In Österreich geblitzt! Beiweise, Anfechtbar etc.?

Das werde ich auf tun, aber ich vertraue den Behörden nicht gerne blind; was ist denn, wenn es ein Messfehler war? Wenn das Foto bullshit ist?

Blind zahlen ist nicht meine Art.

Warum ist die Anschuldigung falsch?

Weil ich nur bedingt dämlich bin, hier wurde immerhin schon die Toleranz abgezogen, und bei allem was Recht ist, aber ich fahre nicht mit 110 oder so an einem Ortsschild vorbei. Ich habe meinen Führerschein auch nicht erst seit gestern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst das Foto anfordern, wenn Du Einspruch erhebst. Allerdings würde ich es lassen, da auch ein möglicher Führerschein Entzug droht! Ich weiß aber nicht genau, ob das jetzt durch den Einspruch aktiviert werden könnte. Die Strafe wird durch den Einspruch möglicherweise trotzdem höher - Bearbeitungsgebühr, Foto etc.

Das mit dem sofort rausholen bei Pistolen Messung bin ich mir auch nicht sicher. Diese Messungen werden meistens von zwei Beamten durchgeführt. Als Österreicher hättest Du wenig Chancen da durch zu kommen, ausser Du warst es wirklich nicht. Bei uns darf ein Beamter auch die Geschwindikkeit schätzen, und Du bekommst Deine Strafe.

Die Verurteilung durch andere Forenteilnehmer sehe ich kritisch, wenn man die Stelle und die Verhältnisse nicht kennt.

Ich bin quasi Berufsfahrer in Ö mit 50-70tkm. Gemessen wird oft nicht dort wo es gefährlich ist, sondern dort wo die meisten Überschreitungen zu Erwarten sind.
 
@Johannes66: Danke für die ausführliche Antwort, Dein Beitrag hilft mir (leider im Gegenasatz zu vielen anderen) weiter.

Da die Rechtslage in Österreich sich von der deutschen scheinbar deutlich unterscheidet, und ich mich da nicht auskenne, verzichte ich auf den Einspruch. Schade dass ich der Justiz da blind vertrauen muss.
 
44 km/h zu schnell. Nur recht so dass du dafür tief in den geldbeutel greifen musst.
 
Johannes66 schrieb:
Gemessen wird oft nicht dort wo es gefährlich ist, sondern dort wo die meisten Überschreitungen zu Erwarten sind.

ist in deutschland nicht anders!
 
Würde Einspruch erheben, wenn kein Bild vorliegt kannst ja weiter schauen.
Am besten zum Informieren wäre hier aber nen Forum aus Österreich, da werden die sich dort besser auskennen mit dem gegebenen Recht wie wir.

Ansonsten könnte man wenn man Zeit hat auch die Alternativ Strafte nehmen, wenn cih das aus de Brief richtig verstanden hab entweder bezahlen oder du kannst 96 Stunden in den Knast gehen.
Könnte man gut riskieren, 4 Tage die Grünen aus Österreich ärgern. Kommt die Teurer ^^

@Athlon 64
Nur weil man vorm Ortsschild keine Vollbremsung macht ...

Allgemein im Ausland wo die Strafen auch bei uns Geltend gemacht werden können lieber zu langsam fahren...
Ist allgemein so, da wird extra bei den Ausländern gemessen, da diese sich meist mit den Örtlichen Gesetzen nciht auskennen.
 
Ohje, vielleicht hätte ich die Zahl rausnehmen sollen, ich glaube bei vielen machts einfach *bnääääätz* im Hirn, wenn sie sowas sehen, obwohl sie keinerlei Ahnung von der Situation haben.

@Darkwonder: Das mit den 96 Stunden ist glaube ich keine so gute Idee, erstens ist das eine Frage der Unterbringung und zweitens könnte sich das doch auf das Vorstrafenregister auswirken?

Abgesehen davon denke ich, dass man den Thread nun schließen sollte, meine Frage ist beantwortet.
 
War nur ne Idee ^^, an das mit Vorstrafen hab ich gar nciht gedacht.
Obs eingetragen wird kp und wenn nur in Österreich oder auch bei uns.
Müsste man in Erfahrung bringen.
 
