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Ich hab da mal was von einem Gesetz gehört das ein Telekommunikationsanbieter einen Anschluss erst ab einem offenen Posten von 70€ + 2 schriftliche Mahnungen sperren darf. Gilt dieses Gesetz noch oder hat sich da was geändert? Wenn das Gesetz noch gilt was würde passieren wenn der Anbieter einen Anschluss sperrt der die Grenze noch nicht überschritten hat? (Das ganze ist nur eine Frage)
Das mit 2 Mahnungen ist allgemein üblich, unabhängig der Summe.
Notrufnummern müssen aber dennoch gehen, die sind gesetzlich vorgeschrieben.
Einträge wegen sowas kommen auch in die Schufa, was dann später bei neuer Wohnung / Krediten Ärger machen kann. Habe meine Wohnung auch nur bekommen weil meine Schufa top war, ich aber Student und der andere Mitbewerber gearbeitet hat. Vermieter meinte: So viel Geld, aber nicht mal Rechnungen bezahlen können...
Was soll das eigentlich immer wieder mit neuen Themen/ Threads hier aufzulaufen und die sich auch immer wieder mehr oder weniger um das gleiche Problem bzw. die gleichen Probleme drehen?