News Kanzlei versteigert Abmahn-Forderungen von Filesharern

Das ist mit verlaub das Geschmackloseste was ich seit der Abmahndebatte bisher gelesen habe, noch kopfkranker geht es kaum. Statt das schnelle Geld mit Abmahnungen zu machen will man noch schneller Geld damit machen andere Leute die Arbeit machen zu lassen und auf die einfachste Art und Weise die Knete an Land zu holen. Ich glaub da fällt der letzte Vorhang Normalität.

Zitat aus dem Film Blade :

"Sind sie ein Mensch ??" .... "Nein sowas ähnliches .... ich bin Anwalt..." :D
 
Schaut man sich einmal an, wie hoch diese Abmahngebühren sind, muss man ja zu dem Schluss kommen, dass gerade diese Industrie mehr Geld durch die Abmahnungen kassiert als durch den Verkauf dieser Filme.
Außerdem frag ich mich, wer ernsthaft solche Filme illegal herunterlädt, wenn es doch tausende Pornoseiten gibt!?
Aber es ist schon ne Schande, dass sich unsere Gerichte massenhaft mit so einem Mist auseinandersetzen müssen und wichtige Dinge verspätet verhandelt werden und wir auch noch die Kosten für den Mist tragen.

Ich kenne mich zwar nicht mit der aktuellen Gesetzeslage aus, aber hier müssten unsere Regierenden eingreifen, aber in Sachen IT sind die bei mir seit Vorratsdatenspeicherung und Stopp-Schildern sowieso unten durch was ihre Kompetenz angeht.

PS: Dass diese Anwälte anscheinend weder Moral noch Skrupel haben zeigt sich doch schon daran, dass sie Tausende von Euro von Jugendlichen für ein paar Lieder haben wollen, die eigentlich wenige Euro wert sind! Klar ist es gegen das Gesetz und verboten, aber diese Art der Einschüchterei und Ausbeuterei ist für mich nicht viel besser.

Auf der anderen Seite gehört auch ein gehöriges Maß an Dummheit dazu, sowas zu tun. Musik kriegt man doch inzwischen fürn Appel undn Ei oder holt sich ne Flatrate für wenig Geld...
 
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Keine Ahnung ob dies legal ist oder nicht. Mir ist auch egal, ob die angemahnten schwarze Schafe sind oder nicht, aber wenn Moral die Gesetze machen würde, würde ich den Weiterverkauf für höchst illegal erachten.
 
Ich zitiere mal meinen eigenen Beitrag bei PCGH:

mir selbst bei PCGH schrieb:
[Ironie] Da kann ja demnächst jeder der Abgemahnten P2P-Nutzer erstmal nicht bezahlen und dann seine im Wert gesunkene Abmahnung kaufen.[/Ironie] Zahlt er am Schluss noch 50€ anstelle, der 1286,80€ (evlt. sogar mehr, wegen folgenden Kosten). :ugly:

Ich denke die Abmahnungen werden nicht viel Wert sein, da ja jeder der 70000 Filesharer einzeln verklagt werden müsste, was einen erheblichen Aufwand darstellen würde. Zudem hätten die P2P-Nutzer, da Abmahnungen schon eingetroffen sind, genügend Zeit um alle Spuren mit Eraser-Programmen zu beseitigen und sich evtl. sehr glaubwürdige Ausreden, wie z.B. Unbegabtheit in technischen Fragen und W-LAN war offen (was zwar auch gegen Gesetze verstößt, allerdings bei weitem nicht so teuer ist wie die Forderungen) oder WEP-Verschlüsselt. Also denke ich, dass das Einklagungsrecht nicht viel wert ist.
 
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Soviel kann ich nicht fressen wie ich kotzen müsste wenn ich eine solche Nachricht lese... Ekeleregend und alles unter dem Deckmäntelchen Urheberrecht...
 
