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kann ich von diesen ebay kauf irgendwie zurücktreten?
Nicht übel, werde ich wohl in Zukunft immer in meine Auktionen aufnehmen.
Wie sieht es damit in "unserer" Auktion aus?
Passt aber zum dispositiven Recht der Hol-/Bringschuld.
Auf der anderen Seite, die Entscheidung eines Amtsgerichtes ist kein gültiges Recht, sondern nur die Entscheidung eines Amtsgerichtes. Ein anderes kann ganz anders urteilen. Als Richtlinie für eine Tendenz aber durchaus annehmbar.
Die Frage ist, ob die aus dem Angebot heraus verlinkten Versandbedingungen als bindender Bestandteil des Angebots zu bewerten sind, denn dort wird eine Abholung der Ware explizit ausgeschlossen. Das AG Koblenz hat in seinem Urteil lediglich festgestellt, daß "der Beklagte darlegungs- und beweispflichtig" ist einen entsprechenden Hinweis angebracht zu haben, auf die Form des Hinweises geht das Urteil jedoch nicht ein.
Vielmehr müsste sich aus den Umständen eindeutig ergeben, dass der Verkäufer keinerlei Kontakt mit dem Käufer wünsche und nur in diesem Fall den Gegenstand verkaufen wolle.
Nicht verkauft, nur im Rahmen eines Geschenkes, das ich erhalten habe. Ein Kumpel hat mir den Amp bei sich zu Hause geschenkt mit der Ansage "Schaff das Teil weg" .
Und im Auto wollten noch 3 Personen (inkl. Koffern) sitzen. Und die hatten leider Mitspracherecht. . Also ab zur Post, was sich immer noch sehr gelohnt hat.