News Insolvenz: Händler Atelco meldet Zahlungsunfähigkeit an

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Moon_Knight schrieb:
Wo wird denn Garantie verkauft?
Die ist Teil des Produkts und der Produktbeschreibung. Die bezahlt man ja sogar mit.
Du raffst einfach nichts. Wenn der Hersteller dir keine geben will, sondern nur dem Händler, dann ist das einzig seine Entscheidung.
Dann darf er aber nicht einfach auf die Packung 2 Jahre Garantie schreiben, denn dann gilt sie für den Endkunden und nicht den Händler.
Wenn der Händler damit werben sollte und die Garantie dann stellvertretend weitergibt, ist das nicht das Problem des Herstellers.
Solange der Hersteller nicht selbst damit wirbt (was er aber so gut wie immer macht).
Geht der Händler in die Pleite, sind die Verträge zwischen Händler und Hersteller nichtig, der Kunde hat absolut nichts gegen den Hersteller in der Hand. Hat dieser keine Möglichkeit oder ist einfach nicht kulant, hast du doppelt Pech.
So einfach ist das bei Herstellern ohne Endkundensupport. Vertragspartner ist einzig der Händler.
Das ist eben falsch. Es sind keine Verträge zwischen Händler und Hersteller, sondern ganz klar Endkunde und Hersteller. Wäre es nur für den Händler, dann müsste es ganz anders deklariert sein.

Was auch immer du dir zusammenkasperst, es ist falsch.
Wenn es so einfach wäre die Garantie erst mitzuverkaufen und dann zu umgehen, würde das jeder so machen.

Ein Händler muss Garantie nicht kennzeichnen, weil sie eine freiwillige Leistung ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Gewährleistung. Nach 6 Monaten greift dort die Beweislastumkehr und einige Händler sehen sich ab da an nicht mehr als zuständig. MF ist da gerne so ein Kandidat.
Wenn die Hersteller-Garantie aber gekennzeichnet ist, dann muss sie auch gewährt werden. Sobald die Garantie mit dem Produkt verkauft wurde ist sie rechtlich bindet und nicht mehr freiwillig. Freiwillig ist nur überhaupt eine Garantie anzubieten.

Überschätzen tut sich hier nur einer... :rolleyes:
Ja ich hab dich überschätzt.
 
Glaub was du willst. Es ist mir echt zu anstrengend, dich weiter zu füttern, wenn du nicht zwischen "kein Endkundensupport" und "hat Endkundensupport" differenzieren kannst und beides wild durcheinander würfelst. :stock:

Edit: @unter mir
Das ist so falsch wie man es nur darstellen kann. Du raffst einfach nicht mal die Grundvoraussetzungen und worum es bei den verschiedenen Supportformen geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würfle nichts durcheinander. Der Hersteller hat die verkaufte Garantie zu gewähren und wenn der ursprünglich gewählte Weg (hier über den Händler) weg fällt, muss er einen neuen Weg schaffen.

Wäre ja noch schöner, der Hersteller gründet eine Zweitfirma (Werkstatt bspw) und sagt die Abwicklung der 10 Jahres-Garantie läuft dadrüber und nach nem halben Jahr macht er die Bude einfach dicht und alle Garantieansprüche sind weg.

Und du verstehst leider nicht das die Garantie eben nicht mehr freiwillig ist, wenn sie erst verkauft wurde.

@über mir
Nö das stimmt schon so. Du bist hier der einzige der nicht versteht. Es handelt sich bei der beworbenen Garantie immer um Endkundengarantie, die nur über den Händler abgewickelt wird. Das bedeutet aber nicht das die verweigert werden kann bei Insolvenz.
Händler Garantie ist wieder was völlig anderes. Davon weiß der Käufer auch nichts.
 
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Endlich mal ein Grund zur Freude. :)

Heute hat Hardwareversand, nach erneutem bitten meinerseits, endlich eine Teillieferung verschickt. Zwei meiner drei bestellten Produkte wurden wohl an DHL übergeben. Hier die beiden entscheidenden Mails:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die gewünschte
Teillieferung veranlasst wurde. Der Speicher wird unmittelbar nach dem eintreffen
an Sie versandt.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXX



Zwei Stunden später dann:


Sehr geehrte(r) Herr XXXXXX,

die Ware, die Sie am 28.7.2015 um 13:04 Uhr online bei uns bestellt haben, wurde am 11.8.2015 um 13:30 Uhr an die folgende Lieferadresse verschickt:

Herr XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Die Lieferung besteht aus 1 Paket(en) und hat ein Gesamtgewicht von ca. 2.1 kg. Anhand der folgenden Tracking-Nummer(n) können Sie auf http://www.dhl.de den genauen Status Ihrer Sendung verfolgen: [#Trackingnummer]

Über den folgenden Link gelangen Sie zu Ihren Bestelldetails:
[Link]

Sollten Sie noch Fragen haben, hilft Ihnen unser engagiertes Service-Team gerne weiter!
Wir sind für Sie da: montags bis samstags von 9 - 19 Uhr und sonn- u. feiertags 11 - 18 Uhr
fon: 01805 / 711 117 (0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.



