Hat der Verkäufer ein Anrecht euf eine Eidestaatliche Versicherung meinerseits ?

F

Faultier

Gast
Servus

Die Situation ist die folgende.

Ich hab per Vorkasse als Privatperson über PayPal ein Drucker/Scanner Kombiegerät bestellt den der Händler (also gewerblicher Handel) mit UPS auch verschickt hat.

Diesen hab Ich innerhalb der Frist nicht abgehollt so das dieser zurück gegangen sein müste was er leider nicht ist :(

Er ist laut Tracking Fehlerhafterweise an jemand noch unbekanntes ausgegeben worden und als abgehollt vermerkt ............

Nun will der super unfreundliche Verkäufer eine handschriftliche Eidestaatliche Versicherung haben befor Er Nachforschungen einleitet.

Zudem lehnt Er dies in abfotografierter Form mangels vorhandener Drucker/Scanner Kombieebenfalls ab :(
(UPS hält sich für nicht zuständig und verweist auf den Verkäufer ohne Kommentar ob dieser auf ein solches Dokument ein Anrecht hat).

Ich bin der Ansicht das Er sich nicht so zickig verhalten darf und dies zumindest abfotografiert akzeptieren müste daher die Frage ob Er überhaupt ein Anrecht drauf hat und nicht einfach die Nachforschung so einleiten muss !
 
Du hast kein Kombiegerät erhalten, wo also das Problem dies genau per Eidesstattliche Versicherung so zu erklären?
 
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Ich sehe jetzt auch nicht das Problem, rechtsverbindlich zu erklären, dass Du das Gerät nicht erhalten hast, wenn es tatsächlich nicht bei Dir angekommen ist.

Interessant ist natürlich das Verhalten der Postfiliale (heutzutage in Städten ja auch oft größere Kioske), wo eine Sendung, wenn sie vom Empfänger nicht abgeholt wird, halt 'verschwindet' anstelle zurück geschickt zu werden ;)
 
Wenn weder du noch ein von dir Beauftragter das Gerät bei UPS abgeholt hat, dann spricht doch nichts dagegen, eine eidesstattliche Versicherung hierüber abzugeben.
Eine Vorlage findest du z.B. hier. Den Sachverhalt würde ich dann einfach in etwa so beschreiben:

Ich habe das am ... bei ... bestellte Kopier-/Scannergerät nicht entgegengenommen bzw. erhalten. Mir ist nicht bekannt, wer die Sendung aus der UPS-Filiale abgeholt hat.

mMn begeht hier eine der beteiligten Parteien einen Betrug, also entweder der Händler, du oder UPS/ein Mitarbeiter. Wenn das Gerät nicht auftaucht und UPS nicht dafür aufkommen will, würde ich als Händler dann mit deiner Versicherung, das Gerät nicht erhalten zu haben, Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Wenn du den ganzen Text aus der Vorlage nicht von Hand abschreiben willst, findet sich bestimmt auch im Bekanntenkreis/woanders ein Drucker. Oder du lässt die Vorlage weg und schreibst nur

Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich das am ... bei ... usw.
 
Du kannst auch ein Einwurfeinschreiben an den Händler schicken. Schnell wird sich der Sachverhalt so oder so nicht aufklären, falls das Paket nicht doch noch auftaucht.
 
Darf der Verkäufer überhaupt eine Versicherung an Eides Statt verlangen?

Und wenn er eine möchte, warum legt er dann keine Vorlage bei?

Im Ergebnis mag es natürlich zielführend sein und einfach etwas zu entwerfen, wahrheitsgemäß auszufüllen und dem Händler zu schicken.
 
Ich bin kein Jurist, noch kenne ich mich besonders gut aus. Wahrscheinlich kann der Händler keine verlangen, aber was spricht denn gegen eine einfache schriftliche Erklärung? Nach dem, was ich in einem anderen Forum gelesen hab, macht es anscheinend rechtlich auch keinen Unterschied, ob ich die jetzt mit den Worten "Ich versichere an Eides statt" beginne oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn es sich hier um den Verkäufer handelt, aber es scheint keine unübliche Praxis zu sein - ich musste sowas schonmal gegenüber DHL ausfüllen. Sogar bei einem verlorenen Einschreiben musste ich sowas schon ausfüllen - ich denke, dass der Verkäufer sich einfach absichern will.
https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national/im-haftungsfall.html

Selbst bei einem so geringen Wert sichern die Versender sich ab.
 
Unfreundlichem Verkäufer würde ich nicht entegegen kommen. Erst recht nicht mit so einer Seltsamkeit bzw. so etwas überflüssigem.
Solange das Gerät nicht bei dir eingetroffen ist ist das ganze das Problem des Verkäufers.
Kleiner Link
Aber auch hier gilt: Ist das Paket futsch, muss sich der Absender darum kümmern, den Schuldigen zu finden und haftbar zu machen – nicht der Empfänger.

Faultier schrieb:
Er ist laut Tracking Fehlerhafterweise an jemand noch unbekanntes ausgegeben worden und als abgehollt vermerkt ............

Den Tenor mit dem vorauseilenden Gehorsam finde ich leicht schade. Das ganze ist doch relativ klar geregelt, auch das es die Verantwortung des Verkäufers ist bis das Paket von dir entgegen genommen wurde.

