Ist eine Kündigung des bestehenden Vertrages möglich?

G

|Genesis

Gast
Hallo,

ich habe seit einiger Zeit einige Probleme die mich sehr beschäftigen und mir langsam aber sicher die Geduld rauben.

Alles fing damit an als wir für die neue Wohnung einen DSL/Festnetzanschluss suchten. Also gingen wir in einen Telekom Shop und ließen uns dort beraten. Wir bestellten daraufhin DSL 16000 Call & Surf Comfort und warteten auf die Auftragsbestätigung. Nach etwa knapp 2 Wochen war nichts zu hören, kein Anruf aufs Handy keine Mail kein Brief, also habe ich die Bestellung widerrufen und habe das Ganze noch einmal Online bestellt, nur diesmal das VDSL 50000 Call & Surf Comfort Speed Paket. Nach etwa einer Woche bekam ich einen Anruf und der Mitarbeiter der Telekom meinte, er kann keine Auftragsbestätigung herausgeben, da an meinem Standort momentan kein Anschluss möglich sei und erst Techniker vorbeikommen müssten. Sowie seien keine Ports mehr vorhanden um so meine Leitung zu schalten. Ich widerrief daraufhin die Bestellung, da ich schon seit mehr als 2 Monaten vergeblich versuchte einen Anschluss zu bekommen.

Dann fand ich einen anderen Anbieter, einen regionalen namens M-net, dort ging laut Verfügbarkeitscheck immerhin ein DSL 18000 Anschluss. Kurzerhand habe ich dort online eine Bestellung aufgegeben und etwa 1 Woche später die Auftragsbestätigung im Postkasten. Der Schalttermin sei der 18.10.2013 hieß es und ich wartete schon voll Freude und Erleichterung auf den Tag der Schaltung. Am Tag der Schaltung kam ein Techniker vorbei, der die TAL Dose überprüfte und korrekt anschloss. Nachdem ich am Nachmittag daheim war und Zeit gefunden hatte, die Fritzbox anzuschließen, war ich mehr als erleichtert, als alles Funktionierte wie es funktionieren sollte, zumindest auf den ersten Blick. Ich habe dann einige Speedtest gemacht und auch von dem ein oder anderen Server mal einen Testdownload getätigt. Mit großem Schock, musste ich feststellen, das ich wahrlich nur mit 0,1 MB/s Dateien laden kann, was natürlich absolut gar nicht akzeptabel ist. Solch eine Bandbreite hatte ich zuletzt vor 13 Jahren an meinem alten Wohnort. Ich schaute nun in das Benutzermenü der Fritzbox und musste festellen, das das Gerät nur mit 1,7 MBit/s Down- und 634 Kbit/s Upload synchronisiert ist.
Ich rief folglich noch am selben Tag die Hotline an Zwecks Störung und dergleichen, das Ergebnis war wie folgt, "An ihrem Standort ist keine größere Bandbreite möglich... bla bla", nur kann dies nicht sein da das ganze Dorf vor etwa 3-4 Jahre auf DSL 16000 ausgebaut wurde und seit neuestem auch mit dem neueren VDSL versorgt wird.

Nun meine Frage, ist hier eine Kündigung möglich oder nicht? - Aus Kulanz wohl eher, denn ich bin nicht bereit für etwa 10% der Leistung so viel Geld zu zahlen. Wären es hingegen 70% aufwärts, hätte ich mich sogar noch mit zufriedengegeben, aber da ich auf eine hohe Downloadrate angewiesen bin, zwecks der kommenden Spiele und Updates und dergleichen. Denn ich lasse ungern den PC nur wegen einer 40GB großen Datei bzw. Dateien den PC 5-7 Tage am Stück am Laufen, dies wäre eher ineffizient, als es mit etwas bringen würde.


Grüße |Genesis
 
Du solltest deinen Vertrag studieren, darin wird sich eine Klausel finden lassen was bei dem Tarif den du hast die Mindestgeschwindigkeit ist. Bei einem Telekom 16k Vertrag sind es knapp über 6k die die Telekom liefern muss damit der Vertrag erfüllt ist. Wird dieser Wert nicht erreicht hat man ein Sonderkündigungsrecht da der Vertrag nicht erfüllt wurde.
 
wahrscheinlich nicht, könntest vielleicht auf Kulanz hoffen.
Rechtlich gesehen hast du einen Vertrag, der ja auch von M-net erfüllt wird.

Es steht doch auch auf der Website: "bis zu....."

Die am Anschluss verfügbare maximale Übertragungsgeschwindigkeit ist je nach Ausführung des Anschlusses abhängig von Länge, Querschnitt und Qualität der Teilnehmeranschlussleitung und deren Beschaltungsgrad sowie von der Qualität der Telefon-Hausverkabelung. M-net stellt je nach beauftragter Bandbreite immer die maximale technisch mögliche Geschwindigkeit ein, bei der ein stabiler Betrieb des Anschlusses gewährleistet ist. Die konkrete Geschwindigkeit bei Nutzung des Anschlusses hängt zusätzlich von der Netzauslastung, den angewählten Servern und der Hardware und Software des Nutzers ab. Surf&Fon-Flat ist in weiten Teilen Bayerns verfügbar. Verfügbarkeitscheck unter www.m-net.de.

