Jacob möchte gelieferte Ryzen CPU zurück

MaverickM schrieb:
Jacob Elektronik hat (Und hier wieder: Ich bin kein Jurist, also mit Vorsicht zu genießen) soweit ich weiß gar keine Willenserklärung abgegeben.

Das Angebot in einem Werbe-Prospekt, in einem Laden oder auch in einem Online-Shop ist keine Willenserklärung. Die Willenserklärung hat einzig der Käufer abgegeben, als er die Ware im Shop bestellt hat. Und Jacob Elektronik hat sie dann angenommen und der Kaufvertrag kam zu Stande.

Meinem Verständnis nach ist der Paragraph also ohnehin hier nicht zutreffend.

Natürlich kann man einen Kaufvertrag auch anfechten. Aber von einer automatischen Nichtigkeit einer Willenserklärung kann hier meines Erachtens nach nicht die Rede sein.

So oder so sollte man sich aber mindestens mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen oder eine Ersteinschätzung bei einem Anwalt einholen.


Ich persönlich finde das übrigens extrem unseriös, was Jacob Elektronik hier treibt. Habe dort (Meist über Amazon Marketplace) schon öfter gekauft und eigentlich keine Probleme gehabt, werde da aber in Zukunft vorsichtig bei dem Laden sein.

Meines Erachtens wirfst du mehrere Dinge durcheinander.

1. Ein Werbeprospekt oder die Homepage ist kein Angebot und keine Willenserklärung - soweit korrekt. Es ist eine Anpreisung und rechtlich nicht bindend.

2.
  • Der Kunde bestellt => Antrag, erste Willenserklärung
  • darauf hat Jacob irgendwie reagiert. Möglicherweise mit einer Auftragsbestätigung (=zweite Willenserklärung = Annahme) oder aber auch durch den Versand der Ware (konkludentes Handeln kann auch eine Willenserklärung sein. Beispiel: Im Supermarkt führst du auch kein mündliches Verkaufsgespräch für jeden Artikel. Durch dein konkludentes Handeln legst du die Ware auf das Kassenband. Der Mitarbeiter fragt dich nicht bei jedem Artikel ob du diesen zum Preis X kaufen möchtest. Er handelt konkludent, zieht es über den Scanner und kassiert).
=> es ist davon auszugehen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gab => Kaufvertrag ist gültig zustande gekommen.

3. Du sprichst dann plötzlich von Nichtigkeit. Nichtigkeit und Anfechtung sind zwei unterschiedliche Dinge!

Manche Verträge können rückwirkend angefochten werden (wie hier der Fall). Ob das erfolgreich ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Zusätzlich können sich daraus Schadenersatzforderungen ergeben.

Von Nichtigkeit dagegen spricht man, wenn der vermeintlich geschlossene Vertrag so hätte nicht geschlossen werden dürfen. Der Vertrag war also niemals gültig. Beispiele:
  • der Verkauf eines Hauses per Handschlag: Das ist nichtig weil die Formvorschrift vorgibt, dass dieser Verkauf einer notariellen Beurkundung bedarf.
  • der Verkauf von Kokain: dieser "Vertrag" ist nichtig und war nie gültig, da er gegen eine gesetzliche Bestimmung verstößt.
 
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Evil E-Lex schrieb:
Jacob nutzt dynamische Preise.
Schon klar. Meine Anmerkung bezog sich auf diesen Satz des TE:
Krakadil schrieb:
Vor allem könnte man die CPU jetzt wieder bestellen
Ja, er könnte sie wieder bestellen, aber die Boxed Version scheint es in den letzten Tagen bei Jacob nicht zu einem Preis <400 EUR zu gegeben zu haben.

Evil E-Lex schrieb:
Oh, wenn man eine Rechtsschutz hat, kann man da ganz entspannt bleiben.
Eine Rechtsschutz versichert Dich gegen Verfahrenskosten, nicht gegen die Rechtsfolgen eines Verfahrens.

Klar, im vorliegenden Fall ist es wohl unwahrscheinlich, dass es zu überhaupt zu einem Verfahren kommt, Jacob wird das wahrscheinlich nicht weiterverfolgen und hofft auf Kunden die freiwillig eine noch nicht verbaute CPU zurückgeben. Aber in dem weiter oben verlinkten Thread bzgl. eines ähnliches Falles bei Alternate hat es ja geholfen, dass der Käufer mit Alternate in Kontakt getreten ist:

https://www.computerbase.de/forum/threads/hat-sie-alternate-noch-alle.2082555/post-26843456

Aus meiner Sicht besteht kein Risiko darin etwas Vergleichbares zu tun. Man muss auch nicht riesige Drohgeschütze (wie aufgeblasene Schadenersatzforderungen) auffahren, denn es besteht kein Grund zu der Annahme, dass Jacob Elektronik unkooperativ ist.

