Hilfe Händler akzeptiert dies nicht als Fehler

Cly1928

Cadet 2nd Year
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März 2003
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hallo

mein sys.
cpu intel dual core 2 E6600
GA-965P-DS4 Boards
4gb xms 800mhz ram
8800 gts 320mb
500 gb festplatte samsung

ok mein problem ist, wenn ich beim pci-e port1 den grafikkarte einstecke dann macht mein pc an und aus und das toujour bis ich es vom strom trenne.
wenn ich in das 2 port stecke läuft alles prima, aber ich will es in den 1 port tun.
den fehler ist doch klar -habe ich doch gedacht, das 1 port ist defekt.
ich geh zu händler sagte das bei port 1 ein defekt hat und bei zweite port nicht, er geht testen sagt so ist es.
aber er kann das teil nicht austauschen weil bei port kein defekt hat und ich bei port 2 rein stecken soll. der händler packte alles ein und deutet hin das ich gehen soll.
ich sagte nein mein graka verdeckt doch alle sata plätze und das kann doch nicht sein.
er sagte, er kann halt auch nichts machen ich soll mir die dienge wo anders stecken oder halt ne adapter kaufen...........

ok will nicht weiter schreiben aber habt ihr so was schon erlebt? er meinte noch das bei diesen board normal ist bei port 2 zu stecken, ist das wahr?
ich kann mir aber kaum vorstellen lief auch 1/2 jahr bei port 1 bis vor kurzem nicht. das sys wurde nie oc.
 
Deinem Schreibstil nach zu urteilen bist Du noch sehr jung, also such Dir einen autoritätausstrahlenden Erwachsenen und probiers noch mal bei dem Händler, ansonsten verklag ihn. Das ist jedenfalls kein "Feature", das man hinnehmen muss.
 
Du hast ein Board mit funktionierenden Ports gekauft. Jetzt ist ein Port kaputt also muss der Händler
seine Garantieleistungen erfüllen ansonsten hat dahum alles gesagt.
 
um welchen händler handelt es sich ? wenn ich mal fragen darf?
 
Hier mal ein Auszug aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.


Das sollnichts anderes Heißen als das du das Mainboard nimmst, alles zusammenpackst und zum Händler gehst. Ihn Verweist du auf diesen Paragraphen § 437 BGB der die Garantie-u. Gewährleistungsgarantie enthält. Abgesehen davon kannst du ihn ja mal Bitten dir nachzuweisen das er dir das Mainboard nicht schon Defekt verkauft hat. Abgesehen ist es eine Schande von dem Verkäufer, denn er hat dich Wissen lassen daß der 1. Port nicht Funktioniert, dir den Garantieanspruch zu Verwehren.
Lasse ihn auch Wissen, daß im Falle einer weiteren Verweigerung des Garantieanspruches dir gegenüber du Klage beim Sozialgericht einlegen wirst. Dies hat aber nur Erfolg wenn das Gerät nicht älter als 6 Monate ist. Danach tritt die Gewährleistung in Kraft, wobei der Händler hier kulant sein kann (Tausch des Gerätes) oder, was dann Wahrscheinlicher ist, auf Nachbesserung, bzw. Reparatur ausweichen kann.

Also schaff das MoBo zum Händler und verlange den Umtausch, bzw. Austausch. Nehme dir vorsichthalber noch jemanden mit (Eltern, oder eine andere Vertrauensperson) der im Notfall als Zeuge aussagen kann.

MfG rubberduck
 
Aber der Typ hat sich ja schon die Mühe gemacht das Teil zu testen. Das wäre doch dann ein leichtes für ihn es mit dem Vermerk "Garantie" irgendwo hinzulegen.

Anders jedoch bei 1-Mann-Läden, wo sich der Typ ja darum kümmern muss und es ihn durchaus Arbeit bereitet.

EDIT: Das mit dem "bereits zum Lieferzeitpunkt defekt" heißt dann aber, dass dort bereits dann ein Fehler war, der später zum Defekt des Portes führte, oder? Denn der Port selbst ging da ja noch ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
das board ist auch bestimmt technisch ok. hört sich ganz nach dem AN-AUS bug an.
durchforste mal HIER das gigabyteforum. spiel mal das neueste bios auf und versuchs dann nochmal! ich hab dir HIER mal das neueste bios hochgeladen! falls das nicht hilft frag direkt da im forum. die geben meist weitaus hilfreichere tipps als die leute hier. was für ein netzteil hast du? (hersteller, bezeichnung usw).

und leute, schonmal die möglichkeit in betracht gezogen das er vielleicht kein gebürtiger deutscher ist und daher diese rechtschreibung??
 
Hallo zusammen,

also ich denke eher, daß der Ersteller des Threads vielmehr der deutschen Sprache nicht so mächtig ist, sonst nichts.

