ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 6.438
Machst Du/Ihr mal eine Fortbildung in Sachen Grundbuchrecht mit und bist danach schlauer!
--> ZVG, ZPO, GBO, BGB
Wohnrecht ist nicht schlimmer als Nießbrauch. (hat übrigens hier auch keiner behauptet)
Es erlischt nicht, bei einer Versteigerung, wenn es vorrangig ist. (ist der Fall beim TE)
Es kann automatisch Vorrang haben, wenn es zeitlich vor dem Grundpfandrecht eingetragen ist. (wäre beim TE der Fall)
Abteilung II und III im Grundbuch sind gleichberechtigt (!) und jeweils (!) in Ränge (=lfd. Nummer) unterteilt.
Abteilung II Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Reallasten, Auflassungsvormerkung, Zwangsversteigerungsvermerk
Abteilung III Hypotheken und Grundschulden
--> ZVG, ZPO, GBO, BGB
Wohnrecht ist nicht schlimmer als Nießbrauch. (hat übrigens hier auch keiner behauptet)
Es erlischt nicht, bei einer Versteigerung, wenn es vorrangig ist. (ist der Fall beim TE)
Es kann automatisch Vorrang haben, wenn es zeitlich vor dem Grundpfandrecht eingetragen ist. (wäre beim TE der Fall)
Abteilung II und III im Grundbuch sind gleichberechtigt (!) und jeweils (!) in Ränge (=lfd. Nummer) unterteilt.
Abteilung II Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Reallasten, Auflassungsvormerkung, Zwangsversteigerungsvermerk
Abteilung III Hypotheken und Grundschulden