Original erstellt von GRAKA0815
Was ich mehr meine ist, das ja in der Regel z.B. bei NV Karten NV die Treiber schreibt aber ein anderer Hersteller die Karten produziert. Was wenn die Treiber nun scheisse sind? Der Hersteller kann ja nunmal nichts dafür, oder? So ähnlich verhält es sich doch auch bei Soundkarten. C-Media produziert den Chip aber X Hersteller die Soundkarte. Da C-Media nun einmal auch die Treiber schreibt und die Treiber auch unter das Urheberrecht fallen, hat der Hersteller wenn er keine eigenen Treiber schreiben kann nur die Möglichkeit die Ref.-Treiber zu verwenden.
Sind die Treiber nun auch Bestandteil der Karte oder sind sie lediglich eine Beigabe?
Muss ein Hersteller die Treiber überhaupt beilegen?
meinst du, daß NV die treiber für zb ASUS schreibt, die asus dann als asus treiber dazu legt? das habe ich nicht gewußt. ich dachte die hersteller schreiben ihre eigenen treiber, da ja oft funktionen in treibern integriert sind, die NV nicht in die detos einbaut.
wie das rechtlich aussieht, ob ein hersteller verpflichtet ist, treiber mitzuliefern weiß ich wie gesagt nicht.
wenn NV die treiber schreibt, die alle hersteller offiziell verwenden können, bzw. für einen hersteller extra treiber programmiert ist NV in der haftung, allerdings nur für den hersteller, da der kunde keinen vertrag mit NV abgeschlossen hat. das soll heissen, die kundenansprüche laufen erst gegen den händler, dann hersteller, und der hersteller kann dann wiederum NV regresspflichtig machen, da der hersteller in diesem fall einen vertrag mit NV hat, daß sie ihm einwandfreie treiber liefern müssen.
eine frage, die ich auch nicht beantworten kannund die einen unterschied machen könnte, ist zb ob die graka-hersteller in lizenz produzieren, oder ob einfach die chips gekauft werden und dann jeder machen kann was er will. bei lizenzverträgen gelten oft straffe vereinbarungen, was die leistungen der beteilligten parteien angeht. darin könnte dann auch die treiberfrage geregelt sein.
wenn NV sich nicht verpflichtet treiber zu liefern, bleibt dem hersteller wohl nichts anderes übrig als selber welche zu erstellen. man muß sein produkt schon in einem betriebsbereiten zustand liefern. die grundfrage ist wer den fehler gemacht hat und wer mit wem was für einen vertrag hat. aber wie schon gesgt, der kunde hat nur mit dem händler einen vertrag also ist das sein erster ansprechpartner.
hgoffe geholfen und nicht noch mehr verwirrung gestiftet zu haben
gruß
palo