Darkwonder schrieb:
...Ist allgemein so, da wird extra bei den Ausländern gemessen, da diese sich meist mit den Örtlichen Gesetzen nciht auskennen.

Das ist doch totaler unsinn. Eine Messung erfolgt durch Geräte, die nicht sofort erkennen, ob es sich um einen Ausländer handelt oder nicht. Als ob die Polizei bei Ausländern noch was draufschlägt! :rolleyes:
 
Das Photo "anfordern" wirst nicht können, eine Akteneinsicht ja. Wenn du glaubst im Recht zu sein mach einen Einspruch gegen die Verfügung. Und zum "Lasermeßung als Beweis": in Ö. sind auch Zeugenaussagen von Polizisten die deine Geschwindigkeit schätzen möglich, und wenn der Richter den Polizisten für glaubwürdig und erfahren genug hält, kann ein Urteil darauf beruhen, das liegt im Ermeßen des Richters !
 
Inzersdorfer schrieb:
[...] sind auch Zeugenaussagen von Polizisten die deine Geschwindigkeit schätzen möglich, und wenn der Richter den Polizisten für glaubwürdig und erfahren genug hält [...]

Ist auch in Deutschland möglich.
 
hmmm... eingentlich müssten die dir das beweis foto gratis mitsenden quasi als beweis. wer weiss, wer wirklich hinter diesem schreiben steckt? eine alte schreibmaschine oder nadeldrucker habe ich auch hier, ich könnte dies so verfassen und dir meine kontonummer hinschreiben.
ich würde dort telefonisch anrufen und nachfragen, ob sie dir ein beweisfoto senden können (post oder email, was günstiger kommt) und denen am telefon erklären, dass du nur sicher gehen willst, dass du es wirklich an die polizei zahlst und nicht an irgendeinen gauner der sich damit berreichert und dann vielleicht gleich anfragen, ob du punkt genau auf höhe der ortstafel die genannte geschwindigkeit haben musst.

es könnte auch sein, dass jemand auf gleicher höhe war, geblitzt wurde und du dabei die strafe bekommst. ist mir auch schon passiert, wurde per beweis foto geklärt.

bei uns in der CH gilt 25-50m abstand, genau auf der geschwindigkeitsbegrenzung darf nicht geblitzt werden.
ich zumindest lasse immer mittels motorbremsen oder lasse ausfahren, je nachdem wie schnell ich gerade fuhr.

ps. 60 auf dem tacho bei innerorts 50 ist heikel! die neuen radargeräte haben nur eine toleranz von 2-3km/h die abgezogen werden, wobei diese eigentlich 100% genau messen. ich würde bei deiner standard garage nachfragen, ob die dir mal die tacho abweichung bei 50 und 100km/h angeben können und ob diese linear verläuft.

bei mir ist es nämlich, wenn ich 50 auf dem tacho habe real 48-49km/h und bei 120 auf dem tacho real ca. 112km/h.

ansonsten kannst du per brief freundlich formulieren, dass du es nicht ganz nachvollziehen kannst und gerne eine klarstellung mit beweis vorzuweisen, da du nicht sicher sein kannst, von wem genau die anschuldigung kommt. mir fällt gerade das korrekte wort dafür nicht ein...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal zu dem Thema 60 statt 50. Klar, sowas passiert jeden Tag. Stell dir einfach mal 5 Minuten vor, dir passiert sowas. Zum Thema: Shit happens. Ich würde da aber glaube auch ein Photo sehen wollen bzw. sicher sein wollen, dass da alles ordentlich gelaufen ist. Ziemlich dünn der Vorwurf in der Form.
 
Ein Anruf ob das Schreiben echt ist, kannst Du ja machen. Aber wenn Du zur angegbenen Zeit dort warst, kannst davon ausgehen das es echt war. Ausserdem kommen die Zettl soweit ich weiß bei uns eingeschrieben mit Absender!