Und eine richtige Antwort bekommst du mit 100%iger Sicherheit nur von M-net.
 
Lies doch selber mal die AGBs
Punkt 8.7
8.7 Unterschreitung der Tarifbandbreite: Wenn die Geschwindigkeit des Anschlusses dauerhaft um
mehr als 25 Mbit/s unter der vereinbarten Tarifbandbreite liegt, kann der Kunde kostenfrei in einen
Tarif mit der jeweils nächstkleineren Tarifbandbreite wechseln; in jedem Fall gilt jedoch der
Tarif mit der kleinsten verfügbaren Tarifbandbreite als vereinbart. Wenn die Qualität der Teilnehmeranschlussleitung auch in der kleinsten Tarifbandbreite einen dauerhaft stabilen Betrieb des
Anschlusses nicht mehr ermöglicht, sind beide Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis mit
einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

Ich würde also sagen. Eher nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was steht den im Vertrag drin? Ist das expliziet angegeben das du eine 18000/16000er Leitung bestellt hast? Wenn ja kannst du den Vertrag kündigen, da die Firma die im Vertrag gesetzte Leistung nicht bieten kann. Wie oben schau mal durch die Klauseln ob da was von Mindest-Leistung steht. Ansonsten auf deine 16000/18000er Leitung bestehen oder kündigen.
 
Also darauf würde ich es ankommen lassen. Evtl. auf "nicht zumutbar" pledieren. Mit "bis zu..." kann nicht 10% der angegebenen Leistung gemeint sein. So könnte es auch ein Gericht sehen. Mir war so als gäbe es da schon Gerichtsurteile...

Man stelle sich vor die Autoindustrie würde Angaben machen wie "bis zu 200 PS" und dann nur 20 PS liefern... Auch wenn der Vergleich hinkt, aber im Endeffekt wäre das nicht zumutbar...
 
Naja die Frage ist ja auch: Was machst du dann nach der Kündigung? Da alle DSL-Anbieter über die Kästen geschaltet werden und diese laut Aussage der Telekom ja mehr oder weniger komplett belegt sind, wird dir keiner eine ausreichende Leitung bieten können...

Nachdem was SB94 zitierte gehe ich davon aus, dass es eher zu einer Umstufung des Vertrags kommen würde, als zu einer "echten Kündigung". Hattest du mal geschaut ob es an deinem Wohnort Kabelinternet gibt? Das wäre vielleicht eine Alternative.
 
Jeder Vertrag hat doch zu Beginn eine Widerrufsfrist. Ich habe da nicht wirklich Ahnung, aber müsste die nicht eigentlich erst ab der Schaltung gelten, sodass ein einfacher Widerruf noch möglich ist?
 
Makoce schrieb:
Jeder Vertrag hat doch zu Beginn eine Widerrufsfrist...

glaube das gilt nur wenn du ihn telefonisch oder übers internet abgeschlossen hast. müsste ebenfalls die 14 tage gelten.

da wäre er ja noch in der frist, ist halt die frage wie er den vertrag abgeschlossen hat ;)
 
tja, in dem Fall hat die Telekom wohl alles richtig gemacht und M-Net fährt die Hauptsache Abschluss Schiene?

Dementsprechend werden die Dich kaum ohne Trara gehen lassen.

Bestätigung von der Telekom schriftlich, dass an dem Verteiler nix mehr geht haste nicht, selbst wenn würde M Net sagen...na wenn Sie wider besseren Wissens trotzdem einen haben wollen hat`s eben keine Bandbreite.

Zur zitierten Klausel der AGB...unter 25MB/s unter der Leistung bei 18MB/S Vertrag macht also -7 MB/S, fällt wohl salvatorisch raus die Klausel ne ^^


http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderkuendigungsrecht-DSL-Geschwindigkeit-zu-gering---f232148.html

schau mal was der Philipp da geschrieben hat? ganz wichtig...Sonderkündigung binnen 2 Wochen ab Kenntnis des Theaters schonmal das A und O ?

Beim AG Fürth ist die Kündigung bei nur 3xxx auf ner 16xxx Leitung ok befunden...


http://www.geldsparen.de/sparen/Multimedia/langsames-dsl-wann-gekuendigt-werden-darf.php


Kurzum....Einschreiben, Einzugsermächtigung widerrufen, käsige Bandbreite zu mehreren Tagen /Zeiten dokumentieren, Router Logs / Screenshots Speedtest etc....

