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Steuernummer gehört auch nicht ins Impressum, nur die USt-IdNr.
Wenn das ganze also ein Kleingewerbe ist, ist alles in Ordnung - über das Bilderimpressum kann man sich noch streiten.
1.) Es gibt keine Kategorie "Internetprojekt". Wenn du mit etwas handelst, ist es Gewerbe. Alles ist Gewerbe, was kein "freier Beruf" ist. Freiberufler sind in erster Linie sowas wie Heilpraktiker, Künstler...
2.) "Kleingewerbe" ist eine separate Sonderform des Gewerbes. Schick es durch Wikipedia. Ja, dein Kleinkram wird wohl als Kleingewerbe laufen. In dem Falle wärst du nicht verpflichtet, dich ins Handelsregister einzutragen. Gewerbe ist es trotzdem. Außerdem kannst du wohl noch die Kleinunternehmerregelung einsetzen.
3.) Wenn dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist -> HR-Eintrag ist Pflicht im Impressum
4.) Wende dich an das Finanzamt, bevor du IRGEND etwas machst. Lass dich außerdem z.B. vom Arbeitsamt beraten, was das bei dir nun ist. Es gibt viele gute Gründer-Informationen bei denen.
Meiner Ansicht nach besteht keine Gewerbepflicht, wenn man z.B. nur ein paar Google-Anzeigen schaltet. Genau aus dem Grund gibt Google einem ja auch die Option, ob man sich privat oder gewerblich anmelden will (falls ich mich irre bitte ich um Aufklaerung, wozu die privaten Adsense-Accounts sonst gut sein sollen).
§ 15 Abs. 2 EStG:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb...
Demnach muessen drei Bedingunen erfuellt sein. Das Problem sehe ich mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Schaltung von Adsense ist zwar wirtschaftlicher Verkehr, aber kein allgemeiner wirtschaftlicher Verkehr, da sich die Dienstleistung ja nicht an die Allgemeinheit richtet, sondern einzig und allein an Google.
Was anderes waere der Fall, wenn auf dem Projekt massenweise Flaechen mit der Beschriftung "Werbeflaeche zu vermieten" zu finden waeren.
Das Beispiel riecht ganz verdächtig nach Gewerbe.
- nachhaltig? Na hoffentlich
- Gewinnerzielungsabsicht? Definitiv
- Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr? Ist die Bereitstellung eines Marktplatzes sicherlich
Und deshalb sage ich: ARGE um Gründerhilfe bitten, Finanzamt befragen, mit dem Bürgerbüro reden,... Und nicht blind drauflos-webseiten.