Internetstreaming + Rechte

TheRealVash

Ensign
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Juni 2006
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182
Guten Abend!

Ich habe vor demnächst über own3d.tv wöchentlich einen Livestream von einem Spiel anzubieten. Das ganze soll musikalisch unterlegt werden. Dazu hätte ich einige Fragen, die ich mir jetzt per google nicht sicher beantworten konnte:

1) Darf ich runtergeladene freie Lieder (Tonspion.de, Jamendo.com etc.) abspielen?
2) Darf ich einen AudioStream (rautemusik.fm) "weiterstreamen"?
3) Darf ich z.B. Youtubevideos (also nur den Audiopart) streamen?
4) Darf ich mp3 Dateien, die ich legal besitze, streamen?

Danke schonmal!

MFG
 
Bei 1 bin ich mir nicht sicher, wird vermutlich von deren AGBs abhängen.
Die Gemma steckt da ja nicht drin, aber ob öffentliche Vorführungen okay sind bin ich mir nicht sicher. Müsstest du in den Portalen vielleicht mal fragen, falls es hier keiner sicher beantworten kann.

Alles andere geht leider nicht. Es kommt auf das Musikstück an, dabei ist es egal ob du es aus nem Video ziehst, es im Radio aufnimmst oder bei nem Konzert mitschneidest.
 
Streng genommen ist schon das Streamen des Spiels selbst verboten: du überträgst ja urheberrechtlich geschütztes Bild- und Tonmaterial von dem Spiel - und auch da hast du keinerlei Rechte das zu machen.

Hach ja, wie schön wäre eine Urheberrechts und Patentreform...
 
Und wie macht das dann die ESL mit ihren Livestreams aus der EPS? Und was ist mit den ganzen Gaming-Movies, die im Netz zu finden sind?
Aus welchem Grund sollte man "freie Musik" nicht streamen dürfen? Die Sache bei diesen Songs ist doch gerade, dass die "frei" sind o_O
 
voodoo44 schrieb:
Und wie macht das dann die ESL mit ihren Livestreams aus der EPS? Und was ist mit den ganzen Gaming-Movies, die im Netz zu finden sind?

Wie bereits gesagt, es ist illegal. Außer die ESL hat mit allen Spieleherstellern entsprechende Vereinbarungen, was ich allerdings nicht glaube. Die Sache ist einfach: es juckt niemanden, die Hersteller finden es sogar gut wenn ihr Game gestreamt wird (kostenlose Werbung).

Aber: rechtlich gesehen ist es schlicht und einfach nicht erlaubt. Du kannst Bild/Tonmaterial von urheberrechtlich geschützten Games nicht einfach irgendwo hochladen. Ganz einfach.

Aus welchem Grund sollte man "freie Musik" nicht streamen dürfen? Die Sache bei diesen Songs ist doch gerade, dass die "frei" sind o_O

Definiere "frei". Bei public domain material (also etwas wo komplett auf persönliche Urheberrecht verzichtet wird) trifft das zu. Doch die meiste freie Musik wird mit einer CC-Lizenz verbreitet, da muss man dann eben die Lizenzbedingungen beachten (namensnennung etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube nicht dass es verboten ist ein spiel öffentlich zu zeigen ;) abgesehen vom jugendschutz...
 
morphium schrieb:
ich glaube nicht dass es verboten ist ein spiel öffentlich zu zeigen ;) abgesehen vom jugendschutz...

Die Sache mit dem Jugenschutz bei Spielen ab 16 kommt noch hinzu! Aber alle Sounds, Grafiken etc. die in einem Spiel enthalten sind dürfen nicht einfach so verbreitet (= auf YouTube gestellt) werden. Rechtlich ist das ganz klar geregelt, nur wird sich halt kein Spielehersteller daran stören.
 
Ok fassen wir zusammen: Videomaterial zu streamen ist rechtlich nicht legal, aber es stört niemanden.

Zu der Musik habe ich bei rautemusik.fm nachgefragt und habe von ihnen eine Erlaubniss bekommen.

