Job kündigen ohne ALG-Sperre?

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C3rone schrieb:
Wo nötigt er ihn denn?
INTELLER schrieb:
...
Sein Chef hat ihn sofort ins Büro bestellt und nachgefragt, was los ist. Nachdem er seinem Chef geschildert hat, was los ist [...], meinte dieser nur, dass er doch kündigen soll. ?!?
...

Das ist meiner meinung nach eine (bzw. Nahe an einer) Noetigung, er schlaegt ihm sofort vor zu kuedigen und nicht etwa in Krankenstand zu gehen.

C3rone schrieb:
Und offenbar ist der Arbeitnehmer in diesem Falle noch tragbar - sonst wäre er eben gekündigt worden.


Ich denke halt das er es ihm aus guten Grund vorgeschlagen hat, um selber keine Nachteile zu haben... -> Das ist reine Spekulation meinerseits, jedoch draengt sich mir der Gedanke auf.
Und im Falle eines Krankenstandes bleibt der Arbeitnehmer ja noch im Unternehmen, wenn er kuendigt ist er weg...
 
Zuletzt bearbeitet:
wo hat den der Chef ihn genötigt zu kündigen?

Ich Verstehe das so:
AN hat einen Nervenzusammenbruch
AG will ein Gespräch (logisch...)
AN sagt das ihm alles zu viel wird (Schicksalsschlag usw.)
AG sagt: wenn sie mit der Situation nicht mehr klar kommen, sollten sie eine Kündigung in Erwähnung ziehen.

Meine Interpretation:
Der AN will nicht mehr Arbeiten.
Der AN will aber ALG
Daher will der AN das der AG Kündigt
der AG macht nicht mit, also ist er Böse...

Ich kann natürlich falsch liegen, aber es ist eben immer schlecht wenn man Infos nur aus Dritter Hand bekommt und auch nur von einer Seite!
 
weiss nicht obs nicht schon gesagt wurde aber mir fällt nur ein grund ein warum der chef ihn nicht kündigen will
die arge zahl den firmen die arbeitslose beschäftigen nämlich geld, glaube 6 monate den halben lohn oder mehr!?
und wenn er ihn nun feuert muss er die kohle zurückzahlen
 
@phil und florian,

Hallo,

sorry, dass ich gestern etwas überreizt reagiert habe. Dafür entschuldige ich mich bei euch. Ich wollte niemanden beleidigen. Hoffentlich habt ihr das auch nicht als Beleidigung empfunden...

Ich hoffe ihr respektiert, dass ich meinen Fehler eingesehen habe! Aber als Erwachsener muss man eben zu den Dingen stehen, die man sagt oder schreibt... :p
Danke!
 
florian. schrieb:
Meine Interpretation:
Der AN will nicht mehr Arbeiten.
Der AN will aber ALG
Daher will der AN das der AG Kündigt
der AG macht nicht mit, also ist er Böse...
...

Wie gesagt, ich habe hier halt eine andere Interpretation und

florian. schrieb:
sollten sie eine Kündigung in Erwähnung ziehen.

das find ich auch gut, natuerlich klingt es so viel besser, ob er es wirklich so sagte oder
meinte dieser nur, dass er doch kündigen soll. ?!?
eben so (was in meinen augen eben besagte Noetigung ist) ist doch ein himmelweiter unterschied. Wir wisse es nicht, daher schrieb ich auch das es reine Spekulation ist...
damn80 schrieb:
wenn er ihn nun feuert muss er die kohle zurückzahlen

genau das ist auch die Grundlage meiner Interpretation, obwohl ich nicht alle fakten kenne, draengte sich mir sofort eben dieser Gendanke auf.
-> und dann waere der AG doch boese, warum sonst sollte er ihn nicht einfach kuendigen? Der AN ist in der Probezeit, er muss nicht mal einen Grund haben...

Ausser eben er versucht einen (finanziellen.. ) Schaden abzuwenden indem er den AN zu einer Kuendigung noetigt...
 
Prinzipiell sind die ganzen Einschätzungen etc. doch erstmal egal. Im beschriebenen Fall wird AN nicht mehr arbeiten können. Also Krankmeldung (von mir aus ne Überweisung vom Hausarzt zum Psycho... ) Ihm wird in jedem Fall die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. AG denkt sich den kannste vergessen bis der wieder übern Berg is dauert ewig und wird ihn Kündigen. AN bekommt sein ALG und der Chef sucht sich nen neuen und alles sind einigermaßen bedient.

Ob das sonderlich sozial vom AG ist steht auf nem ganz anderen Blatt, aber sowas wie "verantwortlich für Mitarbeiter fühlen und Verständnis" gibts (fast) nicht mehr, leider.
 
C3rone schrieb:
Wie genau interpretierst du hier eine Nötigung?

Ok, nochmal.
Fuer mein persoehnliches Empfinden ist es eine Noetigung...

Es ist gut moeglich das mein Empfinden, von der geltenden Gesetzeslage abweicht, aber das tut auch nichts zu Sache.
(Es ist sicher schon haeufiger passiert, dass das persoehnliche rechtsempfinden, nicht mit der Rechtssprechung/Gesetzeslage konform geht. )

Ich habe nie behauptet das hier eine Noetigung nach dem StGB vorliegt,
sondern meine Meinung/Empfindung kundgetan.
 
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