Ich kann seit gestern mein Win11 nach neuer Installation nicht mehr aktivieren.

kachiri schrieb:
Das ist faktisch falsch.

Weisst du etwas was ich nicht weiss?
Für mich sind "Software darf nicht an Hardware gebunden werden" und "Nutzung nur solange die Hardware gleich bleibt" 2 verschiedene Formulierungen für dieselbe Sache.
 
Fujiyama schrieb:
Hat MS echt mal Lizenzen für 14,90 Euro verscherbelt? Normalerweise bekommt man dafür eigentlich keine Lizenz sondern nur nen im Grunde wertlosen Key zur Aktivierung.
Ohhhh ja! Win7 und 8 ebenfalls. Hab ich auch zugeschlagen und mittlerweile Win11. (Pro) ganz offiziell von MS direkt!

Die von dir genannten Keys sind im übrigen nicht wertlos - sie machen erstmal das, was sie sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann auf auf zum nächsten Anwalt.

Es ist eben nicht "Nutzung nur solange die Hardware gleich bleibt". Du hast eine Windows 7 Lizenz die dir erlaubt Windows 7 zu nutzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Das ist ein komplett anderer Sachverhalt über den noch kein (deutsches) Gericht geurteilt hat.

Sei der erste.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Terrier
redjack1000 schrieb:
..., was hindert Dich daran, dein "Recht" durchzusetzen?

Vermutlich rechnet Microsoft regelrecht mit der Antwort die ich dir jetzt hier gebe.
1-200€ für eine volle Lizenz steht in keinem Verhältnis zum Aufwand an Zeit und Geld den es bräuchte sich durch die Instanzen zu klagen.
Als Rentner hätte ich die Zeit, aber da ist dann die Frage ob das endgültige Urteil überhaupt innerhalb meiner Lebenserwartung gesprochen wird.
Ergänzung ()

kachiri schrieb:
Du hast eine Windows 7 Lizenz die dir erlaubt Windows 7 zu nutzen.

Das erklärt nicht, warum ich seit Jahren über mehr als ein Dutzend PCs mit jeweils geänderter Hardware, ein Dutzend Win10 Lizenzen beliebig hin und her schieben konnte und das jetzt auf einmal nicht mehr kann.
An Gutmütigkeit von Microsoft glaube ich erst wenn Ostern und Weihnachten auf einen Tag fallen.

Es erklärt auch nicht, warum Microsoft damals ganz offiziell erlaubt hat mit einer einzigen Win7-Lizenz mehrere Update-Lizenzen auf Win10 zu kaufen. Wenn ich dabei immer nur eine einzige Lizenz gehabt haben soll, wäre es vollkommen unsinnig mehrere Update-Lizenzen dazu zu verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es war keine Gutmütigkeit, sondern Unfähigkeit. Offiziell endete die Promotion bereits im Sommer 2016. Vor 2-3 Jahren hat man die "Lücke" dann geschlossen und seitdem konnte man nicht mehr zuverlässig alte Windows 7/8 Keys für die Installation/Aktivierung von Windows 10/11 verwenden.

Gekauft hast du eine Windows 7 Lizenz. Die besitzt du auch weiterhin. Auf Lebenszeit. Microsoft hindert dich nicht daran, sie auf unterschiedlichen Systemen zu verwenden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Terrier und tollertyp
MarkP schrieb:
Das erklärt nicht, warum ich seit Jahren über mehr als ein Dutzend PCs mit jeweils geänderter Hardware, ein Dutzend Win10 Lizenzen beliebig hin und her schieben konnte und das jetzt auf einmal nicht mehr kann.
Die Erklärung hast Du doch bekommen, warum das nicht mehr geht.

