Intel verweigert Vmin-Shift Garantieverlängerung für Tray-CPU (13600K) – trotz offiziellem PR-Statement!

@Picknicker0708
Ansonsten schreibe nochmal MF an ob die in Kulanz für eine Versandpauschale die CPU weiter an intel oder ihren Distributor versenden können. Das haben sie sicher mit den defekten CPUs mehrfach hinter sich. Wenn das klappt lege denen eine ausgedruckte Kopie vom intel Diagnosetool Ergebnis oder was den Fehler eindeutig eingrenzt mit in das Päckchen. MF bietet für 5€ sinnlosen Service Gold für ein halbes Jahr Service an. Für dabei selbst lukrative 20€ Kostenaufwand würde MF kein Zacken aus der Krone fallen an den Distributor oder intel direkt weiter zu versenden und einen zufriedenen Kunden zu halten, selbst wenn der Kunde zähneknirschend die Versandkosten übernimmt, weil MF teils mit Kampfpreisen arbeitet. Ok, Tray CPUs sind im Handel gegenüber Boxed Lösungen gerne teurer, was es noch weniger plausibel macht.

Außer deren verkaufte Tray CPUs kommen aus eigenen und wieder von Kunden zurück gesendeten Fertigsystemen und wurden irgendwoher billiger vielleicht ohne Garantieansprüche über fragwürdige Vertriebskanäle zugekauft und MF müsste die CPU um halbe Welt verschicken. Man konnte ja bei der Raptor Lake Einführung nicht ahnen, was mit der 13000/14000 Serie an Problemen noch so kommen wird. Dann sehe ich ohne Anwalt oder Verbraucherzentrale nach zwei Jahren abgelaufener Gewährleistung schwarz.

Außer jemand im Forum hat mit seiner Tray CPU und Reklamation auf Garantie Erfolg gehabt und kann was dazu schreiben.

https://www.caseking.de/intel-core-...r-lake-refresh-sockel-1700-tray/HPIT-813.html
Ich habe selber lange mit dieser Tray CPU geliebäugelt und trotz nur 3 Jahren erweiterter Garantie schließlich doch den Boxed 12700K gekauft. Für mich ist Raptor Lake leider völlig verbrannt, selbst wenn ich es wiederholen muss.

Momentan ist noch der 12600K günstig zu haben und eine weiterhin potente CPU, sollte die Reklamation vom 13600K wirklich fehlschlagen. Den 12600K habe ich selbst im 5 Betriebsjahr verbaut, in OC Betrieb gewesen und auf einem B760 Mainboard noch im OC Betrieb im 205-220W TDP CPU Paket. Mit Standard DDR4 RAM halten sich die FPS Vorteile letztlich bei Alder und Raptor Lake gegenüber schnellen DDR5 Einsatz auch in Grenzen.

@mytosh
Ja, das ist natürlich als versteckter Mangel korrekt. Mit Glück könnte man sich auf einen arglistig verschwiegenen Mangel berufen, so wie intel es gehandhabt hat. Dann gilt § 195 BGB von 3 Jahren nach erlangter Kenntnis des Mangels. Hier müsste ich mich aber wieder einlesen. Bin lange raus.
 
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Guter Vorschlag von @Der Nachbar.
Würde mich auch mal interessieren welcher Test bei dem Intel Diagnosetool fehlschlägt.
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Ohne jetzt alle Beiträge gelesen zu haben, gehe ich davon aus, dass die erweiterte Garantie zwar auch für Tray CPUs greift, aber eben nicht für den Endkunden. Trays CPUs sind von den Herstellern explizit nicht für den Direktverkauf vorgesehen. Wenn diese trotzdem im Handel landen, gelten hier im Grunde dieselben Bedingungen, wie wenn die CPU in einem Komplettsystem landet: Ansprechpartner ist der Händler/Systemintegrator.
Dieser kann dann wahrscheinlich auch über Intel den Garantieanspruch (ggfs. sogar Gewährleistungsanspruch) geltend machen. Es muss aber eben dieser Zwischenschritt gegangen werden.

Bei den Boxed CPUs kannst du dagegen halt direkt an Intel gehen.

Das hat halt auch seine Gründe. Zu den Tray CPUs gibt es halt explizit auch Verträge. Intel dürfte sie deutlich günstiger an Systemintegratoren verkaufen, dafür übernehmen diese aber eben mehr Supportleistungen.