Ich teile diese Einschätzung:
Froki schrieb:
Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit ihrem Zugang wirksam wird.
Froki schrieb:
Eine E-Mail sollte grundsätzlich ausreichen, um eine Willenserklärung anzufechten.
Wenn sie "mit Zugang" wirksam wird, ist dieses aber irrelevant:
Froki schrieb:
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein E-Mail-Postfach regelmäßig zu prüfen.
D.h. wer sein Postfach inkl. Spam Folder nicht regelmässig prüft tut dies auf eigene Gefahr. Das gilt übrigens genauso für den physischen Briefkasten.
 
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TomH22 schrieb:
Ja, er könnte sie wieder bestellen, aber die Boxed Version scheint es in den letzten Tagen bei Jacob nicht zu einem Preis <400 EUR zu gegeben zu haben.
Mag sein. Ich teile halt nicht Meinung von Jacob Elektronik, dass man bei diesem Preisunterschied von einem Irrtum sprechen kann. Die Anfechtung ist daher aus meiner Sicht gegenstandslos. Natürlich könnte man das Jacob Elektronik so mitteilen, das macht aber Aufwand.
 
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Wenn mich nicht alles täuscht, dann kann der Händler nur vom Kaufvertrag zurück treten wenn es ein offensichtlicher Fehler war.

Also im Sinne von "Komma verrutscht", so das anstatt 459,- der Gegenstand für 45,90 angeboten wurde.
 
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In diesem Zusammenhang ist vielleicht dieser Artikel ganz interessant:

https://www.it-recht-kanzlei.de/anfechtung-tipps-muster.html

Er wendet sich an Händler, und dabei ist besonders dieser Absatz bemerkenswert:

https://www.it-recht-kanzlei.de/anfechtung-tipps-muster.html#abschnitt_24

Es ist möglich dass Jacob die Anfechtung bereits gelieferter Prozessoren nur „vorsorglich“ gemacht hat. Eventuell gibt es noch eine viel größere Menge an nicht ausgelieferten Bestellungen, die sie stornieren wollen. Man kann sozusagen nur „alles oder nichts“ anfechten. Verzichten sie auf die Anfechtung bereits ausgelieferter Bestellungen, bricht die ganze Argumentation zusammen.
 
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act_ schrieb:
es ist davon auszugehen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gab => Kaufvertrag ist gültig zustande gekommen.

Habe ich doch gesachrieben?

act_ schrieb:
Nichtigkeit und Anfechtung sind zwei unterschiedliche Dinge!

Das habe ich nie behauptet. Wenn sich das so gelesen hat, dann war es zumindest so nicht gemeint. ;)

act_ schrieb:
Manche Verträge können rückwirkend angefochten werden (wie hier der Fall).

Genau das wollte ich damit ausdrücken.

act_ schrieb:
Von Nichtigkeit dagegen spricht man, wenn der vermeintlich geschlossene Vertrag so hätte nicht geschlossen werden dürfen.

Auch das wollte ich genau damit sagen.
 
ist fraglich wie rechtlich anfechtbar das für den Shop ist, wenn seine "dynamischen" Preise wohl nachweislich so sprunghaft sind (CPUs kosten innerhalb weniger STunden mal 380€, 420€, 520€). Wie soll man da als normaler Kunde einen "Fehler" erkennen?
 
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Schwierig. Nicht grundlos sind erfolgreiche Massenanfechtungen im Grenzbereich nicht tausendfach als Gerichtsurteil zu finden, obwohl solche Deals ständig existieren und stattfinden.

Meine Meinung: Wie so oft werden die dreisten und faulen belohnt werden und die (über-)gesetzestreuen Bürger haben das Nachsehen. :D


PS: Habe mir auch mal den Alternate-Thread durchgelesen.

Ich finde total lustig wie viele Leute gegenüber großen Firmen und Konzernen buckeln wollen, die meiner Meinung nach einfach nur Sicherheitsmechanismen eingespart haben und die, so vermute ich, in überwiegender Mehrzahl auch keine Probleme haben Verbraucher zu verarschen. Der eine dort hat's ja lustig geschrieben: "Seit Jahren Scalperpreise verlangen, aber jetzt Fairness fordern." :D Weiß natürlich nicht wie sich das bei Jacob hier aus dem Thread verhält, ist mir im Detail auch egal, aber natürlich behandle ich meinen lokalen Metzger anders als irgendeinen größeren Onlineshop.
 
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Ich bin Jurist und die Anfechtung ist korrekt und fristgerecht. Das löst halt eine Schadenersatzpflicht aus (ehrlicherweise nur in der Theorie. Praktisch wird da nichts passieren). Wirtschaftlich sinnvoll ist deren Vorgehen auch nicht. Die kriegen jetzt eine gebrauchte CPU zurück und können schön die Rückabwicklungskosten zahlen. Laut Geizhals gibts die CPU doch sowieso für unter 400€…

Ihr könnt auch aufhören endlos sinnlose Diskussionen zu führen, ob das richtig ist. Anfechtung wegen falschem Preis ist ein normaler 0815 Fall einer Anfechtung. ChatGPT klärt euch sicher auf.
 
