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Danke für Deine Meinung. Leider hast Du scheinbar nicht gelesen, dass ich hier den rechtlichen Hintergrund klären will. Selbstverständlich kann auch ich die Sachen ausbauen - es handelt sich aus meiner Sicht dann dennoch um vergebliche Aufwendungen.BlubbsDE schrieb:Schöner Thread. Und warum sollte der Händler für Dich die Teile aus einem woanders gekauften Gehäuse inklusive dem woanders gekauften Mainboard ausbauen? Das ist Deine Aufgabe. Und schon gar nicht kannst Du diesen Aufwand in Deiner Milchmädchenrechnung mit einbeziehen.
Ich hoffe nur, der Händler hat einen gewissen Arsch in der Hose und lässt Dich mit deinem Konstrukt derbe auflaufen.
Ergänzung ()
Benchmarks sind kein gedankliches Konstrukt. In diesem Fall kann man von klaren Leistungswerten der Kaufsache ausgehen.jos! schrieb:Sorry aber mal ganz kurz gesagt: Der Händler zahlt dir doch nicht, was du dir gedanklich zusammengeschustert hast! Es ist ein reines Gedankenkonstrukt deinerseits. Die Argumentation ist an den Haaren herbei gezogen. Der Händler ersetzt dir den Wert deiner GraKa und bums, du kannst dir wo anders eine neue kaufen, oder es bleiben lassen, vollkommen wayne.
Gegenfrage: Was müsste denn rechtlich erfüllt sein, der Anspruch besteht?Du kannst doch nicht erwarten, dass der Händler dir "auf Kulanz" mit so einer hanebüchenen Argumentation auch nur einen Cent zahlt.
Der Schuldner hat nach § 281 (1) // § 280 (1) BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu leisten, sofern dieser die Pflichtverletzung zu vertreten hat.Völlig abwegig. Er soll für dich imaginäre Kosten zahlen,
Die Pflichtverletzung hat er zu vertreten, wenn die Nacherfüllung durch seine Weigerung scheitert, obwohl diese für jedermann möglich wäre (u.a., da andere Händler das selbe Modell zum Kauf anbieten). Ebenfalls ist die Pflichtverletzung erheblich.
Nach § 284 BGB ist es dem Gläubiger dann möglich anstatt Schadensersatz anstatt Leistung, Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte.
Jetzt widerlege bitte meine Argumentation. Dann bin ich zufreiden
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