Der (vorbildlich sehr transparente) Hinweis bei Caseking bei aktuellen CPUs wie von @Der Nachbar verlinkt bestätigt dahingehend meine Annahme.

Ergänzung ()

Der Nachbar schrieb:
Mit Glück könnte man sich auf einen arglistig verschwiegenen Mangel berufen, so wie intel es gehandhabt hat.
Du hast als Kunde doch gar keinen Anspruch gegenüber Intel. Gewährleistung ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer. Das wäre also eher ein Gewährleistungsanspruch zwischen Händler und Intel. Der wird nicht selten vertraglich ausgeschlossen. Ist B2B tatsächlich möglich. Wobei man Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch hier nicht ausschließen kann.
 
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https://community.intel.com/t5/Mobi...code-Update-0x3A-amp-0x12F/m-p/1706583#M85135
Ich würde sogar solche Intel Community Themen in den Gewährleistungsfall/Garantieanspruch mit dem "so" finalen 0x12F Microcode frühestens im Mai 2025 für dein Gigabyte Mainboard erhältlich, was den schon entstandenen Root Cause garantiert noch in der Gewährleistungspflicht entstehen lassen hat und der Microcode selbst die geschädigte CPU nicht repariert, mit einbringen. Die CPU war innerhalb der Gewährleistung schon Toast oder einfach ohne passenden Microcode längst als für dich nicht ersichtlicher, versteckter Mangel vorgeschädigt.

@kachiri

Die Händler wussten ja bis zum Auftreten des Degradationsproblems ja selbst nicht, was Sache ist und wenn deren Kaufverträge vom Lieferanten solche versteckten Serienmängel nicht abdecken, sitzen die selbst auf kaputten CPUs, müssen aber zwei Jahre gegenüber dem eigenen Kunden verpflichtet sein und intel macht einen auf blau.

Wir hier in Deutschland haben eine Verantwortungslücke bei solchen Fällen, was schon bei Volkswagen erkennbar bei den zugesicherten Kaufeigenschaften war, die im Dieselskandal nicht erfüllt wurden und sich die so hoch ausgebildeten Führungskräfte aus der Verantwortung weg duckten, aber großspurig Unternehmen führen wollen.

Also die Kapitalunternehmen nicht mal bei potenziellen Serienfehlern oder aufgrund kostenoptimierter Produktentwicklung für Dividenden notwendige Rücklagen für schlechte Führungsentscheidungen gegenüber dem Endkunden zurück legen, weil jedes Endprodukt, auch ein Server vom Endkunden durch genutzte Dienstleistungen gegenfinanziert wird. Intel hat ja letztens seine strategisch gut gelegene Irische FAB zurück gekauft und viele Aktionäre erfreuen sich über den steigenden intel Aktienkurs. Dann sollen die auch dem hier geschädigten Kunden seine degradierte CPU aus dem eigenen Aktienpaket entschädigen, weil soviel ist die intel Aktie wirklich am Kapitalmarkt bei den noch im Umlauf vorgeschädigten Raptor Lakes CPUs wert und nur intel weiss, wieviele defekte CPUs da hochgerechnet noch rein kommen und als Ersatz vorgehalten werden müssen. Kommuniziert man nur nicht objektiv, weil die Aktie korrektiv im Preis nach unten angepasst werden würde, wenn man tatsächlich tausende Wafer für degradierte CPUs im Austausch aufwenden muss.

Für den FAB Rückkauf hat intel 6.5 Milliarden $ neue Schulden aufgenommen. Warum nicht für den Garantieumtausch einer degradierten CPU? Am Ende bezahle sogar auch ich anteilig durch höhere CPU Preise beim Kauf einer neuen und technisch überzeugenden intel CPU intels Schuldenrückzahlungen als Kunde, was Intel Führungselite an Entscheidungen vormals verbockt hat. Sogar die Zinsen, die intel für den Kredit zahlen muss, selbst wenn es weniger als Centbeträge sind. Den letztens von mir gekauften 12700K hat intel bei der letzten Preisanpassung schon zum höheren Preis in den Markt verkauft. Ok, ich müsste wirklich mal auf das Produktionsdatum schauen.😅
 
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Du hast dich halt ganz blöd verhalten. Auf den Putz hauen und dich in eine schlechtere Position stellen. Mein 14900KS ist vor 4 Monaten abgeraucht. Ich habe direkt gut vorbeitet bei Intel den Fall aufgemacht, und hatte vier Tage später eine neue CPU, sogar bevor die alte bei Intel überhaupt angekommen ist.

