Hat der Verkäufer ein Anrecht euf eine Eidestaatliche Versicherung meinerseits ?

Nein, laut Trackingsystem hat irgendjemand die Ware erhalten. Das ganze Konstrukt des Zugangs ist nun wirklich weitläufig ausdiskutiert.

Die von dir angenommenen EV beziehen sich regelmäßig auf Inventurlisten und Bevollmächtigte. Ich glaube, du hast dich da etwas verrannt.
 
Ich glaube eher, ihr habt euch da in was verrannt. Könnte wahrscheinlich bereits alles geklärt sein, wenn, ja wenn man einfach diese Erklärung abgeschickt hätte. Nur davor sträubt sich der TE ja anscheinend wie der Teufel vor dem Weihwasser. und irgendwie frage ich mich so langsam warum er das tut
 
Idon schrieb:
Nein, laut Trackingsystem hat irgendjemand die Ware erhalten.
Da es ja total normal ist Pakete an irgendjemanden auszuhändigen ist also nicht anzunehmen das es der Adressat war der die Ware erhalten hat :freak:

Aber egal, macht mal, wird schon schiefgehen.
 
Wenn teilweise 3 von 10 DHL-Paketen verloren gehen und auch Gerichte bei Einwurfeinschreiben nicht davon ausgehen, dass diese immer an den korrekten Empfänger gelangen, wird das wohl auch in diesem Fall zutreffen.
 
Also als ich am Anfang meiner Studienzeit bei Müller gejobbt habe war es auch so, Kunden kamen an und meinten die Hülle (DVD,Game,CD was auch immer) sei leer. Als wir dann angeboten haben denen eine neue mitzugeben NACH dem ausfüllen einer „Eides“ kam auch oft wieso man das solle, der Kunde sei im Recht, Anwalt hier Anwalt da. Da wussten wir dann direkt, okay, die Hülle war doch nicht so leer wie es schien ;)

Nur so als kleine Anekdote meinerseits
 
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