Das Ausländer extra gemessen werden ist wirklich völlig falsch. Es ist eher umgekehrt. Die Strafverfolgung ist aufwendig und Anzeigen mühsamer. Wir sind eher ein gemütliches Volk. Ich werde auf der Autobahn aber von unglaublich vielen Ausländern überholt, obwohl ich immer mit Tempomat knapp am Limit fahre (Tacho 145 - Navi 135-137). Warum ? Keine Ahnung.

Wenn das Schreiben echt ist, kannst Du davon ausgehen das alles korrekt ist. Ich habe jedes Jahr etliche Gespräche mit unseren Technikern, die Einspruch einlegen bei Ihren Anzeigen. Von allen Anzeigen bei unserer Truppe war noch keine falsch. Das einzige was erreicht wurde, waren Strafminderungen bei keinen aufliegenden Vergehen. Größtenteils kostet es dann mehr.

Ich habe Dir vom Einspruch abgeraten wegen dem Führerscheinentzug. Bei uns wäre eben der Führerschein weg. So eine Situation hatten wir aber noch nie.
 
Fu Manchu schrieb:
NEIN, in D darf die Geschwindigkeit nicht geschätzt werden, sie wird gemessen.

Der Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann grundsätzlich auch durch Schätzung durchgeführt werden. Geschwindigkeitsfeststellungen, die nur auf Schätzungen beruhen, müssen aber in kritischer Weise näher begründet werden und sind wegen grosser Fehlerquoten sehr zurückhaltend zu bewerten. Schätzungen verlangen grundsätzlich besondere Aufmerksamkeit und setzen grosse Erfahrung voraus (vgl. OLG Hamm, VRS 58 (1980), 380 (381); Hentschel Strassenverkehrsrecht, StVO, § 3 Rdnr. 63.). Diese muss von der Verteidigung im Einzelfall geklärt werden. Schätzungen, die von Ungeschulten vorgenommen werden und keine ausreichenden Bezugstatsachen einbeziehen, sind in der Regel unverwertbar (vfl. Hentschel, Strassenverkehrsrecht, StVO, § 3 Rdnr. 63 m.w.N.). Auch die Überzeugung eines Polizeibeamten, die Geschwindigkeit sei zu hoch gewesen, reicht für sich allein nicht aus (vgl. BayObLG, VRS 53 (1977), 433 (434); Hentschel, Strassenverkehrsrecht, StVO, § 3 Rdnr. 63.). Es werden jedoch kaum Zweifel daran bestehen, dass ein Polizeibeamter durch blossen Augenschein nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen kann, ob jemand Schrittgeschwindkeit oder bereits signifikant schneller fährt (BayObLG, DAR 100 , 37.)

Quelle: http://www.amazon.de/Straßenverkehr...=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1281633250&sr=1-1
 
OLG Karlsruhe vom 19.06.2008 (NZV 2008, 586): Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen. Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält. Der diesbezüglichen Schätzung eines Gemeindevollzugsbeamten dann besondere Verlässlichkeit zugemessen werden, wenn dieser in der Überwachung des fließenden Verkehrs besonders geschult und erfahren ist.

@Fu Manchu
Wo kann man nachlesen das eine Schätzung nicht möglich ist?

Unsere kleine Diskussion wird VisualVelocity aber nicht weiterhelfen ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
http://straffrei-mobil.de/index.php...hoehte-geschwindigkeit-darf-geschaetzt-werden

Es ist Teilweise möglich, wird aber laut Polizei nur angewandt wenn es eine "extrem Hohe" Geschwindigkeitsvergehen wäre. Also 30er Zone oder Spielstraße mit 100dert durch oder so ;-) bzw.
Kann aber überall anders sein was für Grüne es halt sind.

Dazu könnte man es da dann gut drauf ankommen lassen bei uns, da geschätzt ist immer ncoh geschätzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
07-15-18-05 schrieb:
@Fu Manchu
Wo kann man nachlesen das eine Schätzung nicht möglich ist?....

Das ist ja dein Problem, du hast zuerst die Behauptung der Schätzung aufgestellt, also musst du sie belegen. Ein Nichtvorhandensein (wie ich es behaupte) kann nur widerlegt werden durch den Beweis des Vorhandenseins. Also liegt es an dir.
 

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