ebay - "vom Kauf zurücktreten"?

yarak zahlt der käuferschutz! habe das vor nen paar monaten beantragt aber die fische wollten pausenlos irgentwas von mir. da hat ich kein bock mehr drauf. aber wer weis ob das inzwischen anderster mit dem support da ist. ich wünsche dir auf jeden glück.
 
(1) Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach Fernabsatzgesetz besteht grundsätzlich bei gewerblichen wie auch bei privaten Verkäufern ! Allerdings können private Verkäufer das Rücktrittsrecht ausschließen; viele Private vergessen das; also in der Artikelbeschreibung nachschauen, da muß ausdrücklich der Rücktritt ausgeschlossen sein !

(2) Wenn jemand den selben Artikel bereits 52 mal unter demselben Namen bei ebay verkauft hat, dann ist das eine nachhaltige Tätigkeit und demzufolge gewerblich, ob der Verkäufer als Gewerbetreibender im Gewerberegister gemeldet ist oder nicht ! Demzufolge kannst Du auch vom Kaufvertrag zurücktreten: Schicke dem Verkäufer einfach über den Link auf der Artikelseite eine entsprechende kurze Mitteilung; wegen so einer "lächerlichen" (sorry !) Kaufsumme wird Dir keiner Schwierigkeiten machen und anfangen, mit Dir herumzustreiten, zumal der Verkäufer sich ja nicht bei Dir meldet !

(3) Bestelle den Artikel einfach neu und schlage den für Dich korrekten Zahlungsweg (Banküberweisung) ein.



Damit dürfte die Beer geschält sein !!!


Wenn jemand weiteres Interesse an den Methoden der Firma Paypal hat, dem empfehle ich mal diesen Threat:

Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz
 
Zuletzt bearbeitet:
Trackballfan schrieb:
Jo, eBay noch mehr Geld in den Rachen werfen, PayPal ist ein Hauseigener Verein von eBay.

Ach komm, als würden die die 2% von den 9,90€ jucken. Ebay ist zu Recht reich und verdient auch die Kohle, da sie ja den Dienst immer weiter Pflegen.

Du benutzt auch Windows. Warum wirfst du denen bei fast jeder neuen Windows Version dein Geld zu? Ganz einfach. Weil du keine Lust auf alternativen hast.

Wenn etwas dringend ankommen soll, dann lass ich bei meiner "geldgierigen" Bank auch nicht 1-2 Tage erst vergammeln, bevor die Flaschen das endlich an den Empfänger übertragen haben.


Dass bei PayPal Zahlungen überprüft werden, halte ich für OK. Schließlich gibt es so viele Kreditkartenbetrüger (mich hat auch mal einer erwischt), dass man lieber bei ungereimtheiten erstmal eine Überprüfung einleitet.
 
eulekerwe schrieb:
(1) Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach Fernabsatzgesetz besteht grundsätzlich bei gewerblichen wie auch bei privaten Verkäufern ! Allerdings können private Verkäufer das Rücktrittsrecht ausschließen; viele Private vergessen das; also in der Artikelbeschreibung nachschauen, da muß ausdrücklich der Rücktritt ausgeschlossen sein !

Nein, das ist falsch. Du verwechselt die Sache mit der Gewährleistung. Die Gewährleistung kannst du als privater Verkäufer ausschließen.

Eine Widerrufsregelung gibt es nur zwischen einem gewerblichen Händler und einem privaten Käufer.
Ein privater Käufer muss generell nichts zurücknehmen, außer das Produkt ist unerwartet defekt oder entspricht nicht der Beschreibung etc.
 
@ tbs

So ist es, beim Mangel kommt es beim privaten Verkäufer darauf an, ob er diesen gem. § 444 BGB arglistig verschwiegen hat. Dann kann er sich nicht der Haftung entziehen.

@ eulerkerwe

(1) Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach Fernabsatzgesetz besteht grundsätzlich bei gewerblichen wie auch bei privaten Verkäufern ! Allerdings können private Verkäufer das Rücktrittsrecht ausschließen; viele Private vergessen das; also in der Artikelbeschreibung nachschauen, da muß ausdrücklich der Rücktritt ausgeschlossen sein !

Bitte informier dich das nächste Mal etwas genauer. Vieles, was du schreibst ist schlichtweg falsch. Auch scheinst du nicht ganz auf dem neuesten Stand zu sein.

