Ich kann seit gestern mein Win11 nach neuer Installation nicht mehr aktivieren.

MarkP

Lieutenant
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Ich war nu viele Jahre gut damit zufrieden, dass der Bundesgerichtshof geurteilt hat, dass Software nicht an Hardware gebunden sein darf und Microsoft daraufhin eine Ausnahme für deutsche Versionen von Windows gemacht hat, die es erlaubt auch OEM Version von einem Rechner auf einen anderen Rechner zu verschieben, solange immer nur eine Installation existiert.
Vor Unzeiten habe ich meine sämtlichen Lizenzen mit dem Microsoft-Konto verknüpft und alles schien gut, mit einem Dutzend Lizenzen in meinem Konto von denen ich 5 oder 6 in Benutzung habe.
Im Laufe der Zeit habe ich die Lizenzen durch die ganze Kette der verbilligten oder kostenlosen Windows-Updates gezogen und habe schon länger alle Lizenzen für Win11 aktiviert.
Seitdem konnte ich nach Belieben zwischen Win10 und Win11 hin und her springen, wurde immer via Microsoft-Konto automatisch aktiviert.

Aber was hat Microsoft jetzt gemacht?
Letzte Woche habe ich bei einem alten PC das defekte Mainboard ausgetauscht weil ich den PC einer guten Bekannten für ganz wenig Geld verkaufen wollte, inkl. einer meiner Win11 Lizenzen, das ging letzte Woche auch noch prima, via "Ich habe unlängst meine Hardware geändert" konnte das neue Mainboard aktiviert werden.
Gestern wollte ich das System nochmal neu aufsetzen, weil ich Murks in der Installation hatte und obwohl die Hardware vor der Neuinstallation schon aktiviert war meldet Windows nach der Neuinstallation, das meine Lizenz nicht aktiviert werden kann.
Auf Anfrage bei Microsoft bekam ich zur Antwort, dass das Verschieben von Lizenzen auf neue Hardware neuerdings nicht mehr möglich ist, wenn die Lizenz ein verbilligtes oder kostenloses Update von Win10 auf Win11 oder so ist, weil in dem Falle das Urteil aus Karlsruhe nicht gilt, was aber halt nicht erklärt, wieso ein bereits aktiviertes System nach Neuinstallation ohne Hardware-Änderung nicht mehr aktiviert werden kann.
Hat wer nähere Informationen dazu?
 
Installiere doch einfach mit dem Windows 10 Key. Ach, geht nicht, weil es Windows 7 ist?
Windows 7 kannst du auch auf neuer Hardware installieren. Was hat das mit dem Bundesgerichtshof zu tun?
 
Ich weiss nicht mal mehr welche meiner Lizenzen am Anfang für welche Version von Windows waren.
Vermutlich zu naiv, aber nachdem sich Win10 und Win11 beliebig oft via Microsoft-Konto reinstallieren liessen, habe ich nicht weiter verfolgt was da ein Update von was ist.
Ich weiss, dass mindestens eine meiner Lizenzen von Win7 kommt und ich weiss, dass ich einige Lizenzen gekauft habe als Microsoft kurzzeitig Lizenzen für Win10 für 14,90€ verkauft hat. Mindestens eine ist eine OEM von Win10 die mit meinem alten Notebook kam, war aber vorab aktiviert und dafür hatte ich nie einen Schlüssel, diese Lizenz konnte ich auch ohne Schlüssel zu meinem Microsoft-Konto hinzufügen.
Alle sind deutsche Versionen und sollten damit vom Urteil aus Karlsruhe geschützt sein.
 
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MarkP schrieb:
dass der Bundesgerichtshof geurteilt hat, dass Software nicht an Hardware gebunden sein darf und Microsoft daraufhin eine Ausnahme für deutsche Versionen von Windows gemacht hat
Was MS nicht zwingt z.B. ein olles W7 zu einem W11 zu machen.

Abgesehen davon bist Du fast 2 Jahre hinter her von der Zeit wo man darüber geredet hat. 😉
 
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Du wirst doch Lizenznachweise haben...
Und der Key deines Laptops wird im UEFI hinterlegt sein.
 