Und was den Händler angeht, der denkt offenbar ganz einfach, daß er es mit ihm machen kann.

Ich rate dir ein Schreiben an den Händler zu machen, in welchem du ihm eine 14-tägige Frist setzt, innerhalb derer er dir das Board umtauschen oder das Geld zurückzahlen soll. Begründung findest du im BGB § 437, @Rubberduck hat diesen Paragraphen schon auszugsweise hier wiedergegeben.

Mach das Ganze mit Einschreiben sowie mit Rückschein, ach ja, das Porto berechnest du ihm auch gleich. Schreib auch, daß er dir einen Termin zwecks Umtausch oder Rückgabe des Geldes in schriftlicher Form Mitteilen soll, auch daß du ansonsten gezwungen bist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Du kannst auch nochmal mit einem Zeugen hingehen und nochmal versuchen mit dem Händler zu reden, wichtig ist, ein Zeuge sollte dabei sein. Wenn dies nichts gebracht hat, gehst du zu einem Anwalt, der Händler kriegt auf jeden Fall eine Abreibung und verliert die Sache. Die Kosten werden dem Händler aufgebürdet.

Welcher Händler ist das denn?

So long...
 
@dahum
vielleicht hat er eine andere muttersprache?

@damon
toujour = IMMER, nicht "heute" -.-

@knödel
die sata-kabel woanders reinstecken / controller kaufen, da die graka im 2. slot die anschlüsse auf dem board verdeckt

bevor man sich über den schreibstil anderer beschwert, sollte man doch mal nachprüfen, ob man überhaupt fähig ist, einen text zu verstehen ... und dieser hier ist weitaus verständlicher, als das was manch andere hier so ablassen.

ich wüsste gerne mal, wie sich die flamer hier auf französisch ausdrücken würden ;)
Il n'est pas de chez nous ...

@topic
Nimm das Mainboard und tausch es um. Weigert sich der Händler, weise ihn auf seine gesetzliche Gewährleistungspflicht hin (in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler nachweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs keinerlei Mängel aufwies).

Will er trotzdem nicht austauschen/reparieren, kannst du entweder rechtliche Schritte einleiten (langwierig, teuer), dich an die Verbraucherzentralen wenden (langwierig) oder direkt beim Hersteller vom Mainboard anfragen, ob die das Board austauschen und sagen, dass der Händler sich weigert (schnell).
 
Hallo zusammen,

@ HereticNovalis
Ich bezweifle sehr, daß es lanwierig wird, wenn er einen Anwalt in dieser Sache einschaltet.
Denn dieser sogenannte Händler wird defintiv auch wissen, daß er von Gesetz her keine Chance hat. Was gleichbedeutend damit ist, daß er die Anwaltskosten als auch Prozeßkosten zahlen muß, wenn er es darauf auch noch ankommen läßt.

Für mich stellt es sich schlicht und einfach so dar, daß dieser Händler einfach meint, er kann es mit dem Threadersteller einfach so machen, wie er es beschrieben hat, also das Board nicht umtauschen zu müssen, der Threadersteller die Graka im 2.ten Grafikport betreiben soll, oder dieser sich sogar ein neues Board zulegen soll. Na ja, womöglich dann noch gleich bei ihm, sorry, das ist jetzt ironisch gemeint:lol:.

@ MisterKnödel
Also es sollte ja wohl klar sein, daß ich eben nicht solche Dinge mit meiner Formulierung gemeint habe, wie du sie aufzählst. Sondern eben solcherlei wie sich einen Anwalt nehmen oder aber auch auf der Polizei zur Anzeige bringen, denn es ist auch zu klären, ob es sich nicht sogar um Betrug handelt wenn sich ein Händler solch anstellt. Denn er weiß ja genau, was Sache ist. Etwas anderes kann mir niemand erzählen.

So long....
 
@ Progamer[TfG]


Nein, er hat das Board ja schon 6 Monate wie er schreibt, und vergeßt auch eure Geld zurück Theorie, der Händler muß nachbessern, nimmt also das Board an, und sendet es an den Hersteller zwecks Nachbesserung, und nein, er ist nicht verpflichtet für diese Zeit ein Ersatzboard zu stellen !
 
*Thread aufgeräumt, die Fische lassen schön grüßen!*

@Topic: Wenn sich der Händler querstellt, wende dich doch mal direkt an Gigabyte. Problem: Da das Brettl offenbar über 6 Monate alt ist (und vorher funktioniert hat), liegt die Beweislast bei dir, der Händler ist so gesehen fein raus.
 
Hallo zusammen,

da habe ich wohl was überlesen. Nämlich daß er das Board schon ein halbes Jahr hatte bevor die Macke anfing.

Jedoch muß der Händler auf jeden Fall das Board einschicken. Da besteht kein Zweifel, die Herstellerfirma - Gigabyte - muß dann weiter entscheiden, was passiert.