Eine sehr Interessante Meldung, vertritt die U+C doch ausschließlich die Forderungen der großen fünf Labels. Erst gestern hatte ich ein recht Interessantes Gespräch mit einem Spezialisten der Polizei für Urheberrecht. Wie er verlauten ließ, werden von der Staatsanwaltschaft - zumindest in Bayern - mittlerweile sämtliche Verstöße gegen das Urheberrecht beruhend auf Anschuldigungen aus illegalen MP3-Downloads bis zu ca. einer Größenordnung von 1000 Files eingestellt. Danach wird nur bei größeren Fällen wirklich ermittelt, dann aber auch immer direkt verbunden mit einer Hausdurchsuchung. Ein Großteil der Zuarbeit seitens der Staatsanwaltschaft erfolgt vielmehr in Zuarbeit an die Kanzleien, hier primär U+C und eine weitere einschlägig bekannte Kanzlei aus Hamburg, in Form der Anschlussinhaber über die IP-Adressen. Pikantes Detail am Rande, dies ist aktuell nur zuverlässig bei der Telekom möglich, bei anderen Providern misslingt dies häufig bzw. tragen zu kurze Speicherzeiträume dazu bei.

Die Abmahnindustrie strebt dabei in Zivilverfahren oft einen Streitwert von 3,- pro Lied an, was natürlich schnell in die Tausende gehen kann. Wer die Zivilgerichtsbarkeit kennt, weiß auch um den anschließenden "Basar", auf welchem diese aufgeblähten Forderungen nicht oft auf wenige Prozent gesundschrumpfen. Dabei macht es sich freilich nicht gut, der Vorladung der Polizei nachzukommen und als Arzt sein reales Einkommen zu verraten.

Zurück zu U+C und damit zu den Forderungsverkauf. Für eine Kanzlei des Formates U+C, mit geschätzten 20 Mitarbeiten, welche nur allein den ganzen Tag die P2P-Tauschbörsen durchsuchen (edonkey, emule, torrents-xyz...) lässt aber ein Forderungsverkauf in dieser Größenordnung tatsächlich tief blicken. Allerdings nicht in der von CB angedachten Richtung. Die Braut wird sicherlich vor einem Verkauf aufgehübscht, aufgebläht und toll geschminkt, man kennt es von den Banken. Der tatsächliche Wert dieser Forderung dürfte hingegen gen null tendieren. Es sind primär Beklagte, welche bereits mehrfach angeschrieben wurden sind. Beklagte welche ggf. eine Gegenklage oder zumindest den Klageweg anstreben und damit eine nicht unerhebliche Gefahr einer gerichtlichen Niederlage für U+C bieten. Es darf sicherlich davon ausgegangen werden, das eine U+C, welche außer angeblichen Urheberverstößen keine weiteren Schwerpunkte bietet, nicht auf Forderungen verzichtet, welche einen Hauch des Erfolges in sich besitzen. Damit entblößt man sich nun direkt und zeigt, dass man wohl selbst nicht so richtig an die ach so stichhaltigen und begründeten Forderungen glaubt und diese lieber verkauft, bevor man selbst komplett auf dem Müll sitzen bleibt - nun gut, auch das kennt man von den Banken.

Grüße
franeklevy
 
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Wie kommen die auf 1286,80 €? gab es nicht ein Grundsatzurteil, dass Privathaushalte nur noch mit maximal 100€ abgemahnt werden dürfen um dieser ganzen Abmahnbranche und den zumeist dubiosen Anwälten Einheit zu gebieten?
 
twoface88 schrieb:
Das Geschäftsprinzip wird hier super beschrieben:

Nein, dabei geht es um Credit Default Swaps...ein komplett anderes Thema, hat verdammt wenig mit der Versteigerung von Abmahn-Forderungen zu tun!
 
"Heimatfilme" kann man auch in der Videothek ausleihen. :cool_alt:
 
@Dr.MaRV Na und?! Hast Du schon mal einen Anwalt kennengelernt der rechnen kann? Die werden sich die Summe ausgedacht haben...
 