Cu
redjack
 
Bei dem Urteil geht es ausschließlich um OEM Lizenzen. Upgrades oder auch Volumenlizenzen sind keine OEM Software. Dein Windows 7 könnte eine OEM Lizenz sein, das Upgrade auf Windows 10/11 ist es aber nicht. Du hast weiterhin nur eine gültige Windows 7 OEM Lizenz. Daher ist auch nach Upgrade auf Windows 10/11 die Bindung an die Hardware rechtes und Microsoft kann dir die Lizenz bei neuer Hardware entziehen. Du hast dann nur die Möglichkeit deine Windows 7 OEM Lizenz weiter zu nutzen, den nur die fällt unter das Urteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Terrier
Helge01 schrieb:
Daher ist auch nach Upgrade auf Windows 10/11 die Bindung an die Hardware rechtes.

Das ist mMn nur eine Wortklauberei um es rechtens aussehen zu lassen, aber seis drum, klagen ist es den Aufwand nicht wert und wenn es denn im Moment so ist, dann ist es halt so.
In jedem Fall habt ihr mir hier genau die "nähere Informationen dazu" gegeben nach denen ich eingangs gefragt habe, darum danke an alle für die rege Beteiligung.
 
MarkP schrieb:
Es gibt 10 Arten von Computerbenutzern, die Einen die Binärcode lesen können und die Anderen.
Du solltest dich so langsam von Windows verabschieden. Vollkommen egal was du mit deinem PC machst, das geht mit Linux auch. Und du wirst niemals wieder Ärger mit solchen Fragen haben, die deine Lebenszeit verschwenden.
 
Rechtsstreit als Privatperson vs. Microsoft ? Vergiss es. Da ist das erste Anwaltsschreiben teurer als neue Windows 11 Lizenz zu kaufen.
Dann zieht es sich Jahre hin durch alle Instanzen und selbst falls du irgendwann Recht bekommen solltest hast tausende Euro verbrannt.

Ich persönlich würde dann einfach nach anderen Wegen gucken Windows zu aktivieren wenn Microsoft einfach so deine gekauften Lizenzen deaktiviert. Wie genau das geht darf und werde ich hier aus rechtlichen Gründen aber nicht schreiben. Die Möglichkeit besteht, aber wie genau musst du selber rausfinden.
 
MarkP schrieb:
Ist es nicht.

Du hast nach Upgrade von Windows 7 OEM auf Windows 10/11 weiterhin nur eine Windows 7 OEM Lizenz. Diese kannst du auf Grund des Urteils weiterhin auf neuer Hardware aktivieren. Das Upgrade auf Windows 10/11 ist keine OEM Version, daher auch die Hardwarebindung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Terrier und tollertyp
kachiri schrieb:
Die bezieht sich auf den Zustand bei Lieferung.
Eben. Microsoft hat von Anfang an ein kaputtes Windows ausgeliefert. Die Patchdays beweisen das ja.

kachiri schrieb:
Die Gewährleistung gilt 2 Jahre.
Ja schon. Aber wenn fortwährend Mängel auftreten die gefixt werden müssen, dann ist natürlich nicht nach zwei Jahren Schluss.
Das wäre ja allenfalls der Fall wenn es gar keinen Mangel gab. Dann kann ich natürlich nicht nach 2 Jahren ankommen und plötzlich sagen: Hier stimmt was nicht.
Dann greift Verjährung.

Stell Dir mal vor, Du kaufst ein Auto aber das muss quasi ständig in die Werkstatt wegen Nachbesserung. Da wäre es ja auch komisch, wenn der Autohändler nach zwei Jahren ständiger Reparatur sagen könnte: So. Jetzt bin ich aber raus.

kachiri schrieb:
Der Händler ist zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet, nicht der Hersteller.
Mag sein. Aber der wäre ja so oder so nicht in der Lage das selbst zu reparieren. Dem bliebe ja nix anderes üblich als die Software bei Microsoft einzuschicken.
Was soll das also bringen?
Da könnte man sich drauf berufen, das das völlig praxisfern ist.