BFF schrieb:
Abgesehen davon bist Du fast 2 Jahre hinter her von der Zeit wo man darüber geredet hat. 😉

Das liegt vermutlich daran, dass ich bis gestern keinerlei Probleme in dieser Richtung hatte.

@tollertyp, nein, habe ich nicht, irgendwo habe ich noch den Original Win7-Schlüssel von einer Version, aber für die 14,90€ Versionen von Win10 die es damals online direkt bei Microsoft gab habe ich nichts aufgehoben, habe immer gedacht wenn die Lizenz im Microsoft-Konto steht, dann gilt sie auch, dass Microsoft sich das später anders überlegen könnte, habe ich nicht bedacht.
 
BFF schrieb:
Was MS nicht zwingt z.B. ein olles W7 zu einem W11 zu machen.
Dem würde ich (jetzt mal als Gedankenspiel) entgegen halten, das Microsoft aber verpflichtet ist ein mangelfreies Produkt zu liefern.
Und wenn die das mit Windows 7 nicht mehr machen, weil sie keine Sicherheitsaktualisierungen mehr freigeben und Windows 11 dann die einzig praktikable Nachbesserungsmöglichkeit ist, dann sollte MS auch liefern.
Und eine Verjährung kann ja auch nicht stattfinden, da Microsoft ja fortwährend Sicherheitsupdates geliefert hat und damit die Zwei-Jahres-Zählung immer wieder von vorne beginnt :-)
 
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Es kann halt sein, dass es sich bei den Problem-Lizenzen um Vor-Windows-10-Lizenzen handelt. Aber du kannst ja nicht mal konkret was dazu sagen, nur von "mindestens einer Windows 10 Lizenz", das sagt eigentlich schon genug aus.

@andy_m4: Für Mangel-Beseitigung ist der Vertragspartner verantwortlich. Er darf sich gerne im Rahmen der Gewährleistung an den Händler wenden.
 
Hat MS echt mal Lizenzen für 14,90 Euro verscherbelt? Normalerweise bekommt man dafür eigentlich keine Lizenz sondern nur nen im Grunde wertlosen Key zur Aktivierung.
 
Mal ganz am Rande bemerkt, wenn ihr die Vorgeschichte wo die Lizenzen her kommen weg lasst, dann bleibt da die Tatsache, dass eine Neuinstallation eines installierten und aktivierten Systems ohne Hardware-Änderung nicht mehr aktiviert werden kann.
Ergänzung ()

Fujiyama schrieb:
Hat MS echt mal Lizenzen für 14,90 Euro verscherbelt? Normalerweise bekommt man dafür eigentlich keine Lizenz sondern nur nen im Grunde wertlosen Key zur Aktivierung.

Ja haben sie, wenn ich mich recht erinnere haben sie das gemacht weil die User, inkl. mir selber, damals unwillig waren Win7 aufzugeben, wo der Dumpingpreis dann ein Anreiz war, der auch mich überzeugt hat.
Man konnte sogar mit einer einzigen Win7-Lizenz mehrere Win10-Lizenzen kaufen. Ich habe das damals dazu genutzt einige VMs mit Win10 zu aktivieren.
 
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Das ist in der Tat überraschend und nicht zu erwarten, aber mit Lizenznachweis wirst du deine rechtlichen Ansprüche sicher durchboxen.

Edit: Gab es nicht auch früher mal so Dumpingpreise für Update-Lizenz von XP?

Was ich nicht versehe: Warum musste man überhaupt Geld ausgeben für Windows 10, wenn man von Windows 7 kam? Das Upgrade auf Windows 10 war doch von Anfang an kostenlos? oO
 
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@tollertyp, Ich müsste mal schauen ob im Microsoft-Konto zumindest der Kauf der 14,90€-Lizenzen drin steht, denn die konnte man damals nur übers Microsoft-Konto kaufen, bei den VMs reicht es mir eh, wenn die auf Win10 laufen.
 
andy_m4 schrieb:
Dem würde ich (jetzt mal als Gedankenspiel) entgegen halten, das Microsoft aber verpflichtet ist ein mangelfreies Produkt zu liefern.
Und wenn die das mit Windows 7 nicht mehr machen, weil sie keine Sicherheitsaktualisierungen mehr freigeben und Windows 11 dann die einzig praktikable Nachbesserungsmöglichkeit ist, dann sollte MS auch liefern.
Was ein Quark.