Daß das Board ein halbes Jahr alt ist, ändert auch nichts daran, daß er Recht bekommt, wenn er einen Anwalt einschaltet. Insbesondere da viele Boards von Gigabyte genau diese Macke haben. Insofern gibt es auch nicht mehr viel nachzuweisen. Das ganze Internet bzw. die Foren ist ja voll davon.

Da ich einen sehr guten Rechtsschutz habe, würde ich die Sache an seiner Stelle jetzt meinem Anwalt übergeben. Allerdings würde ich zuvor noch einmal mit einem Zeugen den Händler aufsuchen und einen letzten Versuch starten, denn der Händler muß das Teil auf jeden Fall zurück schicken bzw. zu Gigabyte einschicken, das ist das mindeste und ist eigentlich auch die normale Verfahrensweise.

So long....
 
"Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand."

Da das Halbe Jahr abgelaufen ist, muss der Händler gar nichts machen. Solange im der Kunde nicht nachweisen kann das das Board schon kaputt war, was praktisch unmöglich ist, hat der Händler keine Verpflichtungen. Wie das beim Hersteller ist weis ich nicht genau.
 
diese angesprochenen "macken" der gigabyteboards sind wie ich schon geschrieben hab oftmals auf billige netzteile und ein nicht aktuelles BIOS zurückzuführen. glaubt mir einfach als besitzer eines gigabyteboards ;)
 
an den threadersteller :) #2 dahum hat schon ganz recht so wie du schreibst biste entweder nach der vierten aus der schule geflogen oder du bist wirklich noch sehr jung :) such dir jemand der deine intressen vertreten kann und autorität ausstrahlt und dann kriegste schon dein neues board wenn du rechtmäßige garantieanspruch hast ;) gruss crackie
 
Leute vergesst nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie soweit ich weiß ist 1 Jahr Garantie d.h. du hast anspruch auf reparatur innerhalb der Garantie egal wann der Fehler aufgetreten ist du musst jedoch das Board innerhalb der Garantiezeit einsenden oder beim Händler abgeben.
Gewährleistung ist gesetzlich verordnet und verpflichtet den Verkäfer dazu, ein einwandfreies Board zu verkaufen.
Ich denke auf Gigabyte ist mindestens ein Jahr GARANTIE.
 
hallo

vielen dank für die vielen antworten.

ok bin nicht jung, nur meine muttersprache ist nicht deutsch sondern französisch.
ich entschuldige mich auch hiermit offiziel für die user die es nicht verstehen.

noch ein paar info, bin aus der schweiz und die firma wo ich das board gekauft habe ist
kein no-name. wer wissen will pm.

also genauer gesagt habe ich das board im märz gekauft, und seit im august habe ich das fehler.
ich gab das board 4 mal zur austausch, aber jedes mal haben sie mir das gleiche board zurück gegeben und jedes mal habe ich ein andere fehler.

1. ein-aus bug in endlosschleife kam nicht ins bios -pc startet also nie

2. pc startet, aber kann win-xp oder vista nicht installieren -bluescreen

3. dito wie 2.

4. pc startet aber nur wenn ich das grafikkarte beim pci-e port 2 einstecke, beim pci-e port 1 habe ich das ein-aus bug in endlosschliefe -pc startet auch nicht

ok, sie haben das board angenommen, und sie werden es austauschen -aber ob es so ist??? ich wollte zwar ein anderes board haben aber laut agb habe ich keine anrecht:(
ich warte also auf ein funtionierende board also schon fast 2 monate, das kann auch nicht sein...
 
crackie:
wenn du rechtmäßige garantieanspruch hast

die eigene nase kann man viel besser anfassen.

@Cly: hast du vielleicht speicher, der vom board nicht 100% akzeptiert wird? so ein ähnliches problem hatten wir grad auf einer lan. nur im 2. slot ging die graka und auch nur wenn der speicher auf die ersten bänke gesteckt wurde. war glaub ich auch ein gigabyte board.
ansonsten weiss ich auch nicht, kenne mich nicht mit dem an/aus-bug aus.

gruß, fire
 
Mhh Cy ist bissi ungünstig in einem deutschen Forum nach Hilfe für Garantieansprüche in der Schweiz zu fragen. In der Schweiz wird das BGB nicht wirklich anerkannt. Das ihr in der Schweiz ein anderes Garantiegesetzt habt, sieht man schon daran das Artikel mit deutscher Garantie diese auch nur in Deutschland und Österreich haben. Es wird dir also nicht viel bringen, hier Hilfe zu suchen, es sei den, es gibt hier schweizer die sie mit eurem Recht auskennen. Der Händler handelt vll nach schweizerischem Recht völlig legal, nach deutschem Recht dagegen nicht. Das bringt dich dann auch nicht weiter. Frag also lieber beim Schweizer Verbraucherschutz oder einem schweizer Forum nach.
 
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