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Ich denke, hier sind mehrere Juristen unterwegs und viele Lösungen in der Praxis sind weniger juristischer, als kommerzieller Natur. Da hilft es natürlich die Hürden und Kosten hochzutreiben. Z. B. indem man einfach mal mitteilt, dass die Anfechtung eben nicht rechtzeitig erfolgt ist und auch nicht ausreichend begründet wurde und man erhebliche Kosten hat und hätte - und dann kann sich der Geschäftspartner ja dazu äußern oder Klage einreichen oder so.

Was ich z. B. generell nicht mache ist zu hüpfen, nur weil irgendjemand spring sagt.
 
uincom schrieb:
Ihr könnt auch aufhören endlos sinnlose Diskussionen zu führen, ob das richtig ist. Anfechtung wegen falschem Preis ist ein normaler 0815 Fall einer Anfechtung.
Ab wann ist ein Preis denn falsch? Was ist, wenn ich da eine vom Händler deutlich abweichende Meinung hab?
 
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Wie würde es denn ablaufen, wenn man die CPU schon verbaut hat?

Jacob kann doch nicht verlangen, dass man sein System wieder zerlegt und die CPU ausbaut.
 
Sofern ein Vertrag wirksam und durchgreifend angefochten wird, ist das so, als hätte es diesen Vertrag nie gegeben.

In diesem Falle wäre, rein formaljuristisch, unter anderem der Ausbau die Folge. Da die meisten Leute aber nicht einfach nur eine CPU in ein Mobo klatschen, sondern auch noch Wärmeleitpaste großzügig verteilen, Kühler drauf pressen, das alles verbauen, ggf. den Rechner dann woanders hin bringen oder was auch immer, haben wir einen etwas komplizierteren Fall als den, den sich so der typische Gesetzgeber vorstellt, der noch nie richtig gearbeitet hat.

Deshalb war hier ja schon mehrfach der Hinweis darauf, dass formaljuristisch etwas so oder so sein mag, das aber nicht so wichtig ist, weil sich in aller Regel andere - kaufmännische - Lösungen finden lassen. Mal mit mehr oder weniger harten Pain Points.
 
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Sobald die Verpackung geöffnet wurde kann die CPU doch eh nicht mehr als Neuware verkauft werden. Aus dem Grund macht es doch schon keinen Sinn. Mit Rückversand zahlt der Verkäufer doch drauf.

Wurde auf die Mail schon geantwortet ? Ich kann mir nicht vorstellen das der Händler sich Querstellt.
 
Womöglich geht es bei einer Anfechtung eher um noch nicht versandte Ware als die, die bereits ausgeliefert wurde.

Deshalb ja der Vorschlag, im Falle der Auslieferung - wie auch immer - auf den Verkäufer zuzugehen...
 
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Da ist nichts zu machen für den Händler, Kunde hat bezahlt(Antrag) und er geliefert(Erfüllung), also ist ein sauberer Kaufvertrag entstanden. Wenn die Ware noch beim Händler ist und es dann auffällt, ist das natürlich noch ne andere Sache und kann wegen Irrtum angefechtet werden(Storno).
Und wegen 40€ so ein Fass aufzumachen, ist ja fast schon wieder dreist. Wo kommen wir denn da hin, wenn ein Händler meint gültige Kaufverträge rückgängig zu machen, nur weil er seine Plattform nicht im Griff hat gerade bei dieser kleinen Differenz.

Ernstgemeint sind diese Schreiben sowieso nicht, man hofft nur, dass es Dolle gibt, die die CPU zurückschicken.
 
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Ist ja noch viel wilder. Wenn die CPU kaputt gegangen ist, beschädigt wurde, verschenkt wurde, verkauft wurde oder die Verpackung samt dem ganzen sonstigen Mist weggeworfen wurde, dann geht das alles zu Lasten von Jacob. Wenn Jacob erst einmal die Versandverpackung samt CPU Verpackung noch zuschicken muss, dann rentiert sie die Aktion für die nie im Leben.

Am Ende sind dann die GRÜüüüüÜÜnen schuld, wenn der Laden vor die Wand fährt. Richtig kluge Management Entscheidung ist das mal wieder.
 
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Ich würde sagen mit Argument der Preis wäre zu niedrig kommen die nicht durch. Der war ja mal zu Spitzenzeiten bei 300€...
 

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@Confused Johnny

Nochmal: Das ist ja genau der Catch bei der Anfechtung.

Ein wirksamer Kaufvertrag wird von Anfang an als nichtig erklärt. Wo die Ware sich dabei befindet ist irrelevant.

"Storno" gibt es nicht.
 
uincom schrieb:
Ihr könnt auch aufhören endlos sinnlose Diskussionen zu führen, ob das richtig ist.

Die Frage ist doch eher, ob der Händler bei abgeschlossenem Kaufvertrag, ausgelieferter Ware und bezahlter Rechnung einfach so einseitig eine Rückabwicklung einleiten kann und man sich dem als Kunde fügen muss, oder dies verweigern/anfechten kann.

Avatoma schrieb:
Womöglich geht es bei einer Anfechtung eher um noch nicht versandte Ware als die, die bereits ausgeliefert wurde.

Soweit ich das verstanden habe wurde der Kram ja auch (mehrfach) ausgeliefert. Geht ja um keine Storno-Party sondern um abgeschlossene Kaufverträge.
 
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