Spielst du auf die Gewährleistung an? Die bezieht sich auf den Zustand bei Lieferung. Auf nichts anderes. Um das mal auf die Spitze zu treiben: Wenn du einen Fernseher kaufst, der nach 3 Monaten kaputt geht und dir der Händler nachweisen kann, dass der Defekt nicht auf einen bei Lieferung bereits existierenden Mangel zurückzuführen ist, dass Produkt BEI Lieferung also einwandfrei war. Dann hast du genau Anspruch auf: Nichts.
Ist für den Händler aber i.d.R. genauso aufwendig und schwierig, wie für den Kunden im zweiten Jahr der Gewährleistungsfrist.
Ach. Da wären wir schon bei einem anderen Problem: Die Gewährleistung gilt 2 Jahre.
Das dritte Problem hast du vielleicht auch schon erkannt: Der Händler ist zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet, nicht der Hersteller.

Auf Software umgemünzt wäre die Lieferung einer mangelfreien Sache wohl vor allem die Lieferung eines funktionierenden Lizenzschlüssels. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Du kaufst bei einer Software kein "mangelfreies Produkt", was es perse schon einmal gar nicht geben kann, sondern das Nutzungsrecht, dieses Produkt zu nutzen. Eine Lizenz eben...


So: Und wenn das hier eine Windows 7 Lizenz war, dann war das von Microsoft von Anfang an so kommuniziert, dass man sie für das bestehende System nutzen konnte, um Windows 10/11 zu nutzen. Nicht mehr und nicht weniger. Und es war eine freiwillige Leistung. Es wurde nirgendwo versprochen, dass man dieses Nutzungsrecht "mitnehmen" kann.

Was nach wie vor geht: Windows 7 nutzen. Dieses "Lebenslange Nutzungsrecht" hat man mit den Kauf erstanden...
 
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Das einzige was du wohl machen kannst ist Anwalt→Microsoft. Und die sollen deine Windows Kopien wiederherstellen.
 
BFF schrieb:
Was MS nicht zwingt z.B. ein olles W7 zu einem W11 zu machen.

Fast hätte ich es überlesen ....
Natürlich kann man Microsoft nicht zwingen ein billiges Update anzubieten, muss man aber auch nicht, denn das haben sie ganz von sich selbst aus angeboten.
Zwingen müsste man sie mit Hilfe von dem Urteil aus Karlsruhe können, dass eine verbilligte Update-Lizenz auch nicht an Hardware gebunden sein darf, denn wer so eine verbilligte Lizenz kauft, der hat deswegen trotzdem eine vollwertige Lizenz nach deutschem Recht.
Egal ob Microsoft das so kommuniziert hat, Nutzung von Win10/11 nur solange die Hardware gleich bleibt ist faktisch genau das was der Bundesgerichtshof für illegal erklärt hat.
 
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MarkP schrieb:
Egal ob Microsoft das so kommuniziert hat, Nutzung von Win10/11 nur solange die Hardware gleich bleibt ist faktisch genau das was der Bundesgerichtshof für illegal erklärt hat.
Das ist deine Auslegung, die ich für falsch halte.
Könntest du deine Windows 7 Lizenz nicht für die Installation von Windows 7 auf anderen Rechnern nutzen, dann ja, dann wäre das entgegen dem Urteil.
Das typische Beispiel sind i.d.R. OEM-Lizenzen. Das ist auch das, was beim BGH Thema war.

Du kannst deine Windows 7 Lizenz allerdings für jegliche Hardware nutzen und wechseln wie du lustig bist. Das gilt halt nicht für Windows 10/11 mit eben dieser Windows 7 Lizenz.
 
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cartridge_case schrieb:
Welcher genaue Fehler?

"Kann mit dieser Hardware nicht aktiviert werden."
Auch der Versuch eine meiner anderen Lizenzen auf diesen PC zu verschieben geht nicht, gleiche Meldung.
 
MarkP schrieb:
Egal ob Microsoft das so kommuniziert hat, Nutzung von Win10/11 nur solange die Hardware gleich bleibt ist faktisch genau das was der Bundesgerichtshof für illegal erklärt hat.
Na dann los, was hindert Dich daran, dein "Recht" durchzusetzen?

CU
redjadk
 
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