Oder bringst Du Dein Gerät bei jedem Patchday dahin, wo Du die Lizenz gekauft hast und lässt es vom Händler updaten?
Wohl kaum.

kachiri schrieb:
Du kaufst bei einer Software kein "mangelfreies Produkt", was es perse schon einmal gar nicht geben kann, sondern das Nutzungsrecht, dieses Produkt zu nutzen. Eine Lizenz eben...
Naja. In Deutschland erwirbst Du schon Eigentumsrechte an Software. Genau das war ja der Knackpunkt bei dem OEM-Urteil.

kachiri schrieb:
Was nach wie vor geht: Windows 7 nutzen. Dieses "Lebenslange Nutzungsrecht" hat man mit den Kauf erstanden...
Da greift eben wieder, was ich vorher schon sagte. Microsoft kann das gerne machen. Dann muss es aber auch nach dem neusten Stand der Technik ein mangelfreies Produkt sein.
Das will natürlich Microsoft nicht machen weil die keine uralte Version supporten wollen.
Bleiben also realistischerweise zwei Möglichkeiten: Update oder Geld zurück. :-)

Aber ich bin kein Rechtsexperte. Ich behaupte hier nicht, das es wirklich so ist.
Ich finde das als Rechtsfrage aber spannend und finde da die Lage auch nicht unbedingt 100% eindeutig.

Praktisch gesehen würde ich im konkreten Fall Microsoft den virtuellen Finger zeigen und mir ein Linux installieren. ;-)

redjack1000 schrieb:
Na dann los, was hindert Dich daran, dein "Recht" durchzusetzen?
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Auf der einen Seite ein Millardenkonzern mit großer Rechtsabteilung. Auf der anderen Seite ein kleiner Privatmann.

Da jetzt ein teuren Rechtsstreit durchzuführen der sich über Jahre ziehen kann (und ohne Garantie, das man den gewinnt) und das für einen letztlich lächerlichen Betrag würde ja keinen Sinn machen.

Ich glaube DAS ist ein Hinderungsgrund, sein Recht durchzusetzen.
 
MarkP schrieb:
Zwingen müsste man sie mit Hilfe von dem Urteil aus Karlsruhe können, dass eine verbilligte Update-Lizenz auch nicht an Hardware gebunden sein darf, denn wer so eine verbilligte Lizenz kauft, der hat deswegen trotzdem eine vollwertige Lizenz nach deutschem Recht.

Du bist ganz sicher das Dein Text exakt so damals aufgefuehrt wurde. 😉
Vergiss es. Die Zeit das ein Key fuer ein W11 gut ist zum aktivieren ist vorbei. Das bekommst Du hier mittlerweise auch nicht per MS Konto hin.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: tollertyp
andy_m4 schrieb:
Eben. Microsoft hat von Anfang an ein kaputtes Windows ausgeliefert. Die Patchdays beweisen das ja.
Gut. Gehen wir mal davon aus, dass Microsoft ein fehlerhaftes Produkt geliefert hat. Das könnte tatsächlich, ich bin auch Laie, bei Bugs oder Sicherheitslücken durchaus der Fall sein. Sprich: Sicherheitslücke = Mangel.
Dann hat Microsoft die Pflicht, die Sicherheitslücke zu beseitigen. Mit jeder beseitigen Lücke beginnt die Frist quasi von vorne.
Jetzt könnte man meinen, damit hätte man quasi "Endlos" Gewährleistung.

Nun habe ich einfach mal Google angeworfen: Zum Tragen kommen dürfte hier der CRA (Cyber Resilience Act). https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/U...Resilience_Act/cyber_resilience_act_node.html

Der dürfte für Windows 7 aber sicher nicht gelten, weil er gerade erst im Dezember 2024 "verabschiedet" wurde und auch Übergangsfristen vorsieht.

Im Grunde muss ein Hersteller, soweit ich das lese, mindestens 5 Jahre "Support" gewährleisten. Ob kürzere Supportzeiten möglich sind, kann ich gerade nicht herauslesen. Dafür müsste man sich das Gesetz im Detail anschauen. Ich vermute aber: Nein.
Der Supportzeitraum muss aber auch vom Entwickler kommuniziert werden.

Wenn ich jetzt mal weiter recherchiere, hat Microsoft bereits zu Release von Windows 7 einen Lebenszyklus von 10 Jahren angegeben. Das heißt innerhalb dieser 10 Jahre war Microsoft zu Sicherheitsupdates verpflichtet, wenn man den CRA mal als Maßstab nimmt.
Das Supportende war absehbar.

