Matt_at_home
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Sep. 2013
- Beiträge
- 55
Hi Community!
Vor wenigen Wochen bestellte ich mir ein vollständiges System inkl. einer Grafikkarte, welche sich als defekt herausstellte.
Nach dem Schriftwechsel mit dem Support (Reklamation im Gange) sieht es derzeit danach aus, dass die komplette Serie vom Hersteller eingezogen wird - da fehlerhaft - und eine Nachbesserung durch Reparatur unzumutbar sein könnte. Es handelt sich m.E. hierbei also dann um einen Fall von "Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung", da zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Serie bereits fehlerhaft war und die Repkosten wirtschaftlich unzumutbar sind. In diesem Fall bietet mir der Händler mein Geld zurück.
A) Ich habe die Grafikkarte speziell auf mein dazugekauftes System abgestimmt (High-End Gaming für 3 Monitore). Auf Geizhals zeigt sich, dass von dieser Serie keine Modelle mit 4x Displayports mehr verfügbar bzw. gleichwertige Serienmodelle nur für einen mittlerweile stark gestiegenen Preis zu erhalten sind. Folglich ist der Zweck des gesamten Einkaufes verfehlt, sofern keine andere GraKa als Ersatz gesendet wird.
B) Damit A) nicht eintritt, müsste ich eine vergleichsweise Grafikkarte kaufen. Diese sind aber entweder nicht mehr verfügbar, im Preis stark gestiegen oder (als neues Modell) nur für einen Aufpreis zu erhalten.
C) Aus A) und B) ergibt sich, dass ich auf die Leistung des Kaufvertrages bestehen muss.
D) Aus C) ergibt sich in diesem Fall der unmöglichen Nacherfüllung für den Gläubiger einen Schaden.
__
Da ich von unterschiedlichen Fachleuten des Vertragsrechts mehrfach die Antwort erhalten habe, dass mir hierbei die Schadendifferenz zur nächstvergleichbaren Ware zusteht (~40€), möchte ich hier Unterstützung suchen und eine schlüssige Argumentation vorbereiten.
Bin gespannt, was ich so erhalte
Vor wenigen Wochen bestellte ich mir ein vollständiges System inkl. einer Grafikkarte, welche sich als defekt herausstellte.
Nach dem Schriftwechsel mit dem Support (Reklamation im Gange) sieht es derzeit danach aus, dass die komplette Serie vom Hersteller eingezogen wird - da fehlerhaft - und eine Nachbesserung durch Reparatur unzumutbar sein könnte. Es handelt sich m.E. hierbei also dann um einen Fall von "Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung", da zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Serie bereits fehlerhaft war und die Repkosten wirtschaftlich unzumutbar sind. In diesem Fall bietet mir der Händler mein Geld zurück.
ABER
A) Ich habe die Grafikkarte speziell auf mein dazugekauftes System abgestimmt (High-End Gaming für 3 Monitore). Auf Geizhals zeigt sich, dass von dieser Serie keine Modelle mit 4x Displayports mehr verfügbar bzw. gleichwertige Serienmodelle nur für einen mittlerweile stark gestiegenen Preis zu erhalten sind. Folglich ist der Zweck des gesamten Einkaufes verfehlt, sofern keine andere GraKa als Ersatz gesendet wird.
B) Damit A) nicht eintritt, müsste ich eine vergleichsweise Grafikkarte kaufen. Diese sind aber entweder nicht mehr verfügbar, im Preis stark gestiegen oder (als neues Modell) nur für einen Aufpreis zu erhalten.
C) Aus A) und B) ergibt sich, dass ich auf die Leistung des Kaufvertrages bestehen muss.
D) Aus C) ergibt sich in diesem Fall der unmöglichen Nacherfüllung für den Gläubiger einen Schaden.
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Da ich von unterschiedlichen Fachleuten des Vertragsrechts mehrfach die Antwort erhalten habe, dass mir hierbei die Schadendifferenz zur nächstvergleichbaren Ware zusteht (~40€), möchte ich hier Unterstützung suchen und eine schlüssige Argumentation vorbereiten.
Bin gespannt, was ich so erhalte