Haustierhaltung in Mietwohnung

Morani

Ensign
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Aug. 2008
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Haustierhaltung in einer Mietwohnung. Hoffe ich bin hier im richtigen Forum. Und zwar geht es sich speziell um einen Hund, also nicht um Schlangen oder sonstiges Getier :)

Also, ich wohne in einer Mietwohnung in einem 4 Parteien Haus. Da meine Eltern (Meine Vermieter) mir ausdrücklich erlauben einen Hund in der Wohnung zu halten frage ich mich ob meine Nachbarn nicht rumstänckern könnten und es mir irgendwie schwer machen bzw. Untersagen könnten einen Hund in der Wohnung zu halten.

Zum Hund : Es ist ein Magyar Viszla, ein Ungarischer Jagdhund. Er ist superlieb, macht keinen Lärm, kläfft nicht herum und macht keinen Dreck im Treppenhaus.
Manchmal kommt es auch vor das ich für 1 oder 2 Wochen einen zweiten Hund zur Pflege bei mir habe wenn meine Schwester im Urlaub ist. Der verhält sich aber genau so ruhig und macht ebenfalls keinen Dreck oder sonstigen ussel.

Ich frage das hier deshalb weil ich mir schon Sorgen mache ob da nicht irgendwelche Probleme mit den Nachbarn auftauchen können.

Mit 2 Mietparteien verstehe ich mich herrvorragend und sie mögen auch meinen Hund.
Mit der dritten Mietpartei bin ich mir nicht sicher wie sie zu Hunden stehen.

Danke euch schonmal für die Antworten

lg
Morani
 
Rechtsberatung darf man ja als amateur nicht machen. Meine persönliche Meinung: Wenn der Hund so lieb und brav ist, warum sollten sich die Nachbarn beschweren? Sie werde denke ich nicht die möglichkeit haben, dir zu verbieten einen Hund zu halten (wie auch). Weiß nich so ganz was du hören möchtest. Solltest du wohl mit deinen Nachbarn abklären. Aber wenn dein Vermieter es erlaubt und der Hund keinen krach macht, wird der Nachbar wohl nix machen können.
 
Ich denke, ein einfaches, offenes Gespräch sollte die sinnvollste Lösung sein ;)
 
Wenn der Vermieter (deine Eltern) die Haustierhaltung erlaubt, können die anderen Mieter nur was dagegen machen, wenn der Hund über Gebühr laut oder sogar aggressiv wäre.
Das müssten sie aber erst mal beweisen, im Zweifelsfall vor Gericht.

-kleines edit-
Du schreibst, dass deine Eltern gleichzeitig die Vermieter deiner Wohnung sind...
Wie sieht es mit den anderen Wohnungen aus?
Gehört deinen Eltern das ganze Haus, oder sind das Eigentumswohnungen?
Weil dann gehts das glaub ich nicht so ohne weiteres ohne die Zustimmung der anderen Wohnungsbesitzer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nachbarn können gegen Dich nur wegen evtl. Ruhestörung durch den Hund vorgehen (Ordnungsgeld übers Gericht als Strafe im Wiederholungsfall). So wie Du das Tier beschreibst, besteht da aber wenig Gefahr.
Gegen den Vermieter können die Nachbarn wegen Ruhestörung/Hundedreck/Hundekot Mietminderung geltend machen und mit fristgemäßen Auszug drohen.

Rumstänkern können die Nachbarn immer, auch beim liebsten Hund der Welt.
Da der Vermieter Dir ausdrücklich die Haltung erlaubt gibt es nicht viel zu befürchten.
Immer schön den evtl. Hundedreck (gerade im Herbst/Winter) wegwischen und den Garten nicht zum Hundekotplatz verkommen lassen, dann sind alle Beteiligte zufrieden und es wird keinen Ärger geben.
 
Danke für eure Antworten. Also wiegesagt, der Hund ist Superlieb und macht keinen Dreck und keinen Lärm. Der Garten ist natürlich Tabu für meinen Hund. Und wenn es regnet und wir vom Spazieren kommen wische ich natürlich auch die feuchten Hundepfoten im Trebbenhaus weg.

lg
Morani
 
Wie sieht denn die Eigentumssituation aus?

Sind Deine Eltern Eigentümer des gesamten Gebäudes oder nur der Wohnung?
Es kommt nämlich drauf an was die Hausordnung sagt, die ist frei definierbar.

