TheRealVash schrieb:
Guten Abend!
Ich habe vor demnächst über own3d.tv wöchentlich einen Livestream von einem Spiel anzubieten. Das ganze soll musikalisch unterlegt werden. Dazu hätte ich einige Fragen, die ich mir jetzt per google nicht sicher beantworten konnte:
1) Darf ich runtergeladene freie Lieder (Tonspion.de, Jamendo.com etc.) abspielen?
2) Darf ich einen AudioStream (rautemusik.fm) "weiterstreamen"?
3) Darf ich z.B. Youtubevideos (also nur den Audiopart) streamen?
4) Darf ich mp3 Dateien, die ich legal besitze, streamen?
Danke schonmal!
MFG
1) Das kommt drauf an. Tonspion kenn ich nicht, bei Jamendo siehts so aus, dass jeder Kuenstler selbst bestimmt, unter welcher CC-Lizenz er seine Musik einstellt. Die jeweilige CC-Lizenz kann die Weiterverwertung/Vorfuehrung erlauben oder untersagen, oder bestimmte Voraussetzungen dafuer festlegen (z.B: Nennung des Rechteinhabers etc..).
2) Kommt drauf an, ob rautemusik.fm das erlaubt, oder nicht.
3) Das kommt wie bei (1) drauf an. Wenn die Video-Einsteller die Rechte an der Musik besitzen (was ja eher selten der Fall ist), koennen diese ja durchaus erlauben, dass ihre Werke weiterverwertet werden, allerdings koennte ich mich jetzt persoenlich kaum daran erinnern, dass ich bei Youtube-Videos jemals Ausfuehrungen zu einer solchen Erlaubnis unter einem Video gelesen habe. Ohne Einverstaendnis = Nein.
4) Witzige Frage. Prinzipiell kann der Rechteinhaber frei ueber saemtliche Nutzungsrechte verrfuegen und dazu gehoert auch die oeffentliche Vorfuehrung. Mit dem legalen Erwerb eines MP3s erwirbst du daher noch nicht das Recht, diese Musik auch anderen im Rahmen einer oeffentlichen Vorfuehrung zugaenglich zu machen.
Aber: Es gibt einen Elefanten im Raum : Die GEMA.
Bei den Punkten 2,3,4 weisst du nicht, ob die Rechteinhaber nicht Mitglieder bei einer Rechteverwertungs-Gesellschaft ist, z.B. der GEMA (oder auch bei einer auslaendischen Gesellschaft, die vertraglich mit der GEMA verbunden ist).
In diesem Fall kannst du von der GEMA das Recht erwerben, die gewuenschte Musik oeffentlich vorzufuehren , d.h. fuer jede Musik, die du einbindest, zahlst du Geld an die GEMA. Die Gema steht unter Kontraktionszwang, d.h. sie MUSS dir die erwuenschte Nutzung gegen Entgelt erlauben.
(Nur am Rande: Auch wenn du "freie" Musik verwendest, bist du gesetzlich verpflichtet, nachzuweisen, dass die Musik auch tatsaechlich GEMA-frei ist, sonst zahlst du trotzdem

)
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Viel interessanter find ich die Frage, ob du das Spiel als solches streamen darfst. Gefunden hab ich dazu nichts belastbares, das ist ein einziger grosser Graubereich.
Selbst fuer einzelne Screenshots aus Spielen gehen die Meinungen teilweise krass auseinander (gestuetzt auf die Tatsache, dass ein Bild aus einem Spiel erst auf deinem Rechner entsteht, unter anderem abhaengig von deiner PC-Konfiguration, aber auch von deinem Spielverhalten. Insofern waere jeder Screenshot eine einzigartige Abbildung des Programmcodes im Verhaeltnis zum bisherigen Spielverlauf, womit es garkeinen persoenlichen "Urheber" eines Bildes mehr gibt (oder nach anderer Ansicht DU der Urheber des Bildes bist), der Rechte geltend machen koennte.
Wenn du aber einen eigenen Film daraus machst, koennte sich jede Diskussion darum erledigen, da § 24 UrhG die "freie Benutzung" erlaubt, wenn die Nutzung im Rahmen der Schaffung eines eigenen Werkes geschehen ist, dann braucht es zur Veroeffentlichung keine Erlaubnis des urspruenglichen Urhebers mehr.
Um allem Unangenehmen aus dem Weg zu gehen, wuerde ich mich ans Zitatrecht des § 51 UrhG halten, d.h. den Videostream so gestalten, dass von vornherein kenntlichgemacht wird, um welches Spiel es sich handelt und wer die Rechte an diesem Spiel hat. Wenn man den Bildschirmoutput des Spiels dann als fremdes Werk ansehen will, dann dient es insofern nur zur Dokumentation fuer die Spieleleistungen der im Stream vorgestellten Spieler.