Das letzte fehlende Teil hat jetzt noch einen Wert von ca. 55 Euro (Arbeitsspeicher). 260 Euro Hardware (Prozessor und Mainboard) sind quasi auf dem Weg zu mir. Da macht man sich gleich viel weniger Gedanken. Schön, dass es doch noch zu klappen scheint.
 
Du hast ja auch nach der Insolvenz bestellt da werden die Bestellungen noch bearbeitet...

Hab über PayPal Käuferschutz das Geld für meine 980Ti wieder bekommen hoffe das bleibt auch so.
 
@NuVirus

Darum ging es doch. Es wusste ja niemand so genau, ob da noch korrekt gearbeitet wird oder nicht. Die meisten glaubten ja, man würde dort nur noch Bestellungen entgegen nehmen ohne noch irgendetwas liefern zu wollen. Offenbar wird noch dort etwas getan.

Das ganze läuft aber so schleppend, dass ich trotzdem von Vorkasse abrate. Denn im Grunde ist KEIN Artikel wirklich lieferbar. Man bestellt wohl die Teile kurzfristig, sobald eine Bestellung eingeht. Das macht das ganze zu einem ziemlichen Geduldsspiel. Am sichersten ist es also per Nachnahme und nur einzelne Artikel zu kaufen.

Edit: Paket ist heute angekommen. Teillieferung ist korrekt. Keine falschen oder äußerlich beschädigten Artikel. Bis hier ist alles gut gelaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also der Shop hier in Wiesbaden hat auch noch geöffnet und verkauft allerlei Waren mit ausdrücklichem Hinweis auf eine 2-Jährige Garantie und 28-Tage-Rückgaberecht. Kein Hinweis zu einer Insolvenz.
 
Ich habe jetzt bei meiner Rechtsschutzversicherung angefragt. Ich habe somit 2 Möglichkeiten: Klage bei Gericht einreichen.
Absonderung funktioniert nicht mehr, da der Hersteller die Sache zur Gutschrift gemacht hat uns somit zur Insolvenzmasse des Händlers gehört. Das Board war nicht mal ein halbes Jahr alt. Daher Abwicklung über Händler, da dieser 3x die Chance zur Nachbesserung hat und dieser sicht zur Prüfung des Artikels beim Hersteller entschieden hat und weil Asus für das Board keinen Endkundensupport bietet. Würde Asus expliziet diese Garantie anbieten bzw. einen direkte Garantieabwicklung (Endkundensupport) sähe das ganze anders aus, da dan der Hersteller die Verantwortung trägt. (Z.b. wie bei EVGA, Eizo, Gigabyte, be Quiet etc.)


Auf die Nachfrage ob es Rechtens ist, das ein Unternehmen welches Insolvenz angemeldet hat lustig weiter verkauft, wurde mir gesagt ja. Da das in der Entscheidungsgewalt des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt und dieser wahrscheinlich zur Einschätzung gekommen ist, dass noch genügend Kapital vorhanden( z.B. Lohnfortzahlungen) ist um die Geschäfte fortzuführen bis zur gerichtlichen Bestellung eines Insolvenzverwalters im Oktober.

Jetzt besteht nur die Chance überhaut etwas zurückzubekommen den Anspruch beim gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter anzumelden, dann wird geschaut was am Ende noch an Insolvenzmasse übrig ist und je nach Anzahl der Gläubiger prozentual verteilt werden kann.

Jetzt weiß man ersteinmal einen Endkundensupport so richtig zu schätzen.
 
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Juhu. Hardwareversand hat das fehlende Teil heute an mich verschickt. Ich hatte ja zwischenzeitlich wenig Hoffnung auf einen guten Ausgang. Muss aber wirklich sagen, dass sich die Mitarbeiter vorbildlich mir gegenüber verhalten haben. Man antwortete mir immer innerhalb von 12 Stunden, und versuchte immer gute Auskunft zu geben und entsprechend zu helfen. Trotz wohl problematischer Lieferung ist alles gut ausgegangen. Meine Lieferung ist mit dem letzten Teil dann komplett. Habe meine gesamten Waren im Wert von ca. 325 Euro ab Morgen erhalten.

