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Kreacher schrieb:Hast du noch nie von der integrierten "Zurück auf Werkseinstellungen"-Funktion gehört?? o.O
du ja scheinbar auch noch nie von google...
du kommst zu 99,9% ohne handy wieder nach hause
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Kreacher schrieb:Hast du noch nie von der integrierten "Zurück auf Werkseinstellungen"-Funktion gehört?? o.O
cartridge_case schrieb:du kommst zu 99,9% ohne handy wieder nach hause![]()
Kreacher schrieb:dort hat man es dann ohne groß zu fragen genommen
cartridge_case schrieb:danach nochma in den ersten und rumgebrüllt, was das soll?![]()
![]()
Nein, das ist extra gesetzlich geregelt.Cebrax schrieb:Sehr kulant von Mediamarkt.
Dummes Zeug.cartridge_case schrieb:Nein, das ist extra gesetzlich geregelt.
Wenn etwas in den AGB steht, muss sich der Händler auch dran halten.DuckDuckStop schrieb:Nein, es gibt diesbezüglich keine rechtliche Grundlage.
Gleichfalls, danke.--//-- schrieb:Dummes Zeug.
Um es in deiner Ausdrucksart zu sagen:cartridge_case schrieb:Wenn etwas in den AGB steht, muss sich der Händler auch dran halten.
Ich wollte für so ein Thema, wenn ich schon so ne doofe Frage stelle, nicht extra einen neuen Thread aufmachen.cartridge_case schrieb:Wer gräbt denn auch drei Jahre alte Themen aus?
Ich hate mich eben gewundert, weil ich von früher sowas in Erinnerung hatte, dass Smartphones und Computer nach aufbrechen des SIegels und EInrichten mit persönlichen Daten nicht zurückgenommen werden. Aber in deren Website AGB steht nur, dass es 14 Tage Widerruf gibt und Apple und Microsoft-Produkte ausgeschlossen sind. Bei mir handelt es sich um keins von beidem.cartridge_case schrieb:Wenn etwas in den AGB steht, muss sich der Händler auch dran halten.