Wir haben eine Erlaubnis unser Vermieterin gehabt Hunde zu halten und die Genehmigung der Hausverwaltung (jede Wohnung hat eigenen Eigentümer, teils selbst bewohnt, teils vermietet).
Eine andere Mieterin wollte jetzt auch einen Hund haben, ihre Vermieterin aber nicht. Die Mieterin hat sich beschwert, weil wir ja Hunde halten dürfen. Sie verstand nicht warum ihre Vermieterin ihr das dann nicht erlaubt. Daher wurde bei der letzten Eigentümerversammlung mit 6:4 gegen Hunde gestimmt und wir mußten mit einer 2-Jahresfrist uns eine andere Wohnung nehmen oder die Hunde abgeben.

Wenn Deine Eltern also das komplette Haus besitzen (oder die Mehrheit der Wohnfläche von z.B. 51%) können sie eh bestimmen wie es mit den Hausregeln aussieht. Eine allgemeine Pflicht oder ein Recht auf Hundehaltung gibt es nicht.
Es ist nur gesetzlich geregelt und von Gerichten bestätigt das man Tiere (die sich nicht ausserhalb der Wohnung bewegen) halten darf. Dazu gehören reine Wohnungskatzen, Fische, Vögel etc.
Bei allem anderen muss der Vermieter oder die Eigentumsgemeinschaft zustimmen bzw. kann es ablehnen.

Stell ruhig noch Fragen... bin zwar kein Rechtsanwalt, aber meine Freundin hat eine eigene Hundeschule und von daher beschäftigt man sich nicht nur aus eigenem Interesse mit der Thematik.
 
Magyar Viszla ist doch recht gross, ist das was für eine Mietswohnung?
 
Was hat denn bitte die Größe des Hundes damit zu tun?

Als ob ein kleiner Hund weniger Auslauf benötigt bzw. der Auslauf in der Wohnung stattfindet. Unsere Hunde (3) leben in einer 2 Zimmer-Wohnung mit uns. Davon 1 Bouvier (70 cm, 55 Kg)... in der Wohnung haben die jeweile Plätze wo sie liegen können und Bewegung gibt es draussen.

Der Viszla ist aus meiner Sicht auch eher eine mittelgroße Rasse... ist ja kein Ridgeback.
 
Was hat denn bitte die Größe des Hundes damit zu tun?
Sehr viel weil es in meinen Augen nicht unbedingt geeignet ist, einen Yorkshire Terrier ja, aber wenn sie grösser sind, finde ich es nicht so toll. Will hier aber keinen "Haltungsaufstand" machen. Sehe es nur bei unserem Sohn, der hat einen Jagdhundmischling, für den ist die Wohnung einfach nicht geeignet.
 
Kannst es begründen warum nicht? Ich denke nein, sonst hättest es getan.
Wenn ein Hund genug Auslauf + Kopfauslastung hat ist die Wohnfläche egal.

Es kommt immer drauf an was man mit seinem Hund macht. Was macht es für einen Unterschied ob das Wohnzimmer 16 oder 30 qm groß ist? Welchen Vorteil hat ein Hund durch ein Badezimmer mit Dusche + Wanne mit 15 qm anstatt nur mit Dusche auf 6 qm?
Die Wohnung ist nicht zum Toben und Spielen da... das macht man draussen. Die Wohnung ist Ruhe- und Schlafplatz für das Tier... solange er seine Liegeplätze hat, ist die Wohnfläche völlig nebensächlich.
 
Also liegt Dein Hund den ganzen Tag auf seiner Decke und darf sich bewegen wenn er draussen ist?
Komm lass gut sein. Ist nicht mein Thread und ich möchte ungern dafür eine Abmahnung bekommen.
 
Prinzipiell ja... er hat mehrere Decken / Körbe... legt sich dort hin wo wir uns aufhalten und gut... was soll er denn machen? Immer um den Esstisch toben? Hatten vorher eine 120 qm Wohnung... da war das nicht anders.
Aber die Hunde sind meistens bei meiner Freundin und die hat eine eigene Hundeschule und daher die Hunde eigentlich immer dabei.
Daher brauchen die auch in der Wohnung keine Bewegung... sind ja keine Hunde die jeden Tag mit Herrchen/Frauchen morgens + abends jeweils 30 Minuten immer die gleiche Strecke um den Block laufen und daher dann in der Wohnung am Rad drehen.
 
Das hört sich dann aber auch etwas anders an. :daumen:
 
So sollte es ja im allgemeinen auch sein, die Wohnung als Ruhepunkt. Das gilt ja für Mensch + Tier.
 
Für Mensch und Hunde, ja.
Für Katzen sieht das wieder anders aus...., hehe!
 
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