Insofern: Nein, du hast durch die Einstellung der Software-Supports kein Anrecht auf Lieferung der neuen Software Version. Und eben auch kein Recht auf "Geld zurück".

Der CRA schafft Sicherheiten für Verbraucher. Das ist gut. Defacto geht Microsoft sogar schon länger sogar über die Anforderung des CRA hinaus. Der CRA dürfte also eher kleinere Entwickler/Hersteller betreffen. Vor allem günstige Produkte ;)
Ergänzung ()

andy_m4 schrieb:
Bleiben also realistischerweise zwei Möglichkeiten: Update oder Geld zurück. :-)
Kurz: Nope :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TomH22 und tollertyp
PonJoe58 schrieb:
Danke, genau die war es, die ich meinte.
Ergänzung ()

MarkP schrieb:
Zwingen müsste man sie mit Hilfe von dem Urteil aus Karlsruhe können, dass eine verbilligte Update-Lizenz auch nicht an Hardware gebunden sein darf, denn wer so eine verbilligte Lizenz kauft, der hat deswegen trotzdem eine vollwertige Lizenz nach deutschem Recht.
Welchen Lizenznachweis hast du denn nun eigentlich?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: PonJoe58 und BFF
kachiri schrieb:
Wenn ich jetzt mal weiter recherchiere, hat Microsoft bereits zu Release von Windows 7 einen Lebenszyklus von 10 Jahren angegeben.
Das ist aber letztlich irrelevant. Geltend ist immer noch das Gesetz. Sonst könnte der Hersteller ja auch einfach einen Lebenszyklus von einer kurzen Zeit festlegen. Sagen wir mal einen Monat, so das die alte Version mit jedem Patchday obsolet wird.
Ist ja also ganz offensichtlich das die Aussage des Herstellers nicht maßgeblich sein kann.

Was den Cyber Resilience Act angeht, ist es sicher auch eine Folge der gelebten Wirklichkeit.
Außerdem richtet der sich ja explizit an den Hersteller. Der darf also nicht mal ein Produkt auf den Markt bringen ohne das er sich verpflichtet, das er für mehrere Jahre fortwährend Mängel beseitigt.
Und er hat auch seinen Schwerpunkt in der Prävention. Das heißt, der Hersteller soll durch Maßnahmen schon vorher dafür sorgen, das erst gar kein Mangel auftritt.

Und Gewährleistung, was ja hier auch schon erwähnt wurde, ist etwas was man gegenüber dem Verkäufer/Händler hat.

Um mal das in einer anderen Produktkategorie zu erklären. Nehmen wir mal an, wir hätten das Problem bei Kühlschränken. Es werden Kühlschränke verkauft alle Kunden hätten ständig das Problem, das die kaputt gehen und die müssten das jedes Mal reparieren lassen bzw. es auch ständig Rückrufaktionen gibt, weil Defekte drohen usw.
Und Gewährleistung greift zwar, aber da das so ein Massenphänomen ist, ist das natürlich trotzdem ein unhaltbarer Zustand.
Also schafft man ein Freezer-Resilience-Act der die Hersteller verpflichtet, endlich mal ordentliche Geräte zu bauen die nicht gleich auseinander fallen, sobald sie den Laden verlassen.

Vergleichbare Regelungen für physische Geräte gibts ja auch schon. Man denke nur an Sicherheitsvorschriften. Damit halt ein Produkt nicht so mangelhaft ist, das Du ein elektrischen Schlag kriegen kannst bloß weil Du das Gehäuse berührst.

Der Cyber Resilience Act geht eher in diese Richtung statt in Richtung Gewährleistung.
 
andy_m4 schrieb:
Das ist aber letztlich irrelevant. Geltend ist immer noch das Gesetz. Sonst könnte der Hersteller ja auch einfach einen Lebenszyklus von einer kurzen Zeit festlegen. Sagen wir mal einen Monat, so das die alte Version mit jedem Patchday obsolet wird.
Richtig. Und wann liegt gemäß § 434 BGB ein Sachmangel vor?

