Impressum in Homepage

GimpeR

Cadet 2nd Year
Registriert
Juli 2008
Beiträge
25
Hallo,
ich habe eine Frage, dass in Deutschland Impressumpflicht herrscht ist mir klar. Ich habe es bisher immer so gemacht, dass ich einen Disclaimer hatte, sowie Kontaktmöglichkeiten (ICQ, MSN, E-Mail) aber kein Namen oder Adresse.

Ich hatte bisher meine Website (meinen Blog) bei bplaced gehostet, doch gestern wurde mein Account wegen fehlenden Impressums gesperrt, ich habe mich bereit erklärt ein gültiges Impressum zu ergänzen. Jetzt ist meine Frage aber ob ich irgendwie die Anschrift umgehen kann. Ich hab zwar gelesen, das mindestens der Name und die Anschrift vorhanden sein muss, aber gibt es vlt. noch irgendeinen Trick wie ich diese nicht so offentsichtlich reinschreiben muss, zB sowas wie: Für mehr Informationen zum Betreiber der Website, kontaktieren Sie mich über eine der oben genannten Möglichkeiten.
Oder irgendsoetwas?

mfg
 
Webspace im Ausland^^ Mir ist allerdings neu das sich jetzt schon kostenlose Hoster für nen Impressum interessieren 0o
 
@GimpeR,

Hast Du was zu verheimlichen ? ;)

Zunächst hast Du Dich nicht an die AGB von beplaced.net gehalten (Absatz 3: Pflichten des Benutzers):
http://www.bplaced.net/?location=terms


Du bist ein geschäftsmässiger Anbieter (sofern Du deutscher Staatsbürger bist) einer Webseite im Sinne des TDG, somit bist Du, unanbhängig von der TLD oder Ort Deines Webspaces verpflichtet, die Anbieterkennung auf der Webseite - Sprich Impressum - laut Vorgaben des TDG anzubringen.

§ 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt
Auszug TDG

HTH,
Ben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt!)
Hast Du was zu verheimlichen ? ;)

Ja meine Adresse, die muss ja nicht jeder wissen ;)
Aber die Webpräsenz ist völlig legal, also nichts im den Sinne zu verbergen.
im Ausland hosten bringt nichts, macht nur einen unseriösen Eindruck auf die Besucher...
Dieses eine Hackerforum mit dem "PW Stealer" war schließlich auch in Russland auf angeblich sicheren Webspace...
aber zurück zum Thema:
Es ist also die einzigste Möglichkeit alle Angaben korrekt und vollständig zu machen, so dass sie für jeden sofort einsehbar sind (ohne Anfrage, etc.)?
 
Ja, das ist das einzige Möglichkeit - zumindest ist mir nichts anderes bekannt!


Ansonsten, wenn Dir das extrem wichtig ist, konsultiere einen Rechtsanwalt für Onlinerecht / Medien.

Hier noch ein paar Informationsquellen:

http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/index.php

Webimpressum-Assistent
http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php

Ah, ich lese gerade:

Wenn Du eine reine private Webseite hast, sollte nun die Impressumspflicht nicht durch das TDG wirksam werden.
Die Frage ist, in wie weit kann man plausibel belegen, das es eine reine private Webseite ohne "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" ist. Den auch in diesem Falle muss der "Journalist" mit Name + Anschrift im Impressum genannt werden.

http://www.net-and-law.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php

Endlich muss kein Impressum mehr her :) (Das TDG ändert sich auch ständig :/ )
 
Zuletzt bearbeitet:
dann lies mal den Eingeschränkte Impressumspflicht nach § 55 I RStV

Gem. § 1 Abs. 4 TMG, § 55 Abs. 1 RStV haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, Name und Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten verfügbar zu halten. Diese Fallgruppe betrifft damit Webmaster, die von den beiden vorangegangen Fallgruppen nicht erfasst werden, also nicht nur rein persönlichen Zwecken dienende Webseiten betreiben, aber auch nicht geschäftsmäßig tätig sind, auch keine Werbeanzeigen schalten lassen.

heisst kurz gesagt, hast du keine familieren oder persönlichen Inhalt auf der Seite, brauchst du ein komplettes Impressum, das hat mit kommerziell und nicht kommerziell wenig am Hut:

ich zitiere mal aus einem Rechtsforum:

Streng genommen bist Du nur Betreiber einer privaten Website, wenn Du Deine Inhalte auschließlich selber Pflegst. Wer hat das schon?
In dem Moment, wo Du auch nur Kommentarfunktion zuläßt, dann bist Du schon Dienstanbieter. Dabei ist auch vollkommen gleich, ob Du da kommerziell bist.