Das Fernabsatzgesetz gibt es schon seit über 7 Jahren nicht mehr. Dessen Normen wurden bereits unlängst in das BGB integriert. Der Fernabsatzvertrag selber hat als eine seiner Vorraussetzungen, dass ein Unternehmer ein Vertragspartner, nämlich der Anbieter ist, siehe § 312b I BGB und der andere Vertragspartner, der Käufer, der Verbraucher ist. Eine Floskel wie "keine Rücknahme" zeigt einfach nur, dass der Verkäufer rechtlich unsicher ist, da diese Floskel ähnlich wie der Zusatz "keine Garantie" rechtlich ungenau und überflüssig ist.

Wenn jemand den selben Artikel bereits 52 mal unter demselben Namen bei ebay verkauft hat, dann ist das eine nachhaltige Tätigkeit und demzufolge gewerblich, ob der Verkäufer als Gewerbetreibender im Gewerberegister gemeldet ist oder nicht ! Demzufolge kannst Du auch vom Kaufvertrag zurücktreten:

Das ist allerdings nicht die Aufgabe und das Recht des Käufers darüber zu entscheiden, ob jemand seine Rechtsgeschäfte in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit handelt oder nicht. Nach wie vor sind wir weit davon entfernt, einheitliche Abgrenzungskriterien in der Rechtsprechung vorzufinden. Zu unterschiedlich sind momentan noch die Richtlinien.
 
Zuletzt bearbeitet:
eulekerwe schrieb:
(2) Wenn jemand den selben Artikel bereits 52 mal unter demselben Namen bei ebay verkauft hat, dann ist das eine nachhaltige Tätigkeit und demzufolge gewerblich, ob der Verkäufer als Gewerbetreibender im Gewerberegister gemeldet ist oder nicht !

Und wo hast du her das es der selbe Artikel ist? :freak:

Der TE hat nur geschrieben das er 52 Bewertungen hat...




cya
cr@zy
 
Ich weiß garnicht ab welche Menge, aber ab irgend eine menge ist man halt nicht mehr "privatverkäufer" sondern macht der gewerblich - ist ja logisch, sonst würden alle eins auf private verkäufer machen. Weiß jetzt aber nicht am welche menge bzw. bei welche gleiche menge das zutrifft. Jemand eine erklärung?

Gruß
 
Ich meine ab monatlich 30 Artikel ähnlicher Kategorie wird man als gewerblicher Verkäufer eingestuft. Kann mich aber nicht mehr dran erinnern wo ich das mal aufgeschnappt habe.


@ALF221091
Vielleicht kannst du uns mal ein update geben wie denn nun der Stand der Dinge ist?

Inzwischen sind wir gewaltig vom eigentlichen Thema abgekommen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun, zunächst ist dies nicht mein erster Ebay-Kauf und auch nicht erst der 100ste.

Ich habe wie beschrieben den Artikel via Sofort-Kauf-Option gekauft. Dann bin ich nach "Mein-Ebay" und habe den Artikel unter "Gekauft" (Links in der Leiste) ausgewählt.
Eigentlich wollte ich dann auf "Jetzt Bezahlen", doch Ebay zeigt dort an ich hätte bereits über PayPal bezahlt. Das fand ich verwunderlich, da ich PayPal überhaupt nicht habe.
Als ich dann dennoch auf "Jetzt Bezahlen" ging wurden mir auch keine Kontodaten angezeigt. Für mich sah es so aus als ob der Verkäufer dort auch gar keine hinterlegt hat.

Nachdem ich mich gestern hier durchgelesen habe, habe ich es noch einmal versucht. Also bin ich wieder auf "Jetzt Bezahlen" und siehe da, ich fand die Bankverbindung des Verkäufers. Ob ich vorher Tomaten auf den Augen hatte oder er sie erst nachträglich eingegeben hat kann ich nicht sagen.

Nun hatte ich zwar seine Daten, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass ich bis heute immer noch keine Nachricht des Verkäufers habe. Den ich ja ausdrücklich um Zusendung der Bankdaten gebeten hatte. Dennoch habe ich heute Morgen bezahlt, in der Hoffnung, dass nächste Woche der Postbote klingelt.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken die hier gepostet haben, und versucht haben mir bei meinem Problem zu helfen.
Wenn Interesse daran besteht, werde ich hier posten ob ich die Sendung erhalten habe.
 
Freut mich das wir dir weiter helfen konnten. Und du kannst uns gerne mitteilen wenn die Sendung eingetroffen ist.

