[Job] Kündigungssperre?

HAse_ONE

Commander
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Hi,

bei meinem Arbeitgeber gibt es zum Jahresende immer Mittarbeitergespräche und im Zuge dessen, bekommt man immer ein Schreiben bezüglich Bonuszahlung. Da steht ein Absatz drin, der mich immer etwas verwirrt.

Zitat:
Soweit ein Bonus oder eine andere zusätzliche Leistung von XXX gewährt wird, besteht darauf kein Rechtsanspruch. Diese Leistungen sind freiwillig. ... Voraussetzung für eine Gewährung ist außerdem, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag aufgrund einer Kündigung durch den Mitarbeiter selbst, einer Aufhebungsvereinbarung oder einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber weder beendet noch gekündigt ist und über den 31.03. des folgenden Jahres hinaus weiter Bestand hat.

Das bezieht sich so wie ich das verstehe nur auf die Bonuszahlungen, oder? Also sollte ich kündigen, müsste ich diese zurückzahlen?

Ich würde mich gerne auf einen Job bewerben und frag mich grad was ich da reinschreiben kann, als frühester Termin. Ich würde jetzt meine normale Kündigungsfrist reinschreiben, weil die können mich ja nicht am Kündigen selbst hindern, oder? :D Dann bekommen die halt ihren Bonus wieder :rolleyes:
 
Info zum Bonus auf die schnelle.

Würde mir da keine großen Gedanken machen, geh mal von beiden Fällen aus. Das sollte deinen Wechsel nicht beeinflussen, natürlich solltest du mit entsprechenden Puffer planen.
 
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turbo1 schrieb:
geh mal von beiden Fällen aus
Beide Fälle?

Rückzahlen vom Bonus ist mir relativ egal. Aber am Kündigen können die mich doch nicht hindern, oder?
 
Ich meinte damit dass du den Bonus behalten darfst oder halt nicht. Die werden sicherlich nicht darauf pochen außer es ist so ein Krauderladen.
Kündigen darfst du natürlich klar.
 
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Kündigen kannst du, Bonus kann evtl. Zurück verlangt werden. Wird aber meist nicht. Hatte auch mal so einen Fall. Hatte 4 Wochen nach Bonus gekündigt.
 
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HAse_ONE schrieb:
Soweit ein Bonus oder eine andere zusätzliche Leistung von XXX gewährt wird, besteht darauf kein Rechtsanspruch. Diese Leistungen sind freiwillig
Dieser Teil soll eine "Betriebliche Übung" verhindern, sprich, wenn Dir Dein Chef regelmäßig (und das gilt schon bei mehr als 2-3 Mal) etwas zukommen lässt (Kaffee, Brötchen, Blumen,...) hast Du einen Rechtsanspruch darauf. Das wird hier verhindert.

HAse_ONE schrieb:
Voraussetzung für eine Gewährung ist außerdem, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag aufgrund einer Kündigung durch den Mitarbeiter selbst, einer Aufhebungsvereinbarung oder einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber weder beendet noch gekündigt ist und über den 31.03. des folgenden Jahres hinaus weiter Bestand hat.
Dein Arbeitsverhältnis sollte also mindesten bis zum einschließlich 1.4 reichen. Außer bei einer Betriebsbedingten Kündigung, die ist da ja nicht eingeschlossen. Also Umstrukturierung und der Arbeitsplatz fällt weg, Betrieb schließt, ...

1ter Schritt, besuche Deinen Betriebsrat, und löcher den (wenn vorhanden) (und frag den nach ihrem Anwalt!)

2er Schritt, such Dir nen Anwalt für Arbeitsrecht ( der vom BR ist ein guter Anfang) Den kann man im Leben noch häufiger gebrauchen als einem lieb ist... (i.A. sind die bei so kleinen Sachen auch nicht wirklich so teuer, und man spart durch sie i.a. mehr, als sie kosten)

3er Schritt Rechtsschutz-Versicherung für Arbeitsrecht abschließen, freut den Anwalt, und auf Dauer auch Dich ;-)
 
HAse_ONE schrieb:
Aber am Kündigen können die mich doch nicht hindern, oder?
Nein, können sie natürlich nicht.
Deswegen muss man auch keinen Anwalt konsultieren.
Nur den Arbeits- und ggf. Tarifvertrag richtig lesen.
 
h00bi schrieb:
Arbeits- und ggf. Tarifvertrag richtig lesen.
Was geht denn vor? TV, oder AV, oder BV? Es ist schon schwierig nur ein AV richtig zu interpretieren, mit TV, möglichen BVs wirds halt langsam unübersichttlich. Und Formfehler, die häufiger voekommen als man denkt, wird man selbst nur schwerlich entdecken.
Klar, dieser Fall scheint einfach, kündigen zum nächst möglichen Zeitpunkt kann man immer. Aber schon die geltende Kündigungsfrist könnte nicht ganz einfach zu ermitteln sein. Und ob die vom Arbeitgeber aufgestellten Regeln für die Boni so rechtlich zulässig sind, wird hier auch keiner so einfach sagen können.

Ich hab einige Jahre BR hinter mir, mit diversen Schulungen in Arbeitsrecht. Aber letztendlich, gerade bei Kündigungen, lohnt sich so ein Fachanwalt, den man mal drüberschauen lässt. Ist oft kostenlos, oder wenn um 100€ zu bekommen.
 