Einziger Wermutstropfen: Die Garantieabwicklung sollte bedeutend schwieriger werden in Zukunft. Das könnte sich langwierig bei Hardwareversand hinziehen bzw ist es fraglich ob der Laden im November ja überhaupt noch existiert.
 
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Rollkragen schrieb:
[...] weil Asus für das Board keinen Endkundensupport bietet. Würde Asus expliziet diese Garantie anbieten bzw. einen direkte Garantieabwicklung (Endkundensupport) sähe das ganze anders aus [...]

Mich würde mal die Meinung von WhiteShark zu dieser Aussage deines Anwalts interessieren :rolleyes:
 
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Es gibt eben einen massiven Unterschied zwischen der Welt, die man gerne hätte und dem Ist-Zustand.
Wurde ja jetzt genügend durchdiskutiert.
Dass er sich da noch immer windet, ist nervig, aber nicht sonderlich interessant. Es wurde ja noch und nöcher verlinkt. Handelsblatt, Herstelleraussagen, Anwälte... irren sich eben alle. :rolleyes:
 
Hätte der Hersteller Endkundensupport, dann hätte die Ware direkt an den Hersteller geschickt werden können und die Auszahlung kein Problem.

Was leider nicht verstanden wird, ist das es sich um Endkundengarantie handelt die nur über den Händler abgewickelt wird. Darum muss der Hersteller sich auch um eine alternative Abwicklung kümmern wenn der Händler wegfällt. Denn der Garantieanspruch bleibt bestehen.
Eine Händlergarantie ist was völlig anderes und steht natürlich auch nicht bei dem Produkt dabei wie die Endkundengarantie. Dies wurde leider in dem verlinktem Artikel nicht erwähnt. Händlergarantie ist zwar erlaubt, darf aber nicht wie eine Endkundengarantie beworben werden.

Und wenn man dem Hersteller schildert das der Händler insolvent ist, dann wird der einem auch einen anderen Abwicklungsweg anbieten.

Hier allerdings ist die Abwicklung ja bereits erfolgt.
 
http://ht4u.net/reviews/2014/grafik...hsel_des_kuehlers_oder_uebertakten/index4.php

Ah, dem ersten Satz nach hat er endlich kappiert. Leider geht es danach wieder abwärts. Und wie das dabei steht, denn der Händler kann diese Garantie geben, indem er die Garantie des Herstellers ohne Endkundensupport weiter gibt, auf seine Verantwortung. Geht der Händler aber in die Pleite, bleiben nur Ansprüche gegen den Händler. Zum x-ten mal.

Und auch zum x-ten mal: der Hersteller handelt dann absolut auf Kulanzbasis. Hat er keinen Bock (was durchaus vorkommt), ist das Pech und die Sache gegessen.

Der Punkt bleibt aber natürlich, dass eine Reklamationsabwicklung im Falle von diesen Herstellern nur über den Händler erfolgen kann und keine direkte Kontaktaufnahme zur Rückabwicklung möglich ist.

Erwähnen muss man aber ebenfalls, dass es eben am Händler liegt, was er akzeptiert oder eben nicht, wenn keine Endkundengarantie installiert ist. Und so gilt es gegebenenfalls, die Bestimmungen des Händlers zu studieren, wenn man eine Reklamation als Kunde hat. Ein nicht ganz unwesentlicher Punkt, welcher erwähnt werden muss!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal: Die Garantie ist eine Endkundengarantie, nur die Abwicklung erfolgt über den Händler. Darum hat man natürlich auch nach der Händlerpleite Ansprüche auf Erfüllung der Garantie.
Es kann natürlich sein das der Hersteller keine Endkundengarantie bietet, dann steht aber bei dem Produkt auch nichts von Garantie, denn die ist dann nicht dabei.
So schwer ist das doch eigentlich nicht zu verstehen.
 
Ja, toll. Dass das so bei Händlern mit Endkundensupport läuft, erzähle ich dir seit zwei Seiten. Dass du"mit Endkundensupport" und "ohne Endkundensupport" die ganze Zeit durcheinander gewürfelt hast, auch.
Schön, dass du es schnallst und so verkaufen willst, als hättest du es die ganze Zeit so erzählt. Hast du nicht. Kann jeder nachlesen.

