Hersteller Garantie?

K

KO.oks

Gast
Hallo ich habe mir bei einem Online Shop Die MX510 bestellt.
Auf der seite steht das ich nur 30 Tage garantie habe. Stimmt das ,das ich noch irgendwelche garantie von dem Hersteller habe?
 
30 tage? kann nicht sein. 2 jahre ist die gewährleistung. die garantie sollte ein jahr betragen. der verkäufer steht zwei jahre für das produkt gerade. im fall der fälle ist er der rste ansprechpartner und muß das dann mit dem hersteller klären. aber manchmal ist der direkte weg zum hersteller der bessere.
 
lol, heißt der Laden zufällig NorskIT? :D Wer die ct gelesen hat weiß wieso ich darauf komme...
Es ist so, daß per Fernabsatzgesetz jeder Onlinehändler verpflichtet ist für jedes Produkt 2 Jahre Garantie zu geben.
 
Ja der Artikel über norskIT war schick.

Ich denke, wenn der Verkäufer 30 Tage Garantie schreibt, dann kann ich mir es nur so vorstellen, das er eine Funktionsgarantie gibt, innerhalb man sofort ein Austauschgerät bekommt. So ähnlich ist das bei Zimmermann Elektronik bei uns in Darmstadt. Sollte der gekaufte Artikel innerhalb von 3 Monaten ausfallen, gibts sofort bei uns ein Austausch-Artikel, nach der Frist wird eingeschickt. ich mach das grade mti meinem Toshiba DVDrom durch...

Der Händler steht nicht für den Artikel grade, auch wenn viele das denken. Der Hersteller vergibt Garantie, wenn er will. Abgesehen, das die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre beträgt und Pflicht ist -Garantie ist meines Wissens nach die Erweiterung der Leistungen und ist freiwillig. Der Händler ist nur der Ansprechpartner, falls man sich nicht direkt an den Hersteller wenden kann/möchte/soll.

http://www.fernabsatzgesetz.de hier gips Infos.
 
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Hmmm hab mir das jetzt durchgelesen.
Naja was soll ich sagen -.-
Geld ist schon überwiesen -.- Mal gucken was daraus wird.
Hat jemand schon vieleicht bei der gleichen Firma was bestellt?^^
 
LOL, die Maus bekommt man neu für 39,00 bzw. für 29,00 EUR bei ARLT, wenn man seine alte Maus abgibt und dann bei Ebay ersteigern, was hast Du bezahlt?
 
Das man die neu für 39€ bekommt das weis ich auch;)
Deswegen habe ich auch 12,50€ gespart.Hab die nähmlich für 26,50€(inc versand) gekriegt:)
Und das mit 29€ hmmm
Naja immer noch mehr als ich bezahlt habe. Und ich glaube nicht das sie meine alte Maus haben wollen weil das eine sehr sehr alte maus ist:lol:
 
Es wäre egal gewesen wie alt die Maus ist, da es eine Werbeaktion war, bzw. eine Aktion um die Lager zu räumen für die neuen Mäuse von Logitech.

Abgesehen davon ne 518 wäre cleverer gewesen und 26,50 für eine "Generalüberholte" Maus, naja ob das sooo clever war, mag ich zu bezweifeln!

Aber es ist ja Dein Geld, ich hoffe Du bekommst die Maus auch, ich wünsche Dir jedenfalss trotzdem VIEL GLÜCK!
 
Jo danke^^ Ich hoffe ich bekomme die Maus. Ansonsten:stock: :headshot: :utenforcer: :utminigun: :utripper: :utxloc: :utrocket:
Hmm naja eigentlich wollte ich nicht so viel geld für eine maus ausgeben ich habe einfach aus spaß mitgeboten und habe die Auktion gewonnen^^
Naja Zocke zwa CoD online aber damit ich paar noobs besiege brauche ich keine SOOOO teuere Maus^^
Da kann ich gleich mit Lenkrad Spielen:lol:
 
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Eigentlich ist es so, dass das 1 Jahr der Verkäufer, also da wo man es gekauft hat die ware umtauschen muss. Das 2 Jahr übernimmt der Hersteller. Außerdem wurde von der EU so eine Gesetzt verfasst, dass alle neun Produkte eine Garantie von 2 Jahren haben müssen.

Was stand den über NorsKit drin? Ich habe es nicht gelesen, würde mich mal interessieren. Oder welche Ausgabe isn das ?
 
Ausgabe 15 vom 11.7.05

Es geht darum, dass NorsKit Garantiefälle erst nach unglaublich langen Wartezeiten bearbeitet oder den Eingang eingeschickter Ware nicht bestätigt und den Kunden Nachvorschungsanträge stellen lässt, was der gar nicht kann.
Fazit C'T:
Die oberflächliche Stellungnahme zu den drastischen Problemen passt in das Bild einer Firma, die dem Thema Service und Support wenig Bedeutung einräumt. ...... Wenn man sich dann im Spareifer auch mal jenseits des gesetzlichen Ramens bewegt, schützt der ins außereuropäische Ausland verlegte Firmensitz vor juristischen Folgen.
Achtung das ist nicht meine pers. Meinung, sondern die der C'T!
 