Bei einem unfreundlichen und zickigen Verkäufer würde ich einfach gucken, was als Lieferzeit angegeben und recherchieren, wie schnell du ihn z.B. in Lieferverzug setzen kannst.
 
Nur kann der Händler durch die Eides Stattliche Versicherung gar nichts absichern....
Ich würde es auch dem Händler unterschreiben um den Vorgang zu beschleunigen
 
Ich habe nicht gesagt, dass es viel Sinn macht, was der Verkäufer da macht - aber am Ende muss er einfach entscheiden, ob er rausfinden will wo das Paket ist oder nicht. Wie gesagt- die Versanddienstleister werden sowieso eine Erklärung fordern, da nützt auch ein Verweis auf ein Onlineportal nichts, was einen ganz anderen Fall behandelt.
Wenn du wirklich diese Erklärung nicht abgeben willst, dann musst du dich entscheiden ob der Gang zum Anwalt das wert ist.
 
Er ist laut Tracking Fehlerhafterweise an jemand noch unbekanntes ausgegeben worden und als abgehollt vermerkt
Dann soll doch der Versanddienstleister mal nachweisen wer das Paket abgeholt hat, bislang musste ich immer den Ausweis oder wenigstens eine Abholkarte mit meinen Daten abgeben, um ein Paket zu bekommen (DHL Station oder Hermes). Was gegen eine EV sprechen sollte, entscheidest Du selbst, aber ohne diese bekommst Du Deine bezahlte Ware ja immer noch nicht geschweige denn das Geld zurück. Der Händler will ja auch nicht 2 mal für den selben Preis versenden ohne von UPS etwas zu bekommen.
 
werkam schrieb:
Der Händler will ja auch nicht 2 mal für den selben Preis versenden ohne von UPS etwas zu bekommen.

Das ist aber nicht mein Problem als Käufer. Wenn der Versanddienstleister fälschlich behaupten würde, das Paket wäre korrekt zugestellt worden, dann wäre es etwas anderes.

Versanddienstleister baut scheiße -> Problem des Verkäufers. es gibt einen Kaufvertrag und den hat der Verkäufer zu erfüllen.

Die hiesige Verbraucherzentrale hilft sicherlich auch dabei weiter.
 
Da muss man aber schon ein ziemlich streitlustiger Mensch sein - auch wenn die Gefahr des Transports beim Verkäufer liegt. Einfach so ein Ding schreiben und gut ist - UPS wird sowieso nochmal so eine Erklärung vom Käufer fordern - da kann auch die ach so tolle Verbraucherzentrale nichts dran ändern.
 
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@BeBur

Der TE hat die Ware aber schon per Vorkasse bezahlt und noch keine Ware erhalten - jede Verzögerung im Klärungsprozess geht somit zu seinen Lasten.
Mir wäre es somit an der Stelle egal ob der Verkäufer es fordern darf oder nicht, die EV einfach abgeben damit der Prozess weitergeht. Es ist ja auch nichts Schlimmes dabei, der Käufer erklärt dass er die Ware nicht bekommen hat ... so what?!
 
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Warum sollte UPS etwas vom Käufer fordern sollen, mit dem haben sie doch gar nichts zu tun.
 
Ich frage mich ja, warum man nicht einfach diese Erklärung abgibt.
@BeBur Wie viel Energie willst d u darin investieren auf Biegen und Brechen dich vor der einfachen Erklärung zu drücken, dass du das Ding nicht bekommen hast? Und wie würdest du dich denn fühlen, wenn du ein Gerät verschickt hst, dieses abgeholt wurde und der Käufer dann einfach erklärt: Hast du Pech gehabt, ich will mein Geld von dir? Und dabei dann alles Mögliche zu tun, damit sich der Verdacht des Betrugs, und zwar durch dich, noch mehr erhärtet?
 
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Ist bei euch noch nie was verloren gegangen?

Hier geht es zwar um Briefe aber der Ablauf ist schön dargestellt.
https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national/im-haftungsfall.html

Bei mir hat DHL und auch UPS so eine Erklärung gefordert - liegt einfach daran, dass der Käufer oder Verkäufer lügen könnte und der Versanddienstleister hat dann den Schaden.

Beispielsweise ich schicke dir ein Paket Idon, du sagst es ist nicht angekommen, ich melde diesen Verlust und kriege das Geld zurück und danach teilen wir beide uns den Schadensersatz.
 
Der Händler kann auf eine von ihm selbst angeforderte Versicherung an Eides Statt gar nicht bauen.

Es ist also dreist explizit eine zu verlangen.
 
Idon schrieb:
Warum sollte UPS etwas vom Käufer fordern sollen, mit dem haben sie doch gar nichts zu tun.
Meine Antwort bezog sich hierauf und doch die tun das. Ich meine es steht offiziell auf der Seite der Post, wenn ihr mir nicht glauben wollt, was gibt es da noch groß zu überlegen.

Die Sache mit dem Verkäufer - ja er hat keine Pflicht dazu aber was ist die alternative Lösung? Zum Anwalt und Verbraucherzentrale rennen?`Sorry aber da hätte ich keine Zeit dafür, wenn ein einfacher Brief die Sache löst.
 
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