Problem geklärt =)
 
zoz schrieb:
Aber alle Sounds, Grafiken etc. die in einem Spiel enthalten sind dürfen nicht einfach so verbreitet (= auf YouTube gestellt) werden. Rechtlich ist das ganz klar geregelt, nur wird sich halt kein Spielehersteller daran stören.
Darf ich fragen, welcher Paragraph dort zu Rate zu ziehen ist?
 
ESL darf das schon!
Sie sind die Gamingadresse Nr.1, die machen dass nicht aus gut Glück mit der Hoffnung dass keiner drauf kommt. Der hochwertige ESL-TV Stream kostet ja auch, also dass geht schon.
Gab aber glaub auch mal ne Zeit wo GIGA kein cs1.6 zeigen durfte da jemand anders dafür die Rechte gekauft hatte. Aber ist lang her, weiß nicht mehr was genau war.

Auf Youtube ist es scheinbar kein Problem, zumindest gibt es endlos viele ingame Movies und die werden auch nicht gelöscht von keinem Publisher.

Geht bei dir also mehr um die Musik, wenn rautemusik.fm meint es geht, okaaay.
Aber im Namen der Künstler können die dir das auch nicht erlauben.

Also Gemma geschützte Titel ohne Genehmigung im Lievestream verwenden wird ziemlich sicher nicht gehen.
 
voodoo44 schrieb:
Darf ich fragen, welcher Paragraph dort zu Rate zu ziehen ist?

Praktisch jedes Spiel ist urheberrechtlich geschützt, sowohl der Soundtrack (und damit ist nicht nur die Musik sondern auch Effektgeräusche etc. gemeint!) des Spiels als auch die Grafik (Texturen, Modelle, InGame Artwor etc.). Hier greift also das ganz normale deutsche Urheberrecht welches eine unerlaubte vervielfältigung (= streamen) untersagt.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht#Einzelne_Werkarten
 
TheRealVash schrieb:
Guten Abend!

Ich habe vor demnächst über own3d.tv wöchentlich einen Livestream von einem Spiel anzubieten. Das ganze soll musikalisch unterlegt werden. Dazu hätte ich einige Fragen, die ich mir jetzt per google nicht sicher beantworten konnte:

1) Darf ich runtergeladene freie Lieder (Tonspion.de, Jamendo.com etc.) abspielen?
2) Darf ich einen AudioStream (rautemusik.fm) "weiterstreamen"?
3) Darf ich z.B. Youtubevideos (also nur den Audiopart) streamen?
4) Darf ich mp3 Dateien, die ich legal besitze, streamen?

Danke schonmal!
MFG

1) Das kommt drauf an. Tonspion kenn ich nicht, bei Jamendo siehts so aus, dass jeder Kuenstler selbst bestimmt, unter welcher CC-Lizenz er seine Musik einstellt. Die jeweilige CC-Lizenz kann die Weiterverwertung/Vorfuehrung erlauben oder untersagen, oder bestimmte Voraussetzungen dafuer festlegen (z.B: Nennung des Rechteinhabers etc..).

2) Kommt drauf an, ob rautemusik.fm das erlaubt, oder nicht.

3) Das kommt wie bei (1) drauf an. Wenn die Video-Einsteller die Rechte an der Musik besitzen (was ja eher selten der Fall ist), koennen diese ja durchaus erlauben, dass ihre Werke weiterverwertet werden, allerdings koennte ich mich jetzt persoenlich kaum daran erinnern, dass ich bei Youtube-Videos jemals Ausfuehrungen zu einer solchen Erlaubnis unter einem Video gelesen habe. Ohne Einverstaendnis = Nein.

4) Witzige Frage. Prinzipiell kann der Rechteinhaber frei ueber saemtliche Nutzungsrechte verrfuegen und dazu gehoert auch die oeffentliche Vorfuehrung. Mit dem legalen Erwerb eines MP3s erwirbst du daher noch nicht das Recht, diese Musik auch anderen im Rahmen einer oeffentlichen Vorfuehrung zugaenglich zu machen.

