GlockMane88
Lt. Commander
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Drei wiederzugewiesene Sektoren und das bei der Laufzeit, ist das ein Garantiefall?
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Wie kommst du auf solche Aussagen?SimSon schrieb:Wenn er die Festplatte bereits 35 Stunden genutzt hat, dann hat er kein Widerrufsrecht mehr.
https://www.verbraucherzentrale.de/...nn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117Haben Sie die Ware beschädigt oder hat diese auf andere Weise an Wert verloren, kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn er Sie vor Vertragsschluss rechtskonform über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust dadurch zustande kam, dass Sie die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft haben. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen.
GlockMane88 schrieb:Eine Frage noch, UPS kommt eh am Montag, um was zu bringen.. Weiß jemand, ob die auch UPS Pakete direkt mitnehmen?
Wofür? Wie ist das gemeint? Das ergibt für mich wie Kommentar #8 absolut keinen Sinn.TorenAltair schrieb:denn da müsstest Du dafür haften.
TorenAltair schrieb:denn da müsstest Du dafür haften
Ja, man kann dafür haftbar gemacht werden. Wenn der Defekt durch den Käufer entstanden ist, was außerdem durch den Verkäufer erst nachgewiesen werden muss.TorenAltair schrieb:kann man dafür haftbar gemacht
Nein, MUSS es nicht (ansonsten hätte man ja gar keine Chance aus dem Vertrag rauszukommen, falls einem das Produkt an sich gar nicht zusagt). Man sollte den Händler aber über den Defekt informieren.TorenAltair schrieb:Das muss über eine Mangelrüge laufen.