Haftungsfrage

Tiu

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Haftet der Hersteller eines Produktes (bsp. Graka) auch für die Funktion der Treiber?

Also wenn ihr euch eine Graka z.B. von ASUS kauft, eine mit GF4 TI 4200 Chip und die funzt nicht richtig weil die Treiber buggy sind, muß dann der Hersteller der Graka den Kopf dafür hinhalten?

Was meint Ihr?
 
meinst du haftung oder gewähr oder garantie? bei haftung geht man ja davon aus, daß durch ein fehlerhaftes produkt schaden entstanden ist (zb OS am arsch, geldwerte daten weg oder so was), für den dann jemand haftbar gemacht wird (schadensersatz).

in diesem falle würd ich sagen ja, da der kunde erwarten kann von einem hersteller alles zu bekommen, um das produkt auch risikolos betreiben zu können. anders liegt der fall vielleicht, wenn der hersteller ausdrücklich auf die benutzung der referenztreiber von NV hinweist und gar keine eigenen anbietet,
oder seine eigenen als zb. zusatzleistung anbietet, mit benutzung auf eigene gefahr.

hinweis, zb.: "zum betreiben dieses produktes benötigen sie einen treiber der firma NV..."

wobei ich nicht weiß ob das geht, da NV ja keinen support für die detos anbietet.

bei gewährleistung seh ich es ohne entsprechende hinweise allerdings genauso. wobei der händler (bzw hersteller, wenn der die ware auch verkauft) die möglichkeit hat bis zu zwei mal nachzubessern, erst wenns dann nicht funzt, kann der käufer wandlung oder minderung verlangen oder vom kaufvertrag zurücktreten. ähnlich bei der garantie, aber dabei kenn ich mich nicht so besonders aus. ich glaube zu wissen, daß garantie eine freiwillige (?) leistung des herstellers ist, die in den garantiebestimmungen festgeschrieben wird, die teil des keufvertrages sind. und in diesen könnten theoretisch bestimmte fälle, wie software- oder treiberkonflikte ausgeschlossen werden, denke ich. aber wie dabei die rechtslage aussieht, weiß ich ehrlich gesagt nicht, hab noch nie etwas hergestellt und verkauft was kaputt gehen könnte :)

was ist denn passiert?

schönen gruß
palo
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich mehr meine ist, das ja in der Regel z.B. bei NV Karten NV die Treiber schreibt aber ein anderer Hersteller die Karten produziert. Was wenn die Treiber nun scheisse sind? Der Hersteller kann ja nunmal nichts dafür, oder? So ähnlich verhält es sich doch auch bei Soundkarten. C-Media produziert den Chip aber X Hersteller die Soundkarte. Da C-Media nun einmal auch die Treiber schreibt und die Treiber auch unter das Urheberrecht fallen, hat der Hersteller wenn er keine eigenen Treiber schreiben kann nur die Möglichkeit die Ref.-Treiber zu verwenden.

Sind die Treiber nun auch Bestandteil der Karte oder sind sie lediglich eine Beigabe?
Muss ein Hersteller die Treiber überhaupt beilegen?
 
Original erstellt von GRAKA0815
Was ich mehr meine ist, das ja in der Regel z.B. bei NV Karten NV die Treiber schreibt aber ein anderer Hersteller die Karten produziert. Was wenn die Treiber nun scheisse sind? Der Hersteller kann ja nunmal nichts dafür, oder? So ähnlich verhält es sich doch auch bei Soundkarten. C-Media produziert den Chip aber X Hersteller die Soundkarte. Da C-Media nun einmal auch die Treiber schreibt und die Treiber auch unter das Urheberrecht fallen, hat der Hersteller wenn er keine eigenen Treiber schreiben kann nur die Möglichkeit die Ref.-Treiber zu verwenden.

Sind die Treiber nun auch Bestandteil der Karte oder sind sie lediglich eine Beigabe?
Muss ein Hersteller die Treiber überhaupt beilegen?

meinst du, daß NV die treiber für zb ASUS schreibt, die asus dann als asus treiber dazu legt? das habe ich nicht gewußt. ich dachte die hersteller schreiben ihre eigenen treiber, da ja oft funktionen in treibern integriert sind, die NV nicht in die detos einbaut.

wie das rechtlich aussieht, ob ein hersteller verpflichtet ist, treiber mitzuliefern weiß ich wie gesagt nicht.

wenn NV die treiber schreibt, die alle hersteller offiziell verwenden können, bzw. für einen hersteller extra treiber programmiert ist NV in der haftung, allerdings nur für den hersteller, da der kunde keinen vertrag mit NV abgeschlossen hat. das soll heissen, die kundenansprüche laufen erst gegen den händler, dann hersteller, und der hersteller kann dann wiederum NV regresspflichtig machen, da der hersteller in diesem fall einen vertrag mit NV hat, daß sie ihm einwandfreie treiber liefern müssen.

eine frage, die ich auch nicht beantworten kannund die einen unterschied machen könnte, ist zb ob die graka-hersteller in lizenz produzieren, oder ob einfach die chips gekauft werden und dann jeder machen kann was er will. bei lizenzverträgen gelten oft straffe vereinbarungen, was die leistungen der beteilligten parteien angeht. darin könnte dann auch die treiberfrage geregelt sein.

wenn NV sich nicht verpflichtet treiber zu liefern, bleibt dem hersteller wohl nichts anderes übrig als selber welche zu erstellen. man muß sein produkt schon in einem betriebsbereiten zustand liefern. die grundfrage ist wer den fehler gemacht hat und wer mit wem was für einen vertrag hat. aber wie schon gesgt, der kunde hat nur mit dem händler einen vertrag also ist das sein erster ansprechpartner.


hgoffe geholfen und nicht noch mehr verwirrung gestiftet zu haben :D

gruß
palo
 
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