(2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie
1. die vereinbarte Beschaffenheit hat,
2. sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
3. mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 1 gehören Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und sonstige Merkmale der Sache, für die die Parteien Anforderungen vereinbart haben.

(3) Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie
1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet,
2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung
a) der Art der Sache und
b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,
3. der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und
4. mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann.
Zu der üblichen Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 2 gehören Menge, Qualität und sonstige Merkmale der Sache, einschließlich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit. Der Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Subjektive Anforderungen sind im Grunde die zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Eigenschaften. Klammern wie die mal aus. Die dürften hier nicht relevant sein. Es sei denn, man ist ein Unternehmen. Dann wäre sowas wie Wartungsvereinbarungen und so weiter interessant.

Wichtig sind also die objektiven Anforderungen.
1. Eignete sich Windows 7 mit Übergabe für die gewöhnliche Verwendung eines Betriebssystems? Würde ich nicht verneinen. Sehe ich keine Anhaltspunkte für.
2. Hatte Windows 7 mit Übergabe die Beschaffenheit, wie es für ein Betriebssystem (2a) üblich wäre? Wurde sich an öffentliche Äußerungen bzw. Werbung (2b) gehalten? Auch 2a würde ich bejahen. Fehlerfreie Software gibt es nicht. Auch andere Betriebssysteme weisen Sicherheitslücken auf. Auch werden andere Betriebssysteme nicht ein Leben lang gepflegt. Zu 2b würde ich anführen, dass Microsoft mit Release direkt den Lebenszyklus von 10 Jahren kommuniziert hat. Auch hat Microsoft nicht mit einer lebenslangen Update Garantie geworben.
3. Können wir ausklammern.
4. Können wir von ausgehen.

II Satz 2 und III Satz 2 klammere ich mal aus. Dürften hier aber auch nicht zum Tragen kommen. Ich persönlich würde zum Ergebnis kommen, dass gemäß § 434 gar kein Sachmangel vorliegt. Entsprechend gibt es ohne Sachmangel auch kein Recht auf Nachbesserung im Sinne von § 439.

Das Produkt war im Sinne des Gesetzes "mangelfrei".

Vor allem muss man die Gewährleistung unter dem Gesichtspunkt lesen, dass der Verkäufer im Endeffekt auch nur ein Produkt eines Dritten verkauft. In der Regel zumindest. Er trägt eine gewisse Verpflichtung für das in Verkehr bringen. Du kannst ihm aber eben auch nicht die gesamte Last übertragen. Das wäre nicht verhältnismäßig.
Gerade bei Software hat der Händler ja im Grunde so gut wie keine Handhabe. Er kann keine Sicherheitspatches liefern. Das kann nur der Entwickler. Und wenn dessen Produkt sein Lebensende erreicht hat, gibt es da nicht mehr. Du wirst den Händler dann aber auch nicht mehr haftbar machen können.

An dieser Stelle tritt eben der CRA, der den Hersteller von Software zu einen Mindeststandard verpflichtet.

---
Für "digitale Produkte" dürften seit 2022 die §§ 327 ff. BGB interessant sein. Insbesondere die §§ 327e+f


Durch die deutliche Kommunikation wirst du nach meiner Ansicht rechtlich niemals durchgesetzt bekommen, dass Microsoft Windows 7 Käufern ein Update auf ein aktuelles Betriebssystem kostenfrei zur Verfügung stellen muss bzw. Microsoft den Kaufpreis für Windows 7 erstatten muss.
Angenommen Microsoft ist der Hersteller. Und eben genau weil Microsoft den Supportzeitraum von 10 Jahren deutlich kommuniziert hat, wusstest du als Käufer, dass das gekaufte Produkt ein "Ablaufdatum" hat.
Wäre aus meiner Sicht aber eh auch ein Merkmal nach 434 III Nr. 2. Software hat ein Ablaufdatum. Immer.

