuhalten?
meine güte ...
 
scobee schrieb:
nein da vertraue ich dir bestimmt nicht zumal für eine bewegliche Sache wie eine Grafikkarte die Frist sehr angemessen ist. Wieso soll ich 6 Wochen und mehr auf meine Grafikkarte warten wenn das nicht notwendig ist? (...)Du machst irgendwas falsch.

scobee schrieb:
Mir kommen fast die Tränen wenn ich deinen Ausführungen lese. Und nochmal es spielt für den Kunden keine Rolle was der Händler anstellt um die Sache zu regeln weil es dem Kunden völlig egal sein kann weil der Händler eine mangelfreie Sache liefern muss egal wie er das macht.

Ich würde gerne wissen, woher Du Deine Informationen beziehst :freak:.

Wie in aller Welt kommst Du auf den Hammer, dass die Belange des Händlers/Herstellers völlig irrelevant sind? Diese Information ist grundfalsch.

Selbstredend muss dem Anspruchsgegner ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich des Vorgangs anzunehmen. Und wie lange "ausreichend" ist, beurteilt sich ebenso selbstredend nicht aus Sicht des Kunden, sondern aus Sicht eines objektiven Beobachters (Auslegung nach obejektivem Empfängerhorizont nach Maßgabe des § 242 BGB).

Dieser müsste zu dem Ergebnis kommen, dass Händler/Hersteller keine Chance haben, solche Vorgänge schneller zu bearbeiten. So auch die Ausführungen von MR.FReeZe. Und selbstverständlich gweährt das deutsche Recht dem Hersteller auch diese Bearbeitungszeit. Im Übrigen können allein schon die Postwege satte zwei Wochen verschlingen. Auch dies ist nicht das Problem des Herstellers.

Der Kunde wird über einen anderen Umstand geschützt: Während der Reklamationsdauer ist die Verjährung von Ansprüchen gehemmt. Da auch die zwei Jahre, die die gesetzliche Gewährleistung beträgt, nichts weiter als eine Verjährungsfrist ist, verschiebt sich der Ablauf dieser Frist um die Dauer der Reklamation. Auf diese Weise wird der Kunde geschützt.

Natürlich bestimmt sich die mögliche Reklamationsdauer auch nicht aus Sicht des Herstellers (s.o.). Der Kunde muss also nicht ewig warten, sondern nur so lange, wie dies bei derartigen Vorfällen üblich ist. Und dies sind zumindest mehr als vier Wochen.

Wenn Du also so hartnäckig auf Deinem Standpunkt beharrst, dann kann ich nur für Dich hoffen, dass Du niemals vor Gericht diesen Standpunkt erläutern musst.

MfG,
Dominion1.
 
lass es einfach und warte im Falle eines Falles 6 Wochen und mehr. Wieso sollte ich auf eine Grafikkarte 6 Wochen warten wenn ähnliche bewegliche Sachen sehr viel schneller abgewickelt werden? Außerdem stimmt es einfach nicht dass es solang dauern muss.
Ein anderer CB User hatte ein Problem mit seiner EVGA 260er von Arlt und sein Anliegen wurde sehr schnell nach Fristsetzung zu seiner Zufriedenheit erledigt. Keine 2 Wochen!

Edit:

schau mal hier rein und jetzt kommst Du!


https://www.computerbase.de/forum/threads/evga-gtx260-garantie.538235/
 
Zuletzt bearbeitet:
scobee schrieb:
schau mal hier rein und jetzt kommst Du!

:lol::lol::lol:

Ja, richtig, lassen wir das.

Ich sitze seit Jahren jede Woche in Zivilrechts- und Strafrechtsverhandlungen bei Amts- und Landgerichten. Ich beschäftige mich seit Jahren im Rahmen meines Studiums mit entsprechender Materie. Und bin zudem mit mehreren Rechtsanwälten eng befreundet - Du darfst raten, worum es bei den Gesprächen so geht... .

Zu dem Thema ist alles gesagt. Probiere es aus und fall damit auf die Nase. Mein Geld ist es ja nicht... .

MfG,
Dominion1.
 
wenn du dich seit Jahren damit beschäftigst machst Du was falsch wenn du noch nicht fertig bist ;)
Ich habe dem entsprechenden CBler den Tipp gegeben und er hatte Erfolg damit. Nach deinem Rat hätte er vermutlich noch heute keine Karte zurück. Ich kenne auch genug angehende Anwälte, die seit 14 Semestern nicht in die Pötte kommen, vielleicht waren wir ja an der gleichen Uni :D
 
Von meiner Seite aus nicht nötig ;). AmS ist ohnehin alles gesagt.

Best regards,
Dominion1.
 
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