Dann müssen die ja den Gebühren nachlaufen/einklagen, DU widersprichst dank einiger für Dich pro Urteile und siehst dem gelassen entgegen.

my 2 cents
 
@TE:
Zitat von http://www.stern.de/tv/sterntv/inte...er-nepp-mit-den-dsl-verbindungen-2026419.html
Das Geld für den überteuerten Tarif will Net-Cologne rückwirkend erst einmal nicht erstatten. "Das ist aus meiner Sicht Betrug", sagt Christan Somecke, Spezialist für Internet- und Medienrecht. "Bei allen Prüfungen ist herausgekommen, dass hier nur 6 Mbit am Anschluss unseres Mandanten zur Verfügung stehen. Und wenn man 18 Mbit verspricht, aber nur sechs Mbit liefert, dann klafft da eine so große Differenz, dass es erstens ein Recht zur sofortiger Kündigung und zweitens auch einen Schadensersatzanspruch gibt", so der Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
alles typisch: Nachbesserung verlangen -> Frist setzen -> Kündigen mit Anwalt. Lass sie bluten. Sonst lernen die das nicht. Ist immer jedesmal das gleiche.
 
muhmaster schrieb:
Bei einem Telekom 16k Vertrag sind es knapp über 6k die die Telekom liefern muss damit der Vertrag erfüllt ist. Wird dieser Wert nicht erreicht hat man ein Sonderkündigungsrecht da der Vertrag nicht erfüllt wurde.

die Telekom macht das weil der ISP eigentlich dazu verpflichtet ist, bei die anderen steht aber i.d.R. gar nichts oder diese wischiwaschi Formulierungen drin. Das Problem ist aber das die Passage im TKG selbst so halbgar formuliert ist, das steht nur das der Anbieter bei der Bestätigung eine Mindestleistung angeben muss, aber nicht wie weit sie von der beworbenen Abweichen darf.
 
Verstosst ganz klar gegen die guten Sitten. In deinem Fall würde ich eine Frist zu Nachbesserung setzten. Wird diese nicht erfüllt, kündigen. Akzeptieren Sie diese nicht dann ab zum Anwalt. In deinem Fall stehen die Chancen mehr als gut.

http://www.billiger-telefonieren.de...l-anschluss-ist-vorzeitig-kuendbar_31245.html

Einfach mal googeln. Gibt genug Fälle wie den deinigen. Kein Gericht gab bis Dato dem Provider recht. Klag die Bude in Grund und Boden.
 
Zuletzt bearbeitet:
warum soll er denn klagen? ruhig, großer :-)

leisten können sie dem Verteiler nach ja nicht.also was soll/will er da sinnfrei einklagen?

Schalttermin 18.10.2013, also gerade 10 Tage her, alles der letzten 8 Wochen an Lastschriften lässt sich gepflegt von der Hausbank zurückbuchen, da klagt sich ökonomisch gar nix ^^
 
|Genesis schrieb:
Der Schalttermin sei der 18.10.2013 hieß es und ich wartete schon voll Freude und Erleichterung auf den Tag der Schaltung.

Das ist noch innerhalb der Widerrufsfrist. ;)

Ich schaute nun in das Benutzermenü der Fritzbox und musste festellen, das das Gerät nur mit 1,7 MBit/s Down- und 634 Kbit/s Upload synchronisiert ist.

Zeig mal Screenshots aller Register außer Feedback der Fritzbox DSL-Informationen.
 
wäre es wenn er maximal 4 Tage vorm Schalttermin beauftragt hätte, aber dann gäbe es wohl weder den Thread noch ist das zeitlich praxisnah ^^
 
dup schrieb:
Das ist noch innerhalb der Widerrufsfrist. ;)

Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit dem Erhalt der schriftlichen Widerrufsbelehrung und die kommt normalerweise mit der Auftragsbestätigung, wenn er die natürlich 4 Tage vor Schalttermin bekommen hat...
 
Bevor hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, wurde der Router schonmal stromlos gemacht und neugestartet?
Geht leider aus den Posts des TE nicht hervor. Ich weiß klingt banal, aber:

Ich hatte erst vor 2 Wochen einen 16k Anschluß beim Nachbarn eingerichtet. Lief ebenfalls wie der TE beschrieben hat, soweit reibungslos, nur hatte ich ebenfalls nur unter 1MBit im Downstream, der Upload war aber mit 2,3 MBit (ist ein IP Anschluß der Telekom) normal.

Laut Speedport hatte er sich mit ca. 12MBit down gesynct.

Nach einem einfachen stromlos machen und nach 5min wieder einstecken und neusync hatte er sich mit knapp über 15MBit gesynct, die laut speedtest mit gemessenen ca. 14MBit auch nahezu vollständig zur Verfügung standen.
 
Fenriswolf schrieb:
Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel mit dem Erhalt der schriftlichen Widerrufsbelehrung und die kommt normalerweise mit der Auftragsbestätigung, wenn er die natürlich 4 Tage vor Schalttermin bekommen hat...

Aber frühestens mit der Lieferung des Produkts. Somit gilt das Schaltungsdatum.
Er kann also noch Problemlos widerrufen.
 
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