13600 klingt auch ein wenig unplausibel.

Wenn man Kulanz erwartet, sollte man sich halt nicht wie der letzte Esel aufführen.
 
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Der Nachbar schrieb:
Wir hier in Deutschland haben eine Verantwortungslücke
Nein. Haben wir eigentlich nicht.

Der Händler ist dem Endkunden gegenüber verpflichtet. Der Hersteller gegenüber dem Händler. Mit dem Unterschied, dass die Gewährleistung gegenüber dem Endkunden nicht eingeschränkt werden kann. Im B2B allerdings schon. Das muss dem Endkunden aber nicht interessieren.

Zusätzlich gibt es halt die Herstellergarantie. Das heißt in der Regel hat der Kunde zwei Optionen. Er kann gegenüber dem Händler einen Anspruch anmelden und auch gegenüber dem Hersteller. Sind allerdings verschiedene Grundlagen. Die Bedingungen für die Garantie legt der Hersteller fest. Die Bedingungen für die Gewährleistung sind gesetzlich klar formuliert.

Hätte der TE nun eine Boxed CPU, hätte er sich direkt an Intel wenden können. Er hätte sich aber auch, weil eindeutig Mangel bei Auslieferung, bestätigt durch den Hersteller, an den Händler wenden können.

Da er allerdings eine Tray CPU hat, entfällt die Herstellergarantie. Auch wenn Intel kommuniziert hat, auch hier dafür zu haften. Nur eben mit dem Unterschied: Den Anspruch gegenüber Intel hat hier der Händler. Der Endkunde hat hier nur den Anspruch gegenüber den Händler.

Der Abgasskandal ist rechtlich komplett anders zu bewerten. Auch hier hättest du als Endkunde grundsätzlich Anspruch auf Gewährleistung gegenüber den Händler gehabt. Wenn du noch in der Gewährleistungsfrist warst.
ZUSÄTZLICH könnte aber auch ein Anspruch nach § 826 BGB gegenüber den Hersteller bestehen.
Sehe ich hier bei Intel jetzt nicht. Beim Abgasskandal aber definitiv. Das war ja absolut gewollt manipuliert und kein "Fertigungsfehler".


Es gibt halt unterschiedliche Anspruchsgrundlagen. Und wer Tray kauft, muss sich halt bewusst sein, dass er meist auf die Garantie verzichtet.



Ich sehe hier klar MF in der Verantwortung. Wobei das auch wieder schwierig ist, wenn die CPU älter ist als 24 Monate. Weil MF ist nur verantwortlich, wenn innerhalb der Gewährleistung.
Ist die CPU älter, wird es mitunter schwieriger. Je nachdem, wie MF die CPUs bezogen hat, ist das auch mit der Kulanz möglicherweise schwierig. Gerade weil MF u.U. auch nur über Zwischenhändler drangekommen ist.

Ein Grund warum ich persönlich lieber 10-20 Euro für Boxed ausgebe :x
 
Intel hat auch mal gesagt, wenn man mal abgelehnt wurde nochmal mach 🧐 Naja, was soll man davon halten?

Einfach so oft wiederholt einreichen, bis die mal durchwinken..?
 
Spielt hier nicht noch die Insolvenz von Mindfactory mit rein?

Ist die neue Gesellschaft überhaupt zuständig für die Tray CPUs?
 
Es gibt keine neue Gesellschaft, sondern Mindfactory ist immer noch das selbe Unternehmen. Mindfactory konnte nur, aufgrund einer unerwartet hohen Steuirzahlung, seine Verbindlichkeiten vorübergehend nicht bedienen. Das ist formal eine Zahlungsunfähigkeit, weswegen entsprechend auch die Insolvenz angemeldet wurde. Schlicht, damit bestimmte Mechanismen aktiv werden und damit man sich nicht potentiell der Insolvenzverschleppung schuldig macht. Es war aber auch nur eine Insolvenz in Eigenverantwortung (also ohne externen Insolvenzverwalter) und durch die Übernahme durch den Heise-Verlag war die Insolvenz beendet, ohne dass MF abgewickelt bzw. ein neues Unternehmen wurde.
 