Die meisten Hersteller haben keinen Endkundensupport für mind. große Teile ihrer Produktpalette.

Und nun Ende mit dem Quark. Du hast genug Nerven mit deinem Blödsinn gekostet.

Edit:
WhiteShark schrieb:
Es kann natürlich sein das der Hersteller keine Endkundengarantie bietet, dann steht aber bei dem Produkt auch nichts von Garantie, denn die ist dann nicht dabei.

Eben DOCH! Denn die Garantie kann vom Händler kommen. Wer sie gibt, ist unerheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist es wohl der der es nicht verstanden hat. Es ist egal ob der Hersteller Endkundensupport bietet oder nicht, die Garantie muss er auch bei Händlerpleite gewähren wenn sie Teil des Produktes ist. Nichts anderes habe ich behauptet.

Nur wenn er keine Garantie bietet (die Garantie also bei den Produktdetails nicht dabei steht), dann muss er sie auch nicht gewähren, denn dann hatte man nie Garantie. Der Hersteller kann dem Händler Garantie geben, das steht aber nicht beim Produkt dabei.
 
Es ist echt zum aus der Haut fahren. Dann bleib bei deiner Version. Anwälte, x-fache Links mit Erklärungen, allein die Erfindung der Worte "Händlergarantie" und "Herstellergarantie" sollten die Glöckchen läuten lassen.
Manch einer kann eben nicht anders.
 
Asus bietet eben keinen Endkundensupport für Grafikkarten an. Da hilft dir auch die Verlinkung auf ein Mainboard nichts.
Der Endkundensupport gilt nämlich nur für bestimmte Produkte.

Dabei zielte der Verweis auf die Hersteller-Webseiten ab: hier ASUS und hier MSI. In beiden Fällen wird an den Verkäufer verwiesen.

Zumindest ASUS hat derzeit auf unsere diesbezügliche Anfrage geantwortet:
"Eine Endkundengarantie bieten wir in der Tat aktuell für Grafikkarten nicht an. Grafikkarten werden über den Händler/Distributor abgewickelt. Trotzdem kann der Händler unsere Leistungen an den Endkunden "weiterreichen", was auch so gehandhabt wird.


MSI blieb uns bis heute einen Stellungnahme dazu schuldig, es dürfte sich allerdings identisch verhalten.

Lies halt mal, was man dir verlinkt. :rolleyes:
Und genau dieses "weiterreichen" ist das, was bei einer Pleite wegfällt.
Und ja, alles widerspricht deinen Aussagen (außer deiner plötzlichen Läuterung beim Endkundensupport).


Edit: ging um ein Mainboard, hatte ich vertauscht, ist genehm.
Ob es in DE Endkundensupport auf das Board gibt, ist fraglich. Die verlinkte Garantiebestimmung sagt:

Warning :
1. Warranty period may differ regionally, please check with your purchase point.
...

Wenn sie es bei ihm ablehnen, dann wird es - entgegen der allgemeinen Bestimmungen - in DE wohl keine geben.


@unter mir:
So stumpf... Alles klar. Ich habe wichtigeres zu tun. So ein alberner Quatsch... Unfassbar. Keinen Bock mehr.
Das ist kaum noch an Ignoranz zu toppen. GN8

Was ein... Btw sehe ich hier nur einen mit Quellen (sogar direkt von den Herstellern) arbeiten, während du nur vor dich hin fabulierst, bis hin zur Phantasie, ich würde mich deinem Unfug inhaltlich nähern. Liest du überhaupt die Postings?
Meine Fresse...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieder wirfst du Begriffe durcheinander. Es ist egal ob Endkundensupport oder nicht. Es geht darum ob der Hersteller eine Garantie anbietet oder nicht.
Und nein, kein Artikel widerspricht meinen Aussagen, du verstehst meine Aussagen nur scheinbar nicht.

Ich wurde weder geläutert, noch hab ich meine Ansicht geändert. Deine Ansicht scheint sich aber langsam zu ändern.

@über mir:
Quatsch ist es nur weil du es nicht begreifst und ständig Begriffe durcheinander wirfst. Aber mittlerweile scheinst du gemerkt zu haben das du falsch gelegen hast und versuchst dich rauszuwinden. Aber es ist nicht schlimm sich zu irren.
Btw wird es bei ihm nur abgelehnt weil die Abwicklung schon stattgefunden hat. Einen neuen Garantiefall würden sie wohl nicht ablehnen.
 
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