So vom Gefühl her würde ich sagen dass dieser Teil des Vertrags so schlichtweg ungültig ist.

Der Grund ist simpel: Ein Bonus bezieht sich immer auf bereits geleistete Arbeit, d.h. auf die Vergangenheit und hat nichts mit der Zukunft zu tun. Heisst, am Ende von 2023 gabs den Bonus, der bezieht sich auf die bereits geleistete gute Arbeit aus 2023. Und daraus folgt dass die Zahlung eines Bonus nicht mit Forderungen die Zukunft betreffend verknüpft werden darf. Dazu bedürfte es dann eines anderen vertraglichen Konstrukts.

Das ganze hat keinerlei Bezug zu einer möglichen Kündigung in der Zukunft, von daher dürfte dem Mitarbeiter dieser Bonus auch dann zustehen wenn er direkt am 01.01.2024 zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt.

Will der Arbeitgeber dass die Leute eine mindestens 3-Monate Kündigungsfrist haben, denn darauf läuft das ganze ja hinaus, dann muss in den Vertrag irgendwie sowas geschrieben werden: Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate, als Ausgleich dafür erhält der Mitarbeiter XXX Euro pro Monat/Jahr.

So wie es da formuliert ist kann der Mitarbeiter sagen: Diese Kündigungs-Regelung stellt mich schlechter als die gesetzliche Regelung, ist daher nur zulässig wenn es einen Ausgleich gibt.
Aufgrund von
Soweit ein Bonus oder eine andere zusätzliche Leistung von XXX gewährt wird, besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Gibt es jedoch keinen garantierten Ausgleich, sondern diese Regelung setzt den Mitarbeiter der Willkür des Arbeitgebers aus, und ist daher ungültig.

Als Arbeitnehmer würde ich so einen Vertrag unterzeichnen und im Falle der Kündigung dann vors Arbeitsgericht ziehen und zugucken wie der ehemalige Arbeitgeber verliert. Aus Arbeitnehmersicht ist das immer super wenn ungültige Passagen im Arbeitsvertrag stehen. Sorgt regelmäßig dafür dass den Arbeitgebern deren "kluge Ideen" um die Ohren fliegen xD
 
D0m1n4t0r schrieb:
So vom Gefühl her würde ich sagen dass dieser Teil des Vertrags so schlichtweg ungültig ist.

Der Grund ist simpel: Ein Bonus bezieht sich immer auf bereits geleistete Arbeit, d.h. auf die Vergangenheit und hat nichts mit der Zukunft zu tun. Heisst, am Ende von 2023 gabs den Bonus, der bezieht sich auf die bereits geleistete gute Arbeit aus 2023. Und daraus folgt dass die Zahlung eines Bonus nicht mit Forderungen die Zukunft betreffend verknüpft werden darf. Dazu bedürfte es dann eines anderen vertraglichen Konstrukts.
[...]
Das Rückfordern von Bonuszahlungen ist durchaus möglich. Es muss vertraglich recht genau geregelt sein und den Arbeitnehmer nicht über Gebühr benachteiligen. Dazu gehört auch, dass zeitlicher Rahmen und Höhe der Rückzahlung fesgehalten werden müssen. Es ist also nicht pauschal unzulässig, aber eben in Grenzen.

So realitätsnah bzw. Arbeitnehmerfreundlich ist das Recht in Deutschland leider nicht. :/

Rechtslaie: Was mich beim Textstück vom TE stört ist ja, dass die Höhe der Rückzahlung nicht definiert ist. 11Monate nach Erhalt des Bonus aus dem Unternehmen ausscheiden und dann will der AG den vollen Bonus zurück? Imho wäre das unverhältnismäßig. Der AG hat für die vorgehaltene Möhre ganze 11Monate voll motivierte Arbeitsleistung erhalten.
 
h00bi schrieb:
Völlig egal, solange es keine Überschneidung gibt.
Ne, so simpel ist es selbst da nicht, den viele Regelungen benötigen eine Öffnungsklausel im TV da mit es in einer BV oder einem AV geregelt werden darf.
Glaub mir, das ganze Gebiet ist ein Minenfeld, was gut ist, denn meist blickt auch HR nicht richtig durch und regelt Dinge, die sie so nicht regeln dürften.

D0m1n4t0r schrieb:
So vom Gefühl her würde ich sagen dass dieser Teil des Vertrags so schlichtweg ungültig ist.

Der Grund ist simpel: Ein Bonus bezieht sich immer auf bereits geleistete Arbeit,
Das denke ich auch, aber um aus so einem Bauchgefühl ein Wissen zu machen bedarf es da eines Juristen... Und zur Not eines Richters.
 
Glaub mir, das ganze Gebiet ist ein Minenfeld, was gut ist, denn meist blickt auch HR nicht richtig durch und regelt Dinge, die sie so nicht regeln dürften.

Ja und zwar für beide Seiten.. Kenne das auch aus der BR arbeitet. Und sobald 1 Seite zum Rechtsbeistand greift dann sollte man das auch tun.

hemalige Arbeitgeber verliert.
Zahlen musst du trotzdem die Kosten des Verfahrens.
 
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