Das neue Unternehmen heißt heise Mindfactory GmbH und nicht mehr mindfactory GmbH.
Du findest auch beide Unternehmen im Handelsregister und auch den Nachweis das die Mindfactory GmbH aufgelöst ist.

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Die bisherige Mindfactory GmbH wurde zwar formal aufgelöst, da die neu gegründete heise mindfactory gmbh aber deren Geschäfte praktisch 1:1 fortführt. Das ist also eher ein Betriebsübergang mit Firmenfortführung, zumal man auch in der Außenwirkung nicht als komplett neues Unternehmen auftritt (der Shop, dessen Url und das Sortiment sind ja unverändert, bis auf bspw. die Angaben im Impressum).

Es ist zwar formal keine Rechtsnachfolge, könnte durchaus entsprechend unter §25 HGB fallen, weil es in der Außenwirkung wie eine Rechtsnachfolge ist. Damit würden dann auch die Verbindlichkeiten (bspw. Gewährleistung) an das neue Unternehmen übergehen, sofern es keinen wirksamen Haftungsausschluss gibt.

Müsste halt im Zweifel ein Anwalt klären, wenn man gegenüber der heise mindfactory gmbh Gewährleistungsansprüche aus einem Kauf bei der vorherigen Mindfactory GmbH geltend machen will.
 
kachiri schrieb:
Ich sehe hier klar MF in der Verantwortung. Wobei das auch wieder schwierig ist, wenn die CPU älter ist als 24 Monate. Weil MF ist nur verantwortlich, wenn innerhalb der Gewährleistung.
Es ist halt eher Schade, dass MF sich nicht drum kümmert. Man könnte aus MF Sicht ja eine Aufwandspauschale von 20 oder 25 € verlangen und gut ist.

Intel ist fein raus, die Garantie gilt, aber wie schon mehrfach erwähnt, muss der Händler aktiv werden.
Soll sich MF weiter in den Abgrund manövrieren...mit solchen Kleinigkeiten bindet man Kunden.
 
mibbio schrieb:
Die bisherige Mindfactory GmbH wurde zwar formal aufgelöst, da die neu gegründete heise mindfactory gmbh aber deren Geschäfte praktisch 1:1 fortführt. Das ist also eher ein Betriebsübergang mit Firmenfortführung, zumal man auch in der Außenwirkung nicht als komplett neues Unternehmen auftritt (der Shop, dessen Url und das Sortiment sind ja unverändert, bis auf bspw. die Angaben im Impressum).

Es ist zwar formal keine Rechtsnachfolge, könnte durchaus entsprechend unter §25 HGB fallen, weil es in der Außenwirkung wie eine Rechtsnachfolge ist. Damit würden dann auch die Verbindlichkeiten (bspw. Gewährleistung) an das neue Unternehmen übergehen, sofern es keinen wirksamen Haftungsausschluss gibt.

Müsste halt im Zweifel ein Anwalt klären, wenn man gegenüber der heise mindfactory gmbh Gewährleistungsansprüche aus einem Kauf bei der vorherigen Mindfactory GmbH geltend machen will.

Wenn ich das richtig verstanden habe war die Übernahme ein Asset Deal, damit wurden nur die Wirtschaftsgüter übertragen.

Weitere Infos zum Deal findet man leider nicht. Deswegen würde ich hier vielleicht auch eher Rechtsbeistand holen.
 
R3vAn_88 schrieb:
Wenn ich das richtig verstanden habe war die Übernahme ein Asset Deal, damit wurden nur die Wirtschaftsgüter übertragen.
Ja, formaljuristisch war es sehr wahrscheinlich ein Asset Deal. Aber in der Praxis kann dann trotzdem bspw. § 25 HGB greifen, weil ja effektiv der Geschäftsbetrieb des vorherigen Unternehmens 1:1 weitergeführt wird, nur halt in einem neuen Unternehmen.

Und weil das eben rechtlich nicht immer eindeutig ist, ob und welche Verbindlichkeiten des alten Unternehmens im neuen Unternehmen weiterbestehen (also übertragen werden):
R3vAn_88 schrieb:
Deswegen würde ich hier vielleicht auch eher Rechtsbeistand holen.
 
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