Jerusalema fail

Onktebong

Ensign
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Hallo, nachdem die Jerusalema "dance challenge" über das internet geschwappt ist, kassiert Warner Music jetzt offenbar ab.
Meine Frage dazu: Youtube hat ja einen Algorithmus, der urheberrechtlich geschützte Lieder automatisch erkennt. Dann kommt
Ich dachte eigentlich dass Youtube für Videos, die solches Material enthalten, automatisch die Gebühren an die Gema bezahlt, und dafür die Monetarisierung verweigert, also kein Geld an den Videoersteller bezahlt. Youtube schreibt dann ja automatisch den Hinweis: "Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung - Die Monetarisierung ist bei diesem Video aufgrund einer Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung nicht möglich. Sieh dir die Details dazu an. Du kannst Einspruch erheben, wenn du glaubst, dass es sich hierbei um einen Irrtum handelt. Umsätze werden einbehalten, bis über den Einspruch entschieden wurde."
Mich wundert außerdem, dass Warner Music das Geld nicht über die Gema eintreiben lässt. Ich dachte, die Gema wäre dafür zuständig.
Zusatzfrage: Bin ich aus dem Schneider, wenn das Video als Privat eingestellt ist?
 
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Bezüglich GEMA:
 
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Bei der GEMA muss man Mitglied sein. Nicht jegliche Musik ist automatisch über die GEMA-Gebühren abgedeckt. Da die GEMA ein deutscher Verein ist, dürften die meisten internationalen Künstler eher kein Mitglied sein...
 
Ich finde die Musikmafia (Warner) sollte sich in Grund und Boden schämen, aus solch einer Situation auch noch Geld herauszupressen. Eigentlich müsste sich die Mafia bei allen bedanken das sie den Song dazu ausgewählt haben . Zahlen würde ich erstmal nicht. Das ist meine Meinung dazu. Das Video von Solmeke hab ich gesehen.
 
Laut dem Video von Solmecke ist es AFAIR nicht von der Gema gedeckt, wenn man die Musik verwendet und anderes Bildmaterial fürs Video nimmt, so wie es bei dieser Challenge gemacht wurde. D.h. wenn auf dem Video Leute zu der Musik tanzen, begehst du wohl eine Urheberrechtsverletzung, da du keine Rechte an der Musik hast.
 
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Onktebong schrieb:
Zusatzfrage: Bin ich aus dem Schneider, wenn das Video als Privat eingestellt ist?
Wenn die dich vorher nicht "erwischt" haben, dann wohl schon. Sie können dann ja nicht darauf zugreifen und somit eine Urheberrechtsverletzung feststellen. Privater Gebrauch ohne Veröffentlichung sollte ja eigentlich keine Urheberrechtsverletzung sein. Dazu darf natürlich ach kein Link dahin öffentlich sein.
Aber alles ohne Gewähr, ich bin kein Jurist.
 
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EierAutomat schrieb:
Ich finde die Musikmafia (Warner) sollte sich in Grund und Boden schämen, aus solch einer Situation auch noch Geld herauszupressen.
Da hast du zwar recht, moralisch ist das nicht grade, aber trotzdem ist es deren gutes Recht.

In Grund und Boden schämen sollten sich mal lieber die Polizeiwachen und Feuerwehren, denn die sollten die Gesetzeslage ja kennen. Stattdessen wurden vom Land NRW schon Hunderttausende von Steuergelden an Warner Bezahlt. Dabei sollte doch jeder mitbekommen haben, wie vor Jahren GEMA gebüren von Kindergärten verlangt wurden, weil sie dort Kinderlieder singen, und schlimmer noch im Sankt Martinszug gilt das als Öffentliche Aufführung.

https://www.heise.de/news/Jerusalem...RW-zahlt-nachtraeglich-Gebuehren-5055418.html

Nur weils "jeder" macht ist es noch längst nicht legal (ich erinnere an die Musiktauschbörsen Anfang der 2000er)

achso, Willkommen in Deutschland, wo Recht und Gesetz über der Menschlichkeit steht (wenn es dort was zu holen gibt).
 
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Das Ding ist doch, es ist Warner Music kein Schaden sondern ein Gewinn erstanden, denn die dance challenge war letztlich ein marketing-Instrument, welche das dünne Liedchen zum hit beförderte.
Und politisch bedauerlich, dass das Land NRW mit seinen hochbezahlten Juristen auf den Abmahn-scam einging, anstelle zu sagen: Beweist uns erst mal, dass Euch tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
 
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Laut Solmecke ist die Rechtslage da wohl eindeutig auf der Seite von Warner, deshalb wird NRW da auch bezahlt haben.
 
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Auf See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand. Wozu hat NRW überhaupt Juristen.
 
Wenn die Contentmafia immer einen Schaden nachweisen müsste, würde kaum noch einer Klagen. Vieles hat man ja geladen, weil es ging, nicht weil man es brauchte oder sonst dafür Feld ausgegeben hätte.
Ich habe von damals noch eine Bibliothek von der ich noch immer nicht alle Interpreten gehört habe.
 
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Onktebong schrieb:
anstelle zu sagen: Beweist uns erst mal, dass Euch tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Das ist genauso blöd wie die Aussage dass durch Kopieren von Daten kein Schaden entstanden ist. Die Gesetzeslage ist nun mal eindeutig, wenn du ein Urheberrechtlich geschütztes Werk verwenden willst benötigst du die Genehmigung des Rechteinhabers. Da Warner Music seine Werke nun mal gegen Geld freigibt können sie entstandenen Schaden durch Umsatzausfälle geltend machen. Immerhin ist das Werk ja ohne zu bezahlen benutzt worden. DAS hätten die tollen Juristen VORHER mal jemanden ins Ohr flüstern sollen.
 
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