Ich will es noch einmal betonen: Ich bin kein Rechtsanwalt und hinsichtlich Privatrecht auch eher Laie. Aber ich weiß wie Recht funktioniert und am Ende ist Recht sowieso auch immer eine Sache der objektiven(!) Argumentation anhand geltender Gesetzestexte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: tollertyp
Ich hatte nach einem Hardwaredefekt und einem Tausch der CPU und des Mainboards ebenfalls ein nicht mehr aktiviertes Windows 11. Nach etwas Recherche habe ich relativ schnell eingesehen, dass ich eine neue Lizenz brauche um das wieder aktivieren zu können. Was das Thema neue Lizenz angeht habe ich dann wiederum drei Möglichkeiten gefunden:

1) Echte Lizenz für über 100 €
2) "Lizenzen" für um die 15-20 €. Graubereich (eigentlich mehr so Graphitschwarz)
3) Direkt alles egal: https://winfuture.de/news,148978.html (auf Github, das Microsoft gehört)

Alle drei Varianten verhelfen dir wieder zu einem aktivierten Windows. Nur die erste davon ist sicher legal. Entscheide gemäß deinen persönlichen Moralvorstellungen.
 
kachiri schrieb:
Und wann liegt gemäß § 434 BGB ein Sachmangel vor?
Vorne weg, ich finde es super das Du Dich so ausführlich mit der Thematik auseinander setzt und mit mir in den Austausch gehst.

kachiri schrieb:
Fehlerfreie Software gibt es nicht.
Das halte ich übrigens für eine Schutzbehauptung die die Softwareindustrie gerne verwendet.
Die ist tatsächlich auch in der theoretischen Informatik unterlegt. Allerdings ist es so einfach natürlich nicht. Du hast schon erhebliche Möglichkeiten potentielle Bugs von vornherein auszuschließen. Warum das in der Praxis häufig nicht geschieht sind vor allem Kostengründe.
Ich sag mal salopp: Wenn man Windows "ordentlich" entwickeln würde, hätte man 10x so hohe Kosten.
Die Softwareindustrie lebt quasi davon, das Schlamperei durch geht und keine Konsequenzen hat.

kachiri schrieb:
Auch andere Betriebssysteme weisen Sicherheitslücken auf.
Naja. Der Verweis auf andere Software ist schwierig. Das kann ja kein Maßstab sein.
Und meine Behauptung war ja auch nur, das man solche Gewährleistungsansprüche nur gegenüber Microsoft gelten machen sollte. Das war jetzt nur das Beispiel, weils in dem Thread nun mal um Windows ging.

Selbst ein Verweis auf Open-Source-Software würde hier nicht helfen. Da hast Du zwar gar keinen Gewährleistungsanspruch. Allerdings wird die ja auch i.d.R. nicht verkauft.
Wenn sie allerdings verkauft wird (weil sie Teil eines Produktes ist; SmartTV, Home-Router whatever), dann hättest Du natürlich Ansprüche. Aber dann auch nur gegenüber dem Hersteller und nicht dem Open-Source-Autor.

kachiri schrieb:
Auch hat Microsoft nicht mit einer lebenslangen Update Garantie geworben.
Ja. Aber das ist ja an der Stelle gar nicht der Punkt. Es geht ja nicht darum, das Microsoft irgendwas versprochen hat. Es geht darum, das ein Produkt bei Auslieferung mangelfrei sein muss.

Und ein Mangel liegt vor wegen dem Satz:

Zu der üblichen Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 2 gehören Menge, Qualität und sonstige Merkmale der Sache, einschließlich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit.
Da es regelmäßig Sicherheitsupdates gibt, ist ja ganz offenbar der Aspekt Sicherheit gar nicht vom Start weg erfüllt.

kachiri schrieb:
Er trägt eine gewisse Verpflichtung für das in Verkehr bringen. Du kannst ihm aber eben auch nicht die gesamte Last übertragen. Das wäre nicht verhältnismäßig.
Na ja. Er ist ja nicht dazu gezwungen das Produkt zu verkaufen. Er macht das ja freiwillig. Und dann muss er auch mit den Konsequenzen leben.
Zumal es ihm ja in der gelebten Praxis schon einfach gemacht wird, weil er sich ja gar nicht um Mängel in Windows kümmern muss weil das Microsoft mit seinem Windows-Update für ihn regelt.
Insfoern hat er eh schon wenig Last damit und dann soll er sich aber zusätzlich noch aus der Verantwortung stehlen können?

Außerdem ist es ja bei Software inzwischen häufig so, das Du die vom Hersteller direkt kaufst. Also spätestens dann würde ja Dein "Verkäufereinwand" nicht mehr greifen.

kachiri schrieb:
Gerade bei Software hat der Händler ja im Grunde so gut wie keine Handhabe. Er kann keine Sicherheitspatches liefern.
Im Falle von Windows ists eher schwierig. Im Falle von Open-Source-Software ginge es aber schon bzw. geschieht das ja auch.
Außerdem muss er das ja gar nicht selbst machen. Wenn meine gekaufte Bohrmaschine kaputt geht, schraubt ja da der Händler auch nicht selbst dran rum, sondern klärt das mit dem Hersteller.
Für mich als Kunde ist aber der Händler Ansprechpartner. Genau deshalb, damit ich mich nicht selbst mit dem Hersteller (die vielleicht noch irgendwo im Ausland sitzt) herumschlagen muss.

Anyway, wenn ein Händler sich dem (aus was für Gründen) nicht gewachsen sieht, dann darf er so ein Produkt nicht verkaufen.
Ein Obsthändler der verschimmelte Bananen verkauft der kann sich auch nicht damit rausreden, das er ja nix dafür kann das sein Lieferant immer schlechte Ware liefert und überhaupt? Was soll er machen? Ja kann weder den Schimmel effektiv rauskratzen noch selbst Bananen anbauen. Also liebe Kunden: Lebt damit.

Warum sollte man bei Software nachsichtiger sein als bei anderen Produkten?


kachiri schrieb:
An dieser Stelle tritt eben der CRA, der den Hersteller von Software zu einen Mindeststandard verpflichtet.
Na ich sehe das nicht so, das CRA ein Ding für Händler ist damit die kein schweres Leben haben.
Es ist eher so was, wie ich schon sagte: Es geht um Mindeststandards. Genau wie bei physischen Geräten auch. So was wie "soll nicht in Flammen aufgehen". Oder "keine Giftstoffe enthalten" und all die ganzen Regelungen, die es für physische Ware gibt.

kachiri schrieb:
wusstest du als Käufer, dass das gekaufte Produkt ein "Ablaufdatum" hat.
Sehe ich wie gesagt anders. Sonst könnte sich der Hersteller ja ein beliebiges Ablaufdatum aussuchen.
Abgesehen davon, gilt das ja. Wenn eben zwischendurch keine Fehler auftreten.
Außerdem gilt Support (im Falle von Windows) ja nicht nur für Fehler. Für Windows gibts ja auch Feature-Upgrades u.ä. Und ja. Auf die hätte ich kein Anspruch. Erst recht nicht nach Ablauf des Support-Zeitraumes.
Aber wie gesagt: Dieser Bereich hat nix mit Gewährleistung zu tun.

kachiri schrieb:
Ich will es noch einmal betonen: Ich bin kein Rechtsanwalt und hinsichtlich Privatrecht auch eher Laie.
Ja. Sind wir beide nicht.
Finde es aber interessant, darüber in den Gedankenaustausch zu gehen.
 
Und dennoch ist Microsoft hier auf der absolut sicheren Seite.

Im Übrigen: Vertragspartner ist der Händler. Der ist eigentlich verantwortlich, denn der ist Vertragspartner. Apropos Vertragspartner: Ohne Kaufnachweis hat weder der Händler noch Microsoft irgendwas zu tun.

Und dass Microsoft egal wann man die Software gekauft hat Sicherheitsupdates über die 2 Jahre hinaus gemacht hast ist eigentlich Kulanz. Rechtlich hätten sie diese nach 2 Jahren bereits einstellen können. Und mit 2 Jahren meine ich nicht nach Veröffentlichung der Windows-Version, sondern dem Kaufdatum.
 
Zurück
Oben