Ich vermute, das der VK sehr schreibfaul ist. Du kannst dies ja in den Bewertung ja so bewerten wie es am besten auf ihn zutrifft - nur ein *. Mehr hat er nicht verdient wenn er dir nicht anwortet. So würde ich das indem Fall machen. ;)
 
freut mich das ich helfen konnte. viel erfolg wünsche ich für die zukunft in ebay.
 
cr@zy schrieb:
Und wo hast du her das es der selbe Artikel ist? Der TE hat nur geschrieben das er 52 Bewertungen hat...
Hallo,

die Sache ist zwar schon erledigt, aber ALF221091 hat doch in #1 geschrieben:

"Er scheint nur diesen einen Artikel zu Verkaufen..." ;)
 
Hallo Leute,

leider habe ich die Ware immernoch nicht erhalten.

Zur Erinnerung:

- am 26.05.09 hatte ich den Artikel gekauft (via Sofort-Kauf).

- danach gab es ein paar kommunikations Probleme (siehe vorherige Posts)

- am 04.06.09 konnte ich dann endlich die Ware bezahlen

- 09.06.09: Der Verkäufer lies mich über Ebay wissen, dass er die Zahlung erhalten hat und die Ware versand wurde. Ich erhielt also nur die Automatischen Ebay-Nachrichten, nichts persönliches von ihm!

- heute, am 12.06.09 habe ich die Ware immernoch nicht erhalten. Wenn sie morgen nicht kommt werde ich bei Ebay beschwerde einreichen. Immerhin warte ich nun seit 17 Tagen auf meine Ware.

Gruß
. ALF
 
Weiss ja nicht wann er es am 9.6. abgeschickt hat. Wenn erst Abends, dann ging das Paket eh erst am nächsten Tag raus. Gestern (11.6.) war in einigen Bundesländern Feiertag, darfst du auch nicht vergessen!

Also ich würde ihm noch bis Montag Zeit geben. Drück dir aber die Daumen das du es morgen schon hast :)




cya
cr@zy
 
Ich muss sagen, du hast ein wenig überzogene Ansprüche an den Verkäufer. Wenn ich als privater Verkäufer nicht explizit "wird X Werktage nach Zahlungseingang versandt" dazuschreibe, kann ich auch mal kurz Urlaub machen ohne das mir meine Ebaykäufer an die Karre fahren können.
Wenn du dringend einen Artikel brauchst solltest du dich an gewerbliche Verkäufer wenden, und/oder vorher nachfragen wie es mit der Lieferzeit aussieht. Mit schriftlichen Mitteilungen hast du auch was in der Hand, wenn die Lieferung sich über Gebühr hinauszögert.
Auch sind die automatisch erstellten Ebay-Nachrichten eigentlich ausreichend, schließlich muss nicht jeder Käufer individuell betreut werden, oder?
 
ich würde ohnehin nie bei jemanden bestellen dir mir bereits zuvor nicht genatwortet hat...so geil kann geiz gar nicht sein.

hab mir erst gestern in einem laden um die ecke etwas geholt, das im internet (inkl. porto) nicht billiger zu bekommen ist :
rein, produkt ANGESEHEN, angegriffen,.... bezahlt, raus. ist das nicht toll? ich finde schon :)
 
Ich warte nun seit 18 Tagen auf diesen Artikel, ich glaube nicht das meine Ansprüche überzogen sind!

Und nein, ich finde das man sich vorher überlegt das man in Urlaub fährt und in dieser Zeit natürlich keine Ebay Auktionen am laufen hat.

Genau das ist ja das Problem, er antwortet auf schriftliche Nachfragen ja nicht.

Normalerweise sind die Automatischen Ebay Nachrichten natürlich ausreichend! Aber wenn ich ihm eine "persönliche" Nachricht schreibe, erwarte ich dazu auch eine Antwort.
 
das wusstest du alles BEVOR du dein geld überwiesen hast, warum also dennoch bezahlt?
zu wenig sorgen? ;)

ALF221091 schrieb:
Nun hatte ich zwar seine Daten, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass ich bis heute immer noch keine Nachricht des Verkäufers habe. Den ich ja ausdrücklich um Zusendung der Bankdaten gebeten hatte. Dennoch habe ich heute Morgen bezahlt, in der Hoffnung, dass nächste Woche der Postbote klingelt.
 
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