Verkaufen solcher Forderung ist ganz normal, auch als Privatperson kann man diese Verkaufen. Wir haben selbst mal ein Urteil auf Schadensersatz Verkauft ...
 
twoface88 schrieb:
Das Geschäftsprinzip wird hier super beschrieben:

http://www.youtube.com/watch?v=h_hnY3KHpa0

Danke :)

Heelix schrieb:
Verkaufen solcher Forderung ist ganz normal, auch als Privatperson kann man diese Verkaufen. Wir haben selbst mal ein Urteil auf Schadensersatz Verkauft ...

Sagen wir es so, wenn ein privater Geschädigter dies macht weil er z.B. sich nicht die Klage leisten kann, ist es eine Sache, wenn damit aber gewirtschaftet wird wie hier, ist es eine andere Sache. Zumindest in meinen Augen.
 
GIGA reloaded schrieb:
Nein, dabei geht es um Credit Default Swaps...ein komplett anderes Thema, hat verdammt wenig mit der Versteigerung von Abmahn-Forderungen zu tun!
aber damit, was man daraus machen könnten! :rolleyes: ^^

Einfach lächerlich! Sowas ist doch total unterste Schublade.
Meiner Meinung nach sollte der Staat diese Abmahnungen über Scheinfirmen "kaufen" (aber nicht sofort zahlen) und anschließend alle Verfahren für einstellen und Kaufbetrag nicht bezahlen, auf Grund irgendeines verletzten Paragraphes (sollte kein Problem sein, einen zu finden).
Zusätzlich dazu solltenoch die Kanzlei belangt werden wegen illegaler Aktivitäten (auch da findet sich sicher was).

MfG, Thomas
 
Ein Freund von mr wurde mal von der Kanzlei Schutt und Waetke abgemahnt und sollte 500 Euro zahlen. Er zahlte nicht und schwups wurde die Forderung an ein Inkasso Unernehmen weitergegeben und er zahlte wieder nicht. Dann bekam er Post von einer Kanzlei die das Inkassounternehmen vertrat und zahlte wieder nicht und nun liegt das ganze schon über 3 Jahre vor Gericht und ist verjährt.
 
wie pervers ist das denn?

ist das überhaupt (auch im bezug auf datenschutz) rechtskonform?
 
@Dr. MaRV: Die 100€ beziehen sich auf die Abmahnung. Die 1300€ setzen ich aus der Abmahnung und dem Schadensersatz für das Zugänglichmachen von urheberrechtsgeschützten Inhalten (und noch ein paar anderen nicht so gewichtigen Kosten) zusammen.
 
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mensch, das nen ich mal ein gewinnbringendes geschäftsmodell.

irgendwie schein cb diese info verloren gegangen zu sein:
In den Abmahnungen selbst verlangt U+C vom angeblichen Rechteverletzer einen "Pauschalbetrag" von 650 Euro, womit dann die Anwaltsgebühren, andere Aufwendungen und fällige Schadensersatzansprüche abgegolten seien. Zahlt der Abgemahnte nicht, erhöht U+C in einem zweiten Schreiben diese Kosten auf besagte 1286.80 Euro.

quelle: heise.de

ich wüsste zu gerne mit welcher begründung siche die abmahngebühren verdoppeln. zudem interessiert mich dann doch, wieviel von diesen 1286,80€ zurück an die eigentlichen "geschädigten" fließen. :rolleyes:

bei soner scheiße bekommt man doch das kotzen.

also wenn ich sowas lese werde ich das gefühl nicht los, als würden die vermeintlich abgemahnten, die urheber mit illegalen downloads abzogen - und auf gleicher schiene versuchen die anwälte die abgemahnten abzocken.jetzt fehlt nurnoch jemand der die kanzlei abmahnt.


sone gaylord-action gabs ja schonmal mit den anwälten die die ebayer abgemahnt haben, weil sie zu oft artikel in einer zu kurzen zeit als private verkäufer veräußert haben, anstatt als gewerblicher verkäufer.


mensch leude, was kommt als nächstes? :(
 
die Abmahnungen sind völlig wertlos, sonst würde die Kanzlei die nicht versteigern sondern selber eintreiben...:evillol:
 
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