Im Zweifelsfall ist es besser ein Impressum zu haben als darauf zu verzichten, da es auch Anwälte gibt, die einen wegen Unterlassener Impressumspflicht abmahnen (und dann ihren Honorarsatz dafür verlangen dürfen).
 
Ok vielen Dank, damit wäre die Sache wohl geklärt.
 
Hi zusammen!

Wollte kein neues Thema dazu eröffnen, daher meine Frage hier.

Ich habe Webspace in Deutschland gemietet und betreibe auch eine Website mit Impressum.

Nun hat mich ein Bekannter (wohnt im Ausland) gefragt, ob ich ihm in einem Unterordner von meiner Webiste, domain.de/nameXY
seine Website ablegen könnte (nur paar statische HTML-Seiten).

Allerdings benötigte er in dem Land wo er lebt kein Impressum. Es ist eine private Webiste (legaler Inhalt)
und in der Landessprache geschrieben.

Meint ihr das klappt so? Oder könnte es Probleme geben, da der Webspace in Deutschland
liegt? Könnte er oder ich deshalb eine Mahnung erhalten?

Denn - würde er vom Ausland aus, sich bei einem deutschen Webspace-Anbieter registrieren,
müsste er sicherlich auch kein Impressum angeben, oder doch?

Es geht lediglich um den Webspace. Eine Domain hat er in seinem Land registriert (Auskunft über whois möglich).

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
blueAge
 
laut #6 wohl nicht ;)
 
LOL. warum sollte sich denn eine privatperson von irgendwem (staat inkl.) vorschreiben lassen was er auf seine private homepage macht?! auf die idee würd ich persöhnlich jetzt nichtmal kommen. das man manche sachen nicht draufmachen darf ist ja klar und sinnvoll. such dir einfach einen normalen webhoster und dein problem ist weg.
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Lieutenant chinamaschiene
Die große CB Umfrage zu Windows 7 / Schutz vor dem Bundestrojaner / V wie Vendetta
Post #12
 
chinamaschiene schrieb:
such dir einfach einen normalen webhoster und dein problem ist weg.
Du meinst, nur weil sein Webhoster ihn dann nicht mehr auf das fehlende Impressum hinweist, wäre das Problem damit vom Tisch?
Das ist doch die totale Kopf-in-den-Sand-Mentaliät: Ein Problem löst sich nicht dadurch auf, indem man es ignoriert.
 
das problem ist ja das er kein impressum haben will oder nur eins haben will ohne adresse.
und um deine frage zu beantworten:

JA! das problem wäre damit gelöst.

habe auf meiner homepage nen telefonnummer + name und auch keine addresse. warum auch? will doch nicht das jeder freak bei mir vorbeikommen kann. ist für mich aber normal. das ist meine freie entscheidung. punkt.
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Lieutenant chinamaschiene
Die große CB Umfrage zu Windows 7 / Schutz vor dem Bundestrojaner / V wie Vendetta
Post #14
 
deine freie entscheidung kann dich aber ordentlich geld kosten!
 
falschparken geht aber nicht in den drei- bzw vierstelligen bereich... aber wie dem auch sei, mach wie du es für richtig hälst ;)
 
achso: "Wird mit mindesstrafe von 1000 bzw 10000 euro belegt" das wusste ich nicht. ehrlich gesagt wusste ich nichtmal das es so nen gesetz gibt für privatpersonen. woher denn auch? du weist es ja von deiner vorlesung. werde jetzt gleich meine komplette anschrift auf jedem meiner internetauftritte posten.
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Lieutenant chinamaschiene
Die große CB Umfrage zu Windows 7 / Schutz vor dem Bundestrojaner / V wie Vendetta
Post #18
 
unwissenheit schützt vor strafe nicht

klingt hart, is aber so!
 
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