Aber: Es gibt einen Elefanten im Raum : Die GEMA.
Bei den Punkten 2,3,4 weisst du nicht, ob die Rechteinhaber nicht Mitglieder bei einer Rechteverwertungs-Gesellschaft ist, z.B. der GEMA (oder auch bei einer auslaendischen Gesellschaft, die vertraglich mit der GEMA verbunden ist).

In diesem Fall kannst du von der GEMA das Recht erwerben, die gewuenschte Musik oeffentlich vorzufuehren , d.h. fuer jede Musik, die du einbindest, zahlst du Geld an die GEMA. Die Gema steht unter Kontraktionszwang, d.h. sie MUSS dir die erwuenschte Nutzung gegen Entgelt erlauben.

(Nur am Rande: Auch wenn du "freie" Musik verwendest, bist du gesetzlich verpflichtet, nachzuweisen, dass die Musik auch tatsaechlich GEMA-frei ist, sonst zahlst du trotzdem :rolleyes:)

-
Viel interessanter find ich die Frage, ob du das Spiel als solches streamen darfst. Gefunden hab ich dazu nichts belastbares, das ist ein einziger grosser Graubereich.

Selbst fuer einzelne Screenshots aus Spielen gehen die Meinungen teilweise krass auseinander (gestuetzt auf die Tatsache, dass ein Bild aus einem Spiel erst auf deinem Rechner entsteht, unter anderem abhaengig von deiner PC-Konfiguration, aber auch von deinem Spielverhalten. Insofern waere jeder Screenshot eine einzigartige Abbildung des Programmcodes im Verhaeltnis zum bisherigen Spielverlauf, womit es garkeinen persoenlichen "Urheber" eines Bildes mehr gibt (oder nach anderer Ansicht DU der Urheber des Bildes bist), der Rechte geltend machen koennte.

Wenn du aber einen eigenen Film daraus machst, koennte sich jede Diskussion darum erledigen, da § 24 UrhG die "freie Benutzung" erlaubt, wenn die Nutzung im Rahmen der Schaffung eines eigenen Werkes geschehen ist, dann braucht es zur Veroeffentlichung keine Erlaubnis des urspruenglichen Urhebers mehr.

Um allem Unangenehmen aus dem Weg zu gehen, wuerde ich mich ans Zitatrecht des § 51 UrhG halten, d.h. den Videostream so gestalten, dass von vornherein kenntlichgemacht wird, um welches Spiel es sich handelt und wer die Rechte an diesem Spiel hat. Wenn man den Bildschirmoutput des Spiels dann als fremdes Werk ansehen will, dann dient es insofern nur zur Dokumentation fuer die Spieleleistungen der im Stream vorgestellten Spieler.
 
Zuletzt bearbeitet:
voodoo44 schrieb:
Das ist ja schön und gut, was du dort auflistest - und wo steht dort geschrieben, dass ich kein Video von meinem Spiel machen darf und dieses auf Youtube hochladen darf?

Paar Zeilen drunter

§ 15 Urheberrechtsgesetz
Allgemeines
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere

1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),
3. das Ausstellungsrecht (§ 18).
(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),
2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),
3. das Senderecht (§ 20),
4. das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21),
5. das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung (§ 22).
(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
 
Ich würd sagen ob du ein Video machen darfst(und Streamen) oder nicht hängt einzig und allein davon ab was in den Nutzungsrichtlinien und den Lizenbestimmungen des jeweiligen Spiels steht.
Ist dort eine öffentliche vorführung untersagt, dann gehts nicht.

Zu ESL &Co. ich vermute mal die haben ne Genemigung der Rechtsinhaber bekommen, oder in den Lizenzen der Spiele ist eine öffentliche Vorführung nicht untersagt(bzw. Ausdrücklich Verboten), was in Anbetracht von eingebauten "Replay" Funktionen auch warscheinlich ist.

MFG
 
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