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EvilMoe schrieb:
Eigentlich ist es so, dass das 1 Jahr der Verkäufer, also da wo man es gekauft hat die ware umtauschen muss. Das 2 Jahr übernimmt der Hersteller. Außerdem wurde von der EU so eine Gesetzt verfasst, dass alle neun Produkte eine Garantie von 2 Jahren haben müssen.

Das ist *so* schlichtweg falsch, d.h. der Händler muss selbst am ersten Tag nach dem Kauf die Ware nach Auftreten eines Sachmangels nicht unbedingt umtauschen.
Die EU hat dies mit der so genannten "gesetzliche Gewährleistung" geregelt. Nur bei in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf auftretenden Mängeln muss der Händler im Regelfall für Abstellung sorgen, es sei denn, er kann dem Kunden gerichtsverwertbar nachweisen, dass der z.B. das Gerät grob fahrlässig beschädigt hat. Er hat zwei Versuche frei, den Mangel entweder durch Reparatur oder Austausch zu beheben. Erst wenn das nicht in angemessener Zeit erfolgreich klappt, kann der Kunde sich entweder mit dem Händler auf eine Minderung des Kaufpreises einigen oder den Rücktritt vom Kauf erklären (= Geld zurück, u.U. unter Abzug einer Abnutzungsgebühr). Setzt der Kunde keine Fristen in gerichtsverwertbarer Form (Einschreiben Rückschein usw.), kann er bei manchem Online-Händler auf den Sankt-Nimmerleinstag warten, weil der Händler keine Konsequenzen fürchten muss, solange der Kunde sich nicht rührt. Im Extremfall muss der Kunde bis zum Beantragen und Vollstrecken eines Mahnbescheides gehen, wenn keine Reaktion erfolgt.

Passiert der Ausfall im 7. bis 24. Monat nach dem Kauf, muss der Kunde dem Händler nachweisen, dass der Fehler beim Kauf im Gerät angelegt war. Manche Händler reden sich dann darauf hinaus, dass der Kunde diesen Nachweis technisch nicht exakt führt, was einem Laien ohne teures technisches Gutachten ja meist unmöglich ist. Da der Kunde das ungewisse Kostenrisiko für ein Gutachten meist scheut, sind die 24 Monate Gewährleistung nach EU-Recht in der Praxis manchmal das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind. Manche Händler sehen das kundenorientiert, die Billigheimer unter den Online-Händlern eher nicht.

Der Hersteller gibt keine Gewährleistung, sondern Garantie. Das ist eine freiwillige Leistung, die nach den Bedingungen des Herstellers erfolgt. Und die haben es häufig in sich. So leisten die Hersteller bei Grau-Importen häufig keine Garantie. Auch bekommt man längst nicht immer schnell ein Austauschgerät, wie das z.B. Plextor nach Möglichkeit macht, wenn man den Ausfall eines Brenners innerhalb der ersten 15 Tagen nach dem Kauf gemeldet hat.

Faustregel: In den ersten 6 Monaten nach Kauf sollte man sich als Endkunde an seinen Händler wenden, wenn der greifbar ist. Danach (oder wenn der Händler einen bekannt langsamen bzw. schlechten Service liefert) lohnt es sich bei genügend teuren Dingen häufig, sich gleich an den Hersteller zu wenden und dessen Garantie in Anspruch zu nehmen. Aber Achtung: Schickt man das Gerät beim 1. Sachmangel ohne Abstimmung mit dem Händler direkt zum Hersteller und schickt der z.B. ein Austauschgerät mit anderer Seriennummer, dann muss der Händler bei enger Auslegung des Gesetzes für weitere oder erneut auftretende Sachmängel keinerlei Gewährleistung mehr leisten.

Etwas präziser kann man das z.B. in http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung nachlesen.

Die Artikel von Heise über NorskIT kann man übrigens bequem auf heise.de nachrecherchieren, denn das c't - Inhaltsverzeichnis ist sowohl online als auch in einer herunterladbaren Version erhältlich. Auch im Archiv des ct magazin.tv ist der Fernseh-Beitrag noch herunterladbar.
http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20050709/

In Details (z.B. bei der Gewährleistung vom 7. bis zum 24. Monat nach dem Kauf) sehen die Verbraucherzentralen die Dinge etwas anders und haben auch schon erfolgreich Prozesse geführt bzw. unterstützt. So kann es sich lohnen, auch mal bei der Verbraucherzentrale nachzufragen. Manche Händler werden zwar anfangs maulen, sich aber nicht auf einen ziemlich aussichtslosen Rechtsstreit einlassen, wenn man ein Musterurteil auf den Tisch